Tarife für Geschäftskunden ab 100 MWh

Tarifentwicklung 2026

Die Elektrizitätstarife sinken ab 1. Januar 2025 für Geschäftskunden mit einem jährlichen Verbrauch von über 100 MWh um durchschnittlich 16 Prozent. 

 

 

Die Elektrizitätstarife sinken ab 1. Januar 2025 für Geschäftskunden mit einem jährlichen Verbrauch von über 100 MWh um durchschnittlich 16 Prozent. 

 

 

Ausführliche Informationen zur Tarifentwicklung:

Energielieferung

Die Kosten sinken insgesamt um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Haupttreiber für die gesunkenen Energieliefertarife sind tiefere Beschaffungskosten aufgrund gefallener Marktpreise. Leicht kostenerhöhend sind dabei die eingerechneten Deckungsdifferenzen (Unterdeckungen) aus Vorjahren. Neu gibt es auf Basis der quartalsweise unterschiedlichen Beschaffungskosten quartalsweise unterschiedliche Energietarife. Ab 2026 werden zudem bis zu 20 Prozent der benötigten Energie mittels langfristiger Bezugsverträge von mindestens drei Jahren aus inländischen Erneuerbaren gedeckt.

Die Kosten sinken insgesamt um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Haupttreiber für die gesunkenen Energieliefertarife sind tiefere Beschaffungskosten aufgrund gefallener Marktpreise. Leicht kostenerhöhend sind dabei die eingerechneten Deckungsdifferenzen (Unterdeckungen) aus Vorjahren. Neu gibt es auf Basis der quartalsweise unterschiedlichen Beschaffungskosten quartalsweise unterschiedliche Energietarife. Ab 2026 werden zudem bis zu 20 Prozent der benötigten Energie mittels langfristiger Bezugsverträge von mindestens drei Jahren aus inländischen Erneuerbaren gedeckt.

Netznutzung

Netznutzung   
Die Netznutzung setzt sich ab 2026 aus dem Netzprodukt und dem Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) zusammen. Kosten des Messwesens, die bisher Bestandteil der Netznutzung waren, werden neu über einen eigenen Messtarif verrechnet. 

Netzprodukt 
Der durchschnittliche Tarif für das Netzprodukt ohne Messwesen sinkt um 8,3 Prozent. Hauptgrund für diese Absenkung sind die neu separat abgerechneten Kosten für das Messwesen. Kosten senkend wirken zudem sinkende vorgelagerte Netzkosten, tiefere Kosten für Wirkverluste infolge gesunkener Marktpreise für Energie sowie tiefere Kapitalkosten aufgrund der Senkung des regulierten Kapitalkostensatzes WACC. Diese Effekte werden teilweise kompensiert durch eingerechnete kostenerhöhende Deckungsdifferenzen aus Vorjahren, höhere Investitionen in den Netzausbau sowie gestiegene Betriebsaufwendungen, insbesondere im Bereich Cyber Security. 

Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)  
Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid sinkt aufgrund des geringeren prognostizierten Beschaffungsaufwands von 0,59 auf 0,29 Rp./ kWh inkl. MWST bzw. von 0,55 auf 0,27 Rp./kWh ohne MWST. 

Netznutzung   
Die Netznutzung setzt sich ab 2026 aus dem Netzprodukt und dem Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) zusammen. Kosten des Messwesens, die bisher Bestandteil der Netznutzung waren, werden neu über einen eigenen Messtarif verrechnet. 

Netzprodukt 
Der durchschnittliche Tarif für das Netzprodukt ohne Messwesen sinkt um 8,3 Prozent. Hauptgrund für diese Absenkung sind die neu separat abgerechneten Kosten für das Messwesen. Kosten senkend wirken zudem sinkende vorgelagerte Netzkosten, tiefere Kosten für Wirkverluste infolge gesunkener Marktpreise für Energie sowie tiefere Kapitalkosten aufgrund der Senkung des regulierten Kapitalkostensatzes WACC. Diese Effekte werden teilweise kompensiert durch eingerechnete kostenerhöhende Deckungsdifferenzen aus Vorjahren, höhere Investitionen in den Netzausbau sowie gestiegene Betriebsaufwendungen, insbesondere im Bereich Cyber Security. 

Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)  
Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid sinkt aufgrund des geringeren prognostizierten Beschaffungsaufwands von 0,59 auf 0,29 Rp./ kWh inkl. MWST bzw. von 0,55 auf 0,27 Rp./kWh ohne MWST. 

Messung

Auf Basis von Art. 17a StromVG wird neu ab 2026 ein Messtarif eingeführt. Die Differenzierung der Messtarife erfolgt auf Basis der Netzanschlussleistung sowie der Art der Messung am Übergabepunkt. Insgesamt steigen die Kosten für Netznutzung und Messwesen im Vergleich zum Vorjahr zusammen um 1 Prozent. 

Auf Basis von Art. 17a StromVG wird neu ab 2026 ein Messtarif eingeführt. Die Differenzierung der Messtarife erfolgt auf Basis der Netzanschlussleistung sowie der Art der Messung am Übergabepunkt. Insgesamt steigen die Kosten für Netznutzung und Messwesen im Vergleich zum Vorjahr zusammen um 1 Prozent. 

Bundesabgaben

Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2026 unverändert bei 2,49 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 2,30 Rp./kWh ohne MWST.  

Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2026 unverändert bei 2,49 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 2,30 Rp./kWh ohne MWST.  

Stromreserve

Die Kosten der Stromreserve werden mit einem Tarif von Swissgrid verrechnet. Damit werden Massnahmen zur Versorgungssicherheit wie Wasserkraftreserven, Reservekraftwerke und Notstromgruppen finanziert. Der Tarif steigt von 0,25 auf 0,44 Rp./kWh inkl. MWST bzw. von 0,23 auf 0,41 Rp./kWh ohne MWST. Grund für den Anstieg ist vor allem der rückläufige gemessene Stromverbrauch. Das führt dazu, dass die Kosten auf weniger verbrauchte Kilowattstunden verteilt werden müssen.  

Die Kosten der Stromreserve werden mit einem Tarif von Swissgrid verrechnet. Damit werden Massnahmen zur Versorgungssicherheit wie Wasserkraftreserven, Reservekraftwerke und Notstromgruppen finanziert. Der Tarif steigt von 0,25 auf 0,44 Rp./kWh inkl. MWST bzw. von 0,23 auf 0,41 Rp./kWh ohne MWST. Grund für den Anstieg ist vor allem der rückläufige gemessene Stromverbrauch. Das führt dazu, dass die Kosten auf weniger verbrauchte Kilowattstunden verteilt werden müssen.  

Solidarisierte Kosten

Ab 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Der Tarif beträgt 0,05 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,05 Rp./kWh ohne MWST. Der Zuschlag setzt sich zusammen aus den Kosten für Netzverstärkungen im Verteilnetz (0,04 Rp./kWh) sowie aus Kosten für die Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl-  und Aluminiumindustrie von strategischer Bedeutung (0,01 Rp./kWh). 

Ab 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Der Tarif beträgt 0,05 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,05 Rp./kWh ohne MWST. Der Zuschlag setzt sich zusammen aus den Kosten für Netzverstärkungen im Verteilnetz (0,04 Rp./kWh) sowie aus Kosten für die Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl-  und Aluminiumindustrie von strategischer Bedeutung (0,01 Rp./kWh). 

Förderung Energieeffizienz

Diese Tarifkomponente bleibt 2026 unverändert bei 0,17 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,16 Rp./kWh ohne MWST. Dies ist eine Energieabgabe zur Finanzierung von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung.  

Diese Tarifkomponente bleibt 2026 unverändert bei 0,17 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,16 Rp./kWh ohne MWST. Dies ist eine Energieabgabe zur Finanzierung von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung.  

Einheitstarif

Ab 2026 ersetzt der Einheitstarif den Hoch- und Niedertarif bei der Energielieferung. Der Tarif bleibt tagsüber gleich, ändert sich jedoch quartalsweise. In sonnenreichen Quartalen profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Tarifen.
Bereits seit 2024 gilt der Einheitstarif für die Netznutzung.

Ab 2026 ersetzt der Einheitstarif den Hoch- und Niedertarif bei der Energielieferung. Der Tarif bleibt tagsüber gleich, ändert sich jedoch quartalsweise. In sonnenreichen Quartalen profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Tarifen.
Bereits seit 2024 gilt der Einheitstarif für die Netznutzung.

Gebühren

Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.

Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. Informationen zur Umstellung finden Sie auf der Seite Stromrechnung & Zahlungsarten.

Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.

Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. Informationen zur Umstellung finden Sie auf der Seite Stromrechnung & Zahlungsarten.

Was sind Deckungsdifferenzen?

Deckungsdifferenzen sind Guthaben oder Forderungen, die zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Netzbetreiber aus den Vorjahren bestehen. Sie entstehen durch Abweichungen zwischen den geplanten Kosten und Erlösen („Soll“) und den tatsächlich eingetretenen Kosten und Erlösen („Ist“). Diese Differenzen werden als Deckungsdifferenzen bezeichnet und müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden. 

Wenn die Tarife in den Vorjahren zu tief kalkuliert worden sind, entsteht eine Unterdeckung, die in den Folgejahren eingerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Überdeckungen, die durch zu hohe Tarife verursacht wurden, ebenfalls in den Folgejahren berücksichtigt. Die Grundlagen für dieses Vorgehen sind in Art. 14 Abs. 1 Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegt.   

Deckungsdifferenzen sind Guthaben oder Forderungen, die zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Netzbetreiber aus den Vorjahren bestehen. Sie entstehen durch Abweichungen zwischen den geplanten Kosten und Erlösen („Soll“) und den tatsächlich eingetretenen Kosten und Erlösen („Ist“). Diese Differenzen werden als Deckungsdifferenzen bezeichnet und müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden. 

Wenn die Tarife in den Vorjahren zu tief kalkuliert worden sind, entsteht eine Unterdeckung, die in den Folgejahren eingerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Überdeckungen, die durch zu hohe Tarife verursacht wurden, ebenfalls in den Folgejahren berücksichtigt. Die Grundlagen für dieses Vorgehen sind in Art. 14 Abs. 1 Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegt.   

Was sind vorgelagerte Netzebenen?

EKZ bezieht ihren Strom über das vorgelagerte Netz von Axpo, das wiederum an das Netz von Swissgrid angeschlossen ist. Diese beiden Netzbetreiber, Axpo und Swissgrid, verrechnen die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb ihrer Netze über ihren Netznutzungstarif. Da EKZ diese Kosten mitträgt, werden sie an die Kunden weiterverrechnet.  

 

EKZ bezieht ihren Strom über das vorgelagerte Netz von Axpo, das wiederum an das Netz von Swissgrid angeschlossen ist. Diese beiden Netzbetreiber, Axpo und Swissgrid, verrechnen die Kosten für den Unterhalt, die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb ihrer Netze über ihren Netznutzungstarif. Da EKZ diese Kosten mitträgt, werden sie an die Kunden weiterverrechnet.  

 

Was sind Wirkverluste?

Wirkverluste bedeuten, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie beim Endverbraucher ankommt. Ein kleiner Prozentsatz der Energie geht unterwegs durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese verlorene Energie werden den Netzkosten belastet. Da die Kosten für Energie am Grosshandelsmarkt gesunken sind, reduzieren sich auch die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste.

 

Wirkverluste bedeuten, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie beim Endverbraucher ankommt. Ein kleiner Prozentsatz der Energie geht unterwegs durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese verlorene Energie werden den Netzkosten belastet. Da die Kosten für Energie am Grosshandelsmarkt gesunken sind, reduzieren sich auch die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste.

 

Tarifzeiten
Hochtarif Montag bis Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
Niedertarif    übrige Zeiten 

Ab 2026 entfällt die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif; es gilt ein Einheitstarif mit saisonaler Differenzierung.

Weitere Tarife für Geschäftskunden

Hier finden Sie Information zu den EKZ-Tarifen für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von unter 100'000 kWh.

Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

Kontaktformular