Stromrechnung und Tarife

Stromrechnung und Tarife

Entdecken Sie hier Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihre Stromrechnung, den Strombezug und die Tarife im Jahr 2024.

Fragen zu den Tarifen 2024

Wo finde ich die EKZ-Tarife?

Die aktuellen EKZ-Tarife finden Sie auf unseren Tarif-Übersichtsseiten:

Privatkunden
Geschäftskunden
Rückliefertarife 

Die aktuellen EKZ-Tarife finden Sie auf unseren Tarif-Übersichtsseiten:

Privatkunden
Geschäftskunden
Rückliefertarife 

Erhöhen sich die Strompreise in allen Gemeinden, bei allen Privatkunden gleich?

Ja, die Erhöhung betrifft alle Privatkunden und Privatkundinnen (Mixstrom + Netz 400F) im EKZ-Gebiet gleichermassen, unabhängig von ihrer Wohnortgemeinde. Die individuelle Kostensteigerung hängt jedoch vom persönlichen Verbrauchsverhalten ab. Jede nicht verbrauchte kWh Energie führt zu einer geringeren Belastung der Kosten für den jeweiligen Haushalt.

Welchen Einfluss die Erhöhung auf Ihre persönliche Stromrechnung im 2024 hat, sehen Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto im Bereich "Kostenprognose". Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Ja, die Erhöhung betrifft alle Privatkunden und Privatkundinnen (Mixstrom + Netz 400F) im EKZ-Gebiet gleichermassen, unabhängig von ihrer Wohnortgemeinde. Die individuelle Kostensteigerung hängt jedoch vom persönlichen Verbrauchsverhalten ab. Jede nicht verbrauchte kWh Energie führt zu einer geringeren Belastung der Kosten für den jeweiligen Haushalt.

Welchen Einfluss die Erhöhung auf Ihre persönliche Stromrechnung im 2024 hat, sehen Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto im Bereich "Kostenprognose". Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Ich habe eine Wärmepumpe. Lohnt es sich finanziell, den Netztarif EKZ Netz 400WP (feste Endverbraucher mit Wärmepumpe) zu nutzen?

Dieser Netztarif wird nur für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von über 4 kW (z. B. Leistung Kompressor der Wärmepumpe > 4 kW) empfohlen. Informationen zur Leistung Ihrer Wärmepumpe finden Sie in der zugehörigen Gebrauchsanweisung.

Um den Tarif EKZ Netz 400WP nutzen zu können, benötigen Sie einen zusätzlichen Stromzähler. Dieser wird von EKZ installiert. Die Kosten für die erforderlichen Installationsänderungen gehen zu Ihren Lasten. Für die Anwendung dieses Tarifs ist es erforderlich, dass EKZ die Wärmepumpe entsprechend den Tarifbestimmungen steuert.

Der Wärmepumpentarif rechnet sich im Jahr 2024 ab einem Jahresverbrauch der Wärmepumpe von über 9'600 kWh. Ab diesem Punkt übersteigen die Einsparungen durch den günstigeren Tarif EKZ Netz 400WP die Grundgebühr für den zusätzlichen Tarif.

In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, den Verbrauch der Wärmepumpe separat über den Tarif EKZ Netz 400 WP abzurechnen. Eine durchschnittliche Wärmepumpe (Luft und Erdsonde) in einem Einfamilienhaus verbraucht im Jahr zwischen 5’200 kWh bis 7’200 kWh.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch der Verbrauch Ihrer individuellen Wärmepumpe ist, bitten wir Sie, sich an den Installateur Ihrer Wärmepumpe zu wenden.

Falls Sie in Ihrem Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage haben oder in naher Zukunft eine Installation planen, lohnt es sich ebenfalls nicht, den Verbrauch Ihrer Wärmepumpe separat abzurechnen. Finanziell ist es sinnvoll, nur einen Stromzähler zu haben, damit Ihre Wärmepumpe und der Haushalt beide vom selbstproduzierten Strom profitieren und der Eigenverbrauch grösser wird.

 

Dieser Netztarif wird nur für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von über 4 kW (z. B. Leistung Kompressor der Wärmepumpe > 4 kW) empfohlen. Informationen zur Leistung Ihrer Wärmepumpe finden Sie in der zugehörigen Gebrauchsanweisung.

Um den Tarif EKZ Netz 400WP nutzen zu können, benötigen Sie einen zusätzlichen Stromzähler. Dieser wird von EKZ installiert. Die Kosten für die erforderlichen Installationsänderungen gehen zu Ihren Lasten. Für die Anwendung dieses Tarifs ist es erforderlich, dass EKZ die Wärmepumpe entsprechend den Tarifbestimmungen steuert.

Der Wärmepumpentarif rechnet sich im Jahr 2024 ab einem Jahresverbrauch der Wärmepumpe von über 9'600 kWh. Ab diesem Punkt übersteigen die Einsparungen durch den günstigeren Tarif EKZ Netz 400WP die Grundgebühr für den zusätzlichen Tarif.

In den meisten Fällen lohnt es sich nicht, den Verbrauch der Wärmepumpe separat über den Tarif EKZ Netz 400 WP abzurechnen. Eine durchschnittliche Wärmepumpe (Luft und Erdsonde) in einem Einfamilienhaus verbraucht im Jahr zwischen 5’200 kWh bis 7’200 kWh.

Wenn Sie wissen möchten, wie hoch der Verbrauch Ihrer individuellen Wärmepumpe ist, bitten wir Sie, sich an den Installateur Ihrer Wärmepumpe zu wenden.

Falls Sie in Ihrem Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage haben oder in naher Zukunft eine Installation planen, lohnt es sich ebenfalls nicht, den Verbrauch Ihrer Wärmepumpe separat abzurechnen. Finanziell ist es sinnvoll, nur einen Stromzähler zu haben, damit Ihre Wärmepumpe und der Haushalt beide vom selbstproduzierten Strom profitieren und der Eigenverbrauch grösser wird.

 

Wie viel Geld bezahlt ein durchschnittlicher Privathaushalt im EKZ-Gebiet für den Strom im 2024?

Im Jahr 2024 bezahlt ein durchschnittlicher EKZ-Haushalt 899 Franken inkl. MWST. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt gilt ein Dreipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2'500 kWh.

Im Vergleich zu anderen Energieversorgern bewegen sich die Strompreise von EKZ im unteren Mittelfeld. 

 

 

Im Jahr 2024 bezahlt ein durchschnittlicher EKZ-Haushalt 899 Franken inkl. MWST. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt gilt ein Dreipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2'500 kWh.

Im Vergleich zu anderen Energieversorgern bewegen sich die Strompreise von EKZ im unteren Mittelfeld. 

 

 

Warum steigen die Strompreise im Jahr 2024 in der Grundversorgung?

Der Hauptgrund für die Erhöhung der Strompreise im Jahr 2024 sind die gestiegenen Energiebeschaffungskosten. EKZ kauft den Strom über einen Zeitraum von zwei Jahren ein, beginnend rund 2.5 Jahre vor Lieferbeginn.

Für den Tarif 2024 wurde der Strom von Mai 2021 bis April 2023 eingekauft. Die hohen Energiemarktpreise im Jahr 2022 und 2023 sorgen nun für eine Erhöhung des Strompreises. Ebenso steigt der Tarif für Allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid im Jahr 2024 aufgrund der gestiegenen Marktpreise an. Eine zusätzliche Erhöhung der Tarife ergibt sich durch die Aufnahme der Stromreserve ab 2024. Diese Reserve wurde vom Bund eingeführt, um die Stromversorgung im Winter sicherzustellen.

Sehen Sie dazu auch unser Erklärvideo

Infos zu den Allgemeinen Systemdienstleistungen und der Stromreserve gibt es auf der Swissgrid-Homepage.

Der Hauptgrund für die Erhöhung der Strompreise im Jahr 2024 sind die gestiegenen Energiebeschaffungskosten. EKZ kauft den Strom über einen Zeitraum von zwei Jahren ein, beginnend rund 2.5 Jahre vor Lieferbeginn.

Für den Tarif 2024 wurde der Strom von Mai 2021 bis April 2023 eingekauft. Die hohen Energiemarktpreise im Jahr 2022 und 2023 sorgen nun für eine Erhöhung des Strompreises. Ebenso steigt der Tarif für Allgemeine Systemdienstleistungen der Swissgrid im Jahr 2024 aufgrund der gestiegenen Marktpreise an. Eine zusätzliche Erhöhung der Tarife ergibt sich durch die Aufnahme der Stromreserve ab 2024. Diese Reserve wurde vom Bund eingeführt, um die Stromversorgung im Winter sicherzustellen.

Sehen Sie dazu auch unser Erklärvideo

Infos zu den Allgemeinen Systemdienstleistungen und der Stromreserve gibt es auf der Swissgrid-Homepage.

Erhöht sich der Preis für Naturstrom im Jahr 2024?

Der Strompreis für das Upgrade auf Naturstrom bleibt im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 unverändert. Die Anpassung der Mehrwertsteuer von 7,7 % auf 8,1 % wird von EKZ übernommen.

Der Strompreis für das Upgrade auf Naturstrom bleibt im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 unverändert. Die Anpassung der Mehrwertsteuer von 7,7 % auf 8,1 % wird von EKZ übernommen.

Um wie viel steigen die Stromkosten im Jahr 2024 für mich?

Im Jahr 2024 steigen die Stromkosten für einen durchschnittlichen EKZ-Haushalt um 22 Franken pro Monat. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt wird ein Haushalt mit drei Personen angesehen, der jährlich 2'500 kWh Strom verbraucht.

Die individuelle Erhöhung hängt stark von Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. Wir haben anhand Ihres Verbrauchs eine Schätzung Ihrer Stromkosten für das Jahr 2024 erstellt. Diese können Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto unter myekz.ch/kostenprognose einsehen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier

Im Jahr 2024 steigen die Stromkosten für einen durchschnittlichen EKZ-Haushalt um 22 Franken pro Monat. Als durchschnittlicher EKZ-Haushalt wird ein Haushalt mit drei Personen angesehen, der jährlich 2'500 kWh Strom verbraucht.

Die individuelle Erhöhung hängt stark von Ihrem persönlichen Stromverbrauch ab. Wir haben anhand Ihres Verbrauchs eine Schätzung Ihrer Stromkosten für das Jahr 2024 erstellt. Diese können Sie in Ihrem myEKZ-Kundenkonto unter myekz.ch/kostenprognose einsehen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier

Wie sieht die Preisentwicklung bei anderen Elektrizitätswerken aus?

Eine Übersicht aller Strompreise finden Sie auf der ElCom-Homepage. Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. 

Eine Übersicht aller Strompreise finden Sie auf der ElCom-Homepage. Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. 

Wo finde ich die Tarife von EKZ Einsiedeln?

Die aktuellen Tarife der EKZ Einsiedeln AG finden Sie auf unseren Tarif-Übersichtsseiten:

Privatkunden EKZ Einsiedeln

Geschäftskunden EKZ Einsiedeln

Rückliefertarife EKZ Einsiedeln 

Die aktuellen Tarife der EKZ Einsiedeln AG finden Sie auf unseren Tarif-Übersichtsseiten:

Privatkunden EKZ Einsiedeln

Geschäftskunden EKZ Einsiedeln

Rückliefertarife EKZ Einsiedeln 

Warum ist der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif ab 2024 so gering?

Die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif entspricht nicht mehr dem heutigen Verbrauchsverhalten. Gegenwärtig ist die Netzbelastung während Niedertarif-Zeiten ähnlich hoch wie während Hochtarif-Zeiten. Um eine faire und verursachergerechte Verteilung der Netzkosten sicherzustellen, führt EKZ im Jahr 2024 einen Einheitstarif für alle Netznutzungsprodukte ein. Diese Massnahme sorgt dafür, dass sich der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif bei den EKZ-Tarifen verringert.

Die Einführung des Einheitstarifs in der Netznutzung zielt darauf ab, Anreize zu vermeiden, bestimmte Geräte (wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, das Aufladen von Elektroautos oder Nachtspeicherheizungen) genau zum Umschaltzeitpunkt von Hoch- auf Niedertarif zu starten. Dies trägt dazu bei, Spitzenbelastungen in der Netznutzung zu vermeiden und die Netzbelastung über den Tag hinweg auszugleichen. Dadurch wird die bestehende Infrastruktur optimal genutzt und das Ziel einer kosteneffizienten Netzinfrastruktur erreicht.

 

Die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif entspricht nicht mehr dem heutigen Verbrauchsverhalten. Gegenwärtig ist die Netzbelastung während Niedertarif-Zeiten ähnlich hoch wie während Hochtarif-Zeiten. Um eine faire und verursachergerechte Verteilung der Netzkosten sicherzustellen, führt EKZ im Jahr 2024 einen Einheitstarif für alle Netznutzungsprodukte ein. Diese Massnahme sorgt dafür, dass sich der Unterschied zwischen Hoch- und Niedertarif bei den EKZ-Tarifen verringert.

Die Einführung des Einheitstarifs in der Netznutzung zielt darauf ab, Anreize zu vermeiden, bestimmte Geräte (wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, das Aufladen von Elektroautos oder Nachtspeicherheizungen) genau zum Umschaltzeitpunkt von Hoch- auf Niedertarif zu starten. Dies trägt dazu bei, Spitzenbelastungen in der Netznutzung zu vermeiden und die Netzbelastung über den Tag hinweg auszugleichen. Dadurch wird die bestehende Infrastruktur optimal genutzt und das Ziel einer kosteneffizienten Netzinfrastruktur erreicht.

 

Wann werden die Akontorechnung an den Tarif 2024 angepasst?

Die Akontorechnungen wurden ab September 2023 automatisch proportional an den neuen Tarif angepasst. Auf diese Weise kommen wir dem Kundenwunsch nach, die zusätzlichen Kosten in der Jahresabrechnung so gering wie möglich zu halten.

 

 

Die Akontorechnungen wurden ab September 2023 automatisch proportional an den neuen Tarif angepasst. Auf diese Weise kommen wir dem Kundenwunsch nach, die zusätzlichen Kosten in der Jahresabrechnung so gering wