Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen wir unsere Netzkunden motivieren, in ihren Unternehmen Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich umzusetzen und so einen Beitrag zum Stromsparen zu leisten.
Mit dem Förderprogramm «Stromeffizienz im Unternehmen» wollen wir unsere Netzkunden motivieren, in ihren Unternehmen Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich umzusetzen und so einen Beitrag zum Stromsparen zu leisten.
Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.
Schritt 1 – Fördergesuch einreichen
Der Förderbeitrag muss über das PDF „Gesuch Stromeffizienz-Projekte“ beantragt werden. Übersteigt die Fördersumme den jährlichen Freibetrag von CHF 5‘000 kann nur ein höherer Beitrag zugesprochen werden, wenn das Unternehmen entweder bereits Kunde bei der EKZ-Energieberatung ist oder eine Beratung bestellt.
Schritt 2 – Antragsprüfung
EKZ entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen und des vorliegenden Reglements über die Anfrage. Anschliessend teilt EKZ dem Gesuchsteller den Entscheid (Ablehnung/Zusage) und die provisorische Höhe der zu erwartenden Förderbeiträge schriftlich mit.
Schritt 3 – Massnahme umsetzen
Bei Stromeffizienz-Projekten darf der Beginn der Arbeiten frühestens 2 Monate nach Einreichung des Fördergesuchs erfolgen. Die von EKZ unterstützten Massnahmen sind innerhalb von 18 Monaten ab Erteilung der Förderzusage zu realisieren.
Schritt 4 – Auszahlung
Die Fertigstellung der Installation ist EKZ mit dem Formular Umsetzungsbeleg anzuzeigen und der zugesagte Förderbetrag mittels Einzahlungsschein einzufordern.
Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.
Der Förderbeitrag orientiert sich an den eingesparten Kilowattstunden Strom, jedoch bis maximal 30% der Netto-Projektkosten.
Der Beitragssatz für die eingesparten kWh Strom beträgt 10 Rp./kWh und bezieht sich auf die eingesparten kWh über die Nutzungsdauer der neuen Installation. Die von den EKZ anerkannte Nutzungsdauer liegt bei maximal zehn Jahren.
Nicht gefördert werden Projekte, welche eine Stromeinsparung durch Substitution mit einer anderen Energieform erreichen. Des Weiteren werden Projekte zur Stromproduktion nicht gefördert.