Ab 2026 mit LEG die Energiewende lokal mitgestalten

Ab 2026 ermöglicht das revidierte Stromgesetz in der Schweiz sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Doch was genau steckt hinter diesem Konzept – und für wen lohnt es sich, mitzumachen?

Viviane Ammann
16. Juni 2025
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Mit dem klaren Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Revision des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 wird ab 2026 der Weg frei für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Somit wird es möglich sein, privat produzierten Solarstrom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu eigenen Konditionen zu verkaufen und sich so untereinander mit lokal erzeugter Energie zu versorgen. Innerhalb der LEG fliesst der Solarstrom über das öffentliche Stromnetz, wobei nur ein reduzierter Netznutzungstarif verrechnet wird. Denn: Durch den lokalen Verbrauch des Stroms vor Ort wird das Netz entlastet. Jeder Haushalt kann bei einer LEG mitmachen, unabhängig davon, ob selbst Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt wird oder nicht. Dies führt zu einer nachhaltigeren und unabhängigeren Energieversorgung, spart Kosten und schont die Umwelt.

Eine LEG gründen: wer kann und was brauchts dafür?

An einer LEG können Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien – seien dies Private, Unternehmen oder Gemeinden – und Endverbraucher teilnehmen, sowie auch Prosumer (gleichzeitig Produzent und Konsument) und Speicherbetreiber. Auch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) können in die LEG eingebunden werden. Als grundversorgtes Mitglied einer LEG bleibt man dabei Kunde bzw. Kundin des lokalen Energieversorgers. Dieser stellt den zusätzlich benötigten Strom zur Verfügung, sollte der innerhalb der LEG produzierte Solarstrom nicht für alle ausreichen.

Voraussetzung für die Gründung einer LEG ist, dass alle Teilnehmenden mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sind, und die Gemeinschaft eine bestimmte Mindestmenge an Stromerzeugung im Verhältnis zur Gesamtanschlussleistung erreicht. Zusätzlich gelten gesetzliche Anforderungen: Die LEG-Mitglieder müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in geografischer Nähe zueinander befinden – also innerhalb einer politischen Gemeinde oder eines Quartiers.

Mit dem klaren Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Revision des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 wird ab 2026 der Weg frei für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Somit wird es möglich sein, privat produzierten Solarstrom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu eigenen Konditionen zu verkaufen und sich so untereinander mit lokal erzeugter Energie zu versorgen. Innerhalb der LEG fliesst der Solarstrom über das öffentliche Stromnetz, wobei nur ein reduzierter Netznutzungstarif verrechnet wird. Denn: Durch den lokalen Verbrauch des Stroms vor Ort wird das Netz entlastet. Jeder Haushalt kann bei einer LEG mitmachen, unabhängig davon, ob selbst Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt wird oder nicht. Dies führt zu einer nachhaltigeren und unabhängigeren Energieversorgung, spart Kosten und schont die Umwelt.

Eine LEG gründen: wer kann und was brauchts dafür?

An einer LEG können Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien – seien dies Private, Unternehmen oder Gemeinden – und Endverbraucher teilnehmen, sowie auch Prosumer (gleichzeitig Produzent und Konsument) und Speicherbetreiber. Auch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) können in die LEG eingebunden werden. Als grundversorgtes Mitglied einer LEG bleibt man dabei Kunde bzw. Kundin des lokalen Energieversorgers. Dieser stellt den zusätzlich benötigten Strom zur Verfügung, sollte der innerhalb der LEG produzierte Solarstrom nicht für alle ausreichen.

Voraussetzung für die Gründung einer LEG ist, dass alle Teilnehmenden mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sind, und die Gemeinschaft eine bestimmte Mindestmenge an Stromerzeugung im Verhältnis zur Gesamtanschlussleistung erreicht. Zusätzlich gelten gesetzliche Anforderungen: Die LEG-Mitglieder müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in geografischer Nähe zueinander befinden – also innerhalb einer politischen Gemeinde oder eines Quartiers.

In einer Gemeinde bilden Häuser und Gebäude mit einer Solaranlage zusammen mit den Nachbarhäusern eine LEG und teilen so den lokal produzierten Solarstrom untereinander.

So funktioniert eine LEG in der Praxis

Soweit das Prinzip. Doch wie genau sieht die Umsetzung aus? Dazu ein Beispiel: In einer Gemeinde gibt es diverse Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Solaranlage. Auch verschiedene Gebäude der Gemeindeverwaltung sowie grosse Dächer lokal ansässiger Unternehmen sind mit einer Anlage bestückt. Zusammen mit den Nachbarhäusern bilden diese eine LEG. Bei schönem Wetter mit Sonnenschein beziehen die Häuser ohne Solaranlage den überschüssigen Strom von den Nachbardächern nebenan mit Solaranlage. Wie viel nun für den so geteilten Strom bezahlt wird, vereinbaren die LEG-Teilnehmer untereinander. Gleichzeitig gibt es einen Abschlag auf den Netznutzungstarif. So profitieren sowohl die lokalen Produzenten als auch die Abnehmer in einer LEG: Wer Strom liefert, kann ihn innerhalb der LEG oft zu attraktiveren Konditionen verkaufen als bei einer Rückspeisung ins öffentliche Netz. Wer Strom bezieht, profitiert auch ohne eigene Solaranlage von lokalem, nachhaltigem Strom und bezahlt dafür aufgrund des reduzierten Netznutzungsentgelts in der Regel weniger, als wenn der Strom vom Energieversorgungsunternehmen bezogen würde.

