Ein Wärmepumpenboiler funktioniert wie ein umgekehrter Kühlschrank: Er entzieht der Raumluft Wärme und überträgt diese auf das Trinkwasser. Statt Wärme direkt mit Strom zu erzeugen, wird sie aus der Umgebung «gepumpt» und braucht so viel weniger Strom. Mit 1 kWh Strom werden 3–4 kWh Wärme erzeugt.
Rund 60’000 Haushalte im Kanton Zürich erzeugen ihr Warmwasser noch mit einem klassischen Elektroboiler. Diese Geräte funktionieren zwar zuverlässig, verbrauchen aber viel Strom. Ab 2030 dürfen zentrale Elektroboiler im Kanton Zürich nicht mehr betrieben werden. Eine frühzeitige Umstellung auf effizientere Systeme wie Wärmepumpenboiler lohnt sich jetzt schon.
Das sind die wichtigsten Vorteile:
Ein Wärmepumpenboiler entzieht der Raumluft Wärme und überträgt sie auf das Wasser statt Strom direkt in Wärme umzuwandeln. Das Ergebnis: 3–4× mehr Wärme pro kWh Strom.
Ein typischer 4-Personen-Haushalt spart jährlich ca. CHF 660 auf der Stromrechnung. Die Mehrkosten der Investition sind in 3 Jahren amortisiert.
Das Zürcher Energiegesetz verbietet in den meisten Fällen den Ersatz von zentralen Elektroboilern durch gleichwertige Geräte ab 2030. Wer zu lange wartet, hat beim nächsten Defekt keine Wahl mehr und womöglich keine Förderung mehr.
Kompakte Wärmepumpenboiler passen in den meisten Fällen in den bestehenden Heizungsraum. Es ist kein grosser Umbau nötig, der Einbau erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages.
Der Wärmepumpenboiler nutzt Umgebungswärme. In Kombination mit EKZ Energie Erneuerbar ist Ihr Warmwasser praktisch CO₂-neutral. Als Nebeneffekt entzieht der Wärmepumpenboiler der Kellerluft Feuchtigkeit, das Raumklima verbessert sich dadurch spürbar.
Energieeffiziente Haustechnik verbessert den Gebäudeausweis (GEAK) und steigert den Wert Ihrer Liegenschaft.
Das Förderprogramm richtet sich an EKZ-Kundinnen und -Kunden, die in ihrem Einfamilienhaus einen bestehenden zentralen Elektroboiler betreiben und ihn bis Ende 2027 ersetzen möchten.
Das Programm ist Teil des Energieeffizienz‑Engagements von EKZ und unterstützt die Umsetzung energieeffizienter Lösungen.
Der Ersatz eines bestehenden Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler wird mit CHF 800 pro Boiler gefördert.
Förderberechtigt sind alle Wärmepumpenboiler, die auf der Topten-Seite aufgeführt sind.
✓ Ersatz eines bestehenden Elektroboilers (kein Neubau) im Einfamilienhaus
✓ Strombezug über EKZ
✓ Neuer Wärmepumpenboiler ist auf der Topten-Liste zu finden
✓ Installation zwischen 1. Mai 2026 und 31. Dezember 2027
✓ Rechnung inkl. Nettopreis, Lieferdatum, Lieferadresse und UID-Nummer des Installateurs
✓ Nachweis über die Entsorgung des alten Boilers
✓ Technisches Datenblatt des neuen Boilers
✓ Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Bestätigung der Bank)
Holen Sie eine Offerte ein und prüfen Sie, ob das Gerät auf der Topten-Liste steht und Sie die Förderbedingungen erfüllen.
Beauftragen Sie eine Sanitär- oder Heizungsfirma. Die Installation muss zwischen 1. Mai 2026 und 31. Dezember 2027 erfolgen.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
Ihr Antrag wird geprüft. Bei Förderzusage erhalten Sie CHF 800 innerhalb von ca. 4 Wochen.
Alle Unterlagen bereit? Reichen Sie Ihren Antrag digital ein. Der Einsendeschluss ist der 31. Januar 2028.
Es gibt keine Markenvorgabe. Der Wärmepumpenboiler muss einen COP von mindestens 2,5 erreichen, CE-zertifiziert sein und die Schweizer Energieetikette (Klasse A+ bis C) tragen. Das EHPA-Gütesiegel, das auch in der Schweiz anerkannt ist, bestätigt die Effizienzanforderungen. Auf der Topten-Seite finden Sie alle förderberechtigten Geräte.
Sollte Ihr Boiler den Anforderungen entsprechen, aber nicht auf der Liste sein, bitten wir Sie, sich an kundenaktion@ekz.ch zu wenden.
In vielen Fällen ja. Der Kanton Zürich und einzelne Gemeinden bieten ergänzende Förderprogramme an. Die EKZ-Förderung schliesst andere Beiträge nicht aus, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind. Eine Übersicht bietet die Plattform energiefranken.ch.
EKZ finanziert dieses Förderprogramm über den Effizienzbeitrag, einen kleinen Betrag, den alle EKZ-Kundinnen und -Kunden auf der Stromrechnung bezahlen. Damit unterstützt EKZ Haushalte im Kanton Zürich beim Umstieg auf effizientere Geräte wie den Wärmepumpenboiler.
