Mit dem klaren Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Revision des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 wird ab 2026 der Weg frei für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Somit wird es möglich sein, privat produzierten Solarstrom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu eigenen Konditionen zu verkaufen und sich so untereinander mit lokal erzeugter Energie zu versorgen. Innerhalb der LEG fliesst der Solarstrom über das öffentliche Stromnetz, wobei nur ein reduzierter Netznutzungstarif verrechnet wird. Denn: Durch den lokalen Verbrauch des Stroms vor Ort wird das Netz entlastet. Jeder Haushalt kann bei einer LEG mitmachen, unabhängig davon, ob selbst Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt wird oder nicht. Dies führt zu einer nachhaltigeren und unabhängigeren Energieversorgung, spart Kosten und schont die Umwelt.
Eine LEG gründen: wer kann und was brauchts dafür?
An einer LEG können Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien – seien dies Private, Unternehmen oder Gemeinden – und Endverbraucher teilnehmen, sowie auch Prosumer (gleichzeitig Produzent und Konsument) und Speicherbetreiber. Auch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) können in die LEG eingebunden werden. Als grundversorgtes Mitglied einer LEG bleibt man dabei Kunde bzw. Kundin des lokalen Energieversorgers. Dieser stellt den zusätzlich benötigten Strom zur Verfügung, sollte der innerhalb der LEG produzierte Solarstrom nicht für alle ausreichen.
Voraussetzung für die Gründung einer LEG ist, dass alle Teilnehmenden mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sind, und die Gemeinschaft eine bestimmte Mindestmenge an Stromerzeugung im Verhältnis zur Gesamtanschlussleistung erreicht. Zusätzlich gelten gesetzliche Anforderungen: Die LEG-Mitglieder müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in geografischer Nähe zueinander befinden – also innerhalb einer politischen Gemeinde oder eines Quartiers.
Mit dem klaren Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zur Revision des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 wird ab 2026 der Weg frei für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Somit wird es möglich sein, privat produzierten Solarstrom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu eigenen Konditionen zu verkaufen und sich so untereinander mit lokal erzeugter Energie zu versorgen. Innerhalb der LEG fliesst der Solarstrom über das öffentliche Stromnetz, wobei nur ein reduzierter Netznutzungstarif verrechnet wird. Denn: Durch den lokalen Verbrauch des Stroms vor Ort wird das Netz entlastet. Jeder Haushalt kann bei einer LEG mitmachen, unabhängig davon, ob selbst Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt wird oder nicht. Dies führt zu einer nachhaltigeren und unabhängigeren Energieversorgung, spart Kosten und schont die Umwelt.
Eine LEG gründen: wer kann und was brauchts dafür?
An einer LEG können Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien – seien dies Private, Unternehmen oder Gemeinden – und Endverbraucher teilnehmen, sowie auch Prosumer (gleichzeitig Produzent und Konsument) und Speicherbetreiber. Auch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV und vZEV) können in die LEG eingebunden werden. Als grundversorgtes Mitglied einer LEG bleibt man dabei Kunde bzw. Kundin des lokalen Energieversorgers. Dieser stellt den zusätzlich benötigten Strom zur Verfügung, sollte der innerhalb der LEG produzierte Solarstrom nicht für alle ausreichen.
Voraussetzung für die Gründung einer LEG ist, dass alle Teilnehmenden mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sind, und die Gemeinschaft eine bestimmte Mindestmenge an Stromerzeugung im Verhältnis zur Gesamtanschlussleistung erreicht. Zusätzlich gelten gesetzliche Anforderungen: Die LEG-Mitglieder müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in geografischer Nähe zueinander befinden – also innerhalb einer politischen Gemeinde oder eines Quartiers.