Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben

Wir unterstehen dem Energiegesetz (EnG) und dem Stromversorgungsgesetz und deren Verordnungen. Diese gesetzlichen Vorgaben verpflichten uns, diverse Informationen offenzulegen.

Offenlegungspflichten

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) verlangt die Veröffentlichung der Elektrizitätstarife, der Gesamtsumme des Netznutzungserlöses, der Jahresrechnung Netz, der Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen sowie der technischen und betrieblichen Mindestanforderungen.

Elektrizitätstarife

Der Elektrizitätstarif setzt sich aus dem Tarif für Energielieferung, dem Netznutzungstarif, den Bundesabgaben sowie Leistungen und Abgaben an das Gemeinwesen zusammen. Wir kalkulieren gemäss Vorgaben die Energie- und Netznutzungstarife getrennt und weisen sie auch auf den entsprechenden Produktblättern und Rechnungen getrennt aus. Die Tarife werden jährlich per Ende August für das Folgejahr veröffentlicht.

Netznutzung und Jahresrechnung Netz

Je nach Verbrauchsverhalten und Grösse der elektrischen Anlage gelten unterschiedliche Netznutzungsprodukte und -tarife. Je nach Netznutzungsprodukt setzt sich der Netztarif aus Grundpreis, Arbeitspreis (Hoch- und Niedertarif), Leistungspreis und Systemdienstleistungstarif zusammen. In den Netztarifen sind auch die Kosten für das vorgelagerte Netz sowie die Kosten für die Verbrauchsmessung enthalten. Ein eventueller Überbezug von Blindenergie wird separat in Rechnung gestellt.

Freier Markt

Kunden mit einem Jahresverbrauch über 100'000 kWh können seit dem 1. Januar 2009 den Energielieferanten frei wählen. Beim Markteintritt müssen Sie bis jeweils 31. Oktober einen Antrag auf Netzzugang per nachfolgenden 1. Januar stellen. Gemäss StromVG verlieren Sie dadurch Ihr Recht auf Grundversorgung.

Lieferantenwechsel

Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Lieferanfang können Sie einen Lieferantenwechsel melden an lieferantenwechsel@ekz.ch. Bei einem Wechsel per 1. Januar ist die Frist gemäss dem Feiertagskalender von Swissgrid zu beachten.

Falls Sie per 1. Januar oder auch unterjährig keinen gültigen Liefervertrag haben, werden sie von EKZ vorübergehend mit Ersatzenergie beliefert.

Rechnung inkl. Jahressumme

Die Jahressummen der geplanten Netznutzungsentgelte beträgt für das Jahr 2026 rund 281.6 Millionen Franken. Wir veröffentlichen unsere regulatorische Jahresrechnung Netz entsprechend jeweils Ende August im darauffolgenden Jahr.

Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen

Wir weisen den Anteil für Energieeffizienzmassnahmen auf der Stromrechnung transparent separat als «Förderung Energieeffizienz» aus, die geplante Jahressumme für das Jahr 2026 beträgt rund 4.9 Millionen Franken

Technische und betriebliche Mindestanforderungen

Die technischen und betrieblichen Mindestanforderungen gemäss StromVG finden Sie unter den Anschlussbedingungen und den Werkvorschriften.

Allgemeine Bedingungen

    Die ab 1. Januar 2026 geltende Version der Allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher und Produzenten (gültig ab 1. Januar 2026) enthält folgende Änderungen:

    Art. 2 Begriffsbestimmung: Die neuen Begriffe virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) werden eingeführt.

    Art. 5a Datenschutz: Diese Ergänzung betrifft die Datenweitergabe der Messdaten an den Vertreter eines vZEV und einer LEG. Die jeweiligen Vertreter von vZEV und LEG sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer die Zustimmung gegeben haben, dass EKZ die Messdaten an den jeweiligen Vertreter weiterleiten darf.

    Art. 15.2 und 15.3: Ergänzung der Tarife mit Messtarif und Rückerstattungstarif für Netzentgelte für Speicher mit Endverbrauch

    Art. 20.3: Auf Basis des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien kann EKZ ohne Entrichtung einer Vergütung vom Produzenten verlangen, dass dieser die Einspeisung im Ausmass von 3 % der jährlichen Einspeisung abriegelt. 

    Weiter wurde die Umschreibung diverser Artikel aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben bezüglich Messtarif sowie Abgaben und Zuschläge wie folgt angepasst: Die Elektrizitätstarife werden ab 2026 aufgeschlüsselt in Energielieferung, Netznutzung, Messung und Zuschläge, Abgaben sowie Gebühren ausgewiesen.

     

    Für Kunden und Kundinnen im Gebiet von EKZ Einsiedeln AG gelten die nachfolgenden Bedingungen.

    Die ab 1. Januar 2026 geltende Version der Allgemeinen Bedingungen für Endverbraucher und Produzenten (gültig ab 1. Januar 2026) enthält folgende Änderungen:

    Art. 2 Begriffsbestimmung: Die neuen Begriffe virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) werden eingeführt.

    Art. 5a Datenschutz: Diese Ergänzung betrifft die Datenweitergabe der Messdaten an den Vertreter eines vZEV und einer LEG. Die jeweiligen Vertreter von vZEV und LEG sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer die Zustimmung gegeben haben, dass EKZ die Messdaten an den jeweiligen Vertreter weiterleiten darf.

    Art. 15.2 und 15.3: Ergänzung der Tarife mit Messtarif und Rückerstattungstarif für Netzentgelte für Speicher mit Endverbrauch

    Art. 20.3: Auf Basis des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien kann EKZ ohne Entrichtung einer Vergütung vom Produzenten verlangen, dass dieser die Einspeisung im Ausmass von 3 % der jährlichen Einspeisung abriegelt. 

    Weiter wurde die Umschreibung diverser Artikel aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben bezüglich Messtarif sowie Abgaben und Zuschläge wie folgt angepasst: Die Elektrizitätstarife werden ab 2026 aufgeschlüsselt in Energielieferung, Netznutzung, Messung und Zuschläge, Abgaben sowie Gebühren ausgewiesen.

     

    Netzanschluss

    Aufträge wie Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge über dem  Schwellenwert  werden von uns öffentlich ausgeschrieben.

    Publiziert werden all unsere Einkäufe, die dem WTO-Übereinkommen unterliegen, auf dem offiziellen und verbindlichen Publikationsorgan simap.ch.

    Für unsere Lieferanten gelten folgende Allgemeine Bedingungen (AB):

    Haben Sie Fragen?
    EKZ Hauptsitz
    Telefon
    058 359 51 11
    E-Mail
    info@ekz.ch
    Öffnungszeiten
    Montag - Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr