In der Grundversorgung erhalten Kundinnen und Kunden in Einsiedeln standardmässig das Produkt EKZ Energie Erneuerbar. Damit beziehen Sie Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien, mehrheitlich aus Wasserkraft.
In der Grundversorgung erhalten Kundinnen und Kunden in Einsiedeln standardmässig das Produkt EKZ Energie Erneuerbar. Damit beziehen Sie Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien, mehrheitlich aus Wasserkraft.
Elektrizitätstarif für feste Endverbraucher, die die Steuerung ihrer Flexibilität durch EKZ zulassen.
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Jan.–März | Apr.–Juni | Juli–Sept. | Okt.–Dez. |
|---|---|---|---|---|
| EKZ Energie Erneuerbar | 14,38 | 9,73 | 9,73 | 14,38 |
| EKZ Netz 400F | 9,84 | 9,84 | 9,84 | 9,84 |
| SDL | 0,29 | 0,29 | 0,29 | 0,29 |
| Bundesabgaben | 2,49 | 2,49 | 2,49 | 2,49 |
| Stromreserve | 0,44 | 0,44 | 0,44 | 0,44 |
| Solidarisierte Kosten | 0,05 | 0,05 | 0,05 | 0,05 |
| Förderung Energieeffizienz | 0,17 | 0,17 | 0,17 | 0,17 |
| Konzessionsabgabe | 0,70 | 0,70 | 0,70 | 0,70 |
| Total | 28,37 | 23,72 | 23,72 | 28,37 |
Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh. Zuzüglich Grundtarif CHF 3.24 pro Monat und Messtarif CHF 5.41 pro Monat. Alle Beträge sind inkl. 8,1 % MWST dargestellt. Aufgrund von Rundungen in dieser Darstellung kann es dazu kommen, dass die Summe der einzelnen Tarifbestandteile inkl. MWST nicht dem Total inkl. MWST entspricht.
Elektrizitätstarif für feste Endverbraucher, die die Steuerung ihrer Flexibilität durch EKZ zulassen.
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Jan.–März | Apr.–Juni | Juli–Sept. | Okt.–Dez. |
|---|---|---|---|---|
| EKZ Energie Erneuerbar | 14,05 | 9,51 | 9,51 | 14,05 |
| EKZ Netz 400F | 10,32 | 10,32 | 10,32 | 10,32 |
| SDL | 0,21 | 0,21 | 0,21 | 0,21 |
| Bundesabgaben | 2,49 | 2,49 | 2,49 | 2,49 |
| Stromreserve | 0,18 | 0,18 | 0,18 | 0,18 |
| Solidarisierte Kosten | 0,21 | 0,21 | 0,21 | 0,21 |
| Förderung Energieeffizienz | 0,17 | 0,17 | 0,17 | 0,17 |
| Konzessionsabgabe | 0,70 | 0,70 | 0,70 | 0,70 |
| Total | 28,33 | 23,79 | 23,79 | 28,33 |
Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh. Zuzüglich Grundtarif CHF 3.24 pro Monat und Messtarif CHF 6.70 pro Monat. Alle Beträge sind inkl. 8,1 % MWST dargestellt. Aufgrund von Rundungen in dieser Darstellung kann es dazu kommen, dass die Summe der einzelnen Tarifbestandteile inkl. MWST nicht dem Total inkl. MWST entspricht.
Wie sich die Tarifänderung auf Ihre persönliche Stromrechnung im Jahr 2027 auswirkt, sehen Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto.
Falls Sie noch kein Kundenkonto haben, können Sie sich kostenlos anmelden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Die Beschaffungskosten für Energie sind aufgrund der tieferen Marktpreise gesunken. Teilweise werden sie jedoch durch die tarifliche Berücksichtigung von kostenerhöhenden Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren kompensiert. Diese Deckungsdifferenzen sind insbesondere durch die hohen Ausgleichsenergiekosten von Swissgrid der letzten Jahre begründet. Insgesamt sinken die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent.
Netznutzung
Die Kosten für die Netznutzung setzen sich zusammen aus dem Tarif für das jeweilige Netzprodukt und dem Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL).
Netzprodukt
Der durchschnittliche Tarif für das Netzprodukt steigt um 2,9 Prozent. Hauptgründe für diesen Anstieg sind steigende vorgelagerte Netzkosten sowie gestiegene Betriebsaufwendungen. Die Erhöhung der vorgelagerten Netzkosten ist zurückzuführen auf eine Veränderung der Verrechnungssystematik der Netzkosten unseres vorgelagerten Netzbetreibers. Dieser steigt bei der Verrechnung der Leistung auf die maximale Jahresleistung um (bisher maximale Monatsleistung). Die Kostensteigerungen werden teilweise kompensiert durch tiefere Kosten für Wirkverluste infolge gesunkener Marktpreise für Energie sowie durch tiefere Kapitalkosten aufgrund der Senkung des regulierten Kapitalkostensatzes WACC.
Die Kosten steigen insgesamt um 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Allgemeine Systemdienstleistungen (SDL)
Der Tarif für allgemeine Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid sinkt aufgrund des geringeren prognostizierten Beschaffungsaufwands von 0,29 auf 0,21 Rp./kWh mit MWST bzw. von 0,27 auf 0,19 Rp./kWh ohne MWST.
Auf Basis von Art. 17a StromVG wird seit 2026 ein Messtarif verrechnet. Dieser steigt für einen Standardkunden von CHF 5.00 auf CHF 6.20 pro Monat ohne MWST. Die Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 17,2 Prozent. Der Anstieg der Kosten ist durch steigende Kapitalkosten als Folge des voranschreitenden Smart-Meter-Rollouts und durch den höheren Aufwand bei den Messdienstleistungen begründet. Die Differenzierung der Messtarife erfolgt auf Basis der Netzanschlussleistung sowie der Art der Messung am Übergabepunkt.
