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Die Marktöffnung

Marktöffnung
Der Strommarkt in der Schweiz ist geöffnet. Mit der Verabschiedung der Stromversorgungsverordnung (StromVV) durch den Bundesrat vom
14. März 2008 und dem bereits seit 1. Januar 2008 in Kraft gesetzten Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine zweistufige Marktöffnung gegeben. Gemäss dem neuen Gesetz werden mit der Teilmarktöffnung für Unternehmen mit über 100 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch während fünf Jahren Erfahrungen gesammelt, bevor auch Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können.
Stufenweise Marktöffnung
Seit 2009 können Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh den Energielieferanten frei wählen. Ab 2014 ist der Marktzugang für alle Kunden frei, die zweite Phase untersteht jedoch dem fakultativen Referendum.
Stufenweise Marktöffnung
Zeitablauf der Marktöffnung
Seit 31. August 2008 sind sämtliche Tarife der Grundversorgung sowie die für die Netznutzung notwendigen Informationen durch die Elektrizitätswerke zu veröffentlichen. Der Anspruch auf Netzzugang und damit der Schritt von der regulierten Grundversorgung in den freien Markt ist endgültig. Einmal frei - immer frei. Diese Tarife sind mindestens für ein Jahr gültig.

Seit 31. Oktober 2008 müssen alle marktberechtigten Kunden ihre Wahl auf freien Netzzugang bei ihrem Verteilnetzbetreiber schriftlich einreichen oder sie bleiben automatisch ein Kunde, der auf den Netzzugang verzichtet. Der Anspruch auf Netzzugang kann nur einmal beantragt werden und beginnt jährlich per 1. Januar.

Am 1. Januar 2009 fand der erstmalige Lieferantenwechsel für marktberechtigte Endverbraucher mit Netzzugang statt.
Jährlich wiederkehrende Termine
31.08.
  Veröffentlichung der Tarife durch die EKZ, 
              gültig ab 01.01. des folgenden Jahres.
31.10.  Spätester Termin für den Antrag auf Netzzugang.
01.01.  Netzzugang