Seit der deutlichen Annahme der Energiestrategie 2050 durch die Schweizer Stimmbevölkerung befasst sich der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die regionale Produktion erneuerbarer Energie ausgebaut werden kann. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen. Im Oktober 2021 hat EKZ über die Pläne informiert, das Windprojekt Thundorf weiterzuentwickeln.
Laufende Entwicklung des Layouts
In das Vorprojekt sind erstens die im März 2022 am Informationsforum für die Bevölkerung, in den Begleitgruppensitzungen und auf anderen Kanälen eingegangenen Rückmeldungen einbezogen worden. Zweitens sind Erkenntnisse aus der Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit in die Projektoptimierung eingeflossen. Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Grundlage dafür waren Ergebnisse aus den Felderhebungen und dem Dialog mit den kantonalen Fachstellen. Die Anpassungen erhöhen beispielsweise den Schutz von Vögeln und Fledermäusen, schonen ökologisch wertvolle Waldflächen und reduzieren die Auswirkungen der Windanlagen auf Weg- und Freizeitinfrastrukturen.
Seit der deutlichen Annahme der Energiestrategie 2050 durch die Schweizer Stimmbevölkerung befasst sich der Kanton Thurgau mit der Frage, wie die regionale Produktion erneuerbarer Energie ausgebaut werden kann. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im Mai 2020 die Richtplanänderung «Windenergie» mit insgesamt sechs Windenergiegebieten deutlich angenommen. Eines dieser Gebiete umfasst den östlichen Teil des Wellenbergs auf dem Gebiet der Gemeinden Thundorf und Hüttlingen. Im Oktober 2021 hat EKZ über die Pläne informiert, das Windprojekt Thundorf weiterzuentwickeln.
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In das Vorprojekt sind erstens die im März 2022 am Informationsforum für die Bevölkerung, in den Begleitgruppensitzungen und auf anderen Kanälen eingegangenen Rückmeldungen einbezogen worden. Zweitens sind Erkenntnisse aus der Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit in die Projektoptimierung eingeflossen. Im Rahmen der aktuell laufenden Hauptuntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das Projektteam die Anlagenstandorte erneut leicht angepasst. Grundlage dafür waren Ergebnisse aus den Felderhebungen und dem Dialog mit den kantonalen Fachstellen. Die Anpassungen erhöhen beispielsweise den Schutz von Vögeln und Fledermäusen, schonen ökologisch wertvolle Waldflächen und reduzieren die Auswirkungen der Windanlagen auf Weg- und Freizeitinfrastrukturen.