Die EKZ sind eine rechtlich-selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Als Verteilnetzbetreiber unterstehen die EKZ den Bundesgesetzen im Bereich Energie, dem Energiegesetz und Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) und deren Verordnung (StromVV).
Diese gesetzlichen Vorgaben verpflichten die EKZ diverse Offenlegungs-pflichten zu erfüllen. Dazu gehören die Elektrizitätstarife für Privat- und Geschäftskunden, die Stromkennzeichnung sowie die Marktöffnung.
Auf kantonaler Ebene unterstehen die EKZ diversen kantonalen Vorschriften. Daneben wurden durch den Verwaltungsrat der EKZ weitere Vorgaben definiert, wie beispielsweise der Kundenbonus. Weiter kommunizieren die EKZ offen über ihre Tarifanpassungen sowie ihre Tarifstruktur.
Als rechtlich-selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts und Trägerin von kantonalen Aufgaben unterstehen die EKZ den kantonalen und inter-kantonalen Vorgaben zur öffentlichen Beschaffung.

