Lichtblick im Alltag: Tipps für effiziente Beleuchtung

Was bedeuten die Angaben auf der Verpackung von Lampen und Leuchten? Was muss ich beim Lampenersatz beachten? Kann ich meine alten Lampen im Kehricht entsorgen? Dies sind Fragen, die sich in Zusammenhang mit Leuchtmitteln im Privathaushalten stellen. Wir liefern antworten.

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Rund fünf Prozent des Stromverbrauchs wird in Schweizer Privathaushalten für die Beleuchtung genutzt. Obwohl dieser Anteil in den vergangenen Jahren bereits deutlich gesunken ist, besteht nach wie vor hohes Sparpotenzial. Etwa durch die konsequente Umstellung auf LED-Leuchten. Sparen lässt es sich auch, indem man die Energieeffizienzangaben auf der Verpackung des Herstellers beachtet. Die im EU-Raum gebräuchliche Energieetikette verwendet eine Skala von A bis G, wobei A die effizienteste Kategorie ist. In der Schweiz sind auch noch Leuchtmittel mit Angaben bis A++ im Umlauf, diese gelten jedoch als veraltet.  

Möglichst naturgetreue Lichtfarbe 

Zusätzliche Angaben auf der Verpackung von LED-Leuchtmitteln betreffen etwa die Farbwiedergabe (CRI) oder den Abstrahlwinkel. Der CRI-Wert gibt an, wie naturgetreu die Farben unter einer Lichtquelle im Vergleich zum Tageslicht wahrgenommen werden. Ein CRI-Wert von mindestens 80 Ra ist dabei Voraussetzung für gutes Licht. Zum Vergleich: Farben im Sonnenlicht erreichen einen optimalen Ra-Wert von 100. Der Abstrahlwinkel indiziert, in welchem Winkel das Licht von der Lichtquelle ausgestrahlt wird. Ein kleinerer Winkel bewirkt eine stärkere Fokussierung des Lichts in eine bestimmte Richtung, während ein grösserer Winkel zu einer breiteren Lichtverteilung führt. Für die Grundbeleuchtung sind mindestens 120 Grad erforderlich. Eine Rundum-Abstrahlung, wie sie bei sichtbaren Lampen vorkommt, wird mit 360 Grad angegeben. Im Gegensatz dazu haben Spots deutlich kleinere Abstrahlwinkel von 10 bis 120 Grad.  

Leuchten richtig ersetzen 

Seit September 2023 dürfen keine Leuchtstofflampen mehr in Verkehr gebracht werden. Beim Ersatz ist darauf zu achten, dass sich Leuchtstoffröhren nicht immer problemlos im 1:1-Verhältnis durch LED-Röhren ersetzen lassen. Es gibt verschiedene Installationsarten, die unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Je nach Anwendungsort kann es sinnvoll sein, die alte, konventionelle Leuchte direkt durch eine neue LED-Systemleuchte auszutauschen. Halogenlampen dürfen bereits seit 2021 weitgehend nicht mehr verkauft werden. Beim Austausch einer Halogenlampe durch ein effizienteres Leuchtmittel gilt: Fassung, Grösse und Leistung müssen stimmen. Unkompliziert gestaltet sich der Ersatz der Glühlampe. Grundsätzlich kann heute jede Art von Glühlampe durch eine (um ein Vielfaches effizientere) LED-Lampe ersetzt werden. Um eine gleichwertige LED-Alternative zu finden, empfiehlt es sich, die alte Lampe mit ins Geschäft zu nehmen. Genau gleich verhält es sich mit den Energiesparlampen. Auch sie können 1:1 durch LED ersetzt werden.  

Leuchten richtig entsorgen 

Vorsicht bei der Entsorgung. Glühlampen und Halogenlampen können problemlos im Hauskehricht entsorgt werden. Nicht so Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren: Aufgrund des enthaltenen giftigen Quecksilbers und der verwertbaren Metalle gehören sie nicht in den Kehricht. Sie können kostenlos in jedem Verkaufsgeschäft oder bei Sammelstellen zurückgegeben werden. Auch LED-Lampen und Vorschaltgeräte sollten nicht im Müll landen, sondern aufgrund der enthaltenen Elektronik recycelt werden. Auch sie können kostenfrei bei Verkaufs- und Sammelstellen abgegeben werden. 

