LEG mit Gemeinsamstrom
Solarstrom gemeinsam und effizient nutzen

LEG mit Gemeinsamstrom
Als Gemeinde Kontakt aufnehmen
Als Bevölkerung informiert werden
EKZ bietet Gemeinden eine ganzheitliche Lösung, die es ermöglicht, Strom lokal zu produzieren und direkt vor Ort zu nutzen – für öffentliche Liegenschaften und ebenso für Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einer LEG in der Gemeinde profitieren alle vom nachhaltigen, lokalen Stromangebot und tragen aktiv zur Energiewende bei.

Solarstrom in der Gemeinde teilen

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bringen Menschen aus einer Gemeinde zusammen, die sich gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft einsetzen möchten. Solarstromproduzentinnen und  -konsumenten – ob Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – schliessen sich zusammen, um lokal erzeugten Strom direkt vor Ort zu nutzen. Das Ziel: Energie dort verbrauchen, wo sie entsteht – effizient, umweltfreundlich und im Sinne der Gemeinschaft.

Ihre Vorteile

Gemeinsam die Energiewende vorantreiben

Alle können sich aktiv für die Energiewende einsetzen und zur Erreichung der Netto-Null-Ziele 2050 beitragen – durch die Nutzung von Solarstrom direkt aus der eigenen Gemeinde.

Solarstrom aus der Gemeinde – für alle

Mit oder ohne eigene Solaranlage: In einer LEG profitieren alle von lokal produziertem Solarstrom.

Faire und attraktive Strompreise

In einer LEG profitieren alle von transparenten Kosten und fairen Preisen für lokal produzierten Solarstrom – bei Sonnenschein sind die Preise besonders vorteilhaft.

Darum lohnt sich eine LEG für alle

Für Solarstrom-Konsumentinnen und Solarstrom-Konsumenten

  • Sie leisten aktiv einen Beitrag zur Energiewende.
  • Sie können sich mit echter nachhaltiger Energie versorgen, ohne selbst in eine Solaranlage investieren zu müssen.
  • Über das LEG-Portal erhalten Sie volle Transparenz über die Kostenstruktur und die Stromherkunft.
  • Beim Bezug der lokalen Energie profitieren Sie von günstigeren Energiepreisen im Vergleich zum Netzstrom.

Für Solarstrom-Produzentinnen und Solarstrom-Produzenten

  • Mit der eigenen Solaranlage leisten Sie aktiv einen Beitrag zur Energiewende.
  • Durch den Verkauf von überschüssigem Solarstrom zu höheren Tarifen als dem Rückliefertarif steigert sich die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage.
  • Im LEG-Portal haben Sie den Eigenverbrauch, den Verkauf von Solarstrom und die Herkunft des zusätzlich benötigten Netzstroms jederzeit im Blick.
  • Durch den lokalen Verkauf von Solarstrom können Sie den Eigenverbrauch optimieren und die energetische Teilautarkie erhöhen.

Für eine Gemeinde durch die Gründung einer LEG

  • Sie treiben mit einer LEG die Energiewende in der eigenen Gemeinde voran.
  • Sie bleiben eine lebenswerte, nachhaltige und zukunftsorientierte Gemeinde (u.a. Auszeichnung als Energiestadt bzw. deren Weiterentwicklung).
  • Sie schaffen ein Angebot für Ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die Art des Stroms selbst wählen zu können (physisch lokaler Strom).
  • Durch Solaranlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden kann die Wirtschaftlichkeit des Energiesystems optimiert werden.

Unsere Lösung

LEG sind komplex – EKZ Gemeinsamstrom übernimmt für Sie
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Ihre Gemeinde umfassend bei der Gründung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung Ihrer LEG.

    • Beratung
    • Begleitung und Akquise von LEG-Teilnehmenden
    • Zusammenbringen der Teilnehmenden
    • Vertragsmanagement
    • Bereitstellung einer LEG-Plattform
    • Abrechnungsdienstleistung
    • Schnittstelle zu Verteilnetzbetreiber (Netzstrom, Mutationen)
    • Kundenservice
    • Speicherlösungen
    • Optimierungen
    • Ausbau Erneuerbare aus einer Hand
       

    So gestalten Sie die LEG mit

    Solarstrom beziehen

    Sie möchten sich mit lokal produziertem Strom aus Ihrer Gemeinde versorgen lassen?

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    Solarstrom verkaufen

    Sie besitzen eine Solaranlage und möchten Ihren überschüssigen Solarstrom in Ihrer Gemeinde verkaufen?

    Hier Interesse bekunden

    LEG gründen

    Möchten Sie innerhalb Ihrer Gemeinde eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft gründen?

    Hier Kontakt aufnehmen

    Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben

    Sie arbeiten für Ihre Gemeinde und haben Fragen zur Gründung einer LEG?

    Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unser Angebot vor.
    Remo Mucha
    Berater EKZ Gemeinsamstrom
    Martin Nicklas
    Energielösungen (Gebäude / Areale)
    Nils Beckhaus
    Netze, Netzplanung

    Kontaktformular
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    Guten Tag

    Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Solarcontracting.

    Wir werden Ihre Anfrage so bald wie möglich bearbeiten und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Freundliche Grüsse,

    EKZ Solar Business-Team

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    Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.

