Austausch Stromzähler

Austausch Stromzähler

In Ihrem Unternehmen ist der Austausch des Stromzählers geplant? Hier können Sie die Kontaktdaten der vor Ort zuständigen Person hinterlassen. Unser Montageteam meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren.

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Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.

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Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen:

Was kostet der Austausch des alten Stromzählers?

Für den neuen Zähler und die Installation fallen keine direkten Kosten an. 
Die Kosten, die beim Austausch entstehen, sind anrechenbare Netzkosten und werden über die Netznutzung verrechnet.

Für den neuen Zähler und die Installation fallen keine direkten Kosten an. 
Die Kosten, die beim Austausch entstehen, sind anrechenbare Netzkosten und werden über die Netznutzung verrechnet.

Was muss man beim Zugang zum Zähler beachten?

Der Zugang zum Zähler muss gefahrlos möglich sein, sodass unser Montageteam ohne Hindernisse zum Zähler gelangen.
 

Der Zugang zum Zähler muss gefahrlos möglich sein, sodass unser Montageteam ohne Hindernisse zum Zähler gelangen.
 

Können wir auf den Austausch verzichten und unseren alten Zähler behalten?

Das ist leider nicht möglich. Die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes schreibt seit dem 1. Januar 2018 die Einführung der neuen Stromzähler vor. 

Das ist leider nicht möglich. Die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes schreibt seit dem 1. Januar 2018 die Einführung der neuen Stromzähler vor. 

Können sich durch die neuen Zähler Störungen an Geräten ergeben?

Bei Messzählern, die via 2G/3G-Technologie ausgelesen werden, sind keine Störungen bekannt. In Ausnahmefällen kann es jedoch beim Einsatz der PLC-Technologie (PLAN+, G3) vorkommen, dass andere Geräte aufgrund mangelhafter Störfestigkeit auf das Kommunikationssignal reagieren. Dies kann sich beispielsweise durch selbsttätiges Ein- / Ausschalten von Touch-Lampen äussern.

 

Bei Messzählern, die via 2G/3G-Technologie ausgelesen werden, sind keine Störungen bekannt. In Ausnahmefällen kann es jedoch beim Einsatz der PLC-Technologie (PLAN+, G3) vorkommen, dass andere Geräte aufgrund mangelhafter Störfestigkeit auf das Kommunikationssignal reagieren. Dies kann sich beispielsweise durch selbsttätiges Ein- / Ausschalten von Touch-Lampen äussern.

 

Welche Massnahmen sollen beim Stromunterbruch beachtet werden?

Wichtig: Auf keinen Fall darf während eines Stromunterbruchs eine dezentrale Stromerzeugungsanlage, z.B. Solaranlage, Notstromgruppe, BHKW usw. Energie ins elektrische Netz der EKZ zurückspeisen.

Massnahmen vor dem Stromunterbruch:
• Bei allen elektrischen Geräten sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Dies gilt besonders für Alarmanlagen, automatische Torantriebe, automatische Pumpen, Heizungsanlagen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Ähnliches.
• Personenaufzüge und industrielle Maschinen nicht benutzen.
• Nicht ausfallsicheren Liftanlagen: Den Liftservice zum Wiedereinschalten der Anlage vorinformieren.
• Maschinen inklusive Steuerungen ganz ausschalten und vom Netz trennen.
• Computer und Zubehör: Daten sichern, Gerät herunterfahren, ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Unterhaltungselektronik und Telefonanlagen: Ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Backöfen, Geschirrspüler, Tumbler, Waschmaschinen: Ausschalten. Bei Bedarf nach dem Wiedereinschalten neu programmieren (z.B. Zeit setzen).
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen. (keine Kühlung ohne Strom)
• Nicht benötigte elektrische Geräte ausschalten und wenn möglich vom Netz trennen.
 

Massnahmen während dem Stromunterbruch:
• Alle elektrischen Geräte ausschalten und wenn möglich den Netzstecker ziehen, sofern diese Geräte nicht bereits vor dem Stromunterbruch ausgeschaltet wurden.
(Geräte wie z.B. Herdplatten, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Kreissägen, Staubsauger, Modems, Stereoanlagen, Computer, Fernseher, usw. können sich beim Wiedereinschalten des Stroms automatisch einschalten.)
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen (keine Kühlung ohne Strom)
 

Massnahmen nach dem Stromunterbruch:
• Prüfen Sie die Sicherungen und FI-Schalter und schalten diese falls notwendig ein.
• Prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Tiefkühlgeräte und Kühlschränke.
• Prüfen Sie Uhren (Backofenuhr, Wecker, Radiowecker), elektrisch angetriebene Zeitanzeigen, Schalt- respektive Steuergeräte ohne Gangreserve, usw. und stellen diese falls notwendig neu ein.
• Empfehlung: Kontrollieren Sie ob alle elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und schalten Sie nicht benötigte Geräte aus. Falls während dem Stromunterbruch versehentlich ein elektrisches Gerät, wie z.B. Herdplatte, eingeschaltet wurde, kann dies nach dem Einschalten des Stroms zu gefährlichen Situationen führen.

