Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.
Der Förderbeitrag orientiert sich an den eingesparten Kilowattstunden Strom, jedoch bis maximal 30% der Netto-Projektkosten.
Der Beitragssatz für die eingesparten kWh Strom beträgt 10 Rp./kWh und bezieht sich auf die eingesparten kWh über die Nutzungsdauer der neuen Installation. Die von den EKZ anerkannte Nutzungsdauer liegt bei maximal zehn Jahren.
Es gelten folgende Kriterien:
- Das Projekt wurde noch nicht in Auftrag gegeben oder bestellt. Mit den Umbauarbeiten darf frühestens 2 Monate ab Gesuchseingabe begonnen werden.
- Das Projekt ist mit Investitionen verbunden. Als Projekt gelten auch mehrere Einzelmassnahmen, welche in der Summe den minimalen Förderbeitrag übersteigen.
- Die Stromeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand beträgt mindestens 10%.
- Die Payback-Zeit ohne den EKZ Förderbeitrag ist grösser als 4 Jahre. (Die Payback-Zeit errechnet sich aus den Investitionskosten geteilt durch die jährliche Einsparung an Energie- und Betriebskosten.)
Nicht gefördert werden Projekte, welche eine Stromeinsparung durch Substitution mit einer anderen Energieform erreichen. Des Weiteren werden Projekte zur Stromproduktion nicht gefördert.