Die wichtigsten Antworten in Kürze

Die Gefahr einer Strommangellage im Winter ist aktuell real und gross. Das erzeugt Unsicherheit. Entsprechend erreichen uns zurzeit zahlreiche Fragen. Wir haben die wichtigsten hier beantwortet.

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Strommangellage - Fragen & Antworten

Was ist eine Strommangellage? Wie unterscheidet sie sich von einem Stromausfall?

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.

Muss man Angst haben, dass man im Winter keinen Strom mehr bekommt?

Das Szenario einer Mangellage war leider noch nie so realistisch. Sollte diese eintreten, wird es aber mutmasslich nicht gar keinen Strom mehr geben, sondern einfach eingeschränkt in Zeit und Menge.

Das Szenario einer Mangellage war leider noch nie so realistisch. Sollte diese eintreten, wird es aber mutmasslich nicht gar keinen Strom mehr geben, sondern einfach eingeschränkt in Zeit und Menge.

Wer ist oberster Krisenmanager in einer Strommangellage?

Der Bundesrat.

Der Bundesrat.

Wie wird die Bevölkerung über eine Strommangellage und entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen informiert?

Der Bund informiert die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen über die kritische Versorgungssituation. Zudem werden weitere Informationen im Internet publiziert und mittels verschiedener Kanäle verbreitet (z.B. AlertSwiss, Twitter, etc.). Werden Bewirtschaftungsmassnahmen vom Bundesrat verordnet, informiert er die Öffentlichkeit über die entsprechenden Entscheide (analog Corona-Pandemie).

Der Bund informiert die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen über die kritische Versorgungssituation. Zudem werden weitere Informationen im Internet publiziert und mittels verschiedener Kanäle verbreitet (z.B. AlertSwiss, Twitter, etc.). Werden Bewirtschaftungsmassnahmen vom Bundesrat verordnet, informiert er die Öffentlichkeit über die entsprechenden Entscheide (analog Corona-Pandemie).

Welche Bewirtschaftungsmassnahmen gibt es?

  • Reduktion des Stromverbrauchs: Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung von Grossverbrauchern, Netzabschaltungen
     
  • Lenkung des Stromangebots: Zentrale Kraftwerksbewirtschaftung, Einschränkung von Stromimport/-export
  • Reduktion des Stromverbrauchs: Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung von Grossverbrauchern, Netzabschaltungen
     
  • Lenkung des Stromangebots: Zentrale Kraftwerksbewirtschaftung, Einschränkung von Stromimport/-export

Wie kann sich die Bevölkerung vorbereiten?

Bitte beachten Sie den Ratgeber des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)

Bitte beachten Sie den Ratgeber des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)

Wie kann sich die Wirtschaft vorbereiten?

Bitte beachten Sie den Ratgeber des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).

Bitte beachten Sie den Ratgeber des Bundesamts für Wirtschaftliche Landesversorgung (BWL).

Welche Bereitschaftsgrade gibt es?

  • 1. Bereitschaftsgrad: Überwachung der Versorgungslage, Monitoring der Speicher und des Verbrauchs.
  • 2. Bereitschaftsgrad: Alarmierung & erhöhte Berreitschaft. Einsparapelle an die Verbraucher, Sparmassnahmen auf freiwilliger Basis.
  • 3. Bereitschaftsgrad: Antrag zur Inkraftsetzung einer Bewirtschaftungsverordnung (BVO): Vernehmlassung, Entscheid, Inkraftsetzung (Bundesrat).
  • 4. Bereitschaftsgrad: Umsetzung der Bewirtschaftsverordnung (BVO): Verbot bestimmter Geräte, Kontingentierung von Endverbrauchern, Zyklische Abschaltungen des Stromnetz', Zentrale Steuerung des Schweizer Kraftwerkparks
  • 1. Bereitschaftsgrad: Überwachung der Versorgungslage, Monitoring der Speicher und des Verbrauchs.
  • 2. Bereitschaftsgrad: Alarmierung & erhöhte Berreitschaft. Einsparapelle an die Verbraucher, Sparmassnahmen auf freiwilliger Basis.
  • 3. Bereitschaftsgrad: Antrag zur Inkraftsetzung einer Bewirtschaftungsverordnung (BVO): Vernehmlassung, Entscheid, Inkraftsetzung (Bundesrat).
  • 4. Bereitschaftsgrad: Umsetzung der Bewirtschaftsverordnung (BVO): Verbot bestimmter Geräte, Kontingentierung von Endverbrauchern, Zyklische Abschaltungen des Stromnetz', Zentrale Steuerung des Schweizer Kraftwerkparks

Was versteht man unter einer Kontingentierung?

Die Kontingentierung besteht in einer mengenmässigen Beschränkung der verbrauchten elektrischen Energie - bezogen auf eine Referenzperiode. Der Kontingentierung unterstehende Stromkunden haben während einer bestimmten Zeit nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge eletrischer Energie. 

Ziel der Kontingentierung

  • Was: Über eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Menge an Energie einsparen
  • Wie: Kunden verbrauchen Energie zu einem reduzierten Prozentsatz einer festgelegten Referenzmenge aus der Vergangenheit

Kontingentierte Verbraucher

  • Wer: Die Kontingentierung wird für Grossverbraucher angewandt

Was sind Grossverbraucher?

  • verbrauchen 100'000 kWh oder mehr pro Jahr
  • haben Anspruch auf einen Netzzugang gemäss Artikel 11 der Stromversorgungsverordnung, unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht
  • haben einen Jahresverbrauch von weniger als 100'000 kWh pro Jahr, allerdings aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Verbrauchs über 100'000 kWh pro Jahr zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf einen Netzzugang gehabt
  • Lastgangmessung vorhanden

Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von Endverbrauchern ist der innhalb der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ausgewiesende Jahresverbrauch. 

Die Kontingentierung besteht in einer mengenmässigen Beschränkung der verbrauchten elektrischen Energie - bezogen auf eine Referenzperiode. Der Kontingentierung unterstehende Stromkunden haben während einer bestimmten Zeit nur noch Anspruch auf eine reduzierte Menge eletrischer Energie. 

Ziel der Kontingentierung

  • Was: Über eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Menge an Energie einsparen
  • Wie: Kunden verbrauchen Energie zu einem reduzierten Prozentsatz einer festgelegten Referenzmenge aus der Vergangenheit

Kontingentierte Verbraucher

  • Wer: Die Kontingentierung wird für Grossverbraucher angewandt

Was sind Grossverbraucher?

  • verbrauchen 100'000 kWh oder mehr pro Jahr
  • haben Anspruch auf einen Netzzugang gemäss Artikel 11 der Stromversorgungsverordnung, unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht
  • haben einen Jahresverbrauch von weniger als 100'000 kWh pro Jahr, allerdings aufgrund eines in der Vergangenheit liegenden Verbrauchs über 100'000 kWh pro Jahr zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf einen Netzzugang gehabt
  • Lastgangmessung vorhanden

Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von Endverbrauchern ist der innhalb der letzten 12 Monate vor der letzten Ablesung ausgewiesende Jahresverbrauch. 

Wer übernimmt die Kontrollfunktion im Falle einer Kontingentierung?

Die Vorgaben kommen vom Bund (BWL). Nachdem im Bereitschaftsgrad 3 (BG3) vom Bundesrat die Bewirtschaftungsverordnung in Kraft gesetzt worden ist, werden im BG4 als erstes für bestimmte Verbraucher Nutzungsverbote ausgesprochen. Reicht dies nicht aus, werden die Grossverbraucher vom BWL via Netzbetreiber eine Verfügung erhalten. Bei Nicht-Einhaltung des Kontingents werden Bussen von den Kantonen ausgesprochen. Vergleichbar mit nicht Einhalten von Coronamassnahmen.

Die Vorgaben kommen vom Bund (BWL). Nachdem im Bereitschaftsgrad 3 (BG3) vom Bundesrat die Bewirtschaftungsverordnung in Kraft gesetzt worden ist, werden im BG4 als erstes für bestimmte Verbraucher Nutzungsverbote ausgesprochen. Reicht dies nicht aus, werden die Grossverbraucher vom BWL via Netzbetreiber eine Verfügung erhalten. Bei Nicht-Einhaltung des Kontingents werden Bussen von den Kantonen ausgesprochen. Vergleichbar mit nicht Einhalten von Coronamassnahmen.

Werden bei Netzabschaltungen nur Grossverbraucher abgestellt?

Falls es zu Netzabschaltungen kommt, betrifft dies sämtliche Verbraucher. Die Kontingentierung betrifft nur die Grossverbraucher.

Falls es zu Netzabschaltungen kommt, betrifft dies sämtliche Verbraucher. Die Kontingentierung betrifft nur die Grossverbraucher.

Was ist Ostral?

Ostral steht für Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie ging hervor aus der Vorgängerorganisation «Kriegsorganisation der Elektrizitätswerke» (KOEW), die noch bis Anfang der 1990er Jahre um entsprechende Massnahmen besorgt war, sollten schwere Mangellagen auftreten. 1993 erfolgte mittels Weisung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung ein klarer Auftrag an den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Dieser sollte zur Durchführung seiner Vollzugsaufgaben eine zweckmässige Organisation aufstellen. Ostral war geboren. 2010 erfolgte eine Neuorganisation von Ostral. Seit 2011 besteht die Organisation in der heutigen Form.

EKZ ist Teil von Ostral

Auch EKZ ist als Kantonales Energieversorgungsunternehmen Teil von Ostral. Die Organisation wird auf Geheiss des Bundes aktiviert, wenn eine langanhaltende Strommangellage zu bewirtschaften ist. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes. Wird Ostral aktiv, ist alleine der Bundesrat im Lead. Die Aufgabe von EKZ ist es dann, die von Ostral vorgegeben Massnahmen wie Kontingentierungen oder Abschaltungen umzusetzen. 

Ostral steht für Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie ging hervor aus der Vorgängerorganisation «Kriegsorganisation der Elektrizitätswerke» (KOEW), die noch bis Anfang der 1990er Jahre um entsprechende Massnahmen besorgt war, sollten schwere Mangellagen auftreten. 1993 erfolgte mittels Weisung des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung ein klarer Auftrag an den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Dieser sollte zur Durchführung seiner Vollzugsaufgaben eine zweckmässige Organisation aufstellen. Ostral war geboren. 2010 erfolgte eine Neuorganisation von Ostral. Seit 2011 besteht die Organisation in der heutigen Form.

EKZ ist Teil von Ostral

Auch EKZ ist als Kantonales Energieversorgungsunternehmen Teil von Ostral. Die Organisation wird auf Geheiss des Bundes aktiviert, wenn eine langanhaltende Strommangellage zu bewirtschaften ist. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes. Wird Ostral aktiv, ist alleine der Bundesrat im Lead. Die Aufgabe von EKZ ist es dann, die von Ostral vorgegeben Massnahmen wie Kontingentierungen oder Abschaltungen umzusetzen. 

Wer verbraucht in der Schweiz am meisten Strom?

Die Hauptstromnutzer in der Schweiz sind Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen. Diese machen 60 Prozent der Stromnutzung aus.

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nicht-verschwenden.ch

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