Tarife für Geschäftskunden ab 100 MWh

Tarifentwicklung 2024

Die Elektrizitätstarife steigen ab 1. Januar 2024 für Geschäftskunden mit einem jährlichen Verbrauch von über 100 MWh um 10,1 Rp. pro kWh.

Die Elektrizitätstarife steigen ab 1. Januar 2024 für Geschäftskunden mit einem jährlichen Verbrauch von über 100 MWh um 10,1 Rp. pro kWh.

Ausführliche Informationen zur Tarifentwicklung:

Energielieferung

Die EKZ-Tarife für die Energielieferung (EKZ Mixstrom Business) steigen um 74,2 Prozent. Der Haupttreiber für die steigenden Energieliefertarife sind die deutlich angestiegenen Beschaffungskosten aufgrund sehr stark angestiegener Marktpreise sowie die höheren Kosten für Herkunftsnachweise. Zudem werden die Kosten aus erneuerbarer Energie gemäss Art. 6 Abs. 5bis StromVG ab 2024 nicht mehr ausschliesslich den festen Endverbrauchern angelastet. Dies führt bei den festen Endverbrauchern (Jahresverbrauch bis 100'000 kWh) zu etwas tieferen Tarifen und für Geschäftskunden (ab 100'000 kWh) zu gering höheren Tarifen.

Die EKZ-Tarife für die Energielieferung (EKZ Mixstrom Business) steigen um 74,2 Prozent. Der Haupttreiber für die steigenden Energieliefertarife sind die deutlich angestiegenen Beschaffungskosten aufgrund sehr stark angestiegener Marktpreise sowie die höheren Kosten für Herkunftsnachweise. Zudem werden die Kosten aus erneuerbarer Energie gemäss Art. 6 Abs. 5bis StromVG ab 2024 nicht mehr ausschliesslich den festen Endverbrauchern angelastet. Dies führt bei den festen Endverbrauchern (Jahresverbrauch bis 100'000 kWh) zu etwas tieferen Tarifen und für Geschäftskunden (ab 100'000 kWh) zu gering höheren Tarifen.

Netznutzung

Die EKZ-Tarife für Netznutzung steigen gegenüber Vorjahr um durchschnittlich 14,8 Prozent auf NE5b. Im eigenen Netz sowie in den vorgelagerten Netzen sind die Hauptgründe dafür signifikant höhere Kosten für Wirkverluste aufgrund gestiegener Marktpreise für Energie sowie der Anstieg der Kapitalkosten infolge Erhöhung des regulierten Kapitalkostensatz WACC. Zusätzlich erhöhen sich die anrechenbaren Netzkosten von EKZ aufgrund vermehrter Investitionen ins Netz und gestiegener IT-Kosten. 

Die EKZ-Tarife für Netznutzung steigen gegenüber Vorjahr um durchschnittlich 14,8 Prozent auf NE5b. Im eigenen Netz sowie in den vorgelagerten Netzen sind die Hauptgründe dafür signifikant höhere Kosten für Wirkverluste aufgrund gestiegener Marktpreise für Energie sowie der Anstieg der Kapitalkosten infolge Erhöhung des regulierten Kapitalkostensatz WACC. Zusätzlich erhöhen sich die anrechenbaren Netzkosten von EKZ aufgrund vermehrter Investitionen ins Netz und gestiegener IT-Kosten. 

Was sind vorgelagerte Netzebenen?

EKZ bezieht ihren Strom über das vorgelagerte Netz von Axpo, das wiederrum an das Netz von Swissgrid angeschlossen ist. Diese beiden Netzbetreiber verrechnen genauso wie EKZ die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung, den Ausbau und Betrieb ihrer Netze über ihren eigenen Netznutzungstarif. Die Kosten trägt EKZ mit und verrechnet sie darum den Kundinnen und Kunden. Nun haben Swissgrid und Axpo die Tarife für die Netznutzung erhöht. Darum steigen auch die Netznutzungstarife von EKZ.

 

EKZ bezieht ihren Strom über das vorgelagerte Netz von Axpo, das wiederrum an das Netz von Swissgrid angeschlossen ist. Diese beiden Netzbetreiber verrechnen genauso wie EKZ die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung, den Ausbau und Betrieb ihrer Netze über ihren eigenen Netznutzungstarif. Die Kosten trägt EKZ mit und verrechnet sie darum den Kundinnen und Kunden. Nun haben Swissgrid und Axpo die Tarife für die Netznutzung erhöht. Darum steigen auch die Netznutzungstarife von EKZ.

 

Was sind Wirkverluste?

Wirkverlust bedeutet, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie bei Kundinnen und Kunden ankommt. Unterwegs geht ein tiefer einstelliger Prozentsatz der elektrischen Energie durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese Energie werden den Netzkosten belastet. Steigen die Marktpreise für Energie, erhöhen sich die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste und somit ebenfalls die Netztarife.

 

Wirkverlust bedeutet, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie bei Kundinnen und Kunden ankommt. Unterwegs geht ein tiefer einstelliger Prozentsatz der elektrischen Energie durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese Energie werden den Netzkosten belastet. Steigen die Marktpreise für Energie, erhöhen sich die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste und somit ebenfalls die Netztarife.

 

Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)

Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid steigt auf 0,75 Rappen pro Kilowattstunde. Die Swissgrid erhöht diesen Tarif aufgrund deutlich gestiegener Marktpreise für die Energie der Regelleistungsvorhaltung. Weiter muss eine Unterdeckung abgebaut werden, welche zu grossen Teilen ebenfalls auf die stark gestiegenen Strommarktpreise zurückzuführen ist. 

Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid steigt auf 0,75 Rappen pro Kilowattstunde. Die Swissgrid erhöht diesen Tarif aufgrund deutlich gestiegener Marktpreise für die Energie der Regelleistungsvorhaltung. Weiter muss eine Unterdeckung abgebaut werden, welche zu grossen Teilen ebenfalls auf die stark gestiegenen Strommarktpreise zurückzuführen ist. 

Stromreserve

Im Jahr 2024 werden erstmals die Kosten für die Stromreserve in den Netznutzungstarif integriert. Diese neu hinzugefügten Kosten tragen ebenfalls zur Erhöhung des Strompreises bei. Sie resultieren aus verschiedenen Massnahmen, die vom Bund ergriffen wurden, um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten, wie beispielsweise die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen. Die Verrechnung dieser Kosten erfolgt über Swissgrid.

Im Jahr 2024 werden erstmals die Kosten für die Stromreserve in den Netznutzungstarif integriert. Diese neu hinzugefügten Kosten tragen ebenfalls zur Erhöhung des Strompreises bei. Sie resultieren aus verschiedenen Massnahmen, die vom Bund ergriffen wurden, um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten, wie beispielsweise die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen. Die Verrechnung dieser Kosten erfolgt über Swissgrid.

Förderung Energieeffizienz

Dies ist eine Energieabgabe zur lokalen Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energien, von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung. Diese Tarifkomponente bleibt auch 2024 unverändert.

Dies ist eine Energieabgabe zur lokalen Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energien, von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung. Diese Tarifkomponente bleibt auch 2024 unverändert.

Bundesabgaben (Netzzuschlag gemäss EnG Art. 35)

Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2024 unverändert.

Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2024 unverändert.

Gebühren

Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen (inkl. MWST) pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.

Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. 

Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen (inkl. MWST) pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.

Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. 

Einheitstarif Netznutzung

Der Einheitstarif ersetzt ab 2024 die nicht mehr zeitgemässe Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif in der Netznutzung und vereinfacht so die Tarifstruktur. Mit dem Einheitstarif sollen insbesondere Anreize für konzentriertes Einschalten von Betriebsmitteln (wie z.B. das Aufladen von Elektroautos) beim Umschaltzeitpunkt von Hoch- auf Niedertarif vermieden werden. Mit dem Einheitstarif wird dem Ziel einer effizienten Netzinfrastruktur Rechnung getragen.

Die Leistungsermittlung, die einen Grossteil der Netzkosten ausmacht, bleibt unverändert in den Zeiten von Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Der Einheitstarif ersetzt ab 2024 die nicht mehr zeitgemässe Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif in der Netznutzung und vereinfacht so die Tarifstruktur. Mit dem Einheitstarif sollen insbesondere Anreize für konzentriertes Einschalten von Betriebsmitteln (wie z.B. das Aufladen von Elektroautos) beim Umschaltzeitpunkt von Hoch- auf Niedertarif vermieden werden. Mit dem Einheitstarif wird dem Ziel einer effizienten Netzinfrastruktur Rechnung getragen.

Die Leistungsermittlung, die einen Grossteil der Netzkosten ausmacht, bleibt unverändert in den Zeiten von Montag bis Freitag von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Tarifzeiten
Hochtarif Montag bis Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
Niedertarif    übrige Zeiten 

Weitere Tarife für Geschäftskunden

Hier finden Sie Information zu den EKZ-Tarifen für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von unter 100'000 kWh.

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Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

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