Windenergie für den Thurgau

Windenergie für den Thurgau

Öffentliche Mitwirkung (29. April bis 21. Mai 2024)

Für das Windprojekt auf dem Wellenberg gelten klare, demokratische Abläufe. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern und ihre Anliegen einzubringen. Viele Anliegen aus der Bevölkerung konnten bei der Planung bereits berücksichtigt werden. Vom 29. April bis zum 21. Mai 2024 kann die Bevölkerung nun zu allen vorliegenden Planungsinstrumenten mitwirken. Die Pläne und Dokumente können in der Gemeindeverwaltung Thundorf oder auf deren Webseite eingesehen werden. 

Öffentliche Mitwirkung (29. April bis 21. Mai 2024)

Für das Windprojekt auf dem Wellenberg gelten klare, demokratische Abläufe. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern und ihre Anliegen einzubringen. Viele Anliegen aus der Bevölkerung konnten bei der Planung bereits berücksichtigt werden. Vom 29. April bis zum 21. Mai 2024 kann die Bevölkerung nun zu allen vorliegenden Planungsinstrumenten mitwirken. Die Pläne und Dokumente können in der Gemeindeverwaltung Thundorf oder auf deren Webseite eingesehen werden. 

Zu den Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Thundorf

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 mit deutlichem Mehr die Richtplanänderung «Windenergie» mit sechs Windenergiegebieten angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs. Auf dieser Grundlage haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) das Windprojekt Thundorf entwickelt. Nach dem Entscheid der Thundorfer Stimmbevölkerung für einen Mindestabstand von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden hat EKZ die Projektarbeit im April 2023 vorübergehend gestoppt.

Im Herbst 2023 haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ beschlossen, das Windprojekt unter dem Dach der Wellenberg Wind AG gemeinsam weiterzuführen und dabei das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen zu respektieren. Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Wellenberg die Versorgungssicherheit des Thurgaus stärken und regionale Wertschöpfung schaffen.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen hat die Wellenberg Wind AG ein redimensioniertes Windprojekt erarbeitet, welches noch drei Windenergieanlagen umfasst. Diese werden dereinst rund 25-30 GWh Strom pro Jahr produzieren. Dies reicht, um 24'000 Thurgauerinnen und Thurgauer mit erneuerbarer, regional produzierter Energie zu versorgen. Die für die Realisierung des Windprojekts nötigen Planungsinstrumente befinden sich gegenwärtig in der öffentlichen Mitwirkung. Die Bevölkerung der Standortgemeinde Thundorf wird am 24. November 2024 an der Urne über den Teilzonenplan Windenergie abstimmen. 
Die drei Windenergieanlagen auf dem Wellenberg werden – im besten Fall – ab 2028 erneuerbaren Strom ins regionale Stromnetz im Thurgau einspeisen.

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 mit deutlichem Mehr die Richtplanänderung «Windenergie» mit sechs Windenergiegebieten angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs. Auf dieser Grundlage haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) das Windprojekt Thundorf entwickelt. Nach dem Entscheid der Thundorfer Stimmbevölkerung für einen Mindestabstand von 850 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden hat EKZ die Projektarbeit im April 2023 vorübergehend gestoppt.

Im Herbst 2023 haben das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und EKZ beschlossen, das Windprojekt unter dem Dach der Wellenberg Wind AG gemeinsam weiterzuführen und dabei das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen zu respektieren. Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Wellenberg die Versorgungssicherheit des Thurgaus stärken und regionale Wertschöpfung schaffen.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen hat die Wellenberg Wind AG ein redimensioniertes Windprojekt erarbeitet, welches noch drei Windenergieanlagen umfasst. Diese werden dereinst rund 25-30 GWh Strom pro Jahr produzieren. Dies reicht, um 24'000 Thurgauerinnen und Thurgauer mit erneuerbarer, regional produzierter Energie zu versorgen. Die für die Realisierung des Windprojekts nötigen Planungsinstrumente befinden sich gegenwärtig in der öffentlichen Mitwirkung. Die Bevölkerung der Standortgemeinde Thundorf wird am 24. November 2024 an der Urne über den Teilzonenplan Windenergie abstimmen. 
Die drei Windenergieanlagen auf dem Wellenberg werden – im besten Fall – ab 2028 erneuerbaren Strom ins regionale Stromnetz im Thurgau einspeisen.

  • Medienmitteilung vom 27. März 2024

    Start der Mitwirkung: Ihre Meinung ist gefragt!

    Für das Windprojekt auf dem Wellenberg gelten klare, demokratische Abläufe. Die Thundorferinnen und Thundorfer werden an der Urne entscheiden können, ob das Projekt weitergeführt werden soll. Zuvor erhalten sie zusammen mit der Bevölkerung der umliegenden Gemeinden und weiteren Interessierten Gelegenheit, ihre Anliegen ins Projekt einzubringen. Zum Start dieser Mitwirkung laden die Gemeinde Thundorf und die Wellenberg Wind AG Ende April zu einem Infoforum ein.

  • Medienmitteilung vom 22. Februar 2024

    Wellenberg Wind AG ist neu aufgestellt

    Ende Oktober 2023 haben die EKT (früher: Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau) und EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) ihren Entscheid kommuniziert, das Windprojekt auf dem Gebiet der Gemeinde Thundorf gemeinsam weiterzuführen. Dies unter dem Dach der Wellenberg Wind AG und mit der Absicht, dass sich die EKT zur Hälfte an der Gesellschaft beteiligt. Dieser Schritt ist nun vollzogen: Nachdem der Thurgauer Regierungsrat im vergangenen Dezember seine Zustimmung erteilt hat, hat die EKT 50 Prozent der Aktien der Wellenberg Wind AG übernommen. Am Dienstag, 13. Februar 2024, trat der Verwaltungsrat unter dem Präsidenten Peter Schütz ein erstes Mal zusammen.

  • Medienmitteilung vom 16. Februar 2024

    Veröffentlichung des Mitwirkungsberichts zum Projektstand 2022

    Im November 2022 hat der Gemeinderat Thundorf eine öffentliche Mitwirkung zum Rahmennutzungsplan Thundorf (Zonenplan und Baureglement) und zum Entwurf des Gestaltungsplans Windenergie durchgeführt. Die Mitwirkungseingaben ohne Bezug zum Thema Windenergie hat der Gemeinderat bereits vor einiger Zeit beantwortet. Im April 2023 haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) das bisherige Windprojekt sistiert. In der Folge hat der Gemeinderat mit der Beantwortung der Mitwirkungseingaben zum Thema Windenergie zugewartet, da dieser Schritt bei einem Rückzug des Projekts hinfällig geworden wäre.

  • Medienmitteilung vom 12. Dezember 2023

    Standorte der Windenergieanlagen stehen fest: Deutliche Entlastung für Mensch und Umwelt

    Nach dem Entscheid von EKT und EKZ zur gemeinsamen Weiterführung des Windprojekts auf dem Wellenberg hat das Projektteam die Standorte der drei Windenergieanlagen festgelegt, die im verbliebenen Perimeter Platz finden.

  • Medienmitteilung vom 31. Oktober 2023

    EKT und EKZ führen redimensioniertes Windprojekt auf dem Wellenberg gemeinsam weiter

    Das Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) und die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) entwickeln das Windprojekt Thundorf unter dem Dach der Wellenberg Wind AG gemeinsam weiter. Beide Partner verbindet das Ziel, auf dem Wellenberg ein Windprojekt zu realisieren, welches das Bedürfnis der regionalen Bevölkerung nach grösseren Abständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen respektiert. Gleichzeitig soll der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Wellenberg die Versorgungssicherheit des Thurgaus stärken und regionale Wertschöpfung schaffen.