Die Vergütungshöhe wird erst nach Ablauf eines Quartals bekannt gegeben. Die Vergütung von eingespeistem Strom richtet sich neu nach dem Referenz-Marktpreis. Dieser wird jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende vom Bundesamt für Energie berechnet und veröffentlicht. Für das erste Quartal 2026 wird das Mitte April 2026 sein.
Ein Blick zurück auf die Referenz-Marktpreise der Vergangenheit zeigt folgendes Bild:
2024
Q1: 6,2 Rp./kWh
Q2: 3,5 Rp./kWh
Q3: 3,3 Rp./kWh
Q4: 8,8 Rp./kWh
2025
Q1: 10,4 Rp./kWh
Q2: 2,8 Rp./kWh
Unter der Annahme von vergleichbaren Preisen im 2026 ergibt sich eine deutliche Reduktion im Vergleich zur Basisvergütung 2025 von 12,6 Rp./kWh Hochtarif und 11,6 Rp./kWh Niedertarif.
Im Winter ist der Referenz-Marktpreis aufgrund des höheren Strombedarfs und des knapperen Stromangebots meist höher. In sonnenreichen Quartalen sinkt er aufgrund des niedrigeren Bedarfs und des höheren Angebots. Um vor niedrigen Marktpreisen im Sommer zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.