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Systemdienstleistungen und Bundesabgaben

Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)

Die von der swissgrid AG erhobenen Abgaben für allgemeine Systemdienstleistungen von 0,50 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), inkl. MwSt., für 2012 umfassen die Kosten für System- und Messdatenmanagement, Spannungsregulierung des Übertragungsnetzes sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Reservehaltung von Energieproduktionskapazitäten, welche die Stabilität der Netze sichert und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet.

Bundesabgaben

Seit 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, ein Unterstützungsbeitrag erstattet. Dieser Zuschlag darf gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) maximal 0,6 Rappen betragen und wird jährlich vom Bundesamt für Energie festgelegt. Der definitive Betrag für das Jahr 2012 wurde auf 0,35 Rp./kWh (exkl. MwSt.) festgelegt.

Ab 2012 wird zudem eine Bundesabgabe von 0,1 Rp./kWh (exkl. MwSt.) zum Schutz der Gewässer und Fische erhoben.