LEG: Die wichtigsten Fragen – kompakt beantwortet

Lokal produzierter Strom sollte möglichst nah bei der Produktionsanlage verbraucht werden. Mit einem ZEV oder vZEV ist das bereits heute möglich. Ab 2026 kommen neu auch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) dazu – und erweitern den Radius bis zur Gemeindegrenze.

Viviane Ammann
29. September 2025
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In der Schweiz sind LEG ein absolutes Novum. Möglich werden sie mit Inkrafttreten des neuen Stromgesetzes per 1. Januar 2026. Zukunftsgerichtete Energiedienstleister wie EKZ unterstützen bei der Gründung und dem Betrieb einer LEG.  

Das sollten Sie bereits jetzt zu LEG wissen:  

In der Schweiz sind LEG ein absolutes Novum. Möglich werden sie mit Inkrafttreten des neuen Stromgesetzes per 1. Januar 2026. Zukunftsgerichtete Energiedienstleister wie EKZ unterstützen bei der Gründung und dem Betrieb einer LEG.  

Das sollten Sie bereits jetzt zu LEG wissen:  

Grundlagen

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Produzenten, Verbrauchern und Speicherbetreibern, die innerhalb einer Gemeinde erneuerbare Energie gemeinsam nutzen und teilen.

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Produzenten, Verbrauchern und Speicherbetreibern, die innerhalb einer Gemeinde erneuerbare Energie gemeinsam nutzen und teilen.

Was ist eine LEG? 

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Endverbrauchern und Produzenten erneuerbarer Energie, an dem sich auch Speicherbetreiber beteiligen können. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb der gleichen Gemeinde befinden und auf derselben Netzebene desselben Netzbetreibers angeschlossen sein. 

Ziel einer LEG ist es, möglichst viel erneuerbare Energie lokal zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen – und damit die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Wird der Verbrauch idealerweise mit der Produktion abgestimmt (Stichwort Lastmanagement), trägt eine LEG zudem zur Entlastung des Stromnetzes bei. 

Wer kann an einer LEG teilnehmen? 

Grundsätzlich kann jede und jeder mitmachen – Privatperson, Haushalt, Unternehmen oder Gemeinde. Teilnehmende können Endverbraucher, Produzenten oder Speicherbetreiber sein. 

Technische Voraussetzungen:  

  • Örtliche Nähe: Alle Teilnehmenden müssen im gleichen Gemeindegebiet, beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein. 

  • Definierte Mindestleistung der Produktionsanlagen: Produktionsanlagen in der LEG (z.B. Solaranlagen) müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbrauchenden aufweisen. 

  • Reduziertes Netznutzungsentgelt: Strom, der innerhalb der LEG abgesetzt wird, kann zu einem reduzierten Netznutzungstarif bezogen werden. Je nach Anzahl der involvierten Netzebenen fällt die Reduktion unterschiedlich aus:  

    > Bei Austausch auf derselben Netzebene (z.B. Netzebene 7 zu Netzebene 7 oder 5 zu 5) beträgt der Abschlag 40 Prozent.  
    > Erfolgt der Austausch über mehrere Netzebenen (von Netzebene 7 über Netzebene 5 zurück zu 7), liegt die Reduktion bei 20 Prozent. 
     

  • Maximale Teilnahme: Jede Endverbraucherin, jeder Produzent und jeder Speicherbetreiber darf nur in einer einzigen LEG Mitglied sein. 

  • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden benötigen einen Smart Meter (intelligenter Stromzähler). Fehlt dieser (noch), ist ein LEG-Beitritt dennoch möglich: Bis spätestens Ende 2027 sind die Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle alten Zähler durch Smart Meter zu ersetzen. In Falle einer LEG-Teilnahme wird der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerwechsel innerhalb von drei Monaten durchführen. 

Was ist eine LEG? 

Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Endverbrauchern und Produzenten erneuerbarer Energie, an dem sich auch Speicherbetreiber beteiligen können. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb der gleichen Gemeinde befinden und auf derselben Netzebene desselben Netzbetreibers angeschlossen sein. 

Ziel einer LEG ist es, möglichst viel erneuerbare Energie lokal zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen – und damit die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Wird der Verbrauch idealerweise mit der Produktion abgestimmt (Stichwort Lastmanagement), trägt eine LEG zudem zur Entlastung des Stromnetzes bei. 

Wer kann an einer LEG teilnehmen? 

Grundsätzlich kann jede und jeder mitmachen – Privatperson, Haushalt, Unternehmen oder Gemeinde. Teilnehmende können Endverbraucher, Produzenten oder Speicherbetreiber sein. 

Technische Voraussetzungen:  

  • Örtliche Nähe: Alle Teilnehmenden müssen im gleichen Gemeindegebiet, beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein. 

  • Definierte Mindestleistung der Produktionsanlagen: Produktionsanlagen in der LEG (z.B. Solaranlagen) müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbrauchenden aufweisen. 

  • Reduziertes Netznutzungsentgelt: Strom, der innerhalb der LEG abgesetzt wird, kann zu einem reduzierten Netznutzungstarif bezogen werden. Je nach Anzahl der involvierten Netzebenen fällt die Reduktion unterschiedlich aus:  

    > Bei Austausch auf derselben Netzebene (z.B. Netzebene 7 zu Netzebene 7 oder 5 zu 5) beträgt der Abschlag 40 Prozent.  
    > Erfolgt der Austausch über mehrere Netzebenen (von Netzebene 7 über Netzebene 5 zurück zu 7), liegt die Reduktion bei 20 Prozent. 
     

  • Maximale Teilnahme: Jede Endverbraucherin, jeder Produzent und jeder Speicherbetreiber darf nur in einer einzigen LEG Mitglied sein. 

  • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden benötigen einen Smart Meter (intelligenter Stromzähler). Fehlt dieser (noch), ist ein LEG-Beitritt dennoch möglich: Bis spätestens Ende 2027 sind die Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle alten Zähler durch Smart Meter zu ersetzen. In Falle einer LEG-Teilnahme wird der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerwechsel innerhalb von drei Monaten durchführen. 

Nutzen

Mit einer LEG positioniert sich eine Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung.

Mit einer LEG positioniert sich eine Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung.

Welche Vorteile bietet eine LEG? 

Eine LEG bringt verschiedene gemeinschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Vorteile:  

  • Erweiterter Teilnehmerkreis: Stromproduzenten und Verbraucher können lokal erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinde gemeinsam nutzen und sich so aktiv an der Energiewende beteiligen. Auch ohne eigene Solaranlage – und selbst als Mieterin oder Mieter – lässt sich von einer LEG profitieren.  

  • Nachhaltigkeit: Durch die bevorzugte Nutzung von lokalem Solarstrom wir der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.  

  • Optimierter Verbrauch: LEG-Mitglieder verbrauchen bevorzugt lokal produzierten Strom, was zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Solaranlagen führen kann. Wenn die LEG-Teilnehmenden den lokal produzierten Strom nutzen, wenn dieser vorhanden ist, reduziert sich zudem der Bezug vom Grundversorger oder Lieferanten. 

  • Vergünstigte Netznutzung für Verbraucher: Verbraucher zahlen für den in der LEG abgesetzten Strom  ein reduziertes Netznutzungsentgelt.  

  • Attraktivere Wirtschaftlichkeit für Produzenten: Es gibt keine regulatorischen Bestimmungen für den Preis zwischen Stromproduzenten und teilnehmenden Endverbrauchern. Strom kann innerhalb der LEG somit zu attraktiveren Konditionen verkauft werden als bei einer Einspeisung ins Netz. 

Was haben Stromproduzenten und Verbraucher konkret davon? 

  • Für Produzenten: Sie verkaufen ihren Strom zu fairen, innerhalb der LEG festgelegten Konditionen und können so ihren Beitrag zur Energiewende wirtschaftlich sinnvoll gestalten. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. 

  • Für Endverbraucher: Sie beziehen nachhaltigen Strom direkt aus der Nachbarschaft, wenn dieser im Überschuss vorhanden ist – auch ohne selbst in eine Solaranlage investieren zu müssen.  

Alle Teilnehmenden bleiben Kundinnen und Kunden des zuständigen Energieversorgers (z.B. EKZ). Damit ist die Energieversorgung  jederzeit gewährleistet, also auch dann, wenn die Sonne einmal nicht scheint. 

Kurz gesagt: Eine LEG ermöglicht  Zugang zu lokalem, erneuerbaren Strom, attraktivere Konditionen als bei der Einspeisung ins öffentliche Netz und eine aktive Rolle in der Energiewende. 

Was bringt es einer Gemeinde, eine LEG zu gründen? 

Mit einer LEG kann eine Gemeinde die Energiewende aktiv vor Ort mitgestalten. Die Bevölkerung erhält Zugang zu lokal produziertem Solarstrom, auch ohne eine eigene Solaranlage zu besitzen. Das fördert erneuerbare Energien, stärkt die regionale Wertschöpfung und ermöglicht den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Preisen.  

Zugleich positioniert sich die Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung. Der organisatorische Aufwand bleibt dabei überschaubar, denn Energieversorgungsunternehmen wie EKZ unterstützen als LEG-Dienstleister bei der Gründung, dem Betrieb und der LEG-internen Abrechnung von Strombezug und Solarstromproduktion. 

Welche Vorteile bietet eine LEG? 

Eine LEG bringt verschiedene gemeinschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Vorteile:  

  • Erweiterter Teilnehmerkreis: Stromproduzenten und Verbraucher können lokal erzeugten Strom innerhalb einer Gemeinde gemeinsam nutzen und sich so aktiv an der Energiewende beteiligen. Auch ohne eigene Solaranlage – und selbst als Mieterin oder Mieter – lässt sich von einer LEG profitieren.  

  • Nachhaltigkeit: Durch die bevorzugte Nutzung von lokalem Solarstrom wir der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.  

  • Optimierter Verbrauch: LEG-Mitglieder verbrauchen bevorzugt lokal produzierten Strom, was zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Solaranlagen führen kann. Wenn die LEG-Teilnehmenden den lokal produzierten Strom nutzen, wenn dieser vorhanden ist, reduziert sich zudem der Bezug vom Grundversorger oder Lieferanten. 

  • Vergünstigte Netznutzung für Verbraucher: Verbraucher zahlen für den in der LEG abgesetzten Strom  ein reduziertes Netznutzungsentgelt.  

  • Attraktivere Wirtschaftlichkeit für Produzenten: Es gibt keine regulatorischen Bestimmungen für den Preis zwischen Stromproduzenten und teilnehmenden Endverbrauchern. Strom kann innerhalb der LEG somit zu attraktiveren Konditionen verkauft werden als bei einer Einspeisung ins Netz. 

Was haben Stromproduzenten und Verbraucher konkret davon? 

  • Für Produzenten: Sie verkaufen ihren Strom zu fairen, innerhalb der LEG festgelegten Konditionen und können so ihren Beitrag zur Energiewende wirtschaftlich sinnvoll gestalten. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. 

  • Für Endverbraucher: Sie beziehen nachhaltigen Strom direkt aus der Nachbarschaft, wenn dieser im Überschuss vorhanden ist – auch ohne selbst in eine Solaranlage investieren zu müssen.  

Alle Teilnehmenden bleiben Kundinnen und Kunden des zuständigen Energieversorgers (z.B. EKZ). Damit ist die Energieversorgung  jederzeit gewährleistet, also auch dann, wenn die Sonne einmal nicht scheint. 

Kurz gesagt: Eine LEG ermöglicht  Zugang zu lokalem, erneuerbaren Strom, attraktivere Konditionen als bei der Einspeisung ins öffentliche Netz und eine aktive Rolle in der Energiewende. 

Was bringt es einer Gemeinde, eine LEG zu gründen? 

Mit einer LEG kann eine Gemeinde die Energiewende aktiv vor Ort mitgestalten. Die Bevölkerung erhält Zugang zu lokal produziertem Solarstrom, auch ohne eine eigene Solaranlage zu besitzen. Das fördert erneuerbare Energien, stärkt die regionale Wertschöpfung und ermöglicht den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Preisen.  

Zugleich positioniert sich die Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung. Der organisatorische Aufwand bleibt dabei überschaubar, denn Energieversorgungsunternehmen wie EKZ unterstützen als LEG-Dienstleister bei der Gründung, dem Betrieb und der LEG-internen Abrechnung von Strombezug und Solarstromproduktion. 

Funktionsweise & Rolle von Speichern

Speicher steigern den Nutzen und die Effizienz einer LEG.

Speicher steigern den Nutzen und die Effizienz einer LEG.

Wie wird der Strom in einer LEG verteilt? 

Der produzierte Strom wird proportional nach Verbrauch auf die Endverbraucher einer LEG verteilt. Produzenten können (rechnerisch) denselben prozentualen Anteil ihrer Produktion innerhalb der LEG absetzen. Kurz gesagt: Der Strom aus der LEG wird fair und proportional nach Verbrauch verteilt – und Produzenten profitieren alle prozentual gleich. 

Reicht die lokale Stromproduktion nicht aus, um den Bedarf der LEG-Gemeinschaft zu decken, wird die fehlende Energie auf zwei Wegen ergänzt: 

  • Bezug von Strom aus dem Netz: Übersteigt der Verbrauch in der LEG die verfügbare Solarstromproduktion, wird der zusätzlich benötigte Strom vom bisherigen Lieferanten bezogen. Das kann entweder der zuständige Grundversorger (z.B. EKZ) sein oder bei Grossbezügern, die einen dritten Energielieferanten gewählt haben (Jahresverbrauch > 100'000 kWh), der gewählte Energielieferant. 

  • Zugriff auf gespeicherte LEG-Energie: Überschüssiger Strom, der zuvor in teilnehmenden Speichern zwischengespeichert wurde, kann zur Deckung der Lücke zwischen Produktion und Verbrauch genutzt werden. 

Erzeugen die Solaranlagen in der LEG mehr Strom, als die Gemeinschaft verbraucht, geschieht Folgendes: 

  • Speicherung: Überschüsse werden in lokalen Speichern (z.B. Batteriespeichern) gespeichert, um sie zu einem späteren Zeitpunkt mit geringerer Produktion zu nutzen. 

  • Einspeisung ins ins öffentliche Verteilnetz: Nicht genutzter Strom wird ins öffentliche Verteilnetz eingespeist und vom lokalen Verteilnetzbetreiber vergütet. 

Welche Rolle spielen Speicher in einer LEG? 

Speicher können in einer LEG eine zentrale Funktion übernehmen, um den Verbrauch des lokal produzierten Solarstroms zu optimieren. Überschüsse aus sonnenreichen Stunden werden gespeichert und zu Zeiten mit geringerer Produktion – etwa abends – wieder zur Verfügung gestellt.  

Vorteile auf einen Blick: 

  • Mehr lokal erzeugter Strom wird direkt in der LEG genutzt und muss nicht ins Netz eingespeist werden. 

  • Lastspitzen können abgefedert und die Netzstabilität verbessert werden, insbesondere bei einem hohen PV-Anteil. 

  • Gemeinschaftliche Speicherlösungen sind oft wirtschaftlicher als viele Kleinspeicher, da die Kosten pro gespeicherter kWh sinken.  

Die konkrete Umsetzung – ob gemeinschaftlich oder individuell – hängt von der Grösse der LEG, dem Verbrauchsverhalten und den technischen Voraussetzungen ab. In jedem Fall steigern Speicher den Nutzen und die Effizienz einer LEG. 

Wichtig: Speicher in einer LEG müssen spezifische Voraussetzungen einhalten und dürfen nicht mehr Strom in die LEG einspeisen, als aus der LEG in den Speicher geladen wurde.  

Können private Speicher in einer LEG genutzt werden – auch nachts? Und wie sieht es mit den Kosten aus? 

Ja, private Speicher sind in einer LEG erlaubt. Auch die Nutzung des gespeicherten LEG-Stroms in der Nacht ist möglich. Zudem sind reine Speicher vom Netznutzungsentgelt befreit – das bedeutet, dass beim Einspeichern und beim Entnehmen des Stroms kein doppeltes Entgelt anfällt. 

Wie wird der Strom in einer LEG verteilt? 

Der produzierte Strom wird proportional nach Verbrauch auf die Endverbraucher einer LEG verteilt. Produzenten können (rechnerisch) denselben prozentualen Anteil ihrer Produktion innerhalb der LEG absetzen. Kurz gesagt: Der Strom aus der LEG wird fair und proportional nach Verbrauch verteilt – und Produzenten profitieren alle prozentual gleich. 

Reicht die lokale Stromproduktion nicht aus, um den Bedarf der LEG-Gemeinschaft zu decken, wird die fehlende Energie auf zwei Wegen ergänzt: 

  • Bezug von Strom aus dem Netz: Übersteigt der Verbrauch in der LEG die verfügbare Solarstromproduktion, wird der zusätzlich benötigte Strom vom bisherigen Lieferanten bezogen. Das kann entweder der zuständige Grundversorger (z.B. EKZ) sein oder bei Grossbezügern, die einen dritten Energielieferanten gewählt haben (Jahresverbrauch > 100'000 kWh), der gewählte Energielieferant. 

  • Zugriff auf gespeicherte LEG-Energie: Überschüssiger Strom, der zuvor in teilnehmenden Speichern zwischengespeichert wurde, kann zur Deckung der Lücke zwischen Produktion und Verbrauch genutzt werden. 

Erzeugen die Solaranlagen in der LEG mehr Strom, als die Gemeinschaft verbraucht, geschieht Folgendes: 

  • Speicherung: Überschüsse werden in lokalen Speichern (z.B. Batteriespeichern) gespeichert, um sie zu einem späteren Zeitpunkt mit geringerer Produktion zu nutzen. 

  • Einspeisung ins ins öffentliche Verteilnetz: Nicht genutzter Strom wird ins öffentliche Verteilnetz eingespeist und vom lokalen Verteilnetzbetreiber vergütet. 

Welche Rolle spielen Speicher in einer LEG? 

Speicher können in einer LEG eine zentrale Funktion übernehmen, um den Verbrauch des lokal produzierten Solarstroms zu optimieren. Überschüsse aus sonnenreichen Stunden werden gespeichert und zu Zeiten mit geringerer Produktion – etwa abends – wieder zur Verfügung gestellt.  

Vorteile auf einen Blick: 

  • Mehr lokal erzeugter Strom wird direkt in der LEG genutzt und muss nicht ins Netz eingespeist werden. 

  • Lastspitzen können abgefedert und die Netzstabilität verbessert werden, insbesondere bei einem hohen PV-Anteil. 

  • Gemeinschaftliche Speicherlösungen sind oft wirtschaftlicher als viele Kleinspeicher, da die Kosten pro gespeicherter kWh sinken.  

Die konkrete Umsetzung – ob gemeinschaftlich oder individuell – hängt von der Grösse der LEG, dem Verbrauchsverhalten und den technischen Voraussetzungen ab. In jedem Fall steigern Speicher den Nutzen und die Effizienz einer LEG. 

Wichtig: Speicher in einer LEG müssen spezifische Voraussetzungen einhalten und dürfen nicht mehr Strom in die LEG einspeisen, als aus der LEG in den Speicher geladen wurde.  

Können private Speicher in einer LEG genutzt werden – auch nachts? Und wie sieht es mit den Kosten aus? 

Ja, private Speicher sind in einer LEG erlaubt. Auch die Nutzung des gespeicherten LEG-Stroms in der Nacht ist möglich. Zudem sind reine Speicher vom Netznutzungsentgelt befreit – das bedeutet, dass beim Einspeichern und beim Entnehmen des Stroms kein doppeltes Entgelt anfällt. 

Wirtschaftlichkeit und Preisgestaltung

Je mehr lokal produzierter Strom innerhalb der LEG genutzt wird, desto höher ist der wirtschaftliche Nutzen – für Produzenten wie für Endverbraucher.

Je mehr lokal produzierter Strom innerhalb der LEG genutzt wird, desto höher ist der wirtschaftliche Nutzen – für Produzenten wie für Endverbraucher.

Wie wirtschaftlich ist eine LEG? 

Die Wirtschaftlichkeit einer LEG hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je besser Produktion und Verbrauch innerhalb der LEG aufeinander abgestimmt sind, desto höher ist der wirtschaftliche Nutzen. Anders ausgedrückt: Je mehr in der LEG produzierter Strom von den Endverbrauchern der LEG genutzt wird, desto höher ist die Kosteneinsparung. 

Für Produzenten beeinflussen insbesondere folgende Punkte die Rentabilität:  

  • Grösse der PV-Anlage: Grössere Anlagen produzieren Strom günstiger pro kWh (Skaleneffekte).  

  • Nutzung der produzierten Energie: Je höher der Anteil des lokalen Verbrauchs, desto rentabler wird die Anlage. Überschussstrom, der ins öffentliche Verteilnetz eingespeist wird, wird ab 2026 zum Referenzmarktpreis vergütet.* Somit kann lokal genutzter Strom künftig einen höheren Wert haben als eingespeister Strom.  

  • Alter der Anlage und geplante Erweiterungen: Ältere Anlagen können bereits amortisiert sein, wodurch die laufenden Einnahmen nahezu direkt als Gewinn verbucht werden können.  

  • Gestehungskosten der Anlage (pro kWh): Die Höhe der Investitionskosten und die spezifischen Stromgestehungskosten sind entscheidende Faktoren für die Rentabilität. Je niedriger die Kosten, desto höher ist der Gewinn, der sich durch den Verkauf in der LEG realisieren lässt. 

  • Strompreis: Selbstverständlich hängt die Wirtschafltichkeit für Produzenten auch wesentlich davon ab, zu welchem Preis sie ihren Strom in der LEG verkaufen können. 

Für Endverbraucher ohne eigene Solaranlage ergeben sich Vorteile durch den Zugang zu lokalem, nachhaltigem Strom. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark vom individuellen Verbrauchsverhalten ab:  

  • Zeitpunkt des Stromverbrauchs: Wer tagsüber Strom nutzt und somit dann, wenn die Solaranlage produziert, profitiert am meisten vom LEG-Strom.  

  • Veränderungsbereitschaft der eigenen Gewohnheiten: Wer bereit ist, die eigene Stromnutzung an die Verfügbarkeit anzupassen (z.B. Wäsche an sonnigen Tagen tagsüber waschen statt abends), kann den Nutzen aus der LEG zusätzlich steigern. 

  • Kenntnis und Steuerbarkeit von grossen Verbrauchern (z.B. Boiler, Wärmepumpe, E-Auto): Wer weiss, wo im Haushalt am meisten Strom verbraucht wird, kann Lasten gezielt verschieben. Energiemanagementsysteme ermöglichen es, diese Verbraucher automatisiert dann zu nutzen, wenn lokal erzeugter Strom in der LEG verfügbar ist. 

*Ab 2026 ändert sich das Vergütungsmodell für ins Netz eingespeisten Solarstrom. Eingespeister Solarstrom wir neu auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis mit einer garantierten Mindestvergütung für kleine Anlagen vergütet. Aufgrund der aktuellen Preissituation ist davon auszugehen, dass die Rückliefertarife 2026 deutlich sinken werden.  

Wer legt den Stromtarif in einer LEG fest? 

Der Stromtarif setzt sich grob gesagt aus drei Komponenten zusammen:  

  • Energietarif (1)  

  • Netznutzungstarif (2) 

  • Abgaben (3). 

Die Kosten für den in der LEG geteilten Solarstrom werden dabei über den Energietarif (1) verrechnet. Für die Gestaltung des Energietarifs (1) innerhalb der LEG gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe kann somit von der LEG individuell definiert werden und entsprechend von LEG zu LEG variieren.  

Beim Bezug von LEG-Strom profitieren LEG-Mitglieder von einem reduzierten Netznutzungstarif (2):  

  • 40% Rabatt, wenn der LEG-Strom ohne Transformationsebenen genutzt werden kann 

  • 20 % Rabatt, wenn eine Transformation erfolgt 

Die Verrechnung der Abgaben (3) werden von der LEG nicht tangiert und fallen gleich hoch aus wie beim Bezug des Stroms über den Grundversorger, resp. für Grossbezüger (Jahresverbrauch > 100'000 kWh und sofern Marktzugang beantragt wurde) dem frei am Markt gewählten Energielieferanten. 

Wer übernimmt die Abrechnung in einer LEG? 

Grundsätzlich ist der Netzbetreiber für die Lieferung sämtlicher Daten verantwortlich, die für die Abrechnung gebraucht werden. Dieser ermittelt für jeden Teilnehmer für jedes 15-Minuten-Intervall, welcher Anteil aus dem Netz kommt, oder von der LEG geliefert wird. Üblicherweise übernimmt der Verteilnetzbetreiber auch die Rechnungsstellung für die Endverbraucher.  

Die Abrechnung des innerhalb der LEG erzeugten und genutzten Stroms kann auf zwei Wegen erfolgen:  

  • Durch den LEG-Betreiber selbst 

  • Über einen externen LEG-Dienstleister  

Auf Wunsch des Verteilnetzbetreibers oder der LEG kann die vollständige Abrechnung an die Endverbraucher auch von der LEG erfolgen. In diesem Fall übermittelt der Netzbetreiber die Abrechnungsdaten aufgegliedert nach Endverbraucher an den LEG-Verantwortlichen.  

Wie wirtschaftlich ist eine LEG? 

Die Wirtschaftlichkeit einer LEG hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je besser Produktion und Verbrauch innerhalb der LEG aufeinander abgestimmt sind, desto höher ist der wirtschaftliche Nutzen. Anders ausgedrückt: Je mehr in der LEG produzierter Strom von den Endverbrauchern der LEG genutzt wird, desto höher ist die Kosteneinsparung. 

Für Produzenten beeinflussen insbesondere folgende Punkte die Rentabilität:  

  • Grösse der PV-Anlage: Grössere Anlagen produzieren Strom günstiger pro kWh (Skaleneffekte).  

  • Nutzung der produzierten Energie: Je höher der Anteil des lokalen Verbrauchs, desto rentabler wird die Anlage. Überschussstrom, der ins öffentliche Verteilnetz eingespeist wird, wird ab 2026 zum Referenzmarktpreis vergütet.* Somit kann lokal genutzter Strom künftig einen höheren Wert haben als eingespeister Strom.  

  • Alter der Anlage und geplante Erweiterungen: Ältere Anlagen können bereits amortisiert sein, wodurch die laufenden Einnahmen nahezu direkt als Gewinn verbucht werden können.  

  • Gestehungskosten der Anlage (pro kWh): Die Höhe der Investitionskosten und die spezifischen Stromgestehungskosten sind entscheidende Faktoren für die Rentabilität. Je niedriger die Kosten, desto höher ist der Gewinn, der sich durch den Verkauf in der LEG realisieren lässt. 

  • Strompreis: Selbstverständlich hängt die Wirtschafltichkeit für Produzenten auch wesentlich davon ab, zu welchem Preis sie ihren Strom in der LEG verkaufen können. 

Für Endverbraucher ohne eigene Solaranlage ergeben sich Vorteile durch den Zugang zu lokalem, nachhaltigem Strom. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark vom individuellen Verbrauchsverhalten ab:  

  • Zeitpunkt des Stromverbrauchs: Wer tagsüber Strom nutzt und somit dann, wenn die Solaranlage produziert, profitiert am meisten vom LEG-Strom.  

  • Veränderungsbereitschaft der eigenen Gewohnheiten: Wer bereit ist, die eigene Stromnutzung an die Verfügbarkeit anzupassen (z.B. Wäsche an sonnigen Tagen tagsüber waschen statt abends), kann den Nutzen aus der LEG zusätzlich steigern. 

  • Kenntnis und Steuerbarkeit von grossen Verbrauchern (z.B. Boiler, Wärmepumpe, E-Auto): Wer weiss, wo im Haushalt am meisten Strom verbraucht wird, kann Lasten gezielt verschieben. Energiemanagementsysteme ermöglichen es, diese Verbraucher automatisiert dann zu nutzen, wenn lokal erzeugter Strom in der LEG verfügbar ist. 

*Ab 2026 ändert sich das Vergütungsmodell für ins Netz eingespeisten Solarstrom. Eingespeister Solarstrom wir neu auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis mit einer garantierten Mindestvergütung für kleine Anlagen vergütet. Aufgrund der aktuellen Preissituation ist davon auszugehen, dass die Rückliefertarife 2026 deutlich sinken werden.  

Wer legt den Stromtarif in einer LEG fest? 

Der Stromtarif setzt sich grob gesagt aus drei Komponenten zusammen:  

  • Energietarif (1)  

  • Netznutzungstarif (2) 

  • Abgaben (3). 

Die Kosten für den in der LEG geteilten Solarstrom werden dabei über den Energietarif (1) verrechnet. Für die Gestaltung des Energietarifs (1) innerhalb der LEG gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe kann somit von der LEG individuell definiert werden und entsprechend von LEG zu LEG variieren.  

Beim Bezug von LEG-Strom profitieren LEG-Mitglieder von einem reduzierten Netznutzungstarif (2):  

  • 40% Rabatt, wenn der LEG-Strom ohne Transformationsebenen genutzt werden kann 

  • 20 % Rabatt, wenn eine Transformation erfolgt 

Die Verrechnung der Abgaben (3) werden von der LEG nicht tangiert und fallen gleich hoch aus wie beim Bezug des Stroms über den Grundversorger, resp. für Grossbezüger (Jahresverbrauch > 100'000 kWh und sofern Marktzugang beantragt wurde) dem frei am Markt gewählten Energielieferanten. 

Wer übernimmt die Abrechnung in einer LEG? 

Grundsätzlich ist der Netzbetreiber für die Lieferung sämtlicher Daten verantwortlich, die für die Abrechnung gebraucht werden. Dieser ermittelt für jeden Teilnehmer für jedes 15-Minuten-Intervall, welcher Anteil aus dem Netz kommt, oder von der LEG geliefert wird. Üblicherweise übernimmt der Verteilnetzbetreiber auch die Rechnungsstellung für die Endverbraucher.  

Die Abrechnung des innerhalb der LEG erzeugten und genutzten Stroms kann auf zwei Wegen erfolgen:  

  • Durch den LEG-Betreiber selbst 

  • Über einen externen LEG-Dienstleister  

Auf Wunsch des Verteilnetzbetreibers oder der LEG kann die vollständige Abrechnung an die Endverbraucher auch von der LEG erfolgen. In diesem Fall übermittelt der Netzbetreiber die Abrechnungsdaten aufgegliedert nach Endverbraucher an den LEG-Verantwortlichen.  

Nächste Schritte

Prüfen, anmelden, bestätigen, starten – so wird man Teil einer LEG.

Prüfen, anmelden, bestätigen, starten – so wird man Teil einer LEG.

Wie sehen die nächsten Schritte für mich als Verbraucherin oder Produzent konkret aus? 

  • Eigene Situation prüfen: Klären, ob die individuellen Gegebenheiten und Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer LEG erfüllt sind. 

  • LEG finden oder gründen: Eine LEG in meiner Gemeinde finden – oder selbst die Initiative zur Gründung ergreifen.  

  • Voraussetzungen klären und anmelden: Die notwendigen Voraussetzungen ausarbeiten und die Anmeldung/Registrierung beim Verteilnetzbetreiber einreichen.  

  • Prüfung durch den Verteilnetzbetreiber: Der Verteilnetzbetreiber überprüft die Angaben und bestätigt die LEG-Teilnahme.  

  • Start des LEG-Betriebs: Nach positiver Rückmeldung beginnt die aktive Teilnahme bzw. der Betrieb der LEG – dies frühestens ab Anfang 2026. 

Wie sehen die nächsten Schritte für mich als Verbraucherin oder Produzent konkret aus? 

  • Eigene Situation prüfen: Klären, ob die individuellen Gegebenheiten und Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer LEG erfüllt sind. 

  • LEG finden oder gründen: Eine LEG in meiner Gemeinde finden – oder selbst die Initiative zur Gründung ergreifen.  

  • Voraussetzungen klären und anmelden: Die notwendigen Voraussetzungen ausarbeiten und die Anmeldung/Registrierung beim Verteilnetzbetreiber einreichen.  

  • Prüfung durch den Verteilnetzbetreiber: Der Verteilnetzbetreiber überprüft die Angaben und bestätigt die LEG-Teilnahme.  

  • Start des LEG-Betriebs: Nach positiver Rückmeldung beginnt die aktive Teilnahme bzw. der Betrieb der LEG – dies frühestens ab Anfang 2026. 

Lokale Energiegemeinschaften (LEG) ermöglichen es Gemeinden, gemeinsam erneuerbaren Strom zu produzieren, zu teilen und zu nutzen.
Ab dem 1. Januar 2026 schafft das neue Stromgesetz in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen dafür.
Mit einer LEG können Gemeinden die Energiewende aktiv mitgestalten – nachhaltig, lokal und im Schulterschluss mit der Bevölkerung.

Heute planen, morgen profitieren  

Auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für LEG erst Anfang 2026 in Kraft treten, lohnt es sich, schon jetzt aktiv zu werden. Mit dem neuen Angebot «EKZ Gemeinsamstrom» begleitet EKZ als zukunftsgerichteter Energiedienstleister interessierte Gemeinden bei der Umsetzung einer LEG.  

Heute planen, morgen profitieren  

Auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für LEG erst Anfang 2026 in Kraft treten, lohnt es sich, schon jetzt aktiv zu werden. Mit dem neuen Angebot «EKZ Gemeinsamstrom» begleitet EKZ als zukunftsgerichteter Energiedienstleister interessierte Gemeinden bei der Umsetzung einer LEG.  

Haben Sie Interesse an einer LEG in Ihrer Gemeinde und möchten informiert bleiben?

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