Förderprogramm energieeffiziente Haushaltsgeräte
Bis zu CHF 200 für den Ersatz alter Geräte

Förderprogramm energieeffiziente Haushaltsgeräte
Als Stromkundin oder Stromkunde von EKZ erhalten Sie ab 1. Juni 2026 bis zu CHF 200 Förderung. Ersetzen Sie Ihr altes Haushaltsgerät durch ein energieeffizientes Modell und profitieren Sie vom ganzjährigen Förderprogramm.

Das Förderprogramm kurz erklärt

EKZ unterstützt Sie beim Ersatz alter Haushaltsgeräte durch energieeffiziente Modelle. Das Förderprogramm ist Teil von Massnahmen, mit denen Energieversorger den Stromverbrauch gemäss energiepolitischen Vorgaben senken.

  • Förderung: 20 % des Nettokaufpreises, maximal CHF 200 pro Gerät
  • Zeitraum: 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2027
  • Voraussetzung: Ersatz eines bestehenden Geräts (keine Neuanschaffung) durch ein energieeffizientes Gerät

Wer profitiert von der Förderung?

Das Förderprogramm richtet sich an:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern
  • Mieterinnen und Mieter mit einem privaten Haushaltsgerät. Für Geräte, die zur Wohnung gehören oder Gemeinschaftsgeräte, kann die Hausverwaltung einen Antrag stellen.

Welche Haushaltsgeräte werden gefördert?

Gefördert werden energieeffiziente Geräte gemäss den Kriterien von Topten, der unabhängigen Schweizer Empfehlungsplattform für besonders sparsame Geräte.

Kühlschränke
Gefrierschränke/-truhen
Wäschetrockner (Tumbler)
Waschtrockner (Kombigerät)
Geschirrspüler
Dunstabzugshauben

Warum sich der Wechsel lohnt

Ältere Haushaltsgeräte verbrauchen oft unnötig viel Strom. Ein Ersatz zahlt sich mehrfach aus:

  • Bis zu 50 % weniger Energieverbrauch mit modernen, energieeffizienten Geräten
  • Tiefere Stromkosten über die gesamte Lebensdauer
  • Bis zu CHF 200 Förderung direkt beim Kauf
  • Weniger CO₂‑Emissionen

Rechenbeispiel Kühlschrank

Ein alter Kühlschrank verbraucht oft rund 300 kWh pro Jahr. Ein modernes, energieeffizientes Modell kommt mit weniger als 150 kWh aus, das sind bis zu 50 % weniger Strom. Bei einem Strompreis von 24 Rp./kWh entspricht das einer Ersparnis von rund CHF 36 pro Jahr. Zusammen mit dem Förderbeitrag von bis zu CHF 200 amortisiert sich der Wechsel schnell.

Defektes Gerät ersetzen oder reparieren? Wann sich der Wechsel lohnt.

So einfach funktioniert das Förderprogramm

Energieeffizientes Gerät kaufen

Ersetzen Sie Ihr altes Gerät durch ein energieeffizientes Topten-Modell bei einem Schweizer Händler Ihrer Wahl.

Altgerät fachgerecht entsorgen

Sorgen Sie für eine fachgerechte Entsorgung des alten Geräts und bewahren Sie den Entsorgungsnachweis auf.

Förderung beantragen und bis zu CHF 200 erhalten

Reichen Sie Ihren Antrag mit Kaufrechnung und IBAN online ein.

Förderbeitrag beantragen

Hier können Sie Ihren Förderbeitrag digital beantragen.

Der Einsendeschluss ist 31. Januar 2028.

Förderbedingungen im Überblick
  • Förderung gilt für Stromkundinnen und -kunden im EKZ-Versorgungsgebiet
  • Die Förderung beträgt 20 % des Kaufpreises, maximal CHF 200.– pro Gerät
  • Das neue Gerät muss im EKZ-Versorgungsgebiet zum Einsatz kommen
  • Kauf muss in der Schweiz erfolgen (inkl. Onlineshops) zwischen 1. Juni 2026 und 31. Dezember 2027
  • Nur Ersatz eines bestehenden Geräts, keine Erstanschaffung
  • Fachgerechte Entsorgung des Altgeräts ist erforderlich
  • Antrag muss spätestens bis 31. Januar 2028 eingereicht werden
  • Geräte, die nicht in den oben genannten Listen aufgeführt sind, sind nicht förderfähig
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. Weitere Informationen finden Sie im Reglement.

Häufige Fragen zum Förderprogramm

Was ist das EKZ-Förderprogramm Haushaltsgeräte?

Das Förderprogramm unterstützt EKZ‑Stromkundinnen und ‑kunden beim Ersatz alter Haushaltsgeräte durch energieeffiziente Modelle. Pro Gerät werden bis zu CHF 200 (20 % des Nettopreises) ausbezahlt. Das Programm läuft vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2027 und hat das Ziel, den Stromverbrauch im Kanton Zürich gezielt zu reduzieren.

 

Wie hoch ist die Förderung für Haushaltsgeräte?

Die Förderung beträgt 20 % des Nettokaufpreises, maximal CHF 200 pro Gerät.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

  • Rechnung in PDF-Form mit folgenden Angaben: Nettopreis, Lieferdatum, Lieferadresse. Bei Mehrfamilienhäusern sind nähere Angaben zum Wohnungsstandort erforderlich (z. B. Whg. OG links).

  • Nachweis der fachgerechten Entsorgung des Altgeräts

  • IBAN für die Auszahlung des Förderbeitrags

 

 

Wie lange dauert es, bis mein Förderbeitrag ausbezahlt wird?

Wir sind bemüht, eingereichte Gesuche innerhalb von 14 Arbeitstagen zu prüfen. Nach einer Bewilligung wird der Förderbeitrag innerhalb von ca. 30 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen.

Muss ich mein Haushaltsgerät in den bei Topten verlinkten Shops kaufen?

Nein. Die verlinkten Händler dienen nur zur Orientierung für technische Daten und Preise. Sie können Ihr Gerät in jedem beliebigen Schweizer Geschäft kaufen.

Ist mein Gerät auch förderberechtigt, wenn es nicht auf Topten gelistet ist?

Die meisten förderberechtigten Geräte sind auf Topten aufgeführt. Wenn ein energieeffizientes Gerät die Förderkriterien erfüllt, dort aber noch nicht erscheint, können Sie es zur Prüfung an kundenaktion@ekz.ch einreichen. Die Bewertung erfolgt in Zusammenarbeit mit Topten.

Kann ich mehrere Geräte fördern lassen?

Ja. Pro Gerätekategorie wird jeweils ein Gerät gefördert, sofern ein bestehendes Gerät ersetzt und fachgerecht entsorgt wird. Wenn Sie zwei Geräte derselben Kategorie besitzen und beide ersetzen, können Sie auch beide fördern lassen. Für jedes Gerät ist ein separater Entsorgungsnachweis erforderlich.

Warum werden keine Waschmaschinen gefördert?

Waschmaschinen zählen heute mehrheitlich zu den energieeffizienten Haushaltsgeräten und werden deshalb zurzeit nicht separat gefördert.

Welche Haushaltsgeräte verbrauchen am meisten Strom?

In einem Haushalt verbrauchen in der Regel Tumbler am meisten Strom. Ebenfalls zu den grössten Stromverbrauchern zählen Kochherde und Backöfen sowie Kühl- und Gefriergeräte, da sie oft oder dauerhaft in Betrieb sind.
Grundsätzlich gilt: Geräte, die Wärme erzeugen, verbrauchen meist besonders viel Strom.

 

Was gilt als Ersatzgerät?

Das neue Gerät ersetzt ein bestehendes Gerät, das fachgerecht entsorgt wird. Eine reine Neuanschaffung (ohne Ersatz) ist nicht förderberechtigt.

Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Januar 2028 eingereicht werden.

 

Warum bietet EKZ das Förderprogramm für Haushaltsgeräte an?

EKZ setzt dieses Förderprogramm im Rahmen von ProEffizienz um. Es basiert auf den energiepolitischen Vorgaben des Bundes, die im Rahmen der Revision des Energiegesetzes beschlossen wurden. Ziel dieser Vorgaben ist es, den Stromverbrauch durch wirksame Effizienzmassnahmen zu senken.
Mit dem Förderprogramm unterstützt EKZ gezielt Massnahmen mit nachweisbarer Stromsparwirkung und trägt damit zur Umsetzung dieser gesetzlich definierten Ziele im Bereich Stromeffizienz bei.

 

Weitere Fragen? Wir helfen gerne.
EKZ-Energieberatung
Telefon
058 359 11 13
E-Mail
energieberatung@ekz.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr