Leuchtstofflampenverbot: Keine Sorge beim Spiegelschrank

Ab diesem Herbst dürfen keine Leuchtstofflampen mehr in den Verkehr gebracht werden (wir haben berichtet). In der Folge haben uns besorgte und teilweise auch erzürnte Nachrichten erreicht. Hier die Antworten zu den wichtigsten Punkten.

Anja Rubin
31. Januar 2023
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Foto: Norbert Egli

Die Leuchtmittelhersteller werden schnellstens noch mehr passende LED-Ersatzprodukte auf den Markt bringen – aus eigenem Interesse. Den Spiegelschrank wird wegen der Leuchte also niemand ausbauen müssen. 

Die Leuchtmittelhersteller werden schnellstens noch mehr passende LED-Ersatzprodukte auf den Markt bringen – aus eigenem Interesse. Den Spiegelschrank wird wegen der Leuchte also niemand ausbauen müssen. 

Unser Artikel unter dem Titel «Leuchtstofflampenverbot: Was jetzt?» ist auf enormes Interesse gestossen. Der Artikel gehört zu den meistgeklickten überhaupt auf unserem Blog. Über Social Media haben uns in der Folge zahlreiche Kommentare, Unklarheiten und Fragen erreicht, die wir an dieser Stelle klären möchten:

Wer ist für das Verbot der Leuchtstofflampen verantwortlich?

Dieses Verbot wurde von der EU ausgesprochen. Es geht dabei nicht primär um die Energieeffizienz, denn T8- und insbesondere T5-Leuchten weisen diesbezüglich keine schlechte Bilanz auf. Leuchtstofflampen enthalten jedoch kleine Mengen an Quecksilber, welche als gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbietet diese Beimischung von giftigem Quecksilber.

Per wann werden die Leuchtstofflampen verboten?

Verboten wird per Ende September die «In-Verkehr-Bringung» dieser Leuchtmittel. Lager dürfen auch nach Oktober 2023 noch geleert werden, bestehende Leuchtmittel weiterhin in Betrieb bleiben. Wir raten jedoch davon ab, Leuchtstofflampen im grossen Stil einzukaufen und einzulagern.

Wie gehe ich als Firma oder Liegenschaftsbesitzer vor, um Leuchtstofflampen zu ersetzen?

Was man in grösseren Liegenschaften tun kann, haben wir in diesem Artikel in drei Lösungsvarianten beschrieben. «Bei den Unternehmen ist die Umrüstung auf LED ohnehin schon länger am Laufen», sagt zudem André Montani von der EKZ-Energieberatung. Firmen, die ihre Stromeffizienz durch einen Beleuchtungsersatz deutlich steigern, können vom EKZ-Förderprogramm profitieren.

Wie gehe ich als Mieter oder Wohneigentümer vor, um Leuchtstofflampen zu ersetzen?

Mieter und Eigenheimbesitzerinnen haben meist nur wenige Leuchtstofflampen im Einsatz. Anzutreffen sind sie üblicherweise im Keller oder vielleicht in einer Garage. Hierfür sind im Handel diverse preiswerte Leuchten oder Leuchtmittel als Ersatz zu finden.

Manchmal sind Leuchtstofflampen in Spiegelschränken verbaut, welche eine feste Vermassung haben. LED-Röhren sind inzwischen in diversen Längen von 500, 900, 1200 und 1500 mm erhältlich. Sollte keines der genannten LED-Leuchtmittel in den Spiegelschrank passen, so gibt es immer noch LED-Armaturen und LED-Einbausätze, die verhindern, dass gleich der ganze Spiegelschrank ersetzt werden muss. Ein guter Elektroinstallateur kann Sie diesbezüglich beraten.

Grundsätzlich kann gesagt werden: Für Leuchtstofflampen der Typen T8 und T5 gibt es schon verschiedene Ersatz-LEDs im Handel. Und es werden demnächst noch mehr: Denn die Leuchtmittelhersteller werden schnellstens entsprechende LED-Ersatzprodukte auf den Markt bringen – aus eigenem Interesse. Vielleicht sind diese anfänglich noch etwas teurer. Aber den Spiegelschrank wird deswegen niemand ausbauen müssen.

Unser Artikel unter dem Titel «Leuchtstofflampenverbot: Was jetzt?» ist auf enormes Interesse gestossen. Der Artikel gehört zu den meistgeklickten überhaupt auf unserem Blog. Über Social Media haben uns in der Folge zahlreiche Kommentare, Unklarheiten und Fragen erreicht, die wir an dieser Stelle klären möchten:

Wer ist für das Verbot der Leuchtstofflampen verantwortlich?

Dieses Verbot wurde von der EU ausgesprochen. Es geht dabei nicht primär um die Energieeffizienz, denn T8- und insbesondere T5-Leuchten weisen diesbezüglich keine schlechte Bilanz auf. Leuchtstofflampen enthalten jedoch kleine Mengen an Quecksilber, welche als gesundheitsgefährdend einzustufen sind. Die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbietet diese Beimischung von giftigem Quecksilber.

Per wann werden die Leuchtstofflampen verboten?

Verboten wird per Ende September die «In-Verkehr-Bringung» dieser Leuchtmittel. Lager dürfen auch nach Oktober 2023 noch geleert werden, bestehende Leuchtmittel weiterhin in Betrieb bleiben. Wir raten jedoch davon ab, Leuchtstofflampen im grossen Stil einzukaufen und einzulagern.

Wie gehe ich als Firma oder Liegenschaftsbesitzer vor, um Leuchtstofflampen zu ersetzen?