    Referenzen

      Gemeinde Mettmenstetten

      Als Energiestadt Gold plant die Gemeinde Mettmenstetten gemeinsam mit der Primarschule und der Sekundarschule Mättmi die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Ziel ist es, den vor Ort produzierten Solarstrom künftig selbst zu nutzen und innerhalb der Gemeinde zu teilen. Mit Unterstützung von EKZ möchte Mettmenstetten eine Vorreiterrolle übernehmen und zeigen, wie sich lokaler, erneuerbarer Strom effizient und gemeinschaftlich einsetzen lässt.

      Häufige Fragen

      Was ist eine LEG?

      Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Endverbraucherinnen und Produzenten erneuerbarer Energie, an dem sich auch Speicherbetreiber beteiligen können. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb der gleichen Gemeinde befinden und auf derselben Netzebene desselben Netzbetreibers angeschlossen sein. 

      Ziel einer LEG ist es, möglichst viel erneuerbare Energie lokal zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen – und damit die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Wird der Verbrauch idealerweise mit der Produktion abgestimmt (Stichwort Lastmanagement), trägt eine LEG zudem zur Entlastung des Stromnetzes bei. 

      Wer kann an einer LEG teilnehmen? 

      Grundsätzlich kann jede und jeder mitmachen – Privatperson, Haushalt, Unternehmen oder Gemeinde. Teilnehmende können Endverbraucher, Produzenten oder Speicherbetreiber sein. 

      Technische Voraussetzungen:  

      • Örtliche Nähe: Alle Teilnehmenden müssen im gleichen Gemeindegebiet, beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein. 

      • Definierte Mindestleistung der Produktionsanlagen: Produktionsanlagen in der LEG (z.B. Solaranlagen) müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbrauchenden aufweisen. 

      • Reduziertes Netznutzungsentgelt: Strom, der innerhalb der LEG abgesetzt wird, kann zu einem reduzierten Netznutzungstarif bezogen werden. Je nach Anzahl der involvierten Netzebenen fällt die Reduktion unterschiedlich aus: 

        • 40 Prozent Reduktion: Bei Austausch auf derselben Netzebene (z.B. Netzebene 7 zu Netzebene 7 oder 5 zu 5) 

        • 20 Prozent Reduktion: Beim Austausch über mehrere Netzebenen (von Netzebene 7 über Netzebene 5 zurück zu 7)
           

      • Maximale Teilnahme: Jede Endverbraucherin, jeder Produzent und jeder Speicherbetreiber darf nur in einer einzigen LEG Mitglied sein. 
         
      • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden benötigen einen Smart Meter (intelligenter Stromzähler). Fehlt dieser (noch), ist ein LEG-Beitritt dennoch möglich: Bis spätestens Ende 2027 sind die Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle alten Zähler durch Smart Meter zu ersetzen. In Falle einer LEG-Teilnahme wird der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerwechsel innerhalb von drei Monaten durchführen. 

      Was bringt es einer Gemeinde, eine LEG zu gründen? 

      Mit einer LEG kann eine Gemeinde die Energiewende aktiv vor Ort mitgestalten. Die Bevölkerung erhält Zugang zu lokal produziertem Solarstrom, auch ohne eine eigene Solaranlage zu besitzen. Das fördert erneuerbare Energien, stärkt die regionale Wertschöpfung und ermöglicht den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Preisen.  

      Zugleich positioniert sich die Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung. Der organisatorische Aufwand bleibt dabei überschaubar, denn mit EKZ Gemeinsamstrom als LEG-Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Gründung, dem Betrieb und der LEG-internen Abrechnung von Strombezug und Solarstromproduktion. 

      Wie unterscheiden sich die Schweizer Eigenverbrauchslösungen (ZEV, vZEV) und LEG ab 1.1.2026?

      ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, vZEV: Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, LEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, VK: Verteilkabine, EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus, Z: EKZ Stromzähler, PZ: Privater Stromzähler

      So unterscheiden sich die zwei Eigenverbrauchslösungen und LEG

      ZEV

      • Solarstrom kann innerhalb eines Mehrparteienobjekts, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, geteilt werden.
      • Der ZEV verfügt über einen Anschlusspunkt zu EKZ.
         

      vZEV

      • Solarstrom kann im nahen Umkreis mit mehreren Parteien geteilt werden. Dies geschieht mittels Nutzung der Anschlussleitungen sowie der lokalen elektrischen Infrastruktur beim jeweiligen Netzanschlusspunkt.
      • Der vZEV kann über einen oder mehrere Anschlusspunkte zu EKZ verfügen. 
      • Mehrere EKZ-Stromzähler können virtuell zusammengezählt werden.

      LEG (ab 1.1.2026)

      • Solarstrom kann auf Gemeindeebene geteilt werden.
      • Alle teilnehmenden Parteien haben einen individuellen Anschlusspunkt und bleiben somit eigenständige Kunden von EKZ.
      • Mögliche Parteien sind Privatpersonen, bestehende ZEV oder Geschäftskunden.

      Fragen? Wir sind für Sie da.

      Kundendienst

      Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

      Telefon: 058 359 55 22

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