Sonnenstrom aus der Gemeinde – jetzt für alle
LEG mit Gemeinsamstrom

Sonnenstrom aus der Gemeinde – jetzt für alle
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es seit dem 1. Januar 2026, Strom lokal zu produzieren und direkt vor Ort zu nutzen. EKZ bietet eine ganzheitliche Lösung für Gemeinden, bei der alle vom nachhaltigen, lokalen Stromangebot profitieren und aktiv zu einer nachhaltigen Gestaltung der Energiewende beitragen.

Solarstrom aus der eigenen Gemeinde – ohne Mehrkosten

EKZ Gemeinsamstrom ermöglicht es, Strom lokal zu produzieren und direkt vor Ort zu nutzen – für öffentliche Liegenschaften und ebenso für Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einer LEG in der Gemeinde profitieren jetzt auch Mieterinnen und Eigentümer von Liegenschaften ohne Solaranlage von Solarstrom aus der eigenen Gemeinde.

Je mehr Produzentinnen und Verbraucher von Solarstrom sich in einer Gemeinde zu einer LEG zusammenschliessen, desto nachhaltiger kann der Zubau von Solarproduktion gestaltet werden. 2026 geht es los – jetzt ist die Zeit, aktiv zu werden.

Ihre Vorteile

Solarstrom aus der Gemeinde – für alle

Mit oder ohne eigene Solaranlage: In einer LEG profitieren alle von lokal produziertem Solarstrom.

Lokale Produktion von Solarstrom und damit lokale Wertschöpfung unterstützen

Mit dem Beitritt in eine LEG mit Gemeinsamstrom fördern Sie Grossproduzenten von Solarstrom in Ihrer Gemeinde.

Upgrade auf lokalen Sonnenstrom ohne Mehrkosten gegenüber der Grundversorgung - ohne Risiko

Von lokalem Sonnenstrom profitieren – mit monatlichem Rückkehrrecht zum vorherigen Tarif.

So werden Sie Teil einer LEG mit Gemeinsamstrom in Ihrer Gemeinde

Für Gemeinden

Sie möchten eine LEG mit EKZ Gemeinsamstrom gründen?

Kontakt aufnehmen

Für Stromkonsument:innen

Sie möchten lokal produzierten Solarstrom aus Ihrer Gemeinde beziehen?

Jetzt anmelden

Für Stromproduzent:innen

Sie möchten überschüssigen Solarstrom aus Ihrer Solaranlage direkt in Ihrer Gemeinde verkaufen?

Jetzt anmelden

Sie möchten informiert bleiben

Sie interessieren sich für Solarstrom aus Ihrer Gemeinde, sind aber noch unentschlossen, ob Sie verbindlich an einer LEG mit Gemeinsamstrom teilnehmen möchten?

Tragen Sie sich in unsere Interessentenliste ein – wir informieren Sie regelmässig über Neuigkeiten und Entwicklungen rund um die LEG und unser Produkt Gemeinsamstrom.

Zur Interessentenliste

Preise 2026 für EKZ Gemeinsamstrom

Für den Bezug von Energie aus der LEG

Die Preise für den Bezug von Energie aus der LEG entsprechen den Preisen der EKZ Grundversorgung. Für die Konsumentin oder den Konsumenten fallen keine zusätzlichen Wechsel- oder Abrechnungsgebühren an.

Für leistungsgemessene Kunden (>100 MWh) und für Kunden, die ausserhalb der Grundversorgung von einem Drittlieferanten beliefert werden, werden individuelle Vereinbarungen getroffen.

Für die Lieferung von Energie in die LEG

Die Konditionen für die Lieferung von Energie in die LEG orientieren sich an der Energiekomponente des EKZ-Elektrizitätstarifs für Endverbraucherinnen und Endverbraucher (Standardtarif, Energieproduktes «EKZ Energie Erneuerbar»). Je nach Leistung der Produktionsanlage werden sie mit einem Abschlag von 10%, 20% oder 30% auf die Energiekomponente berechnet.

Preis für die Stromlieferung von Anlagen mit einer Leistung von    Jan.–März Apr.–Juni Juli–Sept. Okt.–Dez.
bis zu 30 kWp 12,94 8,76 8,76 12,94
mehr als 30 bis 100 kWp 11,50 7,78 7,78 11,50
mehr als 100 kWp 10,06 6,81 6,81 10,06

Alle Preisangaben verstehen sich in Rp./kWh inkl. 8,1 % MWST.

Für wen lohnt sich eine LEG?

Für eine Gemeinde

  • Für eine nachhaltige Energiewende soll lokale Energie möglichst lokal verbraucht werden: Mit einer LEG ermöglichen Sie das in Ihrer Gemeinde.
  • Sie ermöglichen es Mieterinnen und Mietern in Ihrer Gemeinde erstmals, von Solarstrom in Ihrer Gemeinde zu profitieren.
  • Sie fördern die lokale Wertschöpfung, in dem grosse Solaranlagen in Ihrer Gemeinde eine höhere Rendite erreichen können.
  • Sie schaffen ein neues Angebot für Ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die Art des Stroms selbst wählen zu können.
  • Mit einer LEG optimieren Sie die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden.

Für Solarstrom-Konsumentinnen und Solarstrom-Konsumenten

  • Sie können von Solarstrom aus der Gemeinde profitieren, ohne selbst in eine Solaranlage investieren zu müssen – ohne Mehrkosten und ohne Risiko.
  • Sie beziehen Solarstrom aus der Gemeinde – jederzeit so viel, wie gerade geliefert werden kann.
  • Sie leisten aktiv einen Beitrag zur Energiewende und fördern den Solarzubau in Ihrer Gemeinde.
  • Sie erhalten volle Transparenz über die Kostenstruktur und die Stromherkunft.

Für Solarstrom-Produzentinnen und Solarstrom-Produzenten

  • Mit «Gemeinsamstrom» verkaufen Sie möglichst viel von Ihrem überschüssigen Strom innerhalb der Gemeinde und tragen so zu einer nachhaltigen Energiewende bei.
  • Im LEG-Portal von «Gemeinsamstrom» haben Sie den Verkauf von Solarstrom und die Herkunft des zusätzlich benötigten Netzstroms jederzeit im Blick
  • Es sind keine zusätzlichen Investitionen notwendig, um von «Gemeinsamstrom» profitieren zu können.

Unsere Lösung

LEG als neues, komplexes Feld – EKZ übernimmt für Sie

Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Ihre Gemeinde umfassend bei der Gründung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung der LEG in Ihrer Gemeinde.

    • Beratung
    • Gründung
    • Begleitung und Akquise von LEG-Teilnehmenden
    • Bereitstellung einer LEG-Plattform
    • Abrechnungsdienstleistung
    • Schnittstelle zu Verteilnetzbetreiber (Netzstrom, Mutationen)
    • Speicherlösungen
    • Optimierungen
    • Ausbau Erneuerbare aus einer Hand
       

    Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben

    Sie arbeiten für Ihre Gemeinde und haben Fragen zur Gründung einer LEG?

    Gerne stellen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch unser Angebot vor.
    Remo Mucha
    Berater EKZ Gemeinsamstrom
    Martin Nicklas
    Energielösungen (Gebäude / Areale)
    Nils Beckhaus
    Netze, Netzplanung

    Kontaktformular
    Senden

    Guten Tag

    Vielen Dank für Ihr Interesse an einer LEG mit Gemeinsamstrom.

    Wir werden Ihre Anfrage so bald wie möglich bearbeiten und mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Freundliche Grüsse,
    EKZ Gemeinsamstrom-Team

    Bei der Übermittlung ihrer Anfrage ist leider ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später nochmals oder wenden Sie sich an den Support.

    Ihre Anfrage wird übermittelt.
    Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der EKZ-Datenschutzerklärung.

    Referenzen

      Gemeinde Mettmenstetten

      Als Energiestadt Gold plant die Gemeinde Mettmenstetten gemeinsam mit der Primarschule und der Sekundarschule Mättmi die Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Ziel ist es, den vor Ort produzierten Solarstrom künftig selbst zu nutzen und innerhalb der Gemeinde zu teilen. Mit Unterstützung von EKZ möchte Mettmenstetten eine Vorreiterrolle übernehmen und zeigen, wie sich lokaler, erneuerbarer Strom effizient und gemeinschaftlich einsetzen lässt.

      Häufige Fragen

      Was ist eine LEG?

      Eine LEG ist ein Zusammenschluss von Endverbraucherinnen und Produzenten erneuerbarer Energie, an dem sich auch Speicherbetreiber beteiligen können. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb der gleichen Gemeinde befinden und auf derselben Netzebene desselben Netzbetreibers angeschlossen sein. 

      Ziel einer LEG ist es, möglichst viel erneuerbare Energie lokal zu erzeugen, zu nutzen und zu teilen – und damit die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten. Wird der Verbrauch idealerweise mit der Produktion abgestimmt (Stichwort Lastmanagement), trägt eine LEG zudem zur Entlastung des Stromnetzes bei. 

      Wer kann an einer LEG teilnehmen? 

      Grundsätzlich kann jede und jeder mitmachen – Privatperson, Haushalt, Unternehmen oder Gemeinde. Teilnehmende können Endverbraucher, Produzenten oder Speicherbetreiber sein. 

      Technische Voraussetzungen:  

      • Örtliche Nähe: Alle Teilnehmenden müssen im gleichen Gemeindegebiet, beim gleichen Verteilnetzbetreiber und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein. 

      • Definierte Mindestleistung der Produktionsanlagen: Produktionsanlagen in der LEG (z.B. Solaranlagen) müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbrauchenden aufweisen. 

      • Reduziertes Netznutzungsentgelt: Strom, der innerhalb der LEG abgesetzt wird, kann zu einem reduzierten Netznutzungstarif bezogen werden. Je nach Anzahl der involvierten Netzebenen fällt die Reduktion unterschiedlich aus: 

        • 40 Prozent Reduktion: Bei Austausch auf derselben Netzebene (z.B. Netzebene 7 zu Netzebene 7 oder 5 zu 5) 

        • 20 Prozent Reduktion: Beim Austausch über mehrere Netzebenen (von Netzebene 7 über Netzebene 5 zurück zu 7)
           

      • Maximale Teilnahme: Jede Endverbraucherin, jeder Produzent und jeder Speicherbetreiber darf nur in einer einzigen LEG Mitglied sein. 
         
      • Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden benötigen einen Smart Meter (intelligenter Stromzähler). Fehlt dieser (noch), ist ein LEG-Beitritt dennoch möglich: Bis spätestens Ende 2027 sind die Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, alle alten Zähler durch Smart Meter zu ersetzen. In Falle einer LEG-Teilnahme wird der zuständige Verteilnetzbetreiber den Zählerwechsel innerhalb von drei Monaten durchführen. 

      Was bringt es einer Gemeinde, eine LEG zu gründen? 

      Mit einer LEG kann eine Gemeinde die Energiewende aktiv vor Ort mitgestalten. Die Bevölkerung erhält Zugang zu lokal produziertem Solarstrom, auch ohne eine eigene Solaranlage zu besitzen. Das fördert erneuerbare Energien, stärkt die regionale Wertschöpfung und ermöglicht den Zugang zu nachhaltigem Strom zu attraktiven Preisen.  

      Zugleich positioniert sich die Gemeinde als Vorreiterin einer zukunftsgerichteten Energieversorgung. Der organisatorische Aufwand bleibt dabei überschaubar, denn mit EKZ Gemeinsamstrom als LEG-Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Gründung, dem Betrieb und der LEG-internen Abrechnung von Strombezug und Solarstromproduktion. 

      Wie unterscheiden sich die Schweizer Eigenverbrauchslösungen (ZEV, vZEV) und LEG?

      ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, vZEV: Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, LEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaft, VK: Verteilkabine, EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus, Z: EKZ Stromzähler, PZ: Privater Stromzähler

      So unterscheiden sich die zwei Eigenverbrauchslösungen und LEG

      ZEV

      • Solarstrom kann innerhalb eines Mehrparteienobjekts, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, geteilt werden.
      • Der ZEV verfügt über einen Anschlusspunkt zu EKZ.
         

      vZEV

      • Solarstrom kann im nahen Umkreis mit mehreren Parteien geteilt werden. Dies geschieht mittels Nutzung der Anschlussleitungen sowie der lokalen elektrischen Infrastruktur beim jeweiligen Netzanschlusspunkt.
      • Der vZEV kann über einen oder mehrere Anschlusspunkte zu EKZ verfügen. 
      • Mehrere EKZ-Stromzähler können virtuell zusammengezählt werden.

      LEG (seit 1.1.2026)

      • Solarstrom kann auf Gemeindeebene geteilt werden.
      • Alle teilnehmenden Parteien haben einen individuellen Anschlusspunkt und bleiben somit eigenständige Kunden von EKZ.
      • Mögliche Parteien sind Privatpersonen, bestehende ZEV oder Geschäftskunden.

      Fragen? Wir sind für Sie da.

      Kundendienst

      Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

      Telefon: 058 359 55 22

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