Aufgrund der hohen Ladeleistungen sowie der häufigen Gleichzeitigkeit der Ladevorgänge können einzelne Netzelemente überlastet werden. Damit der Netzbetrieb auch bei weiterhin steigender Anzahl Ladestationen gewährleistet ist, wurden in den Werkvorschriften Schweiz (WVCH) und in den Speziellen Bestimmungen von EKZ Vorgaben für deren Anschluss definiert.
Die steigende Anzahl Elektrofahrzeuge und damit Ladestationen bedeuten eine Herausforderung für das Verteilnetz. Sämtliche Ladestationen für Elektroautos müssen gemäss Werkvorschriften Schweiz (WVCH 2018) mittels technischem Anschlussgesuch (TAG) dem Verteilnetzbetreiber gemeldet werden.