Ja, laut Gesetz müssen bis 2030 alle zentralen Elektro-Wassererwärmer, die das Warmwasser für die gesamte Wohnung oder das Haus direkt mit Strom erzeugen, ersetzt werden, unabhängig davon, ob sie noch funktionieren. Typischerweise stehen diese Geräte im Keller oder Technikraum und versorgen sämtliche Zapfstellen wie Dusche, Küche und Bad.
Ausgenommen sind kleine Geräte, die nicht das ganze Haus mit Warmwasser beliefern (z. B. Untertischgeräte) sowie Anlagen, die nicht rein elektrisch heizen, sondern an eine Wärmepumpe, Holzheizung oder eine andere Heizung angeschlossen sind. Die gesetzliche Pflicht betrifft nur zentrale, direkt elektrisch betriebene Warmwasserboiler.
Ein zentraler Boiler ist ein Elektroboiler, der unmittelbar bei Ihrer Heizungsanlage installiert wird. In der Regel befindet er sich im selben Raum oder in einem angrenzenden Zimmer. Dadurch profitieren Sie effizient von warmem Wasser im ganzen Haus.
Ja, je früher Sie wechseln, desto länger profitieren Sie von tiefen Stromkosten. Ein Wärmepumpenboiler spart im Vergleich zu einem Elektroboiler rund CHF 660 pro Jahr. Zusätzlich gibt es aktuell eine Förderung von CHF 800, die nur bis Ende 2027 gilt (ein vorzeitiger Stopp des Förderprogramms ist möglich).
Wer früher ersetzt, vermeidet zudem einen ungeplanten Ersatz. Fällt ein Elektroboiler plötzlich aus, bleibt oft wenig Zeit für eine durchdachte Entscheidung.
Beispiel für einen typischen 4-Personen-Haushalt (Strompreise EKZ 2026)
|
Haushalt |
Elektroboiler |
Wärmepumpenboiler |
|
Stromverbrauch |
4'000 kWh |
1'200 kWh |
|
Stromkosten |
CHF 944 |
CHF 284 |
|
Einsparung |
– |
CHF 660 |
Der Mehrpreis gegenüber einem einfachen Ersatz‑Elektroboiler beträgt typischerweise CHF 2’500. Abzüglich der CHF 800 Förderung ergeben sich CHF 1’700 Nettomehrkosten, die sich in der Regel nach rund drei Jahren amortisieren.
Ein zentraler Elektroboiler verbraucht für einen 4-Personen-Haushalt typischerweise 3'000 – 4'000 kWh pro Jahr. Warmwasser ist damit nach Heizung und Haushaltsstrom einer der grössten Einzelposten.
In den meisten Fällen ja. Moderne Wärmepumpenboiler sind als kompakte Kombigeräte erhältlich, die den alten Elektroboiler 1:1 ersetzen. Ein 250–300-Liter-Gerät benötigt mindestens 20 m³ für die Luftzirkulation.
Moderne Geräte erzeugen ein Betriebsgeräusch von 40–52 dB(A) – vergleichbar mit einem laufenden Kühlschrank. Im Keller oder Technikraum ist das in der Regel nicht störend. Die Schweizer Energieetikette schreibt einen Maximalwert für den Schallpegel vor. Alle zugelassenen Geräte erfüllen diesen Standard.
Ja. Moderne Wärmepumpenboiler verfügen über eine sogenannte Legionellenschaltung: Das Wasser wird regelmässig automatisch auf 60–65 °C erhitzt, um Legionellenbakterien abzutöten. Diese Sicherheitsfunktion ist bei allen zugelassenen Geräten standardmässig integriert.
Nein. Ein Wärmepumpenboiler ist ein eigenständiges Gerät, er enthält die Wärmepumpentechnologie bereits integriert. Es braucht weder eine separate Wärmepumpe noch eine Solaranlage. Ein normaler 230-V-Stromanschluss genügt.
In den meisten Fällen nein. Der Ersatz eines Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler gilt als baubewilligungsfreie Instandhaltungsmassnahme, sofern keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden. Ihr Installateur klärt allfällige Ausnahmen bei Ihrer Gemeinde ab.
Ein Wärmepumpenboiler lässt sich ideal mit einer PV-Anlage kombinieren. In den Mittagsstunden, wenn die PV-Produktion am höchsten ist, kann der Boiler gezielt aufgeheizt werden. So wird Solarstrom sinnvoll im Haus genutzt statt ins Netz eingespeist.
Die Gesamtkosten liegen je nach Gerät, Boilergrösse und Installationsaufwand typischerweise zwischen CHF 3’000 und CHF 5’500 inkl. Einbau und Entsorgung des alten Geräts. Mit CHF 800 EKZ-Förderung und allfälligen kantonalen Beiträgen sinken die Nettokosten entsprechend. Ihr Installateur erstellt eine kostenlose Offerte.
Der Ersatz eines Boilers wird in der Regel durch einen Sanitär- oder Heizungsinstallateur durchgeführt. Dieser kann auch prüfen, ob ein Wärmepumpenboiler in Ihrem Gebäude geeignet ist.