Rückliefertarife

Rückliefertarife

Der Strom aus Anlagen, die nicht am EVS (Einspeisevergütungssystem) teilnehmen, kann an Dritte verkauft oder vom jeweiligen Netzbetreiber abgenommen werden. Gemäss Energiegesetz orientiert sich die Rückliefervergütung des Netzbetreibers für Graustrom (ohne Herkunftsnachweise) nach seinen vermiedenen Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Energie und nach den Gestehungskosten der eigenen Produktion.

Preisentwicklung Strompreis 2023

Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physikalischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur physikalischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an EKZ verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.

Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme der physikalischen Stromlieferung (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur physikalischen Stromlieferung die Herkunftsnachweise an EKZ verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.

Rückliefertarife 2023 für alle Anlagen (ohne MWST)

Im Vergleich zu 2022 ist die Basisvergütung um 66 % höher. Die HKN-Vergütung bleibt gleich.

 

Rückliefertarife 2023 für alle Anlagen (ohne MWST)

Im Vergleich zu 2022 ist die Basisvergütung um 66 % höher. Die HKN-Vergütung bleibt gleich.

 

  Basisvergütung
in Rp./kWh
HKN-Vergütung in Rp./kWh für Anlagen < 100 kVA HKN-Vergütung in Rp./kWh für Anlagen > 100 kVA
Hochtarif (HT)

8,90

3,50

2,00
Niedertarif (NT)

7,90

3,50

2,00

Die einzelnen Tarife können jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden und sind in unserer Tarifsammlung publiziert. Eine Beendigung der Rücklieferung an EKZ ist jeweils nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Die einzelnen Tarife können jeweils auf den 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden und sind in unserer Tarifsammlung publiziert. Eine Beendigung der Rücklieferung an EKZ ist jeweils nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich.

Angepasste Kündigungsbedingungen bei Rücklieferung an EKZ ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Änderung bei den Kündigungsbedingungen. Die Rücklieferung an EKZ kann dann jeweils per 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Die Anpassung der Verträge erfolgt, um die Kündigungsfristen der Produzenten mit jenen der Konsumenten bestmöglich anzugleichen.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Änderung bei den Kündigungsbedingungen. Die Rücklieferung an EKZ kann dann jeweils per 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Die Anpassung der Verträge erfolgt, um die Kündigungsfristen der Produzenten mit jenen der Konsumenten bestmöglich anzugleichen.

Häufige Fragen

Was muss ich tun, wenn ich weiterhin die produzierte Energie an EKZ verkaufen will?

Sie müssen nichts unternehmen. Der Hinweis auf die geänderten Kündigungsbedingungen ist eine Information im Rahmen der transparenten EKZ-Kundenkommunikation.

Sie müssen nichts unternehmen. Der Hinweis auf die geänderten Kündigungsbedingungen ist eine Information im Rahmen der transparenten EKZ-Kundenkommunikation.

Was muss ich tun, wenn ich die Energie an jemand anderen verkaufen will?

Seit dem 1. Januar 2023 kann die Rücklieferung jeweils per 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, den produzierten Strom Ihrer Anlage an einen anderen Abnehmer zu verkaufen, bitten wir Sie den Rückliefervertrag mit uns fristgerecht zu kündigen. Füllen Sie dazu das Kündigungsformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung. 
Anschliessend muss Ihr neuer Abnehmer EKZ kontaktieren, um den Wechsel abzuschliessen.

Seit dem 1. Januar 2023 kann die Rücklieferung jeweils per 31. Dezember eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, den produzierten Strom Ihrer Anlage an einen anderen Abnehmer zu verkaufen, bitten wir Sie den Rückliefervertrag mit uns fristgerecht zu kündigen. Füllen Sie dazu das Kündigungsformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung. 
Anschliessend muss Ihr neuer Abnehmer EKZ kontaktieren, um den Wechsel abzuschliessen.

Was sind die Voraussetzungen, um zu einem anderen Abnehmer zu wechseln?

Für den Wechsel zu einem anderen Abnehmer müssen 15-Minuten-Lastgangwerte vorliegen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob dafür eine Lastgangmessung installiert werden muss. Die Kosten für den allfälligen Zählerwechsel gehen zulasten von EKZ.

