Installationskontrolle

Installationskontrolle

Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen.

Meldeformulare

Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür stehen Ihnen das ElektroForm oder ElektroForm online zur Verfügung. Falls Sie bereits mit «Elektroform Installateur» arbeiten, können Sie dies auch weiterhin tun. Ihr Sicherheitsberater unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen. Die Kontaktadressen unserer vier Netzregionen finden Sie bei unseren Standorten.

Bitte reichen Sie die für Sie relevanten Formulare vor Beginn der Arbeiten bei uns ein. Dafür stehen Ihnen das ElektroForm oder ElektroForm online zur Verfügung. Falls Sie bereits mit «Elektroform Installateur» arbeiten, können Sie dies auch weiterhin tun. Ihr Sicherheitsberater unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen. Die Kontaktadressen unserer vier Netzregionen finden Sie bei unseren Standorten.

Zu ElektroForm

Weitere Informationen und Hilfe dazu finden Sie auf den Hilfe-Seiten von ElektroForm.

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Vorsicht bei Installationsarbeiten

Wer Installationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates in Fehraltorf.

Laien ist es ohne solche Bewilligung erlaubt, in selbstbewohnten Wohnungen und Nebenräumen Beleuchtungskörper selbst aufzuhängen und zugehörige Schalter auszuwechseln. Sie dürfen unter gewissen Bedingungen auch einfache, einphasige Kleininstallationen selbst vornehmen (z.B. Installation einer Steckdose). Derartige selbst erstellte Installationen müssen allerdings vor ihrer Inbetriebnahme von einem Inhaber einer Kontrollbewilligung geprüft werden.

Wer Installationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates in Fehraltorf.

Laien ist es ohne solche Bewilligung erlaubt, in selbstbewohnten Wohnungen und Nebenräumen Beleuchtungskörper selbst aufzuhängen und zugehörige Schalter auszuwechseln. Sie dürfen unter gewissen Bedingungen auch einfache, einphasige Kleininstallationen selbst vornehmen (z.B. Installation einer Steckdose). Derartige selbst erstellte Installationen müssen allerdings vor ihrer Inbetriebnahme von einem Inhaber einer Kontrollbewilligung geprüft werden.

Periodische Kontrolle

Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes den gefahrlosen Zustand mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) bescheinigen. Je nach Art der Anlage und Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 und im Wohnungsbau 20 Jahre.

Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes den gefahrlosen Zustand mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) bescheinigen. Je nach Art der Anlage und Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 und im Wohnungsbau 20 Jahre.

Professionelle Ausführung

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierter Elektroinstallateur (Elektromeister) oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidgenössischem Fachausweis dürfen elektrische Installationen kontrollieren. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zusätzlich eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich. Diese werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat erteilt. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierter Elektroinstallateur (Elektromeister) oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidgenössischem Fachausweis dürfen elektrische Installationen kontrollieren. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zusätzlich eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich. Diese werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat erteilt. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, 734.27) verpflichtet Eigentümer, ihre Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen zu lassen. Die entsprechenden Sicherheitsnachweise müssen von den Eigentümern aufbewahrt werden.

Neue Installation müssen vor der Übergabe an den Eigentümer durch den Installateur überprüft werden. Er hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durchführen zu lassen.

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch die EKZ mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, 734.27) verpflichtet Eigentümer, ihre Installationen nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen zu lassen. Die entsprechenden Sicherheitsnachweise müssen von den Eigentümern aufbewahrt werden.

Neue Installation müssen vor der Übergabe an den Eigentümer durch den Installateur überprüft werden. Er hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durchführen zu lassen.

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch die EKZ mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.

Werkvorschriften

Die Werkvorschriften und die speziellen Bestimmungen der EKZ regeln die Erstellung und den Anschluss von elektrischen Installationen an das Niederspannungs-Verteilnetz der EKZ.

Die Werkvorschriften und die speziellen Bestimmungen der EKZ regeln die Erstellung und den Anschluss von elektrischen Installationen an das Niederspannungs-Verteilnetz der EKZ.

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