Förderprogramm Luft-Luft-Wärmepumpe
Profitieren Sie beim Ersatz Ihrer Elektroheizung

Förderprogramm Luft-Luft-Wärmepumpe
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre alte Elektroheizung durch eine effiziente und kostengünstige Alternative zu ersetzen: eine Luft-Luft-Wärmepumpe, auch bekannt als Klimagerät oder Klimaanlage. Reduzieren Sie Ihre Energiekosten und leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende im Kanton Zürich.

Welche Luft-Luft-Wärmepumpen werden gefördert?

Ab sofort fördern wir den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem durch Luft-Luft-Wärmepumpen. Es werden nur Klimageräte gefördert, die auf topten.ch gelistet sind und folgende Effizienzanforderungen erfüllen:

  • mindestens Energieklasse A++
  • bei Multi-Split-Truhengeräten: mindestens A+

Eine Übersicht der förderberechtigten Geräte finden Sie hier:

 

 

Wer profitiert von der Förderung?

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern mit GEAK-Gebäudeenergieklasse D oder besser.

Wie hoch ist die Förderung?

Einfamilienhäuser (EFH): 20 % der Nettoinvestitionskosten, maximal CHF 2'000.–

Mehrfamilienhäuser (MFH): 20 % der Nettoinvestitionskosten, maximal CHF 8'000.– pro Gebäude

Bedingungen, um von der Förderung zu profitieren
  • Die Aktion gilt exklusiv für Netzkundinnen und Netzkunden der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich: EKZ-Versorgungsgebiet.
  • Die Förderung gilt ausschliesslich für den vollständigen Ersatz von nicht mobilen, dezentralen Elektroheizungen ohne Wärmeverteilsystem in Wohnbauten mit GEAK-Gebäudeenergieklasse D oder besser. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Gefördert werden Luft-Luft-Wärmepumpen, die bewilligt und betriebsfertig installiert sind und mindestens einen Aussen- sowie einen Innenteil umfassen. Pro Gebäude sind maximal zwei Aussengeräte zugelassen.
  • Die Effizienzmassnahme wird vom BFE anerkannt.
  • Es werden nur Geräte gefördert, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2027 installiert wurden. Massgebend ist die Schlussrechnung, auf der Inbetriebnahmedatum und Montageort ersichtlich sein müssen.
  • Der Förderbeitrag kann bis spätestens 31. Januar 2028 beantragt werden.
  • Pro Haus oder Wohnung ist nur eine Förderung möglich.
  • Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird die Förderung nur pro EKZ-Kundennummer gewährt (EFH max. CHF 2'000.–, MFH max. CHF 8'000.–).
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten. 

Förderbeitrag beantragen

Bitte laden Sie folgende Dokumente in digitaler Form hoch:

  • Schlussrechnung (inkl. Bestelldatum, Inbetriebnahmedatum, Nettopreis, Montageadresse und Angaben zur ausführenden Firma)
  • Zahlungsbestätigung des Lieferanten oder Finanzinstituts
  • Foto der ersetzten Elektroheizung
  • Gebäudeenergieausweis (GEAK), falls vorhanden; ansonsten Angaben zu durchgeführten Gebäudesanierungen und zur Energiebezugsfläche
  • Baubewilligung der Gemeinde
  • Nachweis der fachgerechten Ausserbetriebnahme und Entsorgung der Elektroheizung (z. B. Formular oder Position auf der Rechnung)

Hier können Sie Ihren Förderbeitrag digital beantragen.

Der Einsendeschluss ist 31. Januar 2028.

Fragen zum Förderprogramm?

Sie sind unsicher, ob Ihr Klimagerät förderfähig ist? Nutzen Sie unser Anfrageformular, und wir klären das für Sie!

Planen Sie den Ersatz Ihrer Elektroheizung, wissen aber noch nicht, wie Sie vorgehen sollen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Heizungsberatung.

EKZ-Energieberatung
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