Die ab dem 9. Januar 2023 geplante, zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan Windenergie und zum Umweltverträglichkeitsbericht wird bis auf Weiteres verschoben. Die Gemeinde Thundorf hat sich – in Abstimmung mit EKZ – für einen «Marschhalt» entschieden. In einem nächsten Schritt sollen die Stimmbürgerinnen und -bürger wie verlangt über die Ergänzung des Thundorfer Baureglements mit einer Mindestabstandsregel zu den Windanlagen abstimmen. Dazu ist im März/April 2023 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung geplant. Eine allfällige zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan folgt erst nach dieser Abstimmung. Damit verschiebt sich auch die bisher für Mai 2023 in Thundorf geplante Abstimmung zur Rahmennutzungsplanung.
Die ab dem 9. Januar 2023 geplante, zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan Windenergie und zum Umweltverträglichkeitsbericht wird bis auf Weiteres verschoben. Die Gemeinde Thundorf hat sich – in Abstimmung mit EKZ – für einen «Marschhalt» entschieden. In einem nächsten Schritt sollen die Stimmbürgerinnen und -bürger wie verlangt über die Ergänzung des Thundorfer Baureglements mit einer Mindestabstandsregel zu den Windanlagen abstimmen. Dazu ist im März/April 2023 eine ausserordentliche Gemeindeversammlung geplant. Eine allfällige zweite Mitwirkung zum Gestaltungsplan folgt erst nach dieser Abstimmung. Damit verschiebt sich auch die bisher für Mai 2023 in Thundorf geplante Abstimmung zur Rahmennutzungsplanung.