Rechtliche Grundlagen
Die Standorte beider Varianten befinden sich im vom Kanton Thurgau ausgewiesenen «Windenergiegebiet Thundorf». Um dieses Gebiet zu bestimmen, hat der Kanton 2014 eine Windpotenzialstudie erstellt. In dieser Studie sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bereits berücksichtigt worden. So befindet sich das Windenergiegebiet ausserhalb von UNESCO-Welterbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.
Aufforstungen und Begrünung
In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, dass für eine Rodung in derselben Gegend Realersatz zu leisten ist. In bestimmten Ausnahmefällen können andere Ersatzmassnahmen getroffen werden, oder ein Verzicht auf den Rodungsersatz ist möglich. EKZ ist mit dem kantonalen Forstamt in Abklärung, in welchem Ausmass für die Rodungen für das Windprojekt Thundorf Aufforstungen und weitere Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Wo und wie genau diese umgesetzt werden, ist Teil der umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Sicher ist, dass die Flächen unterhalb der Anlagen nach deren Aufbau bis an den Mastfuss wieder extensiv begrünt werden.
Freizeitnutzung
Der Wellenberg ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die geplanten Windanlagen beeinträchtigen in der Betriebsphase weder Spazierwege und Langlaufloipen noch Feuerstellen und Sitzbänkli. Einzig während dem Bau der Windanlagen müssen gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden.
Landschaftsschutz
Infrastrukturbauten stellen immer einen Eingriff in die Landschaft dar. Bei den vorgesehenen Windenergieanlagen ist grundsätzlich klar, dass lokal immer von einem bedeutenden Landschaftseingriff ausgegangen werden muss. Mit einer sorgfältigen Planung und Gestaltung kann dazu beigetragen werden, den Landschaftscharakter und die Ziele des Landschaftsschutzes bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der Einfluss des Projekts auf Landschaftsschutzzonen wird berücksichtigt. Es wird mitberücksichtigt, dass aus landschaftlicher Sicht kompaktere, nahe beieinanderstehende Windenergieanlagen gegenüber verstreut stehenden Windenergieanlagen zu bevorzugen sind. Gleichzeitig sind wir alle auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. EKZ setzt alles daran, dass die Windanlagen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und möglichst gut in die Landschaft eingebettet werden. Die Anlagen werden in das fünf Kilometer entfernte Unterwerk Hasli einspeisen. Die Zuleitung erfolgt unterirdisch, die Kosten dafür trägt EKZ. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine neuen Strassen, sondern nur punktuelle Wegverbreiterungen und Begradigungen (zulasten EKZ) nötig.