«Was haben die Betroffenen eigentlich vom Windprojekt?» Diese – berechtigte – Frage ist immer wieder zu hören und zu lesen. Im Juni 2022 wurde angekündigt, dazu ein Modell zu entwickeln. Es soll den Mehrwert, den das Projekt neben der Produktion von erneuerbarem Winterstrom leistet, möglichst breit verankern. Nun liegen konkrete Pläne auf dem Tisch.
Entschädigungen auf mehreren Ebenen
Es wird ein Fonds für Thundorf und die den Windanlagen am nächsten gelegenen Nachbargemeinden eingerichtet, in welchen 2.5 % des jährlichen Umsatzes fliessen. Der Fonds ist für Projekte reserviert, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Gemeinden können über die Verwendung der Gelder selber bestimmen. Auch die Grundeigentümerinnen und -eigentümer der Anlagenstandorte werden 2.5 % des jährlichen Umsatzes erhalten. Die Standortgemeinde Thundorf wird zudem von einem Solidaritätsbeitrag von 2.5 % des jährlichen Umsatzes profitieren. Die Gesamtentschädigung ist mit insgesamt 7.5 % höher als in der Branche üblich. Nach aktuellem Projektstand entsprechen 2.5 % des Umsatzes einer Summe von 100'000 CHF bis 130'000 CHF pro Jahr.
Beteiligungen: Wertschöpfung bleibt in der Region
Darüber hinaus ist geplant, bis voraussichtlich Ende 2022 eine Projektgesellschaft zu gründen, welche die Windanlagen projektiert und betreibt. Die Gesellschaft wird es lokalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen ermöglichen, sich anteilsmässig am Windprojekt zu beteiligen. Damit bleibt ein weiterer Teil der Wertschöpfung in der Region. Die aktuell laufenden Gespräche mit regionalen Energieversorgern sind auf gutem Weg. Schliesslich werden – wenn möglich – bei der Realisierung des Projekts das lokale Gewerbe und die ansässige Industrie zum Zug kommen. Der Sitz der Gesellschaft wird in Thundorf sein.
Kompensationsmassnahmen für Mensch und Umwelt
In Koordination mit Umweltverbänden und unter Einbezug lokaler Verbände und Gruppen werden zudem gegenwärtig verschiedene Kompensationsmassnahmen geprüft. Darunter fallen beispielsweise landwirtschaftliche Aufwertungen, die Sanierung von Infrastrukturen, aber auch Massnahmen zugunsten von Vögeln und Fledermäusen. Dazu gehören die Aufwertung von Lebensräumen, das Pflanzen von Vernetzungselementen wie Hecken und die Reduktion von Lichtemissionen. Zudem ist geplant, Auswirkungen auf die Landschaft mit Massnahmen zugunsten des Artenschutzes zu kompensieren. Beispielsweise können Amphibien von der Schaffung neuer Feuchtgebiete profitieren.
«Was haben die Betroffenen eigentlich vom Windprojekt?» Diese – berechtigte – Frage ist immer wieder zu hören und zu lesen. Im Juni 2022 wurde angekündigt, dazu ein Modell zu entwickeln. Es soll den Mehrwert, den das Projekt neben der Produktion von erneuerbarem Winterstrom leistet, möglichst breit verankern. Nun liegen konkrete Pläne auf dem Tisch.
Entschädigungen auf mehreren Ebenen
Es wird ein Fonds für Thundorf und die den Windanlagen am nächsten gelegenen Nachbargemeinden eingerichtet, in welchen 2.5 % des jährlichen Umsatzes fliessen. Der Fonds ist für Projekte reserviert, die der Allgemeinheit zugutekommen. Die Gemeinden können über die Verwendung der Gelder selber bestimmen. Auch die Grundeigentümerinnen und -eigentümer der Anlagenstandorte werden 2.5 % des jährlichen Umsatzes erhalten. Die Standortgemeinde Thundorf wird zudem von einem Solidaritätsbeitrag von 2.5 % des jährlichen Umsatzes profitieren. Die Gesamtentschädigung ist mit insgesamt 7.5 % höher als in der Branche üblich. Nach aktuellem Projektstand entsprechen 2.5 % des Umsatzes einer Summe von 100'000 CHF bis 130'000 CHF pro Jahr.
Beteiligungen: Wertschöpfung bleibt in der Region
Darüber hinaus ist geplant, bis voraussichtlich Ende 2022 eine Projektgesellschaft zu gründen, welche die Windanlagen projektiert und betreibt. Die Gesellschaft wird es lokalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen ermöglichen, sich anteilsmässig am Windprojekt zu beteiligen. Damit bleibt ein weiterer Teil der Wertschöpfung in der Region. Die aktuell laufenden Gespräche mit regionalen Energieversorgern sind auf gutem Weg. Schliesslich werden – wenn möglich – bei der Realisierung des Projekts das lokale Gewerbe und die ansässige Industrie zum Zug kommen. Der Sitz der Gesellschaft wird in Thundorf sein.
Kompensationsmassnahmen für Mensch und Umwelt
In Koordination mit Umweltverbänden und unter Einbezug lokaler Verbände und Gruppen werden zudem gegenwärtig verschiedene Kompensationsmassnahmen geprüft. Darunter fallen beispielsweise landwirtschaftliche Aufwertungen, die Sanierung von Infrastrukturen, aber auch Massnahmen zugunsten von Vögeln und Fledermäusen. Dazu gehören die Aufwertung von Lebensräumen, das Pflanzen von Vernetzungselementen wie Hecken und die Reduktion von Lichtemissionen. Zudem ist geplant, Auswirkungen auf die Landschaft mit Massnahmen zugunsten des Artenschutzes zu kompensieren. Beispielsweise können Amphibien von der Schaffung neuer Feuchtgebiete profitieren.