Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Hinzu kommt pro Woche eine Stunde, die als Vorholzeit für Brückentage angerechnet wird. Homeoffice und Teilzeitarbeit ist bei gegenseitigem Einverständnis grundsätzlich möglich, sofern die betriebliche Machbarkeit gegeben ist.
Ferien
Bis 20. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Ab 21. – 49. Altersjahr: 25 Arbeitstage
Ab 50. – 56. Altersjahr: 27 Arbeitstage
Ab 57. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Pro Jahr können in Absprache mit dem/der Vorgesetzten unkompliziert bis zu zwei weiteren Wochen Ferien «gekauft» werden (auch tageweise).
Weihnachten/Neujahr und weitere Freitage
Der Freitag nach Auffahrt sowie die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als vorgeholte Freitage. Mit der geleisteten Vorholzeit erhalten die Mitarbeitenden zusätzlich ca. 2,5 Freitage pro Kalenderjahr.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Hinzu kommt pro Woche eine Stunde, die als Vorholzeit für Brückentage angerechnet wird. Homeoffice und Teilzeitarbeit ist bei gegenseitigem Einverständnis grundsätzlich möglich, sofern die betriebliche Machbarkeit gegeben ist.
Ferien
Bis 20. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Ab 21. – 49. Altersjahr: 25 Arbeitstage
Ab 50. – 56. Altersjahr: 27 Arbeitstage
Ab 57. Altersjahr: 30 Arbeitstage
Pro Jahr können in Absprache mit dem/der Vorgesetzten unkompliziert bis zu zwei weiteren Wochen Ferien «gekauft» werden (auch tageweise).
Weihnachten/Neujahr und weitere Freitage
Der Freitag nach Auffahrt sowie die Werktage zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als vorgeholte Freitage. Mit der geleisteten Vorholzeit erhalten die Mitarbeitenden zusätzlich ca. 2,5 Freitage pro Kalenderjahr.