Mensch & Umwelt

Licht und Schatten

Tagsüber können einzelne Gebäude vom Schattenwurf der Windenergieanlagen betroffen sein. Nach maximal 30 Minuten Schatten pro Tag schalten sich die entsprechenden Anlagen automatisch ab. Für den seltenen Fall, dass sich nachts ein Flugobjekt einer Anlage nähert, schalten sich temporäre Lichter an. Der sogenannte «Disco-Effekt» (Lichtspiegelungen an den Rotorblättern) tritt bei modernen Anlagen kaum noch auf.

Tagsüber können einzelne Gebäude vom Schattenwurf der Windenergieanlagen betroffen sein. Nach maximal 30 Minuten Schatten pro Tag schalten sich die entsprechenden Anlagen automatisch ab. Für den seltenen Fall, dass sich nachts ein Flugobjekt einer Anlage nähert, schalten sich temporäre Lichter an. Der sogenannte «Disco-Effekt» (Lichtspiegelungen an den Rotorblättern) tritt bei modernen Anlagen kaum noch auf.

Schattenwurf 

Bereits in der Planung wird darauf geachtet, dass der Schatten eines Windrads umliegende Wohngebiete nur minimal überstreicht. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens 8 Stunden respektive pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Eine automatische Abschaltvorrichtung sichert die Einhaltung dieser Werte. Die Anlagen in Thundorf liegen grösstenteils im Wald. Daher sind ohnehin nur einzelne Gebäude vom Schattenwurf betroffen.

Schattenwurf 

Bereits in der Planung wird darauf geachtet, dass der Schatten eines Windrads umliegende Wohngebiete nur minimal überstreicht. Da es in der Schweiz keine rechtliche Regelung zum Schattenwurf gibt, werden die deutschen Richtlinien angewendet. Demnach darf ein Gebäude pro Jahr höchstens 8 Stunden respektive pro Tag höchstens 30 Minuten beschattet werden. Eine automatische Abschaltvorrichtung sichert die Einhaltung dieser Werte. Die Anlagen in Thundorf liegen grösstenteils im Wald. Daher sind ohnehin nur einzelne Gebäude vom Schattenwurf betroffen.

Schattenwurf in Minuten/Tag
Darstellung des Schattenwurfs der Windräder - Variante A
Windprojekt Thundorf, Stand Juni 2022.

Schattenwurf in Stunden/Jahr mit Abschaltmechanismus
Schattenwurf in Stunden/Jahr - Variante A
Windprojekt Thundorf, Stand Juni 2022.

Wie wird die Schattenwurfdauer ermittelt?

Um die Schattenwurfdauer zu ermitteln, wird zunächst die maximale Sonnenscheindauer an einem Ort bestimmt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Sonne das ganze Jahr über scheint, ein wolkenloser Himmel herrscht, die Windenergieanlage mit voller Leistung läuft und immer frontal zur Sonne steht. Dies ist der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf (worst case). Da die Sonne aber nicht dauernd scheint und sich die Anlagen nicht mit dem Sonnenstand drehen, ist die tatsächliche Belastung durch Schattenwurf viel geringer. Mithilfe von nahegelegenen Wetterstationen werden die üblichen Witterungsbedingungen (Sonnenscheinstunden, Nebel, Niederschläge etc.) am Standort berechnet und so der meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurf (real case) ermittelt.

Wie wird die Schattenwurfdauer ermittelt?

Um die Schattenwurfdauer zu ermitteln, wird zunächst die maximale Sonnenscheindauer an einem Ort bestimmt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Sonne das ganze Jahr über scheint, ein wolkenloser Himmel herrscht, die Windenergieanlage mit voller Leistung läuft und immer frontal zur Sonne steht. Dies ist der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf (worst case). Da die Sonne aber nicht dauernd scheint und sich die Anlagen nicht mit dem Sonnenstand drehen, ist die tatsächliche Belastung durch Schattenwurf viel geringer. Mithilfe von nahegelegenen Wetterstationen werden die üblichen Witterungsbedingungen (Sonnenscheinstunden, Nebel, Niederschläge etc.) am Standort berechnet und so der meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurf (real case) ermittelt.

Nächtliche Beleuchtung

Um eine Gefährdung des Flugverkehrs zu verhindern, ist in der Schweiz bei Bauten, die über 60 m hoch sind, eine Hinderniskennzeichnung vorgeschrieben. Dies gilt auch für Windenergieanlagen. Die Intensität der Beleuchtung wird den Wetterverhältnissen angepasst: Bei Nebel leuchten die Lampen heller, bei klaren Verhältnissen nur abgeschwächt. In Deutschland ist ausserdem die «bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK) Vorschrift. Das bedeutet, dass die Beleuchtungsfeuer der Windenergieanlagen generell ausgeschaltet sind. Sie leuchten nur dann, wenn sich ein Flugobjekt in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m befindet. Dies wäre in Thundorf selten der Fall. Die BNK ist in der Schweiz noch zu bewilligen. EKZ rechnet aber damit, dass diese Technologie beim Windprojekt Thundorf eingesetzt werden kann.

Nächtliche Beleuchtung

Um eine Gefährdung des Flugverkehrs zu verhindern, ist in der Schweiz bei Bauten, die über 60 m hoch sind, eine Hinderniskennzeichnung vorgeschrieben. Dies gilt auch für Windenergieanlagen. Die Intensität der Beleuchtung wird den Wetterverhältnissen angepasst: Bei Nebel leuchten die Lampen heller, bei klaren Verhältnissen nur abgeschwächt. In Deutschland ist ausserdem die «bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung» (BNK) Vorschrift. Das bedeutet, dass die Beleuchtungsfeuer der Windenergieanlagen generell ausgeschaltet sind. Sie leuchten nur dann, wenn sich ein Flugobjekt in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m befindet. Dies wäre in Thundorf selten der Fall. Die BNK ist in der Schweiz noch zu bewilligen. EKZ rechnet aber damit, dass diese Technologie beim Windprojekt Thundorf eingesetzt werden kann.

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Stroboskop- oder Disco-Effekt

Dieser Effekt wird durch das widerspiegelnde Sonnenlicht an den Rotorblättern älterer Windenergieanlagen ausgelöst, tritt heute aber kaum noch auf. Denn die Rotorblätter moderner Windenergieanlagen werden mit nicht-reflektierender Farbe gestrichen. Dadurch wird der sogenannte Stroboskop- oder Disco-Effekt verhindert.

Stroboskop- oder Disco-Effekt

Dieser Effekt wird durch das widerspiegelnde Sonnenlicht an den Rotorblättern älterer Windenergieanlagen ausgelöst, tritt heute aber kaum noch auf. Denn die Rotorblätter moderner Windenergieanlagen werden mit nicht-reflektierender Farbe gestrichen. Dadurch wird der sogenannte Stroboskop- oder Disco-Effekt verhindert.

Geräusche und Infraschall

Für Geräusche von Windenergieanlagen gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Meistens werden die Anlagen durch Alltags- oder Windgeräusche übertönt. Wenn alle Anlagen in Thundorf voll laufen, werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Eine laufende Anlage mit 166 m Nabenhöhe ist, steht man direkt darunter, ungefähr so laut wie ein Gespräch.

Für Geräusche von Windenergieanlagen gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Meistens werden die Anlagen durch Alltags- oder Windgeräusche übertönt. Wenn alle Anlagen in Thundorf voll laufen, werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Eine laufende Anlage mit 166 m Nabenhöhe ist, steht man direkt darunter, ungefähr so laut wie ein Gespräch.

Umgebung ist entscheidend

Geräusche nehmen mit zunehmender Entfernung ab. Auch die Umgebung hat einen grossen Einfluss auf die Ausbreitung von Geräuschen. Mit zunehmendem Windaufkommen erzeugen Bäume und Gebüsche natürliche Geräusche, die den Lärm der Windenergieanlagen überlagern. Diese sind vor allem bei geringem Wind bis hin zu mittleren Windgeschwindigkeiten wahrnehmbar (und erzeugen daher auch nur geringen Lärm). Ausserdem spielen die Anzahl der Anlagen und der Anlagetyp eine Rolle. Pauschale Abstandsforderungen zu Gebäuden sind daher nicht zielführend. Wenn alle Anlagen in Thundorf voll in Betrieb sind, darf der Geräuschpegel im bewohnten Gebiet bei max. 45-50 Dezibel liegen. Direkt unter einer laufenden Anlage mit 166 m Nabenhöhe liegt der Geräuschpegel bei rund 63 Dezibel. Das ist in etwa so laut wie ein Gespräch.

Umgebung ist entscheidend

Geräusche nehmen mit zunehmender Entfernung ab. Auch die Umgebung hat einen grossen Einfluss auf die Ausbreitung von Geräuschen. Mit zunehmendem Windaufkommen erzeugen Bäume und Gebüsche natürliche Geräusche, die den Lärm der Windenergieanlagen überlagern. Diese sind vor allem bei geringem Wind bis hin zu mittleren Windgeschwindigkeiten wahrnehmbar (und erzeugen daher auch nur geringen Lärm). Ausserdem spielen die Anzahl der Anlagen und der Anlagetyp eine Rolle. Pauschale Abstandsforderungen zu Gebäuden sind daher nicht zielführend. Wenn alle Anlagen in Thundorf voll in Betrieb sind, darf der Geräuschpegel im bewohnten Gebiet bei max. 45-50 Dezibel liegen. Direkt unter einer laufenden Anlage mit 166 m Nabenhöhe liegt der Geräuschpegel bei rund 63 Dezibel. Das ist in etwa so laut wie ein Gespräch.

Immissionspegel
Immissionspegel

Strenge gesetzliche Anforderungen

Windenergieanlagen erzeugen in Abhängigkeit von der Windstärke ein moderates Betriebsgeräusch, das am ehesten an ein Rauschen erinnert. Eine Unterhaltung in normalem Plauderton ist direkt unter einer Anlage jederzeit möglich. Zum Schutz von Anwohnenden müssen Windenergieanlagen in der Schweiz die Planungswerte für Industrieanlagen der Lärmschutzverordnung einhalten. Der effektive Geräuschpegel muss rund 15 Dezibel tiefer liegen als derjenige von Strassenlärm. Gewöhnlich nimmt der Mensch einen Unterschied von 10 Dezibel etwa als doppelt respektive halb so laut wahr.

Strenge gesetzliche Anforderungen

Windenergieanlagen erzeugen in Abhängigkeit von der Windstärke ein moderates Betriebsgeräusch, das am ehesten an ein Rauschen erinnert. Eine Unterhaltung in normalem Plauderton ist direkt unter einer Anlage jederzeit möglich. Zum Schutz von Anwohnenden müssen Windenergieanlagen in der Schweiz die Planungswerte für Industrieanlagen der Lärmschutzverordnung einhalten. Der effektive Geräuschpegel muss rund 15 Dezibel tiefer liegen als derjenige von Strassenlärm. Gewöhnlich nimmt der Mensch einen Unterschied von 10 Dezibel etwa als doppelt respektive halb so laut wahr.

Darstellung verschiedener Geräuschpegel
Geräuschvergleiche

Infraschall

Infraschall tritt fast überall auf: Gewitter, Föhn, fahrende Züge, Autos, Lastwagen, Meeresbrandung und sogar das Schnarchen von Menschen verursachen Infraschall. Der nicht hörbare, tieffrequente Schall wird Infraschall genannt und soll schädlich sein – wird regelmässig behauptet. Mehrfach wissenschaftlich überprüft und bestätigt ist: Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt auch in der näheren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen.

Infraschall

Infraschall tritt fast überall auf: Gewitter, Föhn, fahrende Züge, Autos, Lastwagen, Meeresbrandung und sogar das Schnarchen von Menschen verursachen Infraschall. Der nicht hörbare, tieffrequente Schall wird Infraschall genannt und soll schädlich sein – wird regelmässig behauptet. Mehrfach wissenschaftlich überprüft und bestätigt ist: Infraschall hat bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen keine gesundheitlichen Auswirkungen. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt auch in der näheren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenze des Menschen.

Flora & Fauna

Tierwelt

Der Schutz der Umwelt ist EKZ ein wichtiges Anliegen. Wie bei grossen Bauprojekten vorgeschrieben, wird für das Windprojekt Thundorf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet und anschliessend durch die Fachstellen des Kantons Thurgau geprüft. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Windenergieanlagen keine spürbaren Auswirkungen auf die Vogelbestände haben. EKZ hat die Höhe der Windenergieanlagen zudem so gewählt, dass sich die Rotoren oberhalb der durchschnittlichen Flughöhe von Fledermäusen drehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die übrigen Wild-, aber auch die Nutztiere relativ schnell an Windanlagen gewöhnen.

 

Tierwelt

Der Schutz der Umwelt ist EKZ ein wichtiges Anliegen. Wie bei grossen Bauprojekten vorgeschrieben, wird für das Windprojekt Thundorf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet und anschliessend durch die Fachstellen des Kantons Thurgau geprüft. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Windenergieanlagen keine spürbaren Auswirkungen auf die Vogelbestände haben. EKZ hat die Höhe der Windenergieanlagen zudem so gewählt, dass sich die Rotoren oberhalb der durchschnittlichen Flughöhe von Fledermäusen drehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die übrigen Wild-, aber auch die Nutztiere relativ schnell an Windanlagen gewöhnen.

 

Vögel

In Deutschland, wo in den letzten Jahren viele Windenergieanlagen gebaut wurden, sind keine messbaren Auswirkungen der Windenergie auf den Gesamtbestand einzelner Vogelarten festzustellen. Birdlife International schätzt, dass der Klimawandel 75 % der Vogelarten bedroht. Die Nutzung der erneuerbaren Windenergie ist eine effektive Klimaschutzmassnahme. Daher wirkt sich die Windkraft global gesehen positiv auf den Artenschutz aus. Es steht ausser Frage: Jede tödliche Kollision eines Vogels mit einem Rotorblatt ist ein Verlust. Vogelexperten und Ingenieure arbeiten deshalb daran, die Technik stetig weiterzuentwickeln: Schweizer Ornithologen und Windenergiefachleute haben zum Beispiel ein Radarsystem entwickelt, das Vogelzüge registriert und Anlagen zu kritischen Zeitpunkten gezielt abschalten kann. Die vorgesehene Erhöhung des Freiraums unter dem Rotor ist für lokale Brutvögel auch vorteilhaft. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Flugbewegungen der Zugvögel, Brut-, Nist- und Schlafplätze sowie Raumnutzung definierter Vogelarten erhoben. Diese Daten bilden die Grundlage für die abschliessende Standortwahl der Anlagen sowie für allfällige Abschaltalgorithmen oder weitere Kompensationsmassnahmen. Somit werden in Übereinstimmung mit den Umweltgesetzen potenzielle Auswirkungen in erster Linie vermieden und so weit wie möglich gemindert bzw. ansonsten wiederhergestellt oder anderweitig angemessen kompensiert.

Fledermäuse

Fledermäuse sind nachtaktiv. Die Fledermausaktivität nimmt mit zunehmender Höhe über der Vegetation ab und konzentriert sich vor allem in Bodennähe – insbesondere bei viel Wind – oder auf Höhe der Baumkronen. Um das Kollisionsrisiko möglichst gering zu halten, hat sich EKZ entschieden, Windanlagen mit vergleichsweise grosser Nabenhöhe zu projektieren. Ein wirksamer Schutz kann durch den Einsatz eines vordefinierten Abschaltregimes gewährleistet werden, wodurch die Anlagen während der Zeit der Hauptaktivitäten der Fledermäuse gestoppt werden. Zudem halten Fledermäuse Winterschlaf und sind damit genau in der Jahreszeit, in der die Windenergie am meisten Strom liefert, nicht draussen unterwegs. Studien zeigen, dass kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen Fledermausschutz und der Nutzung der Windenergie besteht, wenn bei der Standortwahl der Anlagen Rücksicht auf bedrohte oder bestandsrelevante Kolonien, deren Jagdlebensräume und Flugkorridore genommen wird. EKZ wird dazu im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemeinsam mit den zuständigen Fachstellen Lösungen erarbeiten.

Nutz- und Wildtiere

Bei vielen Windparks im Ausland und in der Schweiz werden Nutztiere wie Kühe oder Schafe in der Nähe von Windanlagen gehalten. Verhaltensauffälligkeiten konnten dabei bisher nicht festgestellt werden. Die Tiere passen sich den neuen Gegebenheiten in der Regel schnell an. Nachdem in der Bauphase Windenergieanlagen von Wildtieren eher gemieden werden, tritt der Gewöhnungseffekt danach auch bei Wildtieren nach kurzer Zeit ein. Westlich und südlich von Thundorf befinden sich überregionale Wildtierkorridore, welche von den möglichen Anlagestandorten nicht tangiert werden. Einen grösseren Einfluss hat die zusätzliche Präsenz von Menschen im Gebiet, z.B. aufgrund neuer Strassen. Dank der bereits sehr guten Erschliessung des Wellenberges mit Forststrassen und -wegen und dem Ausschluss von Waldreservaten besteht auch diesbezüglich in Thundorf kein zusätzliches Risiko für scheue Wildtiere.

