EKZ Gemeinsamstrom ermöglicht es, Strom lokal zu produzieren und direkt vor Ort zu nutzen – für öffentliche Liegenschaften und ebenso für Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einer LEG in der Gemeinde profitieren jetzt auch Mieterinnen und Eigentümer von Liegenschaften ohne Solaranlage von Solarstrom aus der eigenen Gemeinde.
Je mehr Produzentinnen und Verbraucher von Solarstrom sich in einer Gemeinde zu einer LEG zusammenschliessen, desto nachhaltiger kann der Zubau von Solarproduktion gestaltet werden. 2026 geht es los – jetzt ist die Zeit, aktiv zu werden.
Mit oder ohne eigene Solaranlage: In einer LEG profitieren alle von lokal produziertem Solarstrom.
Mit dem Beitritt in eine LEG mit Gemeinsamstrom fördern Sie Grossproduzenten von Solarstrom in Ihrer Gemeinde.
Von lokalem Sonnenstrom profitieren – mit monatlichem Rückkehrrecht zum vorherigen Tarif.
Sie interessieren sich für Solarstrom aus Ihrer Gemeinde, sind aber noch unentschlossen, ob Sie verbindlich an einer LEG mit Gemeinsamstrom teilnehmen möchten?
Tragen Sie sich in unsere Interessentenliste ein – wir informieren Sie regelmässig über Neuigkeiten und Entwicklungen rund um die LEG und unser Produkt Gemeinsamstrom.
Die Preise für den Bezug von Energie aus der LEG entsprechen den Preisen der EKZ Grundversorgung. Für die Konsumentin oder den Konsumenten fallen keine zusätzlichen Wechsel- oder Abrechnungsgebühren an.
Für leistungsgemessene Kunden (>100 MWh) und für Kunden, die ausserhalb der Grundversorgung von einem Drittlieferanten beliefert werden, werden individuelle Vereinbarungen getroffen.
Die Konditionen für die Lieferung von Energie in die LEG orientieren sich an der Energiekomponente des EKZ-Elektrizitätstarifs für Endverbraucherinnen und Endverbraucher (Standardtarif, Energieproduktes «EKZ Energie Erneuerbar»). Je nach Leistung der Produktionsanlage werden sie mit einem Abschlag von 10%, 20% oder 30% auf die Energiekomponente berechnet.
| Preis für die Stromlieferung von Anlagen mit einer Leistung von | Jan.–März | Apr.–Juni | Juli–Sept. | Okt.–Dez. |
|---|---|---|---|---|
| bis zu 30 kWp | 12,94 | 8,76 | 8,76 | 12,94 |
| mehr als 30 bis 100 kWp | 11,50 | 7,78 | 7,78 | 11,50 |
| mehr als 100 kWp | 10,06 | 6,81 | 6,81 | 10,06 |
Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh inkl. 8,1 % MWST.
LEG als neues, komplexes Feld – EKZ übernimmt für Sie
Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Ihre Gemeinde umfassend bei der Gründung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der LEG in Ihrer Gemeinde.
Guten Tag
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer LEG mit Gemeinsamstrom.
Wir werden Ihre Anfrage so bald wie möglich bearbeiten und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Freundliche Grüsse,
EKZ Gemeinsamstrom-Team
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Gemeinde Mettmenstetten
Als Energiestadt Gold plant die Gemeinde Mettmenstetten gemeinsam mit der Primarschule und der Sekundarschule Mättmi die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Ziel ist es, den vor Ort produzierten Solarstrom künftig selbst zu nutzen und innerhalb der Gemeinde zu teilen. Mit Unterstützung von EKZ möchte Mettmenstetten eine Vorreiterrolle übernehmen und zeigen, wie sich lokaler, erneuerbarer Strom effizient und gemeinschaftlich einsetzen lässt.
Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Endverbraucherinnen und Produzenten erneuerbarer Energie, an dem sich auch Speicherbetreiber beteiligen können. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb der gleichen Gemeinde befinden und auf derselben Netzebene desselben Netzbetreibers angeschlossen sein.
Ziel einer LEG ist es, möglichst viel erneuerbare Energie lokal zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen – und damit die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Wird der Verbrauch idealerweise mit der Produktion abgestimmt (Stichwort Lastmanagement), trägt eine LEG zudem zur Entlastung des Stromnetzes bei.
Grundsätzlich kann jede und jeder mitmachen – Privatperson, Haushalt, Unternehmen oder Gemeinde. Teilnehmende können Endverbraucher, Produzenten oder Speicherbetreiber sein.
Technische Voraussetzungen:
Örtliche Nähe: Alle Teilnehmenden müssen im gleichen Gemeindegebiet, beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein.
Definierte Mindestleistung der Produktionsanlagen: Produktionsanlagen in der LEG (z.B. Solaranlagen) müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbrauchenden aufweisen.
Reduziertes Netznutzungsentgelt: Strom, der innerhalb der LEG abgesetzt wird, kann zu einem reduzierten Netznutzungstarif bezogen werden. Je nach Anzahl der involvierten Netzebenen fällt die Reduktion unterschiedlich aus:
40 Prozent Reduktion: Bei Austausch auf derselben Netzebene (z.B. Netzebene 7 zu Netzebene 7 oder 5 zu 5)
20 Prozent Reduktion: Beim Austausch über mehrere Netzebenen (von Netzebene 7 über Netzebene 5 zurück zu 7)
Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden benötigen einen Smart Meter (intelligenter Stromzähler). Fehlt dieser (noch), ist ein LEG-Beitritt dennoch möglich: Bis spätestens Ende 2027 sind die Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle alten Zähler durch Smart Meter zu ersetzen. In Falle einer LEG-Teilnahme wird der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerwechsel innerhalb von drei Monaten durchführen.
Mit einer LEG kann eine Gemeinde die Energiewende aktiv vor Ort mitgestalten. Die Bevölkerung erhält Zugang zu lokal produziertem Solarstrom, auch ohne eine eigene Solaranlage zu besitzen. Das fördert erneuerbare Energien, stärkt die regionale Wertschöpfung und ermöglicht den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Preisen.
Zugleich positioniert sich die Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung. Der organisatorische Aufwand bleibt dabei überschaubar, denn mit EKZ Gemeinsamstrom als LEG-Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Gründung, dem Betrieb und der LEG-internen Abrechnung von Strombezug und Solarstromproduktion.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr
Telefon: 058 359 55 22