Wie wirtschaftlich ist eine LEG?
Die Wirtschaftlichkeit einer LEG hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Je besser Produktion und Verbrauch innerhalb der LEG aufeinander abgestimmt sind, desto höher ist der wirtschaftliche Nutzen. Anders ausgedrückt: Je mehr in der LEG produzierter Strom von den Endverbrauchern der LEG genutzt wird, desto höher ist die Kosteneinsparung.
Für Produzenten beeinflussen insbesondere folgende Punkte die Rentabilität:
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Nutzung der produzierten Energie: Je höher der Anteil des lokalen Verbrauchs, desto rentabler wird die Anlage. Überschussstrom, der ins öffentliche Verteilnetz eingespeist wird, wird ab 2026 zum Referenzmarktpreis vergütet.* Somit kann lokal genutzter Strom künftig einen höheren Wert haben als eingespeister Strom.
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Gestehungskosten der Anlage (pro kWh): Die Höhe der Investitionskosten und die spezifischen Stromgestehungskosten sind entscheidende Faktoren für die Rentabilität. Je niedriger die Kosten, desto höher ist der Gewinn, der sich durch den Verkauf in der LEG realisieren lässt.
Für Endverbraucher ohne eigene Solaranlage ergeben sich Vorteile durch den Zugang zu lokalem, nachhaltigem Strom. Die Wirtschaftlichkeit hängt stark vom individuellen Verbrauchsverhalten ab:
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Veränderungsbereitschaft der eigenen Gewohnheiten: Wer bereit ist, die eigene Stromnutzung an die Verfügbarkeit anzupassen (z.B. Wäsche an sonnigen Tagen tagsüber waschen statt abends), kann den Nutzen aus der LEG zusätzlich steigern.
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Kenntnis und Steuerbarkeit von grossen Verbrauchern (z.B. Boiler, Wärmepumpe, E-Auto): Wer weiss, wo im Haushalt am meisten Strom verbraucht wird, kann Lasten gezielt verschieben. Energiemanagementsysteme ermöglichen es, diese Verbraucher automatisiert dann zu nutzen, wenn lokal erzeugter Strom in der LEG verfügbar ist.
*Ab 2026 ändert sich das Vergütungsmodell für ins Netz eingespeisten Solarstrom. Eingespeister Solarstrom wir neu auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis mit einer garantierten Mindestvergütung für kleine Anlagen vergütet. Aufgrund der aktuellen Preissituation ist davon auszugehen, dass die Rückliefertarife 2026 deutlich sinken werden.
Wer legt den Stromtarif in einer LEG fest?
Der Stromtarif setzt sich grob gesagt aus drei Komponenten zusammen:
Die Kosten für den in der LEG geteilten Solarstrom werden dabei über den Energietarif (1) verrechnet. Für die Gestaltung des Energietarifs (1) innerhalb der LEG gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Höhe kann somit von der LEG individuell definiert werden und entsprechend von LEG zu LEG variieren.
Beim Bezug von LEG-Strom profitieren LEG-Mitglieder von einem reduzierten Netznutzungstarif (2):
Die Verrechnung der Abgaben (3) werden von der LEG nicht tangiert und fallen gleich hoch aus wie beim Bezug des Stroms über den Grundversorger, resp. für Grossbezüger (Jahresverbrauch > 100'000 kWh und sofern Marktzugang beantragt wurde) dem frei am Markt gewählten Energielieferanten.
Wer übernimmt die Abrechnung in einer LEG?
Grundsätzlich ist der Netzbetreiber für die Lieferung sämtlicher Daten verantwortlich, die für die Abrechnung gebraucht werden. Dieser ermittelt für jeden Teilnehmer für jedes 15-Minuten-Intervall, welcher Anteil aus dem Netz kommt, oder von der LEG geliefert wird. Üblicherweise übernimmt der Verteilnetzbetreiber auch die Rechnungsstellung für die Endverbraucher.
Die Abrechnung des innerhalb der LEG erzeugten und genutzten Stroms kann auf zwei Wegen erfolgen:
Auf Wunsch des Verteilnetzbetreibers oder der LEG kann die vollständige Abrechnung an die Endverbraucher auch von der LEG erfolgen. In diesem Fall übermittelt der Netzbetreiber die Abrechnungsdaten aufgegliedert nach Endverbraucher an den LEG-Verantwortlichen.