Vögel

In Deutschland, wo in den letzten Jahren viele Windenergieanlagen gebaut wurden, sind keine messbaren Auswirkungen der Windenergie auf den Gesamtbestand einzelner Vogelarten festzustellen. Birdlife International schätzt, dass der Klimawandel 75 % der Vogelarten bedroht. Die Nutzung der erneuerbaren Windenergie ist eine effektive Klimaschutzmassnahme. Daher wirkt sich die Windkraft global gesehen positiv auf den Artenschutz aus. Es steht ausser Frage: Jede tödliche Kollision eines Vogels mit einem Rotorblatt ist ein Verlust. Vogelexperten und Ingenieure arbeiten deshalb daran, die Technik stetig weiterzuentwickeln: Schweizer Ornithologen und Windenergiefachleute haben zum Beispiel ein Radarsystem entwickelt, das Vogelzüge registriert und Anlagen zu kritischen Zeitpunkten gezielt abschalten kann. Die vorgesehene Erhöhung des Freiraums unter dem Rotor ist für lokale Brutvögel auch vorteilhaft. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Flugbewegungen der Zugvögel, Brut-, Nist- und Schlafplätze sowie Raumnutzung definierter Vogelarten erhoben. Diese Daten bilden die Grundlage für die abschliessende Standortwahl der Anlagen sowie für allfällige Abschaltalgorithmen oder weitere Kompensationsmassnahmen. Somit werden in Übereinstimmung mit den Umweltgesetzen potenzielle Auswirkungen in erster Linie vermieden und so weit wie möglich gemindert bzw. ansonsten wiederhergestellt oder anderweitig angemessen kompensiert.

Fledermäuse

Fledermäuse sind nachtaktiv. Die Fledermausaktivität nimmt mit zunehmender Höhe über der Vegetation ab und konzentriert sich vor allem in Bodennähe – insbesondere bei viel Wind – oder auf Höhe der Baumkronen. Um das Kollisionsrisiko möglichst gering zu halten, hat sich EKZ entschieden, Windanlagen mit vergleichsweise grosser Nabenhöhe zu projektieren. Ein wirksamer Schutz kann durch den Einsatz eines vordefinierten Abschaltregimes gewährleistet werden, wodurch die Anlagen während der Zeit der Hauptaktivitäten der Fledermäuse gestoppt werden. Zudem halten Fledermäuse Winterschlaf und sind damit genau in der Jahreszeit, in der die Windenergie am meisten Strom liefert, nicht draussen unterwegs. Studien zeigen, dass kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen Fledermausschutz und der Nutzung der Windenergie besteht, wenn bei der Standortwahl der Anlagen Rücksicht auf bedrohte oder bestandsrelevante Kolonien, deren Jagdlebensräume und Flugkorridore genommen wird. EKZ wird dazu im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemeinsam mit den zuständigen Fachstellen Lösungen erarbeiten.

Nutz- und Wildtiere

Bei vielen Windparks im Ausland und in der Schweiz werden Nutztiere wie Kühe oder Schafe in der Nähe von Windanlagen gehalten. Verhaltensauffälligkeiten konnten dabei bisher nicht festgestellt werden. Die Tiere passen sich den neuen Gegebenheiten in der Regel schnell an. Nachdem in der Bauphase Windenergieanlagen von Wildtieren eher gemieden werden, tritt der Gewöhnungseffekt danach auch bei Wildtieren nach kurzer Zeit ein. Westlich und südlich von Thundorf befinden sich überregionale Wildtierkorridore, welche von den möglichen Anlagestandorten nicht tangiert werden. Einen grösseren Einfluss hat die zusätzliche Präsenz von Menschen im Gebiet, z.B. aufgrund neuer Strassen. Dank der bereits sehr guten Erschliessung des Wellenberges mit Forststrassen und -wegen und dem Ausschluss von Waldreservaten besteht auch diesbezüglich in Thundorf kein zusätzliches Risiko für scheue Wildtiere.

Einflüsse auf das Naherholungsgebiet

Der Wellenberg ist als Naherholungsgebiet bekannt und beliebt. Für die Freizeitnutzung bleibt er in der Betriebsphase der Windanlagen jederzeit zugänglich. Für die Windanlagen müssen Bäume gefällt werden. Mit Aufforstungen und weiteren Ersatzmassnahmen werden die Eingriffe in den Wald kompensiert. Und es wird nach Abschluss der Bauarbeiten keine grossflächigen kahlen Stellen im Wald geben: Die Flächen unterhalb der Windanlagen werden bis an den Mastfuss begrünt. Möglichkeiten für die bestmögliche Gestaltung der Windenergieanlagen (Farbe des Sockels, Bepflanzung, Gestaltung der Umgebung, Integration in das Gelände usw.) werden eingehend geprüft.

