Virtueller Eigenstrom X
Mit Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes ab 1. Januar 2025 kann für den Eigenverbrauch auch die lokale elektrische Infrastruktur beim Netzanschlusspunkt für den Eigenverbrauch verwendet und somit ein «virtueller Eigenstrom X» (abgekürzt: vEigenstrom X) gebildet werden.
Der Unterschied zwischen einem Eigenstrom X und einem virtuellen Eigenstrom X liegt somit in der Grösse des Umkreises, in dem sich die Teilnehmenden des Zusammenschlusses befinden können. Eine Bildung eines Eigenstrom X / vEigenstrom X ist möglich, wenn die Leistung der Produktionsanlage(n) mindestens 10 Prozent der Anschlussleistung des Eigenstrom X / vEigenstrom X beträgt.
vEigenstrom X erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekts hinaus. So können sich beispielsweise ein MFH mit Solaranlage und zwei Einfamilienhäuser (EFH) – mit oder ohne Solaranlage – zu einem vEigenstrom X zusammenschliessen, sofern alle Bedingungen für vEigenstrom X erfüllt sind.