Windprojekt Thundorf

Nach dem Abschluss des Vorprojekts im Juni 2022 wurde das Windprojekt Thundorf weiterentwickelt. Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Über die für das Projekt erforderliche Anpassung der Rahmennutzungsplanung wird die Stimmbevölkerung von Thundorf entscheiden. Damit wird aber zugewartet, bis die von einem Teil der Bürgerinnen und Bürger verlangte Abstimmung über eine Ergänzung des Thundorfer Baureglements mit einer Mindestabstandsregel zu den Windanlagen erfolgt ist.

Detail-Layout Windprojekt Thundorf - Stand Abschluss Vorprojekt.

Seit der deutlichen Annahme der Energiestrategie 2050 durch die Schweizer Stimmbevölkerung befasst sich der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die regionale Produktion erneuerbarer Energie ausgebaut werden kann. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen. Im Oktober 2021 hat EKZ über die Pläne informiert, das Windprojekt Thundorf weiterzuentwickeln.

Laufende Entwicklung des Layouts

In das Vorprojekt sind erstens die im März 2022 am Informationsforum für die Bevölkerung, in den Begleitgruppensitzungen und auf anderen Kanälen eingegangenen Rückmeldungen einbezogen worden. Zweitens sind Erkenntnisse aus der Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit in die Projektoptimierung eingeflossen. Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Grundlage dafür waren Ergebnisse aus den Felderhebungen und dem Dialog mit den kantonalen Fachstellen. Die Anpassungen erhöhen beispielsweise den Schutz von Vögeln und Fledermäusen, schonen ökologisch wertvolle Waldflächen und reduzieren die Auswirkungen der Windanlagen auf Weg- und Freizeitinfrastrukturen.

Seit der deutlichen Annahme der Energiestrategie 2050 durch die Schweizer Stimmbevölkerung befasst sich der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die regionale Produktion erneuerbarer Energie ausgebaut werden kann. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen. Im Oktober 2021 hat EKZ über die Pläne informiert, das Windprojekt Thundorf weiterzuentwickeln.

Laufende Entwicklung des Layouts

In das Vorprojekt sind erstens die im März 2022 am Informationsforum für die Bevölkerung, in den Begleitgruppensitzungen und auf anderen Kanälen eingegangenen Rückmeldungen einbezogen worden. Zweitens sind Erkenntnisse aus der Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit in die Projektoptimierung eingeflossen. Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Grundlage dafür waren Ergebnisse aus den Felderhebungen und dem Dialog mit den kantonalen Fachstellen. Die Anpassungen erhöhen beispielsweise den Schutz von Vögeln und Fledermäusen, schonen ökologisch wertvolle Waldflächen und reduzieren die Auswirkungen der Windanlagen auf Weg- und Freizeitinfrastrukturen.

Wie wurden die Anlagen platziert?

Um die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Lärmimmissionen und Schattenwurf einzuhalten, müssen Windanlagen in ausreichendem Abstand zum Siedlungsgebiet platziert werden. Zudem sollen sie das Landschaftsbild möglichst wenig stören. Die Anlagen müssen ausserdem einen gewissen Abstand zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig «Windschatten» zu erzeugen, und sie dürfen nicht zu nahe an Trinkwasserquellen stehen. Auf die Beanspruchung wertvoller Landwirtschaftsflächen (Fruchtfolgeflächen) wird verzichtet. Auch der nördliche Bereich des Perimeters, der als potenzieller Lebensraum der Mopsfledermaus identifiziert wurde, wird gemieden. Zwischen dem westlichen und östlichen Teil der Anlagen bleibt eine «Durchflugschneise» für Vögel und Fledermäuse frei. Trotz all dieser Einschränkungen gilt es, einen Standort möglichst effizient zu nutzen: Durch die Konzentration der Eingriffe soll in den begrenzt zur Verfügung stehenden Windenergiegebieten möglichst viel Strom produziert werden. Alle Anlagen befinden sich auf Thundorfer Boden. Standorte in Hüttlingen wurden geprüft und verworfen, weil sie an einen Schutzwald grenzen und die Erschliessung aufwändiger wäre.