Einflüsse auf das Naherholungsgebiet

Der Wellenberg ist als Naherholungsgebiet bekannt und beliebt. Für die Freizeitnutzung bleibt er in der Betriebsphase der Windanlagen jederzeit zugänglich. Für die Windanlagen müssen Bäume gefällt werden. Mit Aufforstungen und weiteren Ersatzmassnahmen werden die Eingriffe in den Wald kompensiert. Und es wird nach Abschluss der Bauarbeiten keine grossflächigen kahlen Stellen im Wald geben: Die Flächen unterhalb der Windanlagen werden bis an den Mastfuss begrünt. Möglichkeiten für die bestmögliche Gestaltung der Windenergieanlagen (Farbe des Sockels, Bepflanzung, Gestaltung der Umgebung, Integration in das Gelände usw.) werden eingehend geprüft.

Rechtliche Grundlagen

Die Standorte beider Varianten befinden sich im vom Kanton Thurgau ausgewiesenen «Windenergiegebiet Thundorf». Um dieses Gebiet zu bestimmen, hat der Kanton 2014 eine Windpotenzialstudie erstellt. In dieser Studie sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bereits berücksichtigt worden. So befindet sich das Windenergiegebiet ausserhalb von UNESCO-Welterbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.

Aufforstungen und Begrünung

In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, dass für eine Rodung in derselben Gegend Realersatz zu leisten ist. In bestimmten Ausnahmefällen können andere Ersatzmassnahmen getroffen werden, oder ein Verzicht auf den Rodungsersatz ist möglich. EKZ ist mit dem kantonalen Forstamt in Abklärung, in welchem Ausmass für die Rodungen für das Windprojekt Thundorf Aufforstungen und weitere Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Wo und wie genau diese umgesetzt werden, ist Teil der umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Sicher ist, dass die Flächen unterhalb der Anlagen nach deren Aufbau bis an den Mastfuss wieder extensiv begrünt werden.

Freizeitnutzung

Der Wellenberg ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die geplanten Windanlagen beeinträchtigen in der Betriebsphase weder Spazierwege und Langlaufloipen noch Feuerstellen und Sitzbänkli. Einzig während dem Bau der Windanlagen müssen gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden.

Landschaftsschutz

Infrastrukturbauten stellen immer einen Eingriff in die Landschaft dar. Bei den vorgesehenen Windenergieanlagen ist grundsätzlich klar, dass lokal immer von einem bedeutenden Landschaftseingriff ausgegangen werden muss. Mit einer sorgfältigen Planung und Gestaltung kann dazu beigetragen werden, den Landschaftscharakter und die Ziele des Landschaftsschutzes bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der Einfluss des Projekts auf Landschaftsschutzzonen wird berücksichtigt. Es wird mitberücksichtigt, dass aus landschaftlicher Sicht kompaktere, nahe beieinanderstehende Windenergieanlagen gegenüber verstreut stehenden Windenergieanlagen zu bevorzugen sind. Gleichzeitig sind wir alle auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. EKZ setzt alles daran, dass die Windanlagen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und möglichst gut in die Landschaft eingebettet werden. Die Anlagen werden in das fünf Kilometer entfernte Unterwerk Hasli einspeisen. Die Zuleitung erfolgt unterirdisch, die Kosten dafür trägt EKZ. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine neuen Strassen, sondern nur punktuelle Wegverbreiterungen und Begradigungen (zulasten EKZ) nötig.

Rechtliche Grundlagen

Die Standorte beider Varianten befinden sich im vom Kanton Thurgau ausgewiesenen «Windenergiegebiet Thundorf». Um dieses Gebiet zu bestimmen, hat der Kanton 2014 eine Windpotenzialstudie erstellt. In dieser Studie sind die übergeordneten Interessen des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes bereits berücksichtigt worden. So befindet sich das Windenergiegebiet ausserhalb von UNESCO-Welterbestätten, Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) sowie weiteren nationalen Schutzgebieten.

Aufforstungen und Begrünung

In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, dass für eine Rodung in derselben Gegend Realersatz zu leisten ist. In bestimmten Ausnahmefällen können andere Ersatzmassnahmen getroffen werden, oder ein Verzicht auf den Rodungsersatz ist möglich. EKZ ist mit dem kantonalen Forstamt in Abklärung, in welchem Ausmass für die Rodungen für das Windprojekt Thundorf Aufforstungen und weitere Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Wo und wie genau diese umgesetzt werden, ist Teil der umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Sicher ist, dass die Flächen unterhalb der Anlagen nach deren Aufbau bis an den Mastfuss wieder extensiv begrünt werden.

Freizeitnutzung

Der Wellenberg ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Die geplanten Windanlagen beeinträchtigen in der Betriebsphase weder Spazierwege und Langlaufloipen noch Feuerstellen und Sitzbänkli. Einzig während dem Bau der Windanlagen müssen gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden.

Landschaftsschutz

Infrastrukturbauten stellen immer einen Eingriff in die Landschaft dar. Bei den vorgesehenen Windenergieanlagen ist grundsätzlich klar, dass lokal immer von einem bedeutenden Landschaftseingriff ausgegangen werden muss. Mit einer sorgfältigen Planung und Gestaltung kann dazu beigetragen werden, den Landschaftscharakter und die Ziele des Landschaftsschutzes bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der Einfluss des Projekts auf Landschaftsschutzzonen wird berücksichtigt. Es wird mitberücksichtigt, dass aus landschaftlicher Sicht kompaktere, nahe beieinanderstehende Windenergieanlagen gegenüber verstreut stehenden Windenergieanlagen zu bevorzugen sind. Gleichzeitig sind wir alle auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. EKZ setzt alles daran, dass die Windanlagen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen und möglichst gut in die Landschaft eingebettet werden. Die Anlagen werden in das fünf Kilometer entfernte Unterwerk Hasli einspeisen. Die Zuleitung erfolgt unterirdisch, die Kosten dafür trägt EKZ. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine neuen Strassen, sondern nur punktuelle Wegverbreiterungen und Begradigungen (zulasten EKZ) nötig.

Layout und Sichtbarkeit

Der Richtplan «Windenergie» des Kantons Thurgau legt fest, in welchem Perimeter Standorte für Windanlagen projektiert werden können. EKZ hat verschiedene Anordnungen mit unterschiedlicher Anzahl Anlagen untersucht. Das vorliegende Layout hält die Einflüsse auf bewohntes Gebiet sowie die Tier- und Pflanzenwelt so gering wie möglich.

Der Richtplan «Windenergie» des Kantons Thurgau legt fest, in welchem Perimeter Standorte für Windanlagen projektiert werden können. EKZ hat verschiedene Anordnungen mit unterschiedlicher Anzahl Anlagen untersucht. Das vorliegende Layout hält die Einflüsse auf bewohntes Gebiet sowie die Tier- und Pflanzenwelt so gering wie möglich.

Was beeinflusst die Standortwahl?

Um die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Lärmimmissionen und Schattenwurf einzuhalten, müssen Windanlagen in ausreichendem Abstand zum Siedlungsgebiet platziert werden. Zudem sollen sie das Landschaftsbild möglichst wenig stören. Die Anlagen müssen ausserdem einen gewissen Abstand zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig «Windschatten» zu erzeugen, und sie dürfen nicht zu nahe an Trinkwasserquellen stehen. Auf die Beanspruchung wertvoller Landwirtschaftsflächen (Fruchtfolgeflächen) wird verzichtet. Auch der nördliche Bereich des Perimeters, der als potenzieller Lebensraum der Mopsfledermaus identifiziert wurde, wird gemieden. Zwischen dem westlichen und östlichen Teil der Anlagen bleibt eine «Durchflugschneise» für Vögel und Fledermäuse frei. Trotz all dieser Einschränkungen gilt es, einen Standort möglichst effizient zu nutzen: Durch die Konzentration der Eingriffe soll in den begrenzt zur Verfügung stehenden Windenergiegebieten möglichst viel Strom produziert werden. Alle Anlagen befinden sich auf Thundorfer Boden. Standorte in Hüttlingen wurden geprüft und verworfen, weil sie an einen Schutzwald grenzen und die Erschliessung aufwändiger wäre.

Was beeinflusst die Standortwahl?

Um die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Lärmimmissionen und Schattenwurf einzuhalten, müssen Windanlagen in ausreichendem Abstand zum Siedlungsgebiet platziert werden. Zudem sollen sie das Landschaftsbild möglichst wenig stören. Die Anlagen müssen ausserdem einen gewissen Abstand zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig «Windschatten» zu erzeugen, und sie dürfen nicht zu nahe an Trinkwasserquellen stehen. Auf die Beanspruchung wertvoller Landwirtschaftsflächen (Fruchtfolgeflächen) wird verzichtet. Auch der nördliche Bereich des Perimeters, der als potenzieller Lebensraum der Mopsfledermaus identifiziert wurde, wird gemieden. Zwischen dem westlichen und östlichen Teil der Anlagen bleibt eine «Durchflugschneise» für Vögel und Fledermäuse frei. Trotz all dieser Einschränkungen gilt es, einen Standort möglichst effizient zu nutzen: Durch die Konzentration der Eingriffe soll in den begrenzt zur Verfügung stehenden Windenergiegebieten möglichst viel Strom produziert werden. Alle Anlagen befinden sich auf Thundorfer Boden. Standorte in Hüttlingen wurden geprüft und verworfen, weil sie an einen Schutzwald grenzen und die Erschliessung aufwändiger wäre.