Haftung
• Elektrische Geräte müssen einen Stromausfall bewältigen können (siehe Produkthaftpflicht der Hersteller PrHG Art. 1 lit. b).
• Gemäss den Art. 9.4 der Allgemeinen Bedingungen der EKZ für Endverbraucher und Produzenten mit Grundversorgung vom 08. September 2008 haben Kunden von sich aus allen nötigen Vorkehrungen zu treffen, um an ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können.
• EKZ liefert in der Regel ununterbrochen elektrische Energie. Ausnahmen sind unter anderem betriebsbedingte Unterbrechungen. Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Zählerwechsel die Stromzufuhr unterbrochen werden.
(Zählerwechsel von Stromwandlermessungen sind vom Stromunterbruch ausgenommen.)

Wichtig: Auf keinen Fall darf während eines Stromunterbruchs eine dezentrale Stromerzeugungsanlage, z.B. Solaranlage, Notstromgruppe, BHKW usw. Energie ins elektrische Netz der EKZ zurückspeisen.

Massnahmen vor dem Stromunterbruch:
• Bei allen elektrischen Geräten sind die Angaben der Hersteller zu beachten. Dies gilt besonders für Alarmanlagen, automatische Torantriebe, automatische Pumpen, Heizungsanlagen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Ähnliches.
• Personenaufzüge und industrielle Maschinen nicht benutzen.
• Nicht ausfallsicheren Liftanlagen: Den Liftservice zum Wiedereinschalten der Anlage vorinformieren.
• Maschinen inklusive Steuerungen ganz ausschalten und vom Netz trennen.
• Computer und Zubehör: Daten sichern, Gerät herunterfahren, ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Unterhaltungselektronik und Telefonanlagen: Ganz ausschalten und Netzstecker ziehen (kein Stand-by-Betrieb).
• Backöfen, Geschirrspüler, Tumbler, Waschmaschinen: Ausschalten. Bei Bedarf nach dem Wiedereinschalten neu programmieren (z.B. Zeit setzen).
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen. (keine Kühlung ohne Strom)
• Nicht benötigte elektrische Geräte ausschalten und wenn möglich vom Netz trennen.
 

Massnahmen während dem Stromunterbruch:
• Alle elektrischen Geräte ausschalten und wenn möglich den Netzstecker ziehen, sofern diese Geräte nicht bereits vor dem Stromunterbruch ausgeschaltet wurden.
(Geräte wie z.B. Herdplatten, Bügeleisen, Bohrmaschinen, Kreissägen, Staubsauger, Modems, Stereoanlagen, Computer, Fernseher, usw. können sich beim Wiedereinschalten des Stroms automatisch einschalten.)
• Tiefkühlgeräte und Kühlschränke nicht öffnen (keine Kühlung ohne Strom)
 

Massnahmen nach dem Stromunterbruch:
• Prüfen Sie die Sicherungen und FI-Schalter und schalten diese falls notwendig ein.
• Prüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Tiefkühlgeräte und Kühlschränke.
• Prüfen Sie Uhren (Backofenuhr, Wecker, Radiowecker), elektrisch angetriebene Zeitanzeigen, Schalt- respektive Steuergeräte ohne Gangreserve, usw. und stellen diese falls notwendig neu ein.
• Empfehlung: Kontrollieren Sie ob alle elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und schalten Sie nicht benötigte Geräte aus. Falls während dem Stromunterbruch versehentlich ein elektrisches Gerät, wie z.B. Herdplatte, eingeschaltet wurde, kann dies nach dem Einschalten des Stroms zu gefährlichen Situationen führen.

Haftung
• Elektrische Geräte müssen einen Stromausfall bewältigen können (siehe Produkthaftpflicht der Hersteller PrHG Art. 1 lit. b).
• Gemäss den Art. 9.4 der Allgemeinen Bedingungen der EKZ für Endverbraucher und Produzenten mit Grundversorgung vom 08. September 2008 haben Kunden von sich aus allen nötigen Vorkehrungen zu treffen, um an ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können.
• EKZ liefert in der Regel ununterbrochen elektrische Energie. Ausnahmen sind unter anderem betriebsbedingte Unterbrechungen. Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Zählerwechsel die Stromzufuhr unterbrochen werden.
(Zählerwechsel von Stromwandlermessungen sind vom Stromunterbruch ausgenommen.)

Merkblatt Stromunterbruch

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Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

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