Die Bundesabgaben für die Förderung von erneuerbarer Energie bleiben 2027 unverändert bei 2,49 Rp./kWh mit MWST bzw. 2,30 Rp./kWh ohne MWST.
Die Kosten der Stromreserve werden mit einem Tarif von Swissgrid verrechnet. Damit werden Massnahmen zur Versorgungssicherheit wie Wasserkraftreserven, Reservekraftwerke und Notstromgruppen finanziert. Der Tarif sinkt von 0,44 auf 0,18 Rp./kWh mit MWST bzw. von 0,41 auf 0,17 Rp./kWh ohne MWST.
Seit 2026 erhebt Swissgrid einen Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz. Der Tarif steigt von 0,05 Rp./kWh auf 0,21 Rp./kWh mit MWST bzw. von 0,05 Rp./kWh auf 0,19 Rp./kWh ohne MWST.
Der Zuschlag setzt sich zusammen aus den Kosten für Netzverstärkungen im Verteilnetz (0,18 Rp./kWh) sowie aus den Kosten für Überbrückungshilfen für die Eisen-, Stahl- und Aluminiumindustrie von strategischer Bedeutung (0,01 Rp./kWh).
Diese Tarifkomponente bleibt 2027 unverändert bei 0,17 Rp./kWh mit MWST bzw. bei 0,16 Rp./kWh ohne MWST. Dies ist eine Abgabe zur Finanzierung von Energieeffizienzmassnahmen und vergünstigter Energieberatung.
Die Höhe der Konzessionsabgabe bleibt im Jahr 2027 unverändert. Sie wurde vom Bezirksrat Einsiedeln auf 0,70 Rp./kWh inkl. MWST bzw. 0,65 Rp./kWh ohne MWST festgelegt. Die Konzessionsabgabe wird aufgrund der Sondernutzung von öffentlichem Grund und Boden sowie der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderer Dienstbarkeiten im Bezirk Einsiedeln erhoben. Die Verwendung der Abgaben liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Einsiedeln.
Die Zustellung einer Papierrechnung kostet 90 Rappen pro Rechnung. Grund für diese Gebühr ist das Bemühen von EKZ, die entstehenden Kosten (Papier, Druck und Versand) möglichst verursachergerecht den Kundinnen und Kunden weiter zu verrechnen.
Damit für Sie in Zukunft diese Kosten nicht anfallen, empfehlen wir auf eine elektronische Rechnung wie E-Mail-Rechnung oder eBill zu wechseln. Informationen zur Umstellung finden Sie auf der Seite Stromrechnung & Zahlungsarten.
Deckungsdifferenzen sind Guthaben oder Forderungen, die zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Netzbetreiber aus den Vorjahren bestehen. Sie entstehen durch Abweichungen zwischen den geplanten Kosten und Erlösen („Soll“) und den tatsächlich eingetretenen Kosten und Erlösen („Ist“). Diese Differenzen werden als Deckungsdifferenzen bezeichnet und müssen in den Folgejahren ausgeglichen werden.
Wenn die Tarife in den Vorjahren zu tief kalkuliert worden sind, entsteht eine Unterdeckung, die in den Folgejahren eingerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Überdeckungen, die durch zu hohe Tarife verursacht wurden, ebenfalls in den Folgejahren berücksichtigt. Die Grundlagen für dieses Vorgehen sind in Art. 14 Abs. 1 Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegt.
EKZ bezieht Strom über die übergeordneten Netze von Axpo und Swissgrid. Diese Netzbetreiber verrechnen die Kosten für den Betrieb, den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau ihrer Netze über die Netznutzung. Da EKZ diese vorgelagerten Netzkosten mitträgt, werden sie über die Netznutzungstarife an die Kundinnen und Kunden weiterverrechnet.
Wirkverluste bedeuten, dass nicht die gesamte im Kraftwerk erzeugte elektrische Energie beim Endverbraucher ankommt. Ein kleiner Prozentsatz der Energie geht unterwegs durch Widerstand in den Stromleitungen verloren. Die Kosten für diese verlorene Energie werden den Netzkosten belastet. Da die Kosten für Energie am Grosshandelsmarkt gesunken sind, reduzieren sich auch die Kosten für die Beschaffung der Wirkverluste.
Für einen durchschnittlichen Dreipersonenhaushalt in Einsiedeln mit einem Jahresverbrauch von 2'500 kWh steigen die Stromkosten 2027 um rund 15 Franken gegenüber dem Vorjahr.
Wie sich die Tarifänderung auf Ihre persönliche Stromrechnung auswirkt, hängt von Ihrem individuellen Stromverbrauch ab. Eine persönliche Kostenprognose finden Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto unter myekz.ch/kostenprognose.
Während sich im übrigen EKZ-Gebiet steigende und sinkende Kosten weitgehend ausgleichen, fallen in Einsiedeln höhere Netzkosten an. Deshalb steigen die Tarife dort leicht. Für einen durchschnittlichen Dreipersonenhaushalt bedeutet dies rund 15 Franken mehr pro Jahr.
Der Tarif gilt rund um die Uhr und unterscheidet sich nach Quartalszeiträumen.
Q1 Jan.–März: 1. Januar bis 31. März
Q2 Apr.–Juni: 1. April bis 30. Juni
Q3 Juli–Sept.: 1. Juli bis 30. September
Q4 Okt.–Dez.: 1. Oktober bis 31. Dezember
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr
Telefon: 058 359 55 22