Förderprogramm Haushaltsgeräte

Förderprogramm Haushaltsgeräte
Das Förderprogramm ist beendet. Wenn Sie vom 1. September bis 30. November 2025 ein energieeffizientes Gerät gekauft haben, können Sie jetzt Ihren Förderbeitrag beantragen.

Jetzt Förderbeitrag beantragen

Das Förderprogramm lief vom 1. September bis 30. November 2025. Für in diesem Zeitraum gekaufte Geräte können Sie den Förderbeitrag noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragen.

Die Listen aller förderberechtigten Haushaltsgeräte finden Sie auf den Topten-Seiten: 

Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen
Gefrierschränke/-truhen
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler

 

Wichtige Bedingungen im Überblick
  • Förderung exklusiv für EKZ-Stromkundinnen und -kunden im Direktversorgungsgebiet
  • 20 % des Nettokaufpreises (max. CHF 200.– pro Gerät)
  • Max. 1 Gerät pro Kategorie und Haushalt (Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine, Tumbler, Geschirrspüler)
  • Kauf muss zwischen 1. September und 30. November 2025 in der Schweiz (auch Onlineshops) erfolgt sein
  • Gefördert wird nur der Ersatz eines alten Geräts, keine Neuanschaffungen
  • Antragstellung bis spätestens 31. Dezember 2025

Häufige Fragen zum Förderprogramm

Kann ich jetzt noch ein neues Gerät kaufen und fördern lassen?

Nein. Der Kaufzeitraum ist beendet. Es werden nur Geräte gefördert, die zwischen 1. September und 30. November 2025 gekauft wurden. Neue Käufe nach diesem Zeitraum sind nicht mehr förderfähig.

Welche Geräte sind förderberechtigt?

Es werden nur energieeffizente Haushaltsgeräte gefördert, die auf diesen Listen zu finden sind:

Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen
Gefrierschränke/-truhen
Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler

Andere Geräte wie Boiler oder Backöfen werden nicht gefördert.

Was gilt als Ersatzgerät?

Ein neues Gerät ersetzt ein altes, das entsorgt wird. Neuanschaffungen (z. B. beim Kauf von Wohneigentum) sind nicht förderfähig.

 

Kann ich eine Förderung für mehrere Geräte beantragen?

Ja, solange es unterschiedliche Kategorien sind (z. B. eine Waschmaschine und ein Kühlschrank). Zwei Geräte aus derselben Kategorie (z. B. zwei Kühlschränke) werden nicht unterstützt. Zudem muss der Standort aller Haushaltsgeräte sich im Netzgebiet von EKZ befinden.

Was passiert, wenn ich mein altes Gerät nicht entsorge?

Dann wird der Förderbeitrag nicht ausbezahlt. Die Entsorgung muss fachgerecht nachgewiesen werden, und das alte Gerät darf in der Schweiz nicht weiterverwendet werden.

 

Welche Unterlagen muss ich für den Antrag einreichen?

Zum Antrag gehören zwingend:

  • Rechnung mit Kauf-/Bestelldatum, Nettopreis und Lieferadresse

  • Bestätigung über die fachgerechte Entsorgung des alten Geräts

Kann ich auch als ZEV-Teilnehmende vom Förderprogramm profitieren?

Nein. Wer in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist, kann nicht teilnehmen. Für ZEV-Teilnehmende gibt es das separate Förderprogramm für Mehrfamilienhäuser. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür die Beratung Stromcheck im Vorfeld buchen müssen. 

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags und wann bekomme ich das Geld?

Üblicherweise prüft EKZ das Gesuch innerhalb von 14 Arbeitstagen. Nach erfolgreicher Prüfung überweist EKZ den Beitrag innerhalb von rund 30 Tagen direkt auf Ihr Konto.

Gibt es 2026 wieder ein Förderprogramm für Haushaltsgeräte?

Ja! Auch im 2026 wird es wieder ein Förderprogramm für energieeffiziente Haushaltsgeräte geben. Alle Details und Anmeldefristen werden rechtzeitig auf unserer Website veröffentlicht.

Förderbeitrag beantragen

Hier können Sie Ihren Förderbeitrag digital beantragen.

Der Einsendeschluss ist 31. Dezember 2025.

Digitale Rechnung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Rechnung im Voraus eincannen oder fotografieren müssen. Die maximale Dateigrösse ist 20 MB. Es werden die gängigen Formate akzeptiert wie jpg, png und pdf. Falls Sie ein Foto von Ihrer Rechnung machen, achten Sie auf gute Lichtverhältnisse, damit alles gut lesbar ist.

Weitere Fragen? Wir helfen gerne.
EKZ-Energieberatung
Telefon
058 359 11 13
E-Mail
energieberatung@ekz.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr