Windenergie für den Kanton Thurgau

Windenergie für den Kanton Thurgau

Seit der Annahme der Energiestrategie 2050 durch die Schweizer Stimmbevölkerung befasst sich der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die regionale Produktion erneuerbarer Energie ausgebaut werden kann. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen. Nach heutigen Einschätzungen würden acht Windräder genügend Strom produzieren, um rund 18 000 Haushalte im Kanton Thurgau mit Strom zu versorgen. Der entsprechende Richtplan und die langjährige Erfahrung mit Windprojekten im Ausland erlaubt es EKZ, dieses Projekt in Thundorf weiterzuentwickeln. Der Kanton Zürich ist aktuell daran, den kantonalen Richtplan für geeignete Windenergiegebiete auszuarbeiten. Sobald dieser feststeht, freut sich EKZ auch im eigenen Kanton den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energie voranzutreiben.

Die ab dem 9. Januar 2023 geplante, zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan Windenergie und zum Umweltverträglichkeitsbericht wird bis auf Weiteres verschoben. Die Gemeinde Thundorf hat sich – in Abstimmung mit EKZ – für einen «Marschhalt» entschieden. In einem nächsten Schritt sollen die Stimmbürgerinnen und -bürger wie verlangt über die Ergänzung des Thundorfer Baureglements mit einer Mindestabstandsregel zu den Windanlagen abstimmen. Dazu ist im März/April 2023 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung geplant. Eine allfällige zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan folgt erst nach dieser Abstimmung. Damit verschiebt sich auch die bisher für Mai 2023 in Thundorf geplante Abstimmung zur Rahmennutzungsplanung.

Die ab dem 9. Januar 2023 geplante, zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan Windenergie und zum Umweltverträglichkeitsbericht wird bis auf Weiteres verschoben. Die Gemeinde Thundorf hat sich – in Abstimmung mit EKZ – für einen «Marschhalt» entschieden. In einem nächsten Schritt sollen die Stimmbürgerinnen und -bürger wie verlangt über die Ergänzung des Thundorfer Baureglements mit einer Mindestabstandsregel zu den Windanlagen abstimmen. Dazu ist im März/April 2023 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung geplant. Eine allfällige zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan folgt erst nach dieser Abstimmung. Damit verschiebt sich auch die bisher für Mai 2023 in Thundorf geplante Abstimmung zur Rahmennutzungsplanung.

Themen

850-Meter-Mindestabstandsforderung

Am 27. April 2023 wurde die 850-Meter-Mindestabstandsforderung (Abstand von Windanlagen zu Gebäuden, wo sich Personen aufhalten) von der Thundorfer Stimmbevölkerung angenommen. Dies ist ein Votum gegen die Windenergie auf dem Wellenberg, welche eine wichtige Rolle im Zubau von dringend benötigtem Winterstrom spielt. EKZ bedauert deshalb das Resultat und wartet nun vorerst die weiteren Schritte der Gemeinde und des Kantons ab.

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