Sichtbarkeitsgrafik
Sichtbarkeit - 200 m
Sichtbarkeitsgrafik

Eisbildung

Bei Anlagen ohne Enteisungsmechanismus können die Rotorblätter der Windanlagen bei tiefen Temperaturen vereisen. In seltenen Fällen kann dies eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Moderne Windenergieanlagen sind mit verschiedenen Erkennungs- und Schutzmassnahmen ausgerüstet, welche Eisbildung und Eiswurf wirksam verhindern oder bei Bedarf die Anlagen abschalten.

Bei Anlagen ohne Enteisungsmechanismus können die Rotorblätter der Windanlagen bei tiefen Temperaturen vereisen. In seltenen Fällen kann dies eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Moderne Windenergieanlagen sind mit verschiedenen Erkennungs- und Schutzmassnahmen ausgerüstet, welche Eisbildung und Eiswurf wirksam verhindern oder bei Bedarf die Anlagen abschalten.

So wird die Vereisung der Rotorblätter verhindert

Bei modernen Windenergieanlagen können verschiedene Schutzmassnahmen eingesetzt werden, um die Rotorblätter eisfrei zu halten:

  • Die Rotorblätter werden mit sogenannten Antifreeze-Beschichtungen (Frostschutz-Beschichtungen) überzogen.
     
  • Die Eisbildung auf den Rotorblättern wird durch eine Blattheizung verhindert. Dazu werden feine Heizdrähte in die Oberfläche eingebaut, oder in den Hohlräumen des Rotorblatts zirkuliert Warmluft. Moderne Systeme erlauben eine Heizung der Rotorblätter auch bei laufenden Anlagen.
     
  • Die Windanlage registriert die Veränderungen der Schwingungen, welche die Bildung von Eis auf dem Rotorblatt verursacht, und schaltet sich selbständig ab.

Übrigens: Die Verhinderung von Eisbildung an Windenergieanlagen liegt auch im Interesse der Betreiber, weil Eisbildung an den Rotorblättern zu Produktionseinbussen führt.

So wird die Vereisung der Rotorblätter verhindert

Bei modernen Windenergieanlagen können verschiedene Schutzmassnahmen eingesetzt werden, um die Rotorblätter eisfrei zu halten:

  • Die Rotorblätter werden mit sogenannten Antifreeze-Beschichtungen (Frostschutz-Beschichtungen) überzogen.
     
  • Die Eisbildung auf den Rotorblättern wird durch eine Blattheizung verhindert. Dazu werden feine Heizdrähte in die Oberfläche eingebaut, oder in den Hohlräumen des Rotorblatts zirkuliert Warmluft. Moderne Systeme erlauben eine Heizung der Rotorblätter auch bei laufenden Anlagen.
     
  • Die Windanlage registriert die Veränderungen der Schwingungen, welche die Bildung von Eis auf dem Rotorblatt verursacht, und schaltet sich selbständig ab.

Übrigens: Die Verhinderung von Eisbildung an Windenergieanlagen liegt auch im Interesse der Betreiber, weil Eisbildung an den Rotorblättern zu Produktionseinbussen führt.

Übrigens: Die Verhinderung von Eisbildung an Windenergieanlagen liegt auch im Interesse der Betreiber, weil Eisbildung an den Rotorblättern zu Produktionseinbussen führt.

Übrigens: Die Verhinderung von Eisbildung an Windenergieanlagen liegt auch im Interesse der Betreiber, weil Eisbildung an den Rotorblättern zu Produktionseinbussen führt.

Recycling

Die Windenergieanlagen sind auf eine Betriebszeit von 25 Jahren ausgelegt. Danach werden sie vollständig (inkl. Fundament) rückgebaut oder – je nach Entwicklung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen – durch ein sogenanntes «Repowering» mit neuen Anlagen ersetzt. Dies würde allerdings eine erneute Bewilligung benötigen. Beinahe sämtliche Bestandteile einer Windenergieanlage sind rezyklierbar.

Die Windenergieanlagen sind auf eine Betriebszeit von 25 Jahren ausgelegt. Danach werden sie vollständig (inkl. Fundament) rückgebaut oder – je nach Entwicklung der wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen – durch ein sogenanntes «Repowering» mit neuen Anlagen ersetzt. Dies würde allerdings eine erneute Bewilligung benötigen. Beinahe sämtliche Bestandteile einer Windenergieanlage sind rezyklierbar.

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