Für den Wechsel zu einem anderen Abnehmer müssen 15-Minuten-Lastgangwerte vorliegen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob dafür eine Lastgangmessung installiert werden muss. Die Kosten für den allfälligen Zählerwechsel gehen zulasten von EKZ.

Entstehen für mich bei einem Abnehmerwechsel Kosten?

Nein, es entstehen keine Kosten für Sie bei EKZ.

Nein, es entstehen keine Kosten für Sie bei EKZ.

Kann ich für alle Anlagen (unabhängig von der Grösse) den Abnehmer wechseln?

Ja. Es besteht für alle Anlagen unabhängig der Anlagenleistung ein Recht auf freien Netzzugang. Dies auch, wenn am Einspeiseort Ihrer Anlage Strom aus dem Netz bezogen wird.

Ja. Es besteht für alle Anlagen unabhängig der Anlagenleistung ein Recht auf freien Netzzugang. Dies auch, wenn am Einspeiseort Ihrer Anlage Strom aus dem Netz bezogen wird.

Kann ich die Herkunftsnachweise (HKN) weiterhin an EKZ verkaufen, wenn ich den Strom an einen anderen Abnehmer verkaufe?

Nein. Die HKN können nur in Kombination mit dem physischen Strom an EKZ verkauft werden.

Nein. Die HKN können nur in Kombination mit dem physischen Strom an EKZ verkauft werden.

Kann ich jederzeit zu EKZ zurückkehren?

Ja. Eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an EKZ ist zu jedem Quartalsbeginn mit einer Ankündigung von mindestens zwei Monaten per E-Mail an produzenten@ekz.ch möglich.

 

 

Ja. Eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an EKZ ist zu jedem Quartalsbeginn mit einer Ankündigung von mindestens zwei Monaten per E-Mail an produzenten@ekz.ch möglich.

 

 

Wo finde ich meinen Rückliefervertrag?

Sie finden Ihren Vertrag in unserem Kundenportal myekz.ch im Bereich «Verträge» unter «Produzentenverträge».

Sie finden Ihren Vertrag in unserem Kundenportal myekz.ch im Bereich «Verträge» unter «Produzentenverträge».

Anlagenbeglaubigung und HKN-Verkauf an EKZ

Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, kann den ökologischen Mehrwert dieser Energie in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an EKZ verkaufen – im Gegenzug gewährt EKZ eine HKN-Vergütung von 2 Rp./kWh bzw. 3,50 Rp./kWh.

Alternativ können die HKN auch am Markt veräussert werden. Die Verantwortung für den Verkauf des ökologischen Mehrwerts liegt beim Produzenten. Die Lieferung von HKN erfolgt über das HKN-System von Pronovo.

Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, kann den ökologischen Mehrwert dieser Energie in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an EKZ verkaufen – im Gegenzug gewährt EKZ eine HKN-Vergütung von 2 Rp./kWh bzw. 3,50 Rp./kWh.

Alternativ können die HKN auch am Markt veräussert werden. Die Verantwortung für den Verkauf des ökologischen Mehrwerts liegt beim Produzenten. Die Lieferung von HKN erfolgt über das HKN-System von Pronovo.

Der Wechsel zwischen einer Vergütung mit bzw. ohne HKN-Vergütung kann per Quartalsbeginn (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober) erfolgen. Hierfür muss der Wechsel bis spätestens zum 15. November, 15. Februar, 15. Mai oder 15. August auf dem Kundenportal myEKZ bekannt gegeben werden. Bei Neuanlagen kann die Entscheidung über den HKN-Verkauf an EKZ direkt bei Vertragsabschluss auf myEKZ getroffen werden. Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bestandsanlagen. Für die HKN-Vergütung muss sichergestellt sein, dass die betreffende Anlage im HKN-System von Pronovo gemeldet und die Anlagedaten beglaubigt sind. Eine Anleitung zur Meldung und Beglaubigung einer Anlage im HKN-System gibt es in der Checkliste für Energieproduzenten
Sobald eine Anfrage bei EKZ eigegangen ist, wird ein HKN-Dauerauftrag - zur Übertragung der HKN vom Produzenten an EKZ - im HKN-System vorangelegt. Der Produzent wird über den vorangelegten Dauerauftrag von Pronovo AG per E-Mail informiert. Der Dauerauftrag muss vom Produzenten bis spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Wechsel zum Quartalsbeginn bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt durch eine entsprechende Antwortfunktion in der E-Mail von Pronovo AG.

Die HKN-Vergütung kann nur unter der Einhaltung des beschriebenen Vorgehens und den damit einhergehenden Fristen zum gewünschten Zeitpunkt gewährt werden.
Eine vorzeitige Löschung des Dauerauftrages durch den Produzenten ist vertraglich nicht möglich und führt zur Beendigung der HKN-Vergütung.
Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung unter 2 kVA ist nach den Richtlinien der Pronovo AG eine Generierung von HKN nicht möglich, da keine Beglaubigung der Anlagedaten erfolgen kann. Bei diesen Anlagen erfolgt die Vergütung somit ausschliesslich mit der Basisvergütung. 

Der Wechsel zwischen einer Vergütung mit bzw. ohne HKN-Vergütung kann per Quartalsbeginn (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober) erfolgen. Hierfür muss der Wechsel bis spätestens zum 15. November, 15. Februar, 15. Mai oder 15. August auf dem Kundenportal myEKZ bekannt gegeben werden. Bei Neuanlagen kann die Entscheidung über den HKN-Verkauf an EKZ direkt bei Vertragsabschluss auf myEKZ getroffen werden. Es gelten die gleichen Fristen wie bei Bestandsanlagen. Für die HKN-Vergütung muss sichergestellt sein, dass die betreffende Anlage im HKN-System von Pronovo gemeldet und die Anlagedaten beglaubigt sind. Eine Anleitung zur Meldung und Beglaubigung einer Anlage im HKN-System gibt es in der Checkliste für Energieproduzenten
Sobald eine Anfrage bei EKZ eigegangen ist, wird ein HKN-Dauerauftrag - zur Übertragung der HKN vom Produzenten an EKZ - im HKN-System vorangelegt. Der Produzent wird über den vorangelegten Dauerauftrag von Pronovo AG per E-Mail informiert. Der Dauerauftrag muss vom Produzenten bis spätestens 14 Tage vor dem eigentlichen Wechsel zum Quartalsbeginn bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt durch eine entsprechende Antwortfunktion in der E-Mail von Pronovo AG.

Die HKN-Vergütung kann nur unter der Einhaltung des beschriebenen Vorgehens und den damit einhergehenden Fristen zum gewünschten Zeitpunkt gewährt werden.
Eine vorzeitige Löschung des Dauerauftrages durch den Produzenten ist vertraglich nicht möglich und führt zur Beendigung der HKN-Vergütung.
Bei Anlagen mit einer Anschlussleistung unter 2 kVA ist nach den Richtlinien der Pronovo AG eine Generierung von HKN nicht möglich, da keine Beglaubigung der Anlagedaten erfolgen kann. Bei diesen Anlagen erfolgt die Vergütung somit ausschliesslich mit der Basisvergütung. 

Häufige Fragen zu HKN

Was sind HKN und wofür werden sie benötigt?

HKN (Herkunftsnachweise) sind (digitale) Zertifikate auf denen unter anderem der Zeitpunkt, Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren.

HKN (Herkunftsnachweise) sind (digitale) Zertifikate auf denen unter anderem der Zeitpunkt, Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren.

Ist der Verkauf der HKN an EKZ freiwillig oder obligatorisch?

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig. Für die physikalische Stromlieferung (ohne HKN) gibt es 2023 eine Basisvergütung, unabhängig vom HKN-Verkauf. 

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig. Für die physikalische Stromlieferung (ohne HKN) gibt es 2023 eine Basisvergütung, unabhängig vom HKN-Verkauf. 

Kann jeder HKN an EKZ verkaufen?

Die HKN-Vergütung gilt nur für Produzenten im Netzgebiet von EKZ, deren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt. Kleinstanlagen unter 2 kVA können nicht ins HKN-System der Pronovo AG aufgenommen werden. Daher werden für diese Anlagen keine HKN generiert und können dementsprechend auch nicht vergütet werden. Für Anlagen mit einer Anlagenleistung ab 1 MVA unterbreitet EKZ für eine eventuelle HKN-Abnahme ein gesondertes Angebot.

Die HKN-Vergütung gilt nur für Produzenten im Netzgebiet von EKZ, deren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt. Kleinstanlagen unter 2 kVA können nicht ins HKN-System der Pronovo AG aufgenommen werden. Daher werden für diese Anlagen keine HKN generiert und können dementsprechend auch nicht vergütet werden. Für Anlagen mit einer Anlagenleistung ab 1 MVA unterbreitet EKZ für eine eventuelle HKN-Abnahme ein gesondertes Angebot.

Wie können die HKN an EKZ verkauft werden?

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für eine HKN-Übernahme von EKZ erfüllt, können Sie über unser Kundenportal myEKZ den HKN-Verkauf beantragen. Loggen Sie sich dafür im Portal ein und klicken im Menüpunkt auf «Produkte & Verträge» und anschliessend auf «Herkunftsnachweise». Dort finden Sie Ihre Anlage(n) aufgelistet und können sie mittels Draufklicken an uns verkaufen.
Sie erhalten daraufhin in den folgenden Wochen von der Pronovo AG per E-Mail die Information über einen vorangelegten HKN-Dauerauftrag. Diesen Dauerauftrag müssen Sie in der E-Mail der Pronovo bestätigen. 

Wenn Ihre Anlage die Voraussetzungen für eine HKN-Übernahme von EKZ erfüllt, können Sie über unser Kundenportal myEKZ den HKN-Verkauf beantragen. Loggen Sie sich dafür im Portal ein und klicken im Menüpunkt auf «Produkte & Verträge» und anschliessend auf «Herkunftsnachweise». Dort finden Sie Ihre Anlage(n) aufgelistet und können sie mittels Draufklicken an uns verkaufen.
Sie erhalten daraufhin in den folgenden Wochen von der Pronovo AG per E-Mail die Information über einen vorangelegten HKN-Dauerauftrag. Diesen Dauerauftrag müssen Sie in der E-Mail der Pronovo bestätigen. 

Wieso ist eine Beglaubigung der Anlagedaten im HKN-System der Pronovo AG notwendig?

Die Beglaubigung ist notwendig, damit die Herkunft des erzeugten Stroms auf den HKN zertifiziert werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht z.B. Atomstrom als Solarstrom ausgegeben werden kann.

Die Beglaubigung ist notwendig, damit die Herkunft des erzeugten Stroms auf den HKN zertifiziert werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht z.B. Atomstrom als Solarstrom ausgegeben werden kann.

Was muss der Anlagenbetreiber tun, um eine Beglaubigung zu erhalten?

Die Beglaubigung der Anlagedaten erfolgt häufig zusammen mit der Antragstellung auf Förderprogramme bei der Pronovo AG. Dieser Vorgang wird häufig vom Anlagenbauer übernommen. In unserer Checkliste finden Sie ausführliche Infos. 

Die Beglaubigung der Anlagedaten erfolgt häufig zusammen mit der Antragstellung auf Förderprogramme bei der Pronovo AG. Dieser Vorgang wird häufig vom Anlagenbauer übernommen. In unserer Checkliste finden Sie ausführliche Infos. 

Wie lange bin ich an EKZ gebunden bzw. kann ich meine HKN auch einem Drittanbieter verkaufen?

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig und eine Zu- oder Abwahl der HKN-Vergütung ist unter Einhaltung der Eingabefrist per Quartalsanfang (01.01, 01.04, 01.07, 01.10) möglich. Für eine Zu- bzw. Abwahl der HKN-Vergütung muss jeweils zum 15. des Vorvormonats (15.11, 15.02, 15.05, 15.08) der Entscheid über die HKN-Abnahme im Kundenportal myEKZ eingegangen sein. Neben der HKN-Vergütung von EKZ steht es Ihnen frei, Ihre HKN auch anderweitig zu vermarkten. Ein Überblick über mögliche Vermarktungsoptionen bietet die Website Vese.ch

Der Verkauf der HKN an EKZ ist freiwillig und eine Zu- oder Abwahl der HKN-Vergütung ist unter Einhaltung der Eingabefrist per Quartalsanfang (01.01, 01.04, 01.07, 01.10) möglich. Für eine Zu- bzw. Abwahl der HKN-Vergütung muss jeweils zum 15. des Vorvormonats (15.11, 15.02, 15.05, 15.08) der Entscheid über die HKN-Abnahme im Kundenportal myEKZ eingegangen sein. Neben der HKN-Vergütung von EKZ steht es Ihnen frei, Ihre HKN auch anderweitig zu vermarkten. Ein Überblick über mögliche Vermarktungsoptionen bietet die Website Vese.ch

Muss ich neben meines Antrages auf Verkauf der HKN noch weitere Schritte unternehmen, um von der HKN-Vergütung profitieren zu können?

Nachdem Ihr Wunsch nach einer HKN-Vergütung bei EKZ eingetroffen ist, überprüfen wir, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn dies zutrifft, wird von uns ein Dauerauftrag zur HKN-Überschreibung im HKN-System der Pronovo AG vorangelegt. Sie werden von der Pronovo AG über diesen vorangelegten Dauerauftrag per E-Mail informiert und können ihn direkt in der E-Mail bestätigen. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Dauerauftrags durch Sie spätesten 14 Tage vor dem entsprechenden Quartalsbeginn erfolgen muss. 

Nachdem Ihr Wunsch nach einer HKN-Vergütung bei EKZ eingetroffen ist, überprüfen wir, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn dies zutrifft, wird von uns ein Dauerauftrag zur HKN-Überschreibung im HKN-System der Pronovo AG vorangelegt. Sie werden von der Pronovo AG über diesen vorangelegten Dauerauftrag per E-Mail informiert und können ihn direkt in der E-Mail bestätigen. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung des Dauerauftrags durch Sie spätesten 14 Tage vor dem entsprechenden Quartalsbeginn erfolgen muss. 

Muss bei einem Betreiberwechsel die Anlage erneut beglaubigt werden?

Eine erneute Beglaubigung ist bei einem Anlagenbetreiberwechsel nicht notwendig. Sie sollten aber Kontakt mit Pronovo AG aufnehmen, um die Kontaktinformationen zu aktualisieren. Pronovo AG stellt hierfür das Formular «Anlagenbetreiber / Wechsel der berechtigten Person» auf der Seite zur Verfügung: pronovo.ch/services

Eine erneute Beglaubigung ist bei einem Anlagenbetreiberwechsel nicht notwendig. Sie sollten aber Kontakt mit Pronovo AG aufnehmen, um die Kontaktinformationen zu aktualisieren. Pronovo AG stellt hierfür das Formular «Anlagenbetreiber / Wechsel der berechtigten Person» auf der Seite zur Verfügung: pronovo.ch/services

Werden die HKN auch rückwirkend berücksichtigt?

HKN, die in einem zurückliegenden Zeitraum generiert wurden, werden von uns nicht vergütet. Eventuell können andere Vermarktungswege hierfür genutzt werden.

HKN, die in einem zurückliegenden Zeitraum generiert wurden, werden von uns nicht vergütet. Eventuell können andere Vermarktungswege hierfür genutzt werden.

Welchen Auftrag hat die Pronovo AG?

Die Pronovo AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Swissgrid und ist seit 2018 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.

Die Pronovo AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Swissgrid und ist seit 2018 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.

Wie erreicht man bei Fragen die Pronovo AG?

Kundendienst Pronovo:
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch

Kundendienst Pronovo:
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch

Wie kommen die Preise zustande?

Gemäss Energiegesetz orientiert sich die Rückliefervergütung an den vermiedenen Beschaffungskosten eines Netzbetreibers für gleichwertige Energie und nach den Gestehungskosten der eigenen Produktion. Die Regulierungsbehörde ElCom definiert, dass unter gleichwertiger Energie Graustrom - also der rein physikalische Strom ohne HKN - zu verstehen ist. Für die HKN bezahlt EKZ einen marktüblichen Preis. In Summe ergibt sich somit eine Vergütung für Energie aus Rücklieferanlagen bei EKZ, die dem Bezugstarif «Mixstrom» entspricht. 

Gemäss Energiegesetz orientiert sich die Rückliefervergütung an den vermiedenen Beschaffungskosten eines Netzbetreibers für gleichwertige Energie und nach den Gestehungskosten der eigenen Produktion. Die Regulierungsbehörde ElCom definiert, dass unter gleichwertiger Energie Graustrom - also der rein physikalische Strom ohne HKN - zu verstehen ist. Für die HKN bezahlt EKZ einen marktüblichen Preis. In Summe ergibt sich somit eine Vergütung für Energie aus Rücklieferanlagen bei EKZ, die dem Bezugstarif «Mixstrom» entspricht.