Systemdienstleistungen und Förderabgaben
per 1.1.2009
Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)
Die von der swissgrid AG erhobenen Abgaben für allgemeine Systemdienstleistungen von 0,43 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), inkl. MwSt., umfassen die Kosten für System- und Messdatenmanagement, Spannungsregulierung des Übertragungsnetzes sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Reservehaltung von Energieproduktionskapazitäten, welche die Stabilität der Netze sichert und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Der neue Tarif für die SDL für 2011 beträgt 0,83 anstatt 0,43 Rp./kWh.
Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien
Parallel zur Öffnung des Strommarkts führte die Schweiz per 1. Januar 2009 die «nationale Förderung erneuerbarer Energien» ein. Seit 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, ein Unterstützungsbeitrag erstattet. In der vom Bundesrat Mitte März 2008 verabschiedeten, revidierten Energieverordnung (EnV) sind die Grundsätze dazu festgelegt. Zur Finanzierung der nationalen Förderung erneuerbarer Energien werden seit dem 1. Januar 2009 maximal 0,65 Rp./kWh (inkl. MwSt.) Strom verrechnet. Damit stehen jedes Jahr rund 320 Millionen Franken zur Verfügung. Der definitive Betrag für das Jahr 2009 wurde am 28. August 2008 vom Bundesamt für Energie (BFE) auf 0,48 Rp./kWh (inkl. MwSt.) festgelegt.