Grundsätzlich kann jede Person einen Todesfall melden. Im Formular fragen wir ab, ob die meldende Person Erbe oder Verwalter des Nachlasses ist, da sich der weitere Ablauf danach richtet. Wenn Sie weder rechtlicher Erbe noch als Verwalter eingesetzt sind (z. B. WG-Partner mit gemeinsamem Mietvertrag), wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundendienst. Wir unterstützen Sie gerne.
Mit dem Todesfall gehen die vertraglichen Verpflichtungen der verstorbenen Person auf den Nachlass über. Damit sind die Erben für die offenen und laufenden Stromkosten verantwortlich, bis der Vertrag beendet oder auf eine andere Person übertragen wird.
Wird uns ein Todesfall nicht gemeldet, läuft der Vertrag zunächst weiterhin auf die verstorbene Person. Erst wenn uns eine Meldung zur Wohnungsabgabe, zum Eigentümerwechsel oder zur weiteren Nutzung erreicht, können wir den Vertrag anpassen.
Bleiben Rechnungen offen oder kommen mit dem Hinweis „verstorben“ zurück, wird der Fall gemäss unseren internen Prozessen weiterbearbeitet (z. B. zur Klärung oder im Rahmen des Inkassos).
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr
Telefon: 058 359 55 22