Rund fünf Prozent des Stromverbrauchs wird in Schweizer Privathaushalten für die Beleuchtung genutzt. Obwohl dieser Anteil in den vergangenen Jahren bereits deutlich gesunken ist, besteht nach wie vor hohes Sparpotenzial. Etwa durch die konsequente Umstellung auf LED-Leuchten. Sparen lässt es sich auch, indem man die Energieeffizienzangaben auf der Verpackung des Herstellers beachtet. Die im EU-Raum gebräuchliche Energieetikette verwendet eine Skala von A bis G, wobei A die effizienteste Kategorie ist. In der Schweiz sind auch noch Leuchtmittel mit Angaben bis A++ im Umlauf, diese gelten jedoch als veraltet.  

Möglichst naturgetreue Lichtfarbe 

Zusätzliche Angaben auf der Verpackung von LED-Leuchtmitteln betreffen etwa die Farbwiedergabe (CRI) oder den Abstrahlwinkel. Der CRI-Wert gibt an, wie naturgetreu die Farben unter einer Lichtquelle im Vergleich zum Tageslicht wahrgenommen werden. Ein CRI-Wert von mindestens 80 Ra ist dabei Voraussetzung für gutes Licht. Zum Vergleich: Farben im Sonnenlicht erreichen einen optimalen Ra-Wert von 100. Der Abstrahlwinkel indiziert, in welchem Winkel das Licht von der Lichtquelle ausgestrahlt wird. Ein kleinerer Winkel bewirkt eine stärkere Fokussierung des Lichts in eine bestimmte Richtung, während ein grösserer Winkel zu einer breiteren Lichtverteilung führt. Für die Grundbeleuchtung sind mindestens 120 Grad erforderlich. Eine Rundum-Abstrahlung, wie sie bei sichtbaren Lampen vorkommt, wird mit 360 Grad angegeben. Im Gegensatz dazu haben Spots deutlich kleinere Abstrahlwinkel von 10 bis 120 Grad.  

Leuchten richtig ersetzen 

Seit September 2023 dürfen keine Leuchtstofflampen mehr in Verkehr gebracht werden. Beim Ersatz ist darauf zu achten, dass sich Leuchtstoffröhren nicht immer problemlos im 1:1-Verhältnis durch LED-Röhren ersetzen lassen. Es gibt verschiedene Installationsarten, die unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Je nach Anwendungsort kann es sinnvoll sein, die alte, konventionelle Leuchte direkt durch eine neue LED-Systemleuchte auszutauschen. Halogenlampen dürfen bereits seit 2021 weitgehend nicht mehr verkauft werden. Beim Austausch einer Halogenlampe durch ein effizienteres Leuchtmittel gilt: Fassung, Grösse und Leistung müssen stimmen. Unkompliziert gestaltet sich der Ersatz der Glühlampe. Grundsätzlich kann heute jede Art von Glühlampe durch eine (um ein Vielfaches effizientere) LED-Lampe ersetzt werden. Um eine gleichwertige LED-Alternative zu finden, empfiehlt es sich, die alte Lampe mit ins Geschäft zu nehmen. Genau gleich verhält es sich mit den Energiesparlampen. Auch sie können 1:1 durch LED ersetzt werden.  

Leuchten richtig entsorgen 

Vorsicht bei der Entsorgung. Glühlampen und Halogenlampen können problemlos im Hauskehricht entsorgt werden. Nicht so Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren: Aufgrund des enthaltenen giftigen Quecksilbers und der verwertbaren Metalle gehören sie nicht in den Kehricht. Sie können kostenlos in jedem Verkaufsgeschäft oder bei Sammelstellen zurückgegeben werden. Auch LED-Lampen und Vorschaltgeräte sollten nicht im Müll landen, sondern aufgrund der enthaltenen Elektronik recycelt werden. Auch sie können kostenfrei bei Verkaufs- und Sammelstellen abgegeben werden. 

Möchten Sie mehr erfahren? Ein neuer Ratgeber der EKZ-Energieberatung verrät Ihnen, wie Sie Ihre Beleuchtung zu Hause optimieren und verschönern können. Er bietet detaillierte Informationen zu Lampen und Leuchten und erweitert Ihr Allgemeinwissen: Was sind beispielsweise Lumen? Und welche Besonderheiten haben Filament-Lampen? Sie lesen es hier:  

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