 

Technische Eckpunkte

Jede der acht Windanlagen verfügt über drei Rotorblätter mit einer Länge von 80 Metern. Zum Schutz der Fledermäuse wird mit der Rotorblattspitze ein Mindestabstand von 85 m zum Boden eingehalten. Deshalb ist eine Masthöhe von 166 m nötig. Das ergibt eine Gesamthöhe von 246 m. Mit diesem Anlagekonzept lässt sich in Thundorf das Optimum an erneuerbarer Energie produzieren. Zwei Drittel der Produktion erfolgen in den Wintermonaten, in welchen am meisten Strom benötigt wird. Das Konzept garantiert zudem, dass die Anlagenteile auch künftig noch am Markt verfügbar sind. Denn die Tendenz geht zu immer grösseren und leistungsstärkeren Anlagen.

 

Im Dialog mit der Bevölkerung

Um die Bevölkerung ins Projekt einzubeziehen, hat EKZ Ende 2021 eine Begleitgruppe ins Leben gerufen, die ein breites Spektrum verschiedener Interessen abbildet. Vereine und Verbände, lokale und kantonale Behörden sowie die Bevölkerung sind vertreten. Letztere wurden per Losentscheid bestimmt. Das erste Treffen der Begleitgruppe fand am 24. März 2022 statt. EKZ kommuniziert die in den Sitzungen diskutierten Themen transparent. Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Begleitgruppensitzungen. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Thundorf, Hüttlingen und Amlikon-Bissegg werden regelmässig per Flyer über den aktuellen Projektstand informiert. Meilensteine im Projekt werden an periodischen Veranstaltungen vertieft präsentiert und diskutiert. Den Dialog mit der Begleitgruppe und der lokalen Bevölkerung werden wir kontinuierlich weiterpflegen.

 

Aktueller Stand und nächste Schritte

Mit dem Abschluss des Vorprojekts liegt aus Sicht von EKZ nun eine gute Grundlage für die weitere Projektentwicklung auf dem Tisch. Noch ist nichts in Stein gemeisselt. Aktuell arbeitet das Projektteam an der Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In der Verantwortung der Gemeinde Thundorf laufen parallel dazu verschiedene raumplanerische Verfahren. Nach Durchführung einer ersten Mitwirkung zum kommunalen Rahmennutzungsplan im Herbst 2022 hat der Gemeinderat Ende 2022 nach Rücksprache mit EKZ entschieden, einen «Marschhalt» einzulegen. Grund dafür sind zum einen die Forderungen bzw. Beschlüsse zu Mindestabständen in den Baureglementen von Thundorf und Amlikon-Bissegg. Dazu verschiedene Beschwerden auf Stufe Gemeinde und politische Vorstösse auf kantonaler Ebene. Und nicht zuletzt ein bisher sehr eng getakteter Zeitplan sowie noch ausstehende Gutachten. Dies verhindert, dass der Umweltverträglichkeitsbericht wie geplant abgeschlossen werden kann. Bevor die Thundorfer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht wie verlangt über die Mindestabstandsregel abgestimmt haben, ist es aus Sicht von Gemeinde und EKZ nicht sinnvoll, den bisherigen Zeitplan weiterzuverfolgen und eine zweite Mitwirkung durchzuführen. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Mindestabstandsregel wird voraussichtlich im März/April 2023 durchgeführt. Eine allfällige weitere Mitwirkung zum Gestaltungsplan folgt danach, ebenso die weiteren Schritte im Prozess von Raumplanung und Projektentwicklung.

Wie wurden die Anlagen platziert?

Um die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Lärmimmissionen und Schattenwurf einzuhalten, müssen Windanlagen in ausreichendem Abstand zum Siedlungsgebiet platziert werden. Zudem sollen sie das Landschaftsbild möglichst wenig stören. Die Anlagen müssen ausserdem einen gewissen Abstand zueinander einhalten, um sich nicht gegenseitig «Windschatten» zu erzeugen, und sie dürfen nicht zu nahe an Trinkwasserquellen stehen. Auf die Beanspruchung wertvoller Landwirtschaftsflächen (Fruchtfolgeflächen) wird verzichtet. Auch der nördliche Bereich des Perimeters, der als potenzieller Lebensraum der Mopsfledermaus identifiziert wurde, wird gemieden. Zwischen dem westlichen und östlichen Teil der Anlagen bleibt eine «Durchflugschneise» für Vögel und Fledermäuse frei. Trotz all dieser Einschränkungen gilt es, einen Standort möglichst effizient zu nutzen: Durch die Konzentration der Eingriffe soll in den begrenzt zur Verfügung stehenden Windenergiegebieten möglichst viel Strom produziert werden. Alle Anlagen befinden sich auf Thundorfer Boden. Standorte in Hüttlingen wurden geprüft und verworfen, weil sie an einen Schutzwald grenzen und die Erschliessung aufwändiger wäre.

 

Technische Eckpunkte

Jede der acht Windanlagen verfügt über drei Rotorblätter mit einer Länge von 80 Metern. Zum Schutz der Fledermäuse wird mit der Rotorblattspitze ein Mindestabstand von 85 m zum Boden eingehalten. Deshalb ist eine Masthöhe von 166 m nötig. Das ergibt eine Gesamthöhe von 246 m. Mit diesem Anlagekonzept lässt sich in Thundorf das Optimum an erneuerbarer Energie produzieren. Zwei Drittel der Produktion erfolgen in den Wintermonaten, in welchen am meisten Strom benötigt wird. Das Konzept garantiert zudem, dass die Anlagenteile auch künftig noch am Markt verfügbar sind. Denn die Tendenz geht zu immer grösseren und leistungsstärkeren Anlagen.

 

Im Dialog mit der Bevölkerung

Um die Bevölkerung ins Projekt einzubeziehen, hat EKZ Ende 2021 eine Begleitgruppe ins Leben gerufen, die ein breites Spektrum verschiedener Interessen abbildet. Vereine und Verbände, lokale und kantonale Behörden sowie die Bevölkerung sind vertreten. Letztere wurden per Losentscheid bestimmt. Das erste Treffen der Begleitgruppe fand am 24. März 2022 statt. EKZ kommuniziert die in den Sitzungen diskutierten Themen transparent. Hier finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Begleitgruppensitzungen. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Thundorf, Hüttlingen und Amlikon-Bissegg werden regelmässig per Flyer über den aktuellen Projektstand informiert. Meilensteine im Projekt werden an periodischen Veranstaltungen vertieft präsentiert und diskutiert. Den Dialog mit der Begleitgruppe und der lokalen Bevölkerung werden wir kontinuierlich weiterpflegen.

 

Aktueller Stand und nächste Schritte

Mit dem Abschluss des Vorprojekts liegt aus Sicht von EKZ nun eine gute Grundlage für die weitere Projektentwicklung auf dem Tisch. Noch ist nichts in Stein gemeisselt. Aktuell arbeitet das Projektteam an der Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In der Verantwortung der Gemeinde Thundorf laufen parallel dazu verschiedene raumplanerische Verfahren. Nach Durchführung einer ersten Mitwirkung zum kommunalen Rahmennutzungsplan im Herbst 2022 hat der Gemeinderat Ende 2022 nach Rücksprache mit EKZ entschieden, einen «Marschhalt» einzulegen. Grund dafür sind zum einen die Forderungen bzw. Beschlüsse zu Mindestabständen in den Baureglementen von Thundorf und Amlikon-Bissegg. Dazu verschiedene Beschwerden auf Stufe Gemeinde und politische Vorstösse auf kantonaler Ebene. Und nicht zuletzt ein bisher sehr eng getakteter Zeitplan sowie noch ausstehende Gutachten. Dies verhindert, dass der Umweltverträglichkeitsbericht wie geplant abgeschlossen werden kann. Bevor die Thundorfer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht wie verlangt über die Mindestabstandsregel abgestimmt haben, ist es aus Sicht von Gemeinde und EKZ nicht sinnvoll, den bisherigen Zeitplan weiterzuverfolgen und eine zweite Mitwirkung durchzuführen. Die ausserordentliche Gemeindeversammlung zur Mindestabstandsregel wird voraussichtlich im März/April 2023 durchgeführt. Eine allfällige weitere Mitwirkung zum Gestaltungsplan folgt danach, ebenso die weiteren Schritte im Prozess von Raumplanung und Projektentwicklung.

Layout Windprojekt Thundorf - Stand Abschluss Vorprojekt.

Fragen und Antworten

Windkraft macht doch in der Schweiz kaum Sinn. Im Ausland ist mit einem höheren Ertrag zu rechnen. Die Schweiz ist kein Windland!

Wir wollen die inländischen Potentiale zum Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen und sind der Meinung, dass alle Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energie ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Windkraft kann besonders im Winter einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten. Die Windpotentialstudie des Kantons empfiehlt verschiedene Standorte. In Thundorf klären wir nun die Umweltverträglichkeit.

Wir wollen die inländischen Potentiale zum Ausbau der erneuerbaren Energien nutzen und sind der Meinung, dass alle Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energie ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Windkraft kann besonders im Winter einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung leisten. Die Windpotentialstudie des Kantons empfiehlt verschiedene Standorte. In Thundorf klären wir nun die Umweltverträglichkeit.

In der kleinräumigen Schweiz stellen Windräder einen grossen Eingriff in die Landschaft dar. Wieso hält EKZ trotzdem an diesem Projekt fest?

Sämtliche Infrastrukturbauten stellen einen Eingriff in die Landschaft dar, und trotzdem sind wir auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Aufgabe von EKZ ist es, dass die Windräder so platziert werden, dass sie das Landschaftsbild möglichst schonen. Das Gute an Windkraftanlagen ist, dass sie relativ kostengünstig gebaut und betrieben werden können und der Rückbau einfach ist. Und dies ohne versteckte Kosten. Zudem ist der Eingriff auf die Laufzeit der Anlagen von 20-25 Jahren beschränkt.

Sämtliche Infrastrukturbauten stellen einen Eingriff in die Landschaft dar, und trotzdem sind wir auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen. Aufgabe von EKZ ist es, dass die Windräder so platziert werden, dass sie das Landschaftsbild möglichst schonen. Das Gute an Windkraftanlagen ist, dass sie relativ kostengünstig gebaut und betrieben werden können und der Rückbau einfach ist. Und dies ohne versteckte Kosten. Zudem ist der Eingriff auf die Laufzeit der Anlagen von 20-25 Jahren beschränkt.

Wieso lässt EKZ den Standort Hüttlingen, der sich ja auch im Richtplan befindet, fallen?

EKZ hat im Rahmen der Ausarbeitung der technischen Varianten den Standort Hüttlingen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine einzelne Windturbine, weit weg von den restlichen Anlagen, wirtschaftlich keinen Sinn macht. Der Standort grenzt an den Schutzwald und die Erschliessung wäre sehr aufwendig gewesen.

EKZ hat im Rahmen der Ausarbeitung der technischen Varianten den Standort Hüttlingen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine einzelne Windturbine, weit weg von den restlichen Anlagen, wirtschaftlich keinen Sinn macht. Der Standort grenzt an den Schutzwald und die Erschliessung wäre sehr aufwendig gewesen.

Kann die Bevölkerung bei der Standortauswahl der Turbinen noch mitreden?

Grundsätzlich kommen nur Standorte mit gutem Windaufkommen in Frage. Es gibt eine Begleitgruppe und die Bevölkerung wird regelmässig informiert. Anliegen der Bevölkerung werden ernst genommen und wenn möglich in der Planung berücksichtigt.

Grundsätzlich kommen nur Standorte mit gutem Windaufkommen in Frage. Es gibt eine Begleitgruppe und die Bevölkerung wird regelmässig informiert. Anliegen der Bevölkerung werden ernst genommen und wenn möglich in der Planung berücksichtigt.

Die geplante Gesamthöhe übersteigt aber diejenige, die im Richtplan vorgeschlagen wird. Wieso hat sich EKZ für solch hohe Anlagen entschieden?

