Rückliefertarife EKZ Einsiedeln AG

Rückliefertarife EKZ Einsiedeln AG

Produzenten, die mit ihrer Anlage Strom erzeugen und nicht selbst verbrauchen, können diesen an EKZ Einsiedeln oder an einen anderen Abnehmer verkaufen. Der Rückliefertarif ist der Preis, den Produzenten für den ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Der Rückliefertarif setzt sich aus einer Basisvergütung und einer zusätzlichen Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) zusammen, sofern diese an EKZ Einsiedeln verkauft werden.

Woraus besteht der Rückliefertarif?

Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme des tatsächlich eingespeisten Stroms (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur Einspeisung die Herkunftsnachweise an EKZ Einsiedeln verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.

Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme des tatsächlich eingespeisten Stroms (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur Einspeisung die Herkunftsnachweise an EKZ Einsiedeln verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.

Rückliefertarife 2025

2025 erhalten die Produzenten in Einsiedeln für die Einspeisung eine Basisvergütung von 12,60 Rp./kWh im Hochtarif und 11,60 Rp./kWh im Niedertarif. Für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung) bezahlt EKZ einheitlich 3,0 Rp./kWh.

2025 erhalten die Produzenten in Einsiedeln für die Einspeisung eine Basisvergütung von 12,60 Rp./kWh im Hochtarif und 11,60 Rp./kWh im Niedertarif. Für die Herkunftsnachweise (HKN-Vergütung) bezahlt EKZ einheitlich 3,0 Rp./kWh.

Was ändert sich bei den Rückliefertarifen im 2026?

Basisvergütung

Das neue Energiegesetz sieht ab 2026 eine schweizweit einheitliche Vergütung für eingespeisten Strom vor. Diese richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der sogenannte Referenz-Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie jeweils nach Ablauf eines Quartals berechnet und veröffentlicht. EKZ Einsiedeln vergütet den eingespeisten Strom ab 2026 nach diesem Referenz-Marktpreis.

Um Produzenten vor tiefen Marktpreisen zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.

Basisvergütung

Das neue Energiegesetz sieht ab 2026 eine schweizweit einheitliche Vergütung für eingespeisten Strom vor. Diese richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der sogenannte Referenz-Marktpreis wird vom Bundesamt für Energie jeweils nach Ablauf eines Quartals berechnet und veröffentlicht. EKZ Einsiedeln vergütet den eingespeisten Strom ab 2026 nach diesem Referenz-Marktpreis.

Um Produzenten vor tiefen Marktpreisen zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.

HKN-Vergütung

Die HKN-Vergütung beträgt 2026 bis zu 3,00 Rp./kWh. EKZ EInsiedeln behält sich das Recht vor, die HKN-Vergütung zu reduzieren, wenn die Summe von Basisvergütung und HKN-Vergütung die anlagenspezifische Anrechenbarkeitsgrenze übersteigt.

Erklärvideo Rückliefertarife 2026

Alle wichtigen Informationen zu den Rückliefertarifen 2026 für Anlagen bis 30 kWp erklärt das kurze Video:

HKN-Vergütung

Die HKN-Vergütung beträgt 2026 bis zu 3,00 Rp./kWh. EKZ EInsiedeln behält sich das Recht vor, die HKN-Vergütung zu reduzieren, wenn die Summe von Basisvergütung und HKN-Vergütung die anlagenspezifische Anrechenbarkeitsgrenze übersteigt.

Erklärvideo Rückliefertarife 2026

Alle wichtigen Informationen zu den Rückliefertarifen 2026 für Anlagen bis 30 kWp erklärt das kurze Video:

Häufige Fragen zu den Rückliefertarifen im 2026

Wie hoch wird die Basisvergütung 2026 sein und wie entwickelt sich der Tarif im Vergleich zum Vorjahr?

Die Vergütungshöhe wird erst nach Ablauf eines Quartals bekannt gegeben. Die Vergütung von eingespeistem Strom richtet sich neu nach dem Referenz-Marktpreis. Dieser wird jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende vom Bundesamt für Energie berechnet und veröffentlicht. Für das erste Quartal 2026 wird das Mitte April 2026 sein.

Ein Blick zurück auf die Referenz-Marktpreise der Vergangenheit zeigt folgendes Bild: 

2024
Q1: 6,2 Rp./kWh 
Q2: 3,5 Rp./kWh 
Q3: 3,3 Rp./kWh 
Q4: 8,8 Rp./kWh 

2025
Q110,4 Rp./kWh 
Q2: 2,8 Rp./kWh 

Unter der Annahme von vergleichbaren Preisen im 2026 ergibt sich eine deutliche Reduktion im Vergleich zur Basisvergütung 2025 von 12,6 Rp./kWh Hochtarif und 11,6 Rp./kWh Niedertarif.  

Im Winter ist der Referenz-Marktpreis aufgrund des höheren Strombedarfs und des knapperen Stromangebots meist höher. In sonnenreichen Quartalen sinkt er aufgrund des niedrigeren Bedarfs und des höheren Angebots. Um vor niedrigen Marktpreisen im Sommer zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.

Die Vergütungshöhe wird erst nach Ablauf eines Quartals bekannt gegeben. Die Vergütung von eingespeistem Strom richtet sich neu nach dem Referenz-Marktpreis. Dieser wird jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende vom Bundesamt für Energie berechnet und veröffentlicht. Für das erste Quartal 2026 wird das Mitte April 2026 sein.

Ein Blick zurück auf die Referenz-Marktpreise der Vergangenheit zeigt folgendes Bild: 

2024
Q1: 6,2 Rp./kWh 
Q2: 3,5 Rp./kWh 
Q3: 3,3 Rp./kWh 
Q4: 8,8 Rp./kWh 

2025
Q110,4 Rp./kWh 
Q2: 2,8 Rp./kWh 

Unter der Annahme von vergleichbaren Preisen im 2026 ergibt sich eine deutliche Reduktion im Vergleich zur Basisvergütung 2025 von 12,6 Rp./kWh Hochtarif und 11,6 Rp./kWh Niedertarif.  

Im Winter ist der Referenz-Marktpreis aufgrund des höheren Strombedarfs und des knapperen Stromangebots meist höher. In sonnenreichen Quartalen sinkt er aufgrund des niedrigeren Bedarfs und des höheren Angebots. Um vor niedrigen Marktpreisen im Sommer zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.

Wie hoch wird die Minimalvergütung für meine Anlage sein?

Gemäss Art. 12 Abs. 1 der Energieverordnung werden für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW folgende Minimalvergütungen gewährt:

PV-Anlagen mit/ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung bis 30 kW:

6,0 Rp./kWh
PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 30 kW: 6,2 Rp./kWh
PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 30 kW: 1,20–6,00 Rp./kWh**
Wasserkraftanlagen:  12,0 Rp./kWh 

Für alle anderen Technologien werden keine Minimalvergütungen gewährt. 

** Formel: [180/Leistung (kWp)] Rp./kWh, sprich 180 geteilt durch die Leistung der Anlage in Kilowatt-Peak (kWp) ergibt den Wert in Rp./kWh. Zum Beispiel wird für eine Anlage mit 50 kWp eine Minimalvergütung von 180/50 Rp./kWh also 3,6 Rp./kWh gewährt.

Wie wird der Referenz-Marktpreis berechnet?

Der Referenz-Marktpreis ist der vierteljährlich gemittelte Marktpreis und entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen der jeweiligen Technologie. 

Der Referenz-Marktpreis ist der vierteljährlich gemittelte Marktpreis und entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen der jeweiligen Technologie. 

Wieso sinken im 2026 die Rückliefertarife?

Das Gesetz sieht ab 2026 eine schweizweit harmonisierte Vergütung vor, die sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet. EKZ Einsiedeln wird den eingespeisten Strom 2026 nach diesem sogenannten Referenz-Marktpreis vergüten, der vom Bundesamt für Energie jeweils nach Ablauf eines Quartals berechnet und veröffentlicht wird. Das entsprechende Stromgesetz wurde am 9. Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk angenommen.

 

Das Gesetz sieht ab 2026 eine schweizweit harmonisierte Vergütung vor, die sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet. EKZ Einsiedeln wird den eingespeisten Strom 2026 nach diesem sogenannten Referenz-Marktpreis vergüten, der vom Bundesamt für Energie jeweils nach Ablauf eines Quartals berechnet und veröffentlicht wird. Das entsprechende Stromgesetz wurde am 9. Juni 2024 vom Schweizer Stimmvolk angenommen.

 

Wie hoch ist die HKN-Vergütung im 2026? - mit Videopräsentation

Die HKN-Vergütung beträgt bis zu 3,00 Rp./kWh. EKZ Einsiedeln behält sich das Recht vor, die HKN-Vergütung zu reduzieren, wenn die Summe von Basisvergütung und HKN-Vergütung die anlagenspezifische Vergütungslimite, die sogenannte Anrechenbarkeitsgrenze, übersteigt.

Bei Photovoltaik-Anlagen sind die Anrechenbarkeitsgrenzen wie folgt festgelegt: 

PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 100 kW 10,96 Rp./kWh 
PV-Anlagen mit Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 100 kW 7,2 Rp./kWh 
PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 100 kW 8,2 Rp./kWh 
PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung ab 100 kW 5,4 Rp./kWh 

Mehr Informationen dazu finden Sie in der Expertenpräsentation (Videoformat):

Neuregelung der HKN-Vergütung von Rückliefer­anlagen ab 2026

Wie kann ich trotz sinkender Rückliefervergütung den Ertrag meiner Anlage optimieren?

Auch wenn die Rückliefervergütung sinkt, können Sie Ihre Solarstromanlage effizient nutzen, indem Sie den Eigenverbrauch steigern. Ein Energiemanagementsystem (EMS) hilft, Stromverbrauch und -erzeugung optimal zu steuern. Überschüssiger Strom lässt sich in Batteriespeichern zwischenspeichern oder direkt für die Ladung Ihres E-Fahrzeugs sowie für den Betrieb einer Wärmepumpe nutzen. Zusätzlich können Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch wie ZEV, vZEV oder Eigenstrom X den Eigenverbrauch erhöhen. 
Ab 2026 eröffnet sich zudem die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom in lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu verkaufen. 

Auch wenn die Rückliefervergütung sinkt, können Sie Ihre Solarstromanlage effizient nutzen, indem Sie den Eigenverbrauch steigern. Ein Energiemanagementsystem (EMS) hilft, Stromverbrauch und -erzeugung optimal zu steuern. Überschüssiger Strom lässt sich in Batteriespeichern zwischenspeichern oder direkt für die Ladung Ihres E-Fahrzeugs sowie für den Betrieb einer Wärmepumpe nutzen. Zusätzlich können Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch wie ZEV, vZEV oder Eigenstrom X den Eigenverbrauch erhöhen. 
Ab 2026 eröffnet sich zudem die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom in lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zu verkaufen. 

Bekomme ich die Vergütung auch ab 2026 weiterhin monatlich ausgezahlt, obwohl der Referenz-Marktpreis quartalsweise berechnet wird?

Ja, EKZ Einsiedeln wird monatlich abgerechneten Produzenten weiterhin die Vergütung monatlich ausbezahlen. Die ersten beiden Monate eines Quartals werden nach dem monatlichen Referenz-Marktpreis abgerechnet. Mit dem dritten Monat des Quartals erfolgt eine definitive Abrechnung für das ganze Quartal mit dem relevanten Quartals-Referenz-Marktpreis und einer allfälligen Korrektur für die ersten beiden Monate. 

 

 

 

Ja, EKZ Einsiedeln wird monatlich abgerechneten Produzenten weiterhin die Vergütung monatlich ausbezahlen. Die ersten beiden Monate eines Quartals werden nach dem monatlichen Referenz-Marktpreis abgerechnet. Mit dem dritten Monat des Quartals erfolgt eine definitive Abrechnung für das ganze Quartal mit dem relevanten Quartals-Referenz-Marktpreis und einer allfälligen Korrektur für die ersten beiden Monate. 

 

 

 

Allgemeine Fragen zu den Rückliefertarifen

Was muss ich tun, wenn ich den Strom von meiner Anlage an EKZ Einsiedeln verkaufen will?

Wenn sich Ihre Anlage in Einsiedeln befindet, erfolgt der Verkauf des Stroms Ihrer Anlage ohne Ihren anderslautenden Wunsch standardmässig an EKZ Einsiedeln.

Bitte beachten Sie, dass standardmässig nur die Basisvergütung bezahlt wird. Die HKN-Vergütung müssen Sie separat beantragen. (s. «Was muss ich tun, um die HKN-Vergütung zu erhalten?»)

Wenn sich Ihre Anlage in Einsiedeln befindet, erfolgt der Verkauf des Stroms Ihrer Anlage ohne Ihren anderslautenden Wunsch standardmässig an EKZ Einsiedeln.

Bitte beachten Sie, dass standardmässig nur die Basisvergütung bezahlt wird. Die HKN-Vergütung müssen Sie separat beantragen. (s. «Was muss ich tun, um die HKN-Vergütung zu erhalten?»)

Was muss ich tun, wenn ich den Strom an jemand anderen verkaufen will?

Die Rücklieferung an EKZ Einsiedeln kann jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, den produzierten Strom Ihrer Anlage an einen anderen Abnehmer zu verkaufen, bitten wir Sie, den Rückliefervertrag mit uns fristgerecht zu kündigen. Füllen Sie dazu das Kündigungsformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung. Anschliessend muss Ihr neuer Abnehmer EKZ Einsiedeln kontaktieren, um den Wechsel abzuschliessen.

Eventuell muss für den Wechsel zum neuen Abnehmer eine Lastgangmessung installiert werden. Die Kosten dafür gehen zulasten von EKZ Einsiedeln. 

Die Rücklieferung an EKZ Einsiedeln kann jeweils auf ein Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn Sie beabsichtigen, den produzierten Strom Ihrer Anlage an einen anderen Abnehmer zu verkaufen, bitten wir Sie, den Rückliefervertrag mit uns fristgerecht zu kündigen. Füllen Sie dazu das Kündigungsformular aus. Wir prüfen Ihre Angaben und schicken Ihnen eine Bestätigung. Anschliessend muss Ihr neuer Abnehmer EKZ Einsiedeln kontaktieren, um den Wechsel abzuschliessen.

Eventuell muss für den Wechsel zum neuen Abnehmer eine Lastgangmessung installiert werden. Die Kosten dafür gehen zulasten von EKZ Einsiedeln. 

Entstehen für mich bei einem Abnehmerwechsel Kosten?

Nein, bei EKZ Einsiedeln entstehen Ihnen bei einem Wechsel keine Kosten.

Nein, bei EKZ Einsiedeln entstehen Ihnen bei einem Wechsel keine Kosten.

Kann ich für alle Anlagen (unabhängig von der Grösse) den Abnehmer wechseln?

Ja. Es besteht für alle Anlagen unabhängig der Anlagenleistung ein Recht auf freien Netzzugang. Dies auch, wenn am Einspeiseort Ihrer Anlage Strom aus dem Netz bezogen wird.

Ja. Es besteht für alle Anlagen unabhängig der Anlagenleistung ein Recht auf freien Netzzugang. Dies auch, wenn am Einspeiseort Ihrer Anlage Strom aus dem Netz bezogen wird.

Kann ich die Herkunftsnachweise (HKN) weiterhin an EKZ Einsiedeln verkaufen, wenn ich den Strom an einen anderen Abnehmer verkaufe?

Nein. Die HKN können nur in Kombination mit dem physischen Strom an EKZ Einsiedeln verkauft werden.

Nein. Die HKN können nur in Kombination mit dem physischen Strom an EKZ Einsiedeln verkauft werden.

Ich verkaufe meinen Strom zurzeit an einen anderen Abnehmer. Was muss ich tun, wenn ich die produzierte Energie wieder an EKZ Einsiedeln verkaufen will? Kann ich jederzeit zu EKZ Einsiedeln zurückkehren?

Ja, eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an EKZ Einsiedeln kann zu Beginn jedes Quartals unter Beachtung einer einmonatigen Frist erfolgen. Bitte kündigen Sie die Rücklieferung per E-Mail an produzenten@ekz.ch an.

Der definitive Lieferantenwechsel zur EKZ Einsiedeln wird jedoch erst ausgeführt, wenn wir von Ihrem jetzigen Energieabnehmer ein offizielles Schreiben bzw. E-Mail «Einstellen des Datenversands per XXX» erhalten.

Bis dahin können seitens EKZ Einsiedeln keine aktiven Tätigkeiten bezüglich Lieferantenwechsel ausgeführt werden.

 

 

Ja, eine Wiederaufnahme der Rücklieferung Ihrer Anlage an EKZ Einsiedeln kann zu Beginn jedes Quartals unter Beachtung einer einmonatigen Frist erfolgen. Bitte kündigen Sie die Rücklieferung per E-Mail an produzenten@ekz.ch an.

Der definitive Lieferantenwechsel zur EKZ Einsiedeln wird jedoch erst ausgeführt, wenn wir von Ihrem jetzigen Energieabnehmer ein offizielles Schreiben bzw. E-Mail «Einstellen des Datenversands per XXX» erhalten.

Bis dahin können seitens EKZ Einsiedeln keine aktiven Tätigkeiten bezüglich Lieferantenwechsel ausgeführt werden.

 

 

Allgemeine Fragen zu den Herkunftsnachweisen (HKN)

Was muss ich tun, um die HKN-Vergütung zu erhalten?

Um von der HKN-Vergütung zu profitieren, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein (s. «Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?»).

2. Nachdem die Beglaubigung der Produktionsanlage abgeschlossen ist, können Sie im EKZ-Kundenportal myEKZ den Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln beantragen. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail von Pronovo mit der Information über den vorangelegten HKN-Dauerauftrag an EKZ Einsiedeln. Bitte bestätigen Sie diesen Dauerauftrag, indem Sie auf den Aktivierungslink im E-Mail klicken.

Um von der HKN-Vergütung zu profitieren, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Produktionsanlage muss im System der Pronovo AG registriert und beglaubigt sein (s. «Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?»).

2. Nachdem die Beglaubigung der Produktionsanlage abgeschlossen ist, können Sie im EKZ-Kundenportal myEKZ den Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln beantragen. Sie erhalten daraufhin eine E-Mail von Pronovo mit der Information über den vorangelegten HKN-Dauerauftrag an EKZ Einsiedeln. Bitte bestätigen Sie diesen Dauerauftrag, indem Sie auf den Aktivierungslink im E-Mail klicken.

Wie kann ich meine Anlage beglaubigen lassen?

Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal von Pronovo beauftragen. Eine Beglaubigung muss durch einen akkreditierten Auditor durchgeführt werden. Eine Liste der akkreditierten Auditoren können Sie hier herunterladen.

Die Beglaubigung Ihrer Anlage können Sie im Kundenportal von Pronovo beauftragen. Eine Beglaubigung muss durch einen akkreditierten Auditor durchgeführt werden. Eine Liste der akkreditierten Auditoren können Sie hier herunterladen.

Was sind HKN und wofür werden sie benötigt?

HKN (Herkunftsnachweise) sind digitale Zertifikate, auf denen unter anderem der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kundinnen und Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren. 

HKN (Herkunftsnachweise) sind digitale Zertifikate, auf denen unter anderem der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert werden. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN erstellt. Wenn Anlagen aus erneuerbaren Energien Strom erzeugen, dann ist es auf den HKN vermerkt. Stromlieferanten können mit den HKN gegenüber ihren Kundinnen und Kunden die Herkunft des gelieferten Stroms deklarieren. 

Ist der Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln freiwillig oder obligatorisch?

Der Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln ist freiwillig. Wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt, gewährt EKZ Einsiedeln zur Basisvergütung zusätzlich eine HKN-Vergütung. 

Der Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln ist freiwillig. Wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt, gewährt EKZ Einsiedeln zur Basisvergütung zusätzlich eine HKN-Vergütung. 

Kann jeder die HKN an EKZ Einsiedeln verkaufen?

EKZ Einsiedeln kauft die HKN nur von Produzenten aus Einsiedeln, deren physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und deren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt. Kleinstanlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA können nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung gewährt wird.

EKZ Einsiedeln kauft die HKN nur von Produzenten aus Einsiedeln, deren physikalische Stromlieferung an EKZ Einsiedeln erfolgt und deren Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammt. Kleinstanlagen unter 2 kWp resp. 2 kVA können nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden, weshalb für diese Anlagen auch keine HKN-Vergütung gewährt wird.

Wieso ist eine Beglaubigung der Anlagedaten im HKN-System von Pronovo notwendig?

Die Beglaubigung ist notwendig, damit die Herkunft des erzeugten Stroms auf den HKN zertifiziert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass nicht z.B. Atomstrom als Solarstrom ausgegeben werden kann.

Die Beglaubigung ist notwendig, damit die Herkunft des erzeugten Stroms auf den HKN zertifiziert werden kann. Damit wird sichergestellt, dass nicht z.B. Atomstrom als Solarstrom ausgegeben werden kann.

Wie lange bin ich an EKZ Einsiedeln gebunden bzw. kann ich meine HKN auch einem Drittanbieter verkaufen?

Der Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln ist freiwillig und eine Zu- oder Abwahl der HKN-Vergütung ist unter Einhaltung der Eingabefrist per Quartalsanfang (01.01, 01.04, 01.07, 01.10) möglich. Für eine Zu- bzw. Abwahl der HKN-Vergütung muss jeweils zum 15. des Vorvormonats (15.11, 15.02, 15.05, 15.08) der Entscheid über die HKN-Abnahme im Kundenportal myEKZ eingegangen sein. Neben der HKN-Vergütung von EKZ Einsiedeln steht es Ihnen frei, Ihre HKN auch anderweitig zu vermarkten. Ein Überblick über mögliche Vermarktungsoptionen bietet die Website Vese.ch

Der Verkauf der HKN an EKZ Einsiedeln ist freiwillig und eine Zu- oder Abwahl der HKN-Vergütung ist unter Einhaltung der Eingabefrist per Quartalsanfang (01.01, 01.04, 01.07, 01.10) möglich. Für eine Zu- bzw. Abwahl der HKN-Vergütung muss jeweils zum 15. des Vorvormonats (15.11, 15.02, 15.05, 15.08) der Entscheid über die HKN-Abnahme im Kundenportal myEKZ eingegangen sein. Neben der HKN-Vergütung von EKZ Einsiedeln steht es Ihnen frei, Ihre HKN auch anderweitig zu vermarkten. Ein Überblick über mögliche Vermarktungsoptionen bietet die Website Vese.ch

Muss bei einem Betreiberwechsel die Anlage erneut beglaubigt werden?

Eine erneute Beglaubigung ist bei einem Anlagenbetreiberwechsel nicht notwendig. Sie sollten aber Kontakt mit Pronovo aufnehmen, um die Kontaktinformationen zu aktualisieren. Pronovo stellt hierfür das Formular «Anlagenbetreiber / Wechsel der berechtigten Person» zur Verfügung.

 

 

Eine erneute Beglaubigung ist bei einem Anlagenbetreiberwechsel nicht notwendig. Sie sollten aber Kontakt mit Pronovo aufnehmen, um die Kontaktinformationen zu aktualisieren. Pronovo stellt hierfür das Formular «Anlagenbetreiber / Wechsel der berechtigten Person» zur Verfügung.

 

 

Wird die HKN-Vergütung auch rückwirkend ausbezahlt?

HKN, die in einem zurückliegenden Zeitraum generiert wurden, werden von uns nicht vergütet. Eventuell können andere Vermarktungswege hierfür genutzt werden.

HKN, die in einem zurückliegenden Zeitraum generiert wurden, werden von uns nicht vergütet. Eventuell können andere Vermarktungswege hierfür genutzt werden.

Welchen Auftrag hat Pronovo?

Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.

Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen. Bei dieser Tätigkeit ist sie der Aufsicht des Bundesamtes für Energie (BFE) unterstellt.

Wie erreicht man bei Fragen Pronovo?

Kundendienst Pronovo:
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch

Kundendienst Pronovo:
Tel.: 0848 014 014
E-Mail: info@pronovo.ch

Weitere Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

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