Wird eine grosse Energieerzeugungsanlage ans Verteilnetz angeschlossen, kann es notwendig sein, dass die bestehende Anschlussleitung verstärkt werden muss. Die Kosten für die notwendige Verstärkung der Anschlussleitung von der Parzellengrenze bis zum Netzanschlusspunkt sind nach Art. 15b Abs. 5 StromVG als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar. Die Kosten können bis zu einem Maximum von CHF 50.- pro kW neu installierte erneuerbare Leistung zurückgefordert werden. EKZ reicht Ihren Antrag beim Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid ein, die den Antrag prüfen und den Rückerstattungsbetrag einmal jährlich an EKZ auszahlen. Im Anschluss zahlt EKZ den Rückerstattungsbetrag spätestens innert 60 Tagen an die Antragsteller aus. Die Auszahlung der Gelder kann deshalb unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen und sich im ungünstigsten Fall bis auf über ein Jahr erstrecken, da Swissgrid die Zahlung einmal jährlich vornimmt.