Fördergelder

Fördergelder – wie Sie davon profitieren
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Der Bund, viele Kantone und verschiedene Gemeinden unterstützen Sie beim Umstieg auf die elektrische Mobilität mit Fördergelder. EKZ hilft Ihnen dabei, dass Sie für Ihre Ladeinfrastruktur die entsprechenden Fördermittel erhalten.

Mit EKZ schweizweit zur erleichterten Gesuchseinreichung

Bei Vertragsabschluss einer Ladeinfrastruktur erhalten Sie von EKZ eine individuelle Dokumentation mit allen technischen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihres Fördergesuchs benötigen.

Sie müssen das Gesuch lediglich um Ihre persönlichen Angaben, Bankdaten, übrige Gebäudeinformationen ergänzen und dann bei der Behörde einreichen.

Die Webseite energiefranken.ch gibt einen guten Überblick. Geben Sie einfach die Gemeinde an, in der sich Ihre Immobilie befindet und Sie erhalten einen Überblick zu allen Ihnen zur Verfügung stehenden Förderprogrammen.

Ein Beispiel: Fördergelder des Kantons Zürich

Der Kanton Zürich setzt sich für eine umweltfreundliche Mobilität ein und hat dafür einen Kredit von 50 Millionen Franken gesprochen. Seit April 2023 bis spätestens Dezember 2026 fördert er damit Ladesysteme für Elektroautos mit einem spezifischen Programm.

Wichtig zu wissen: Ab einer Fördersumme von Fr. 2’000.– ist das Fördergesuch vor Baubeginn einzureichen. Ansonsten reicht es, wenn Sie das Auszahlungsgesuch bis spätestens sechs Monate nach der baulichen Realisierung einreichen.

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CHF
Fördergeld pro Parkplatz im Kanton Zürich erhalten. Ab dem 16. Parkplatz CHF 300 für jeden weiteren Parkplatz.

Wissenswertes zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur im Kanton Zürich

Wie gelange ich mit Unterstützung von EKZ zu einer vergünstigten Ladeinfrastruktur?

  1. Richtofferte
    Erhalten Sie heute eine persönliche Richtofferte für Ihre Ladestationen. Hier geht es zu Ihrer Richtofferte.
     
  2. Kontaktaufnahme
    Je nach geäussertem Wunsch rufen wir Sie an oder Sie nehmen mit uns Kontakt für eine Vor-Ort-Besichtigung auf.
     
  3. Angebot
    Von EKZ erhalten Sie ein verbindliches Angebot für die Installation. Bei grösseren Liegenschaften enthält das Angebot zusätzlich einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für die Grundinstallation und die Ladestationen.
     
  4. Vertragsabschluss
    Sie schliessen mit EKZ den Vertrag ab.
    Neu: Bei Vertragsabschluss für eine Ladeinfrastruktur erhalten Sie von EKZ eine massgeschneiderte Dokumentation mit allen technischen Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einreichung Ihres Fördergesuchs benötigen. Die Dokumentation, die identisch mit dem kantonalen Fördergesuch Ladeinfrastruktur aufgebaut ist, erleichtert Ihnen die Einreichung Ihres Fördergesuchs.
     
  5. Gesuchseinreichung
    Mit den von EKZ aufbereiteten Angaben aus der Dokumentation reichen Sie auf dem Fördergeldportal des Kantons Zürich Ihr Gesuch für eine subventionierte Ladeinfrastruktur ein.
     
  6. Fördergesuchsstatus und Auszahlung
    Sie haben jederzeit über das Fördergeldportal Einblick in den Status Ihres Gesuchs und können bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie vom Kanton das Auszahlungsschreiben.

Wo muss das Fördergesuch eingereicht werden?

Wann muss das Fördergesuch eingereicht werden?

  • Einstufiges Verfahren:
    Bei einer Fördersumme von bis zu Fr. 2’000.–, d.h. bis zu vier Parkplätzen mit einer Ladestation, muss das Auszahlungsgesuch bis spätestens 6 Monate nach der baulichen Realisierung eingereicht werden.

  • Zweistufiges Verfahren:
    Ab einer Fördersumme von mehr als Fr. 2’000.–, d.h. bei fünf oder mehr Parkplätzen mit einer Ladestation, ist das Fördergesuch vor Baubeginn einzureichen.
    Im Falle einer Zusage können Sie mit dem Bau beginnen und haben ein Jahr Zeit, den Bau abzuschliessen und das Auszahlungsgesuch zu stellen.

Warum übernimmt EKZ nicht wie bei anderen Förderprogrammen die Einreichung des Gesuchs für Ladeinfrastruktur-Förderprogramm?

  • Damit Sie als Kundin oder Kunde jeder Zeit selbstständig über das Fördergeldportal Einblick in den Status Ihres Gesuchs haben und bei Bedarf Ihre persönlichen Angaben und Bankdaten anpassen können.

Werden auch öffentliche Ladestationen gefördert?

  • Informationen zu den weiteren Förderobjekten, wie z.B. öffentlichen Ladestationen, und deren Bedingungen finden Sie unter zh.ch/ladeinfrastruktur.

Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm des Kantons Zürich?

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben

EKZ Elektromobilität

«Ob erste Fragen oder konkrete Projektideen – wir sind gerne für Sie da.»Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr; 13.00-17.00 Uhr
Stephan Brunner
Key Account Manager
Slavko Djogas
Key Account Manager
Janine Schaefer
Key Account Managerin
David Wütschert
Key Account Manager

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