Welche Massnahmen kann der Bundesrat anordnen?
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Ordnet der Bundesrat Massnahmen zur Bewältigung einer Strommangellage an, haben diese folgendes Ziel:

die Stromversorgung, also das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und Stromverbrauch, soll auf reduziertem Niveau aufrecht erhalten werden können.

Im Bereitschaftsgrad 4 hat der Bundesrat die Möglichkeit, die zentrale Steuerung des schweizerischen Kraftwerkparks, ein Verbot bestimmter Stromverbraucher (Einschränkungen oder Verbote von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen) oder Stromkontingentierungen anzuordnen.

Verhindern von Abschaltungen

Solche Massnahmen haben Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben. Sie sollen aber Wirtschaft und Bevölkerung vor noch einschneidenderen Massnahmen schützen. So sollen Netzabschaltungen unbedingt verhindert werden, während denen nicht nur weniger, sondern während jeweils vier Stunden gar kein Strom zur Verfügung stünde.

Kontingentierungen für Grossverbraucher

Von Stromkontingentierungen wären Grossverbraucher betroffen, die über 100 MWh pro Jahr verbrauchen. Diese Grossverbraucher würden individuell dazu verpflichtet werden, eine gewisse Strommenge einzusparen. Die Verteilnetzbetreiber, darunter EKZ, haben ihre schweizweit rund 30’000 Stromgrosskunden bereits darum gebeten, vorausschauend Vorbereitungen für den Fall einer möglichen Strommangellage zutreffen. Grosskunden haben so die Möglichkeit, die Beeinträchtigungen im Betrieb im Krisenfall so gering wie möglich zu halten.

Ordnet der Bundesrat Massnahmen zur Bewältigung einer Strommangellage an, haben diese folgendes Ziel:

die Stromversorgung, also das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und Stromverbrauch, soll auf reduziertem Niveau aufrecht erhalten werden können.

Im Bereitschaftsgrad 4 hat der Bundesrat die Möglichkeit, die zentrale Steuerung des schweizerischen Kraftwerkparks, ein Verbot bestimmter Stromverbraucher (Einschränkungen oder Verbote von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen) oder Stromkontingentierungen anzuordnen.

Verhindern von Abschaltungen

Solche Massnahmen haben Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben. Sie sollen aber Wirtschaft und Bevölkerung vor noch einschneidenderen Massnahmen schützen. So sollen Netzabschaltungen unbedingt verhindert werden, während denen nicht nur weniger, sondern während jeweils vier Stunden gar kein Strom zur Verfügung stünde.

Kontingentierungen für Grossverbraucher

Von Stromkontingentierungen wären Grossverbraucher betroffen, die über 100 MWh pro Jahr verbrauchen. Diese Grossverbraucher würden individuell dazu verpflichtet werden, eine gewisse Strommenge einzusparen. Die Verteilnetzbetreiber, darunter EKZ, haben ihre schweizweit rund 30’000 Stromgrosskunden bereits darum gebeten, vorausschauend Vorbereitungen für den Fall einer möglichen Strommangellage zutreffen. Grosskunden haben so die Möglichkeit, die Beeinträchtigungen im Betrieb im Krisenfall so gering wie möglich zu halten.

Energieberatung für Unternehmen Ostral.ch nicht-verschwenden.ch

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