Als Gemeinde die Energiewende vor Ort proaktiv gestalten

Mit der Gründung einer LEG zum 1. Januar 2026 haben Gemeinden die Chance, die Energiewende aktiv mitzugestalten – direkt vor Ort und im Schulterschluss mit der lokalen Bevölkerung. Durch die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom fördern sie den Ausbau erneuerbarer Energien, stärken die regionale Wertschöpfung und ermöglichen der Bevölkerung den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Konditionen, ohne dass diese in eine eigene Solaranlage investieren müssen. So positionieren sich Gemeinden als Vorreiter in Sachen zukunftsgerichtete Energieversorgung. Der Aufwand bleibt dabei gering: Als Dienstleister mit fortschrittlichen Energielösungen unterstützt EKZ interessierte Gemeinden bei der Umsetzung einer LEG. EKZ steht bereits mit mehreren Gemeinden im aktiven Austausch, um die Gründung einer LEG zielgerichtet zu unterstützen.

Startschuss für LEG in 2026

Bevor LEG am 1. Januar 2026 offiziell starten können, müssen noch einige offene Fragen geklärt werden. Als zukunftsgerichteter Energiedienstleister begleitet EKZ diesen Prozess aktiv mit und erarbeitet derzeit konkrete LEG-Lösungen, die es interessierten Gemeinden ermöglichen, die Energiewende in naher Zukunft lokal mitzugestalten. Eines ist klar: Wer sich frühzeitig informiert und sich vernetzt, kann 2026 mit viel Potenzial starten – und möglicherweise schon bald nicht nur den Garten, sondern auch den Strom mit den Nachbarn teilen.

So funktioniert eine LEG in der Praxis

Soweit das Prinzip. Doch wie genau sieht die Umsetzung aus? Dazu ein Beispiel: In einer Gemeinde gibt es diverse Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Solaranlage. Auch verschiedene Gebäude der Gemeindeverwaltung sowie grosse Dächer lokal ansässiger Unternehmen sind mit einer Anlage bestückt. Zusammen mit den Nachbarhäusern bilden diese eine LEG. Bei schönem Wetter mit Sonnenschein beziehen die Häuser ohne Solaranlage den überschüssigen Strom von den Nachbardächern nebenan mit Solaranlage. Wie viel nun für den so geteilten Strom bezahlt wird, vereinbaren die LEG-Teilnehmer untereinander. Gleichzeitig gibt es einen Abschlag auf den Netznutzungstarif. So profitieren sowohl die lokalen Produzenten als auch die Abnehmer in einer LEG: Wer Strom liefert, kann ihn innerhalb der LEG oft zu attraktiveren Konditionen verkaufen als bei einer Rückspeisung ins öffentliche Netz. Wer Strom bezieht, profitiert auch ohne eigene Solaranlage von lokalem, nachhaltigem Strom und bezahlt dafür aufgrund des reduzierten Netznutzungsentgelts in der Regel weniger, als wenn der Strom vom Energieversorgungsunternehmen bezogen würde.

Als Gemeinde die Energiewende vor Ort proaktiv gestalten

Mit der Gründung einer LEG zum 1. Januar 2026 haben Gemeinden die Chance, die Energiewende aktiv mitzugestalten – direkt vor Ort und im Schulterschluss mit der lokalen Bevölkerung. Durch die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Solarstrom fördern sie den Ausbau erneuerbarer Energien, stärken die regionale Wertschöpfung und ermöglichen der Bevölkerung den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Konditionen, ohne dass diese in eine eigene Solaranlage investieren müssen. So positionieren sich Gemeinden als Vorreiter in Sachen zukunftsgerichtete Energieversorgung. Der Aufwand bleibt dabei gering: Als Dienstleister mit fortschrittlichen Energielösungen unterstützt EKZ interessierte Gemeinden bei der Umsetzung einer LEG. EKZ steht bereits mit mehreren Gemeinden im aktiven Austausch, um die Gründung einer LEG zielgerichtet zu unterstützen.

Startschuss für LEG in 2026

Bevor LEG am 1. Januar 2026 offiziell starten können, müssen noch einige offene Fragen geklärt werden. Als zukunftsgerichteter Energiedienstleister begleitet EKZ diesen Prozess aktiv mit und erarbeitet derzeit konkrete LEG-Lösungen, die es interessierten Gemeinden ermöglichen, die Energiewende in naher Zukunft lokal mitzugestalten. Eines ist klar: Wer sich frühzeitig informiert und sich vernetzt, kann 2026 mit viel Potenzial starten – und möglicherweise schon bald nicht nur den Garten, sondern auch den Strom mit den Nachbarn teilen.

Haben Sie Interesse an einer LEG in Ihrer Gemeinde und möchten informiert bleiben?

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