Was man in grösseren Liegenschaften tun kann, haben wir in diesem Artikel in drei Lösungsvarianten beschrieben. «Bei den Unternehmen ist die Umrüstung auf LED ohnehin schon länger am Laufen», sagt zudem André Montani von der EKZ-Energieberatung. Firmen, die ihre Stromeffizienz durch einen Beleuchtungsersatz deutlich steigern, können vom EKZ-Förderprogramm profitieren.

Wie gehe ich als Mieter oder Wohneigentümer vor, um Leuchtstofflampen zu ersetzen?

Mieter und Eigenheimbesitzerinnen haben meist nur wenige Leuchtstofflampen im Einsatz. Anzutreffen sind sie üblicherweise im Keller oder vielleicht in einer Garage. Hierfür sind im Handel diverse preiswerte Leuchten oder Leuchtmittel als Ersatz zu finden.

Manchmal sind Leuchtstofflampen in Spiegelschränken verbaut, welche eine feste Vermassung haben. LED-Röhren sind inzwischen in diversen Längen von 500, 900, 1200 und 1500 mm erhältlich. Sollte keines der genannten LED-Leuchtmittel in den Spiegelschrank passen, so gibt es immer noch LED-Armaturen und LED-Einbausätze, die verhindern, dass gleich der ganze Spiegelschrank ersetzt werden muss. Ein guter Elektroinstallateur kann Sie diesbezüglich beraten.

Grundsätzlich kann gesagt werden: Für Leuchtstofflampen der Typen T8 und T5 gibt es schon verschiedene Ersatz-LEDs im Handel. Und es werden demnächst noch mehr: Denn die Leuchtmittelhersteller werden schnellstens entsprechende LED-Ersatzprodukte auf den Markt bringen – aus eigenem Interesse. Vielleicht sind diese anfänglich noch etwas teurer. Aber den Spiegelschrank wird deswegen niemand ausbauen müssen.

So geht der Leuchtmittelaustausch
Dies ist der Fahrplan bei der Ausphasung der Leuchstofflampen.
Dies ist der Fahrplan bei der Ausphasung der Leuchstofflampen.
Schweizerische Lichtgesellschaft SLG
Die Garage in Forch vor der Sanierung: düster, unfreundlich, ungleichmässig ausgeleuchtet.
Die Garage in Forch vor der Sanierung: düster, unfreundlich, ungleichmässig ausgeleuchtet.
Bilder: Norbert Egli
Ein ganz anderes Bild nach der umfassenden Sanierung: Die Parkplätze erstrahlen in hellem und gleichmässigem Licht. Dies dank neuem Anstrich, modernen LED-Leuchten und sorgfältig geplanter Platzierung der Lampen.
Ein ganz anderes Bild nach der umfassenden Sanierung: Die Parkplätze erstrahlen in hellem und gleichmässigem Licht. Dies dank neuem Anstrich, modernen LED-Leuchten und sorgfältig geplanter Platzierung der Lampen.
Norbert Egli

Stichwort Leuchtmittelverbot

Die Lichtindustrie steht aktuell vor grundlegenden Veränderungen: Bereits verboten in den vergangenen Jahren wurden die Leuchtmittel, welche eine schlechte Energiebilanz aufweisen, so die Glühbirne, Halogen- und Energiesparlampen. Sie weisen entweder einen schlechten Wirkungsgrad aus, brauchen zu viel Energie in der Herstellung oder verfügen über problematische Inhaltsstoffe. Ab Ende Februar 2023 dürfen nun keine Kompaktleuchtstofflampen, ab Ende August 2023 keine Leuchtstoffröhren mehr in Verkehr gebracht werden, da diese Quecksilber enthalten.

Grundsätzlich müssen funktionierende Leuchten nicht vorzeitig ersetzt werden – auch wenn sie vielleicht bereits aus dem Verkauf genommen wurden. Da diese alten Leuchtmittel eine deutlich kürzere Lebensdauer haben als die LED-Technik, dürften sie jedoch bald von selbst verschwinden oder irgendwann nur noch dort anzutreffen sein, wo sie sehr selten genutzt werden. Von Hamsterkäufen der Restbestände raten wir klar ab, denn sie sind weder finanziell noch ökologisch sinnvoll.

Die Lichtindustrie steht aktuell vor grundlegenden Veränderungen: Bereits verboten in den vergangenen Jahren wurden die Leuchtmittel, welche eine schlechte Energiebilanz aufweisen, so die Glühbirne, Halogen- und Energiesparlampen. Sie weisen entweder einen schlechten Wirkungsgrad aus, brauchen zu viel Energie in der Herstellung oder verfügen über problematische Inhaltsstoffe. Ab Ende Februar 2023 dürfen nun keine Kompaktleuchtstofflampen, ab Ende August 2023 keine Leuchtstoffröhren mehr in Verkehr gebracht werden, da diese Quecksilber enthalten.

Grundsätzlich müssen funktionierende Leuchten nicht vorzeitig ersetzt werden – auch wenn sie vielleicht bereits aus dem Verkauf genommen wurden. Da diese alten Leuchtmittel eine deutlich kürzere Lebensdauer haben als die LED-Technik, dürften sie jedoch bald von selbst verschwinden oder irgendwann nur noch dort anzutreffen sein, wo sie sehr selten genutzt werden. Von Hamsterkäufen der Restbestände raten wir klar ab, denn sie sind weder finanziell noch ökologisch sinnvoll.

Beispiele für Lichtsanierungen

Hier finden Sie verschiedene Beispiele für moderne Lichtlösungen, die Kundinnen und Kunden mit unserer Tochterfirma EKZ Eltop AG umgesetzt haben. Lassen Sie sich inspirieren. 

Hier finden Sie verschiedene Beispiele für moderne Lichtlösungen, die Kundinnen und Kunden mit unserer Tochterfirma EKZ Eltop AG umgesetzt haben. Lassen Sie sich inspirieren. 

Zu den Referenzen
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