Für die Gründung eines ZEV / vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Produktionsleistung der Solaranlage(n) muss mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
- Alle Grundeigentümer müssen mit der Bildung des ZEV einverstanden sein und einen ZEV-Vertrag unterschreiben.
- Für eine vZEV-Gründung muss ein positiver Machbarkeitsentscheid von EKZ vorliegen.*
* Seit dem 1. Januar 2025 können auf der Spannungsebene unter 1 kV zusätzlich die Anschlussleitung und die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch genutzt werden (vZEV). Somit ist die Bildung eines vZEV von den lokalen Netzgegebenheiten (Netztopologie) abhängig. Stellen Sie mithilfe der Kartenabfrage sicher, dass eine Gründung mit den gewünschten Nachbarsgebäuden möglich ist.