Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme des tatsächlich eingespeisten Stroms (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur Einspeisung die Herkunftsnachweise an EKZ Einsiedeln verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.
Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme des tatsächlich eingespeisten Stroms (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur Einspeisung die Herkunftsnachweise an EKZ Einsiedeln verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.