Die Elektrizitätsgenossenschaft Lufingen (EGL) war seit der Gründung im Jahr 1907 bis zum 31. Dezember 2017 mit Ausnahme des Ortsteils Augwil für die Stromverteilung auf dem Gebiet der Gemeinde Lufingen verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2018 hat die EGL diese Aufgabe auf die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) übertragen. Trotz des Verkaufs der Netzinfrastruktur besteht die EGL weiter. Das Genossenschaftsvermögen wird bewirtschaftet und mit dem Ertrag werden die Stromkosten der Kundinnen und Kunden auf dem bisherigen Versorgungsgebiet der EGL in Lufingen verbilligt.
Der freiwillige Kostenbeitrag auf den Stromrechnungen der Kundinnen und Kunden auf dem bisherigen Versorgungsgebiet der EGL beträgt:
seit dem 1. Januar 2018: 20%
Die Elektrizitätsgenossenschaft Lufingen (EGL) war seit der Gründung im Jahr 1907 bis zum 31. Dezember 2017 mit Ausnahme des Ortsteils Augwil für die Stromverteilung auf dem Gebiet der Gemeinde Lufingen verantwortlich. Seit dem 1. Januar 2018 hat die EGL diese Aufgabe auf die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) übertragen. Trotz des Verkaufs der Netzinfrastruktur besteht die EGL weiter. Das Genossenschaftsvermögen wird bewirtschaftet und mit dem Ertrag werden die Stromkosten der Kundinnen und Kunden auf dem bisherigen Versorgungsgebiet der EGL in Lufingen verbilligt.
Der freiwillige Kostenbeitrag auf den Stromrechnungen der Kundinnen und Kunden auf dem bisherigen Versorgungsgebiet der EGL beträgt:
seit dem 1. Januar 2018: 20%