Unser Artikel unter dem Titel «Leuchtstofflampenverbot: Was jetzt?» ist auf enormes Interesse gestossen. Der Artikel gehört zu den meistgeklickten überhaupt auf unserem Blog. Über Social Media haben uns in der Folge zahlreiche Kommentare, Unklarheiten und Fragen erreicht, die wir an dieser Stelle klären möchten:
Wer ist für das Verbot der Leuchtstofflampen verantwortlich?
Dieses Verbot wurde von der EU ausgesprochen. Es geht dabei nicht primär um die Energieeffizienz, denn T8- und insbesondere T5-Leuchten weisen diesbezüglich keine schlechte Bilanz auf. Leuchtstofflampen enthalten jedoch kleine Mengen an Quecksilber, welche als gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbietet diese Beimischung von giftigem Quecksilber.
Per wann werden die Leuchtstofflampen verboten?
Verboten wird per Ende September die «In-Verkehr-Bringung» dieser Leuchtmittel. Lager dürfen auch nach Oktober 2023 noch geleert werden, bestehende Leuchtmittel weiterhin in Betrieb bleiben. Wir raten jedoch davon ab, Leuchtstofflampen im grossen Stil einzukaufen und einzulagern.
Wie gehe ich als Firma oder Liegenschaftsbesitzer vor, um Leuchtstofflampen zu ersetzen?
Was man in grösseren Liegenschaften tun kann, haben wir in diesem Artikel in drei Lösungsvarianten beschrieben. «Bei den Unternehmen ist die Umrüstung auf LED ohnehin schon länger am Laufen», sagt zudem André Montani von der EKZ-Energieberatung. Firmen, die ihre Stromeffizienz durch einen Beleuchtungsersatz deutlich steigern, können vom EKZ-Förderprogramm profitieren.
Wie gehe ich als Mieter oder Wohneigentümer vor, um Leuchtstofflampen zu ersetzen?
Mieter und Eigenheimbesitzerinnen haben meist nur wenige Leuchtstofflampen im Einsatz. Anzutreffen sind sie üblicherweise im Keller oder vielleicht in einer Garage. Hierfür sind im Handel diverse preiswerte Leuchten oder Leuchtmittel als Ersatz zu finden.
Manchmal sind Leuchtstofflampen in Spiegelschränken verbaut, welche eine feste Vermassung haben. LED-Röhren sind inzwischen in diversen Längen von 500, 900, 1200 und 1500 mm erhältlich. Sollte keines der genannten LED-Leuchtmittel in den Spiegelschrank passen, so gibt es immer noch LED-Armaturen und LED-Einbausätze, die verhindern, dass gleich der ganze Spiegelschrank ersetzt werden muss. Ein guter Elektroinstallateur kann Sie diesbezüglich beraten.
Grundsätzlich kann gesagt werden: Für Leuchtstofflampen der Typen T8 und T5 gibt es schon verschiedene Ersatz-LEDs im Handel. Und es werden demnächst noch mehr: Denn die Leuchtmittelhersteller werden schnellstens entsprechende LED-Ersatzprodukte auf den Markt bringen – aus eigenem Interesse. Vielleicht sind diese anfänglich noch etwas teurer. Aber den Spiegelschrank wird deswegen niemand ausbauen müssen.