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Installationskontrolle

Eine Investition in Ihre Sicherheit

So praktisch unser alltäglicher Helfer Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss verwendet wird oder in fehlerhaften oder beschädigten Installationen fliesst.

Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, 734.27) nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes (Netzbetreiberin) den gefahrlosen Zustand der Installationen mit den Kopien der Sicherheitsnachweise bescheinigen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern (oder den von ihnen bezeichneten Vertretern) aufbewahrt werden.

Die Netzbetreiberinnen haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungs-Installationen zu führen und die Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.

Neuinstallationen

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft eine fachkundige Person oder ein Elektrokontrolleur/Chefmonteur des Installateurs die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest.

Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Bestehende Installationen (Periodische Kontrolle)

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen (Anhang NIV) von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiberin bzw. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.