Einerseits bestehen Restriktionen für einen Mindestabstand des unteren Wendepunkts der Rotorflügel von 85 m über dem Boden, zum Schutz der Fledermäuse. Damit ist nur noch eine Nabenhöhe von mindestens 160 m sinnvoll umsetzbar. Andererseits geht die Tendenz zu immer leistungsstärkeren Anlagen mit grösserer Bauhöhe und Rotorblattlänge. Um Gewissheit zu haben, dass die Anlagenhöhen mit welchen heute projektiert wird in ein paar Jahren überhaupt noch am Markt verfügbar sind, ist die Einberechnung einer gewissen Reserve erforderlich. Mit den höheren Anlagen kann der Anlagenstandort zudem energetisch und wirtschaftlich optimal ausgenutzt werden.

Einerseits bestehen Restriktionen für einen Mindestabstand des unteren Wendepunkts der Rotorflügel von 85 m über dem Boden, zum Schutz der Fledermäuse. Damit ist nur noch eine Nabenhöhe von mindestens 160 m sinnvoll umsetzbar. Andererseits geht die Tendenz zu immer leistungsstärkeren Anlagen mit grösserer Bauhöhe und Rotorblattlänge. Um Gewissheit zu haben, dass die Anlagenhöhen mit welchen heute projektiert wird in ein paar Jahren überhaupt noch am Markt verfügbar sind, ist die Einberechnung einer gewissen Reserve erforderlich. Mit den höheren Anlagen kann der Anlagenstandort zudem energetisch und wirtschaftlich optimal ausgenutzt werden.

Man hört immer wieder von Infraschall, der durch Windanlagen erzeugt wird und die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt. Was sagt EKZ dazu?

Es gibt Studien (Metastudie des BAFU aus dem Jahr 2017) die belegen, dass der Infraschall einer Windenergieanlage nicht über den alltäglichen Werten liegt. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die jahrelang in Deutschland verwendeten Werte aufgrund eines Rechenfehlers um den Faktor 4000 zu hoch angesetzt waren. Von anderen Windprojekten in der Schweiz sind EKZ keine negativen Auswirkungen bezüglich Infraschall bekannt.

Es gibt Studien (Metastudie des BAFU aus dem Jahr 2017) die belegen, dass der Infraschall einer Windenergieanlage nicht über den alltäglichen Werten liegt. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die jahrelang in Deutschland verwendeten Werte aufgrund eines Rechenfehlers um den Faktor 4000 zu hoch angesetzt waren. Von anderen Windprojekten in der Schweiz sind EKZ keine negativen Auswirkungen bezüglich Infraschall bekannt.

Herstellung, Unterhalt und Entsorgung einer WEA verbrauchen Energie. Wie steht es um die Ökobilanz der Windenergie?

Gemäss einer aktuellen Studie der Empa zusammen mit der Universität Genf hat nur die Wasserkraft eine bessere CO2 Bilanz über den Lebenszyklus als die Windkraft. Die CO2 Bilanz und graue Energie über den gesamten Lebenszyklus wird im Projekt berechnet und transparent ausgewiesen. Weitere Studien zeigen ausserdem, dass die für Herstellung und Bau der Anlagen verbrauchte Energie bereits nach 6-7 Monaten Produktionsdauer wieder amortisiert ist.

Gemäss einer aktuellen Studie der Empa zusammen mit der Universität Genf hat nur die Wasserkraft eine bessere CO2 Bilanz über den Lebenszyklus als die Windkraft. Die CO2 Bilanz und graue Energie über den gesamten Lebenszyklus wird im Projekt berechnet und transparent ausgewiesen. Weitere Studien zeigen ausserdem, dass die für Herstellung und Bau der Anlagen verbrauchte Energie bereits nach 6-7 Monaten Produktionsdauer wieder amortisiert ist.

Wie lange werden die Windräder betrieben?

Der Windpark ist auf einen Betrieb von 25 Jahren ausgelegt.

Der Windpark ist auf einen Betrieb von 25 Jahren ausgelegt.

Werden neue Zufahrtsstrassen gebaut?

Dass bereits eine gut ausgebaute Infrastruktur besteht, ist ein Vorteil des Thundorf-Projektes für die Anwohner und für EKZ gleichermassen. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine neuen Strassen sondern nur Wegverbreiterungen (zu Lasten EKZ) nötig.

Die Wege müssen in der Regel nur in den engen Kurvenradien für den Antransport der Elemente der Windenergieanlagen (insbesondere Mast) ausgebaut werden. Für die Rotorblätter werden Spezialtransporter eingesetzt, welche die Flügelblätter hochstellen können. Für die Betonmischer genügen die vorhandenen Wege, da hier ein Einbahnverkehr erstellt wird mit punktuellen Ausweichstellen.

Dass bereits eine gut ausgebaute Infrastruktur besteht, ist ein Vorteil des Thundorf-Projektes für die Anwohner und für EKZ gleichermassen. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine neuen Strassen sondern nur Wegverbreiterungen (zu Lasten EKZ) nötig.

Die Wege müssen in der Regel nur in den engen Kurvenradien für den Antransport der Elemente der Windenergieanlagen (insbesondere Mast) ausgebaut werden. Für die Rotorblätter werden Spezialtransporter eingesetzt, welche die Flügelblätter hochstellen können. Für die Betonmischer genügen die vorhandenen Wege, da hier ein Einbahnverkehr erstellt wird mit punktuellen Ausweichstellen.

Welche Massnahmen werden in den verschiedenen Phasen des Projekts ergriffen, um die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf die Einwohnenden der Gemeinde möglichst gering zu halten?

In der Bauphase wird versucht den Verkehr möglichst lange auf den Hauptverkehrsstrassen (National- und Kantonsstrassen) zu halten. Erst die letzten Kilometer werden über die Gemeindestrassen geführt.

In der Bauphase wird versucht den Verkehr möglichst lange auf den Hauptverkehrsstrassen (National- und Kantonsstrassen) zu halten. Erst die letzten Kilometer werden über die Gemeindestrassen geführt.

Kann ich noch meine gewohnte Route im Wald joggen gehen oder werden Wege/Strassen gesperrt und nur noch für den Unterhalt der Windturbinen zugänglich sein?

Während dem Bau müssen sicher gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden. In der Betriebsphase gibt es keine abgesperrten Areale mehr.

Während dem Bau müssen sicher gewisse Areale aus Sicherheitsgründen temporär abgesperrt werden. In der Betriebsphase gibt es keine abgesperrten Areale mehr.

Welche Fläche beansprucht der Windpark insgesamt?

Dies ist Teil der laufenden Projektierung und kann erst nach der definitiven Standortfestlegung beantwortet werden.

Dies ist Teil der laufenden Projektierung und kann erst nach der definitiven Standortfestlegung beantwortet werden.

Wie gross ist die Waldfläche, die gerodet wird?

Die genaue zu rodende Waldfläche kann erst im Laufe der weiteren Projektentwicklung genauer beziffert werden.

Die genaue zu rodende Waldfläche kann erst im Laufe der weiteren Projektentwicklung genauer beziffert werden.

Wurde darauf geachtet, ob die geplanten Windturbinen in Vogelzuggebieten liegen?

Die Vogelzugrouten werden beobachtet und die Standortwahl der Windenergieanlagen darauf abgestimmt.

Die Vogelzugrouten werden beobachtet und die Standortwahl der Windenergieanlagen darauf abgestimmt.

Wie profitieren Thundorf, die Grundeigentümer und die umliegenden Gemeinden vom Windprojekt?

Die Gemeinde Thundorf und die Grundeigentümer werden mit je 2,5 % des Umsatzes entschädigt. Für die umliegenden Gemeinden wird ein Fonds eingerichtet, welcher ebenfalls mit 2,5 % geäufnet wird. Unter der heute bekannten Parameter gehen wir davon aus, dass die 2,5 % einem jährlichen Betrag von 100 000 bis 130 000 CHF entsprechen.  

Die Gemeinde Thundorf und die Grundeigentümer werden mit je 2,5 % des Umsatzes entschädigt. Für die umliegenden Gemeinden wird ein Fonds eingerichtet, welcher ebenfalls mit 2,5 % geäufnet wird. Unter der heute bekannten Parameter gehen wir davon aus, dass die 2,5 % einem jährlichen Betrag von 100 000 bis 130 000 CHF entsprechen.