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Projektablauf

Schritt 1: Ausfüllen und einsenden

Füllen Sie das Fördergesuch sowie die Beilagen vollständig aus. Letztere müssen teilweise bei den Anlageplanern / -Installateuren angefordert werden. Senden Sie die vollständigen Dokumente an:

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Umwelt-Förderprogramm
Dreikönigstrasse 18
Postfach 2254
8022 Zürich
Der Installationsbeginn darf erst nach dem Erhalt der schriftlichen Förderbeitragszusicherung der EKZ erfolgen.

Schritt 2: Prüfung Fördergesuch

Die EKZ entscheiden über das Fördergesuch auf Basis des vorliegenden Reglements und teilen dem Gesuchssteller den Entscheid schriftlich mit. Die EKZ behandeln und beantworten die Gesuche in der Regel innerhalb von 12 Arbeitstagen.

Die von den EKZ unterstützten Installationen sind innerhalb von 12 Monaten ab Zusicherung der Förderbeiträge zu realisieren. Anschliessend verfällt die Beitragszusicherung.

Schritt 3: Inbetriebnahme und Abnahme

Die Fertigstellung der Installation ist den EKZ mit dem Formular Inbetrieb-nahme-Bescheid schriftlich mitzuteilen. Dieses erhalten Sie per Post mit der Förderbeitrags-Zusicherung.

Nach Erhalt des Inbetrieb-nahme-Bescheids, vereinbaren die EKZ mit dem Eigentümer der Anlage einen Termin für die Abnahme der Installation. Aus Gründen der Qualitätssicherung wird jede Anlage durch die EKZ abge-nommen.

Schritt 4: Auszahlung Fördergeld

Nach Abnahme der Installation wird der Förderbeitrag an den Anlage-eigentümer überwiesen. Die EKZ überprüfen vor der Auszahlung der Förderbeiträge stichprobenweise, ob keine Doppelförderung vorliegt.