Beleuchtung modernisieren. Energiekosten senken. Fördergelder sichern.

Beleuchtung modernisieren. Energiekosten senken. Fördergelder sichern.
Der Ersatz ineffizienter Innenraumbeleuchtungen bietet grosses Einsparpotenzial. EKZ unterstützt Unternehmen mit attraktiven Förderbeiträgen bei der Modernisierung ihrer Beleuchtung – für weniger Energieverbrauch, tiefere Stromkosten und reduzierte Investitionskosten.

Förderprogramm Ersatz Innenraumbeleuchtung

Viele Unternehmen nutzen noch energieintensive Beleuchtungssysteme. Dank attraktiver Förderbeiträge lohnt sich eine Modernisierung heute besonders. Unternehmen erhalten 10 Rp. pro eingesparte kWh Strom über die Wirkungsdauer. Der Förderbeitrag beträgt maximal 20 % der Nettoinvestitionskosten. Wer jetzt analysiert und modernisiert, sichert sich Fördergelder, senkt den Stromverbrauch und spart langfristig Energiekosten.

Geeignet für

Unternehmen mit einem Stromeinsparpotenzial von über 50 MWh über die Wirkungsdauer der Massnahme.

Förderfähig sind

  • Beleuchtungsersatz und -modernisierung
  • Steuerungen, Sensorik und Bewegungsmelder
  • Optimierung bestehender Beleuchtungsanlagen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Weniger Stromverbrauch und tiefere Energiekosten
  • Finanzielle Unterstützung für die Modernisierung
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit
  • Bessere Lichtqualität und höherer Komfort am Arbeitsplatz

Fördervoraussetzungen und Unterlagen

Voraussetzungen

  • Es müssen Einsparungen von mind. 50 MWh Strom über die Wirkungsdauer erbracht werden.
  • Massnahme ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Förderung nur für bestehende Anlagen, nicht für Neubauten.
  • Umsetzung durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma.
  • Fachgerechte Entsorgung der ersetzten Beleuchtung und Komponenten.
  • Die Stromeinsparungen müssen vom BFE akzeptiert werden.
  • Umsetzung nach dem 1.1.2025 oder innerhalb von 18 Monaten nach Zusage.
  • Neue Beleuchtung erfüllt den Minergie-Grenzwert gemäss SIA 387/4:2023; Beleuchtungsstärke max. 20 % über den Mindestwerten von SN EN 12464-1
  • Keine Zielvereinbarung mit Bund oder Kanton.
  • Die Massnahme ist nicht Teil einer gesetzlichen Auflage (z.B. MuKen)
  • Keine zusätzlichen Förderbeiträge von Bund, Kanton oder Gemeinde.
  • Stromeinsparungen wurden nicht an Dritte abgetreten.
  • Gesuchstellende zählen nicht zu den stromintensiven Endverbrauchern gemäss EnV.

Benötigte Unterlagen, vor der Inbetriebnahme

  • Antragsformular herunterladen, ausfüllen und mitsenden
  • Energienachweis nach SIA 387/4:2023
  • Datenblätter aller neunen Leuchten
  • Offerte für Leuchten und Montage

Nach der Inbetriebnahme

  • Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden, mittels Deklaration oder Entsorgungsposition auf Unternehmensrechnung
  • Ein messtechnischer Bericht mit Dokumentation der korrekten Beleuchtungsstärken nach der Einregulierung
  • Rechnung für Leuchten und Montage
  • Leerer Einzahlungsschein für die Überweisung des Förderbeitrages

So funktioniert es

Projekt prüfen

Sie klären intern oder mit einem Partner, ob ein Ersatz der Beleuchtung sinnvoll ist.

Gesuch einreichen

Antragsformular ausfüllen und einreichen über folgende Mailadresse: proeffizienz@ekz.ch

Antrag wird geprüft

Nach Prüfung Ihres Gesuchs teilen wir Ihnen den voraussichtlichen Förderbeitrag mit.

Projekt umsetzen

Sie setzen die Beleuchtungsmassnahmen um.

Nachweis erbringen

Sie dokumentieren die Einsparungen (gemäss Antragsformular)

Förderbeitrag erhalten

Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung.

Haben Sie noch Fragen?
Catrina Klee
Sales Managerin Energieberatung

Wichtig zu wissen

Warum gibt es das Förderprogramm?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, ihren Stromverbrauch nachhaltig zu senken.
Es ist Teil von Massnahmen, mit denen Energieversorger energiepolitische Vorgaben des Bundes umsetzen und gezielt Effizienzmassnahmen fördern. 

Durch den Ersatz veralteter Beleuchtungssysteme durch energieeffiziente Lösungen wie LED können Unternehmen ihre Betriebskosten reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Bis wann läuft das Förderprogramm?

Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt und wird solange durchgeführt, wie Fördermittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. EKZ kann das Programm jederzeit anpassen oder beenden.