Antragsformular für Produzenten auf Rückerstattung Verstärkung Anschlussleitung

Antragsformular für Produzenten auf Rückerstattung Verstärkung Anschlussleitung

Wird eine grosse Energieerzeugungsanlage ans Verteilnetz angeschlossen, kann es notwendig sein, dass die bestehende Anschlussleitung verstärkt werden muss. Die Kosten für die notwendige Verstärkung der Anschlussleitung von der Parzellengrenze bis zum Netzanschlusspunkt sind nach Art. 15b Abs. 5 StromVG als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar. Die Kosten können bis zu einem Maximum von CHF 50.- pro kW neu installierte erneuerbare Leistung zurückgefordert werden. EKZ reicht Ihren Antrag beim Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid ein, die den Antrag prüfen und den Rückerstattungsbetrag einmal jährlich an EKZ auszahlen. Im Anschluss zahlt EKZ den Rückerstattungsbetrag spätestens innert 60 Tagen an die Antragsteller aus. Die Auszahlung der Gelder kann deshalb unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen und sich im ungünstigsten Fall bis auf über ein Jahr erstrecken, da Swissgrid die Zahlung einmal jährlich vornimmt.

Antragsformular Produzent Rückerstattung Verstärkung Anschlussleitung nach Art. 15b Abs. 5 StromVG
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Folgende Voraussetzungen müssen für einen Antrag erfüllt sein:

  • Neu angeschlossene erneuerbare Energieerzeugungsanlage mit technischem Anschlussgesuch (TAG) nach dem 1. Januar 2025
  • Die Anlage ist ans EKZ-Verteilnetz angeschlossen und in Betrieb
  • Installierte Leistung (bei PV-Anlagen: DC-Leistung) von über 50 kW
  • Inbetriebnahmeprotokoll, Konformitätserklärung und Sicherheitsnachweis liegen vor
  • Rechnungen für die Verstärkung der Anschlussleitung liegen vor und sind bezahlt
  • Planauskunft mit Angabe der totalen Länge der Anschlussleitung und der Länge von der Parzellengrenze zum Netzanschluss liegt vor

Eigentümer der Anlage

Standort der Energieerzeugungsanlage

Angaben zur Energieerzeugungsanlage

Angaben zur Anschlussleitung

Kosten je Rechnungssteller

Beantragte Rückvergütung

Liegen die effektiven Kosten für die Verstärkung einer Anschlussleitung für die Strecke Parzellengrenze bis zum Netzanschlusspunkt unterhalb der Maximalgrenze von 50 CHF/kW, können nur diese effektiven Kosten geltend gemacht werden. Übersteigen die Kosten die Grenze von CHF 50.- pro kW neu installierte Leistung, kann maximal «Anzahl kW neu installierte Leistung x 50 CHF» als Rückvergütung beantragt werden.

Zahlungsangaben

Die Auszahlung erfolgt an die angegebene Zahlungsadresse. Bitte informieren Sie uns unverzüglich über Änderungen Ihrer Kontoverbindung.

Hiermit bestätige ich, dass ich EKZ etwaige Änderungen meiner Adresse oder Kontoverbindung bis zur Auszahlung unverzüglich mitteilen werde.

Beilagen

Inbetriebnahmeprotokoll (PDF)
Konformitätserklärung (PDF)
Sicherheitsnachweis (PDF)
Pläne der Anschlusssituation / Planauskunft (PDF)
Rechnungen (PDF)

Abschluss

Mit Einreichung des Antragsformulars bestätigt die antragstellende Person (nachfolgend "Antragsteller") Eigentümer/in der Energieerzeugungsanlage (Produzent) zu sein und bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihr gelieferten Informationen und Unterlagen.

EKZ übermittelt den Antrag auf Rückerstattung der Kosten für die Anschlussverstärkung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid, übernimmt aber keinerlei Gewährleistung und/oder Haftung in Bezug auf den Antrag und den Entscheid darüber, weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Antragsteller gelieferten Informationen und Unterlagen, noch für etwaige Kosten oder sonstigen finanziellen Einbussen, welche dem Antragsteller aus oder in Zusammenhang mit der Nichtgenehmigung oder einer nachträglichen Aberkennung des Antrags entstehen könnten.

Die Auszahlung der Gelder kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen und sich im ungünstigsten Fall bis auf über ein Jahr erstrecken, da Swissgrid die Zahlung einmal jährlich vornimmt.

Hiermit bestätige ich, die obenstehenden Hinweise gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.