Voraussetzungen
Die Vorschriften und Weisungen für Elektroinstallationen müssen beim Bau und Anschluss der Anlage eingehalten werden, damit die Voraussetzungen für einen Anschluss an das EKZ Netz gewährleistet sind. Dazu gehören folgende Bestimmungen: Werkvorschriften WV ZH 2009-01, Technische Bedingungen für den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen (EEA) mit dem Stromversorgungsnetz der EKZ. Die EKZ legen den Anschlusspunkt für den Energieaustausch fest.
Messeinrichtungen
Die Messeinrichtung der Energieerzeugungsanlage ist abhängig von der Art der Anlage und der Ausführungsvariante. Um spätere Anpassungen zu verhindern, müssen rechtzeitig Abklärungen mit den EKZ getroffen werden.
Anschluss und Inbetriebnahme der Anlage
Die Bewilligung für den Anschluss von Rücklieferanlagen erteilen die EKZ aufgrund eines Anschlussgesuches. Bei einer Rückspeisung der produzierten elektrischen Energie in das Netz muss der Schutz gewährleistet sein. Die Aufnahme des Parallelbetriebes kann daher erst nach einer entsprechenden Abnahmeprüfung erfolgen. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 3 kVA (einphasig) oder 10 kVA (dreiphasig) unterliegen aus sicherheitstechnischen Gründen der Planvorlagepflicht. Diese Anlagen werden nach der Fertigstellung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) geprüft. Grundlage für die Abnahmekontrollen bilden die Sicherheitsnachweise der Anlagenersteller bzw. der ausführenden Installationsfirmen.
Kosten
Der Produzent muss unter anderem folgende Kosten tragen:
- Bau- und Bewilligungskosten der EEA
- Anpassung der Hausinstallation
- Messeinrichtung
- Anschlusskosten
- Allfällig notwendige Kommunikationseinrichtung

