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EKZ Tarifstruktur

Strom nach Mass
Die EKZ sind bereit für die Marktöffnung und bieten ihren Kunden seit dem
1. Januar 2009 ein angepasstes Produktportfolio an. Im Zentrum stehen dabei Energieliefer- und Netznutzungstarife.

Die neue Tarifstruktur, welche bereits per 1.10.2007 eingeführt wurde, erfüllt die Anforderungen des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) nach einem buchhalterischen Unbundling der Preise und schafft so für alle Kunden eine klare Transparenz. Zusätzlich verfolgen die EKZ das Ziel, die neuen Energieliefer- und Netznutzungstarife weiterhin kostengünstig, aber auch verursachergerecht auszugestalten.
Am 14. März 2008 wurde die Stromversorgungsverordnung (StromVV) vom Bundesrat verabschiedet. Dieses schafft in der Schweiz die Voraussetzung für eine weiterhin sichere Elektrizitätsversorgung sowie einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt. 

Das neue StromVG trat am 1. Januar 2008 in Kraft und seit dem 1. Januar 2009 können Grosskunden mit über 100'000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ihren Energielieferanten frei wählen. Erst in einem zweiten Schritt, fünf Jahre später, können auch Gewerbekunden mit weniger als 100'000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und Privatkunden ihren Stromanbieter frei wählen.

Veröffentlichung gemäss Stromversorgungsgesetz

Das Stromversorgungsgesetz verlangt die Veröffentlichung der Energieliefer- und Netznutzungspreise, des Elektrizitätstarifs, der technischen und betrieblichen Mindestanforderungen, der Gesamtsumme des Netznutzungserlöses, der Jahresrechnung für Netz und feste Kunden sowie die gemeinsamen Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen.