Beleuchtung modernisieren. Energiekosten senken. Fördergelder sichern.

Beleuchtung modernisieren. Energiekosten senken. Fördergelder sichern.

Der Ersatz ineffizienter Innenraumbeleuchtungen bietet grosses Einsparpotenzial. EKZ unterstützt Unternehmen schweizweit mit attraktiven Förderbeiträgen bei der Modernisierung ihrer Beleuchtung – für weniger Energieverbrauch, tiefere Stromkosten und reduzierte Investitionskosten.

Förderprogramm Ersatz Innenraumbeleuchtung – schweizweit

Viele Unternehmen nutzen noch energieintensive Beleuchtungssysteme. Dank attraktiver Förderbeiträge von bis zu 20 % der Investitionskosten lohnt sich eine Modernisierung heute besonders. Wer jetzt Zeit in die Analyse investiert und Massnahmen umsetzt, kann Fördergelder sichern, den Stromverbrauch senken und dauerhaft Energiekosten sparen.

Geeignet für
Unternehmen mit einem Stromeinsparpotenzial von über 50 MWh über die Wirkungsdauer der Massnahme.

Förderfähig sind

  • Beleuchtungsersatz und -modernisierung
  • Steuerungen, Sensorik und Bewegungsmelder
  • Optimierung bestehender Beleuchtungsanlagen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Weniger Stromverbrauch und tiefere Energiekosten
  • Finanzielle Unterstützung für die Modernisierung
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit
  • Bessere Lichtqualität und höherer Komfort am Arbeitsplatz

So gehen Sie vor

Projekt prüfen

Sie klären intern oder mit einem Partner, ob ein Ersatz der Beleuchtung sinnvoll ist.

Gesuch einreichen

Fördergesuche können vor oder nach Projektstart eingereicht werden, sofern die Massnahme ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt wurde.

Antrag wird geprüft

Nach Prüfung Ihres Gesuchs teilen wir Ihnen den voraussichtlichen Förderbeitrag mit.

Projekt umsetzen

Sie setzen die Beleuchtungsmassnahmen um.

Nachweis erbringen

Sie dokumentieren die Einsparungen (z. B. Messung über definierte Periode)

Förderbeitrag erhalten

Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung.

Haben Sie noch Fragen?
Catrina Klee
Sales Managerin Energieberatung

Wichtig zu wissen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Massnahme angerechnet werden kann, muss sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, eine nachweisbare Stromeinsparung erzielen und nach dem 1. Januar 2025 umgesetzt worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Messungen oder nachvollziehbare Berechnungen.

  • Die ausgetauschte Innenraumbeleuchtung sowie dazugehörige Komponenten sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Gefördert wird der Ersatz in bestehenden Anlagen. Neubauten sind nicht förderberechtigt.
  • Die Massnahme darf nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sein.
  • Der Austausch und die Inbetriebnahme müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma erfolgen.

Warum gibt es das Förderprogramm?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, ihren Stromverbrauch nachhaltig zu senken.
Es ist Teil von Massnahmen, mit denen Energieversorger energiepolitische Vorgaben des Bundes umsetzen und gezielt Effizienzmassnahmen fördern. 

Durch den Ersatz veralteter Beleuchtungssysteme durch energieeffiziente Lösungen wie LED können Unternehmen ihre Betriebskosten reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Bis wann läuft das Förderprogramm?

Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt und wird solange durchgeführt, wie Fördermittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. EKZ kann das Programm jederzeit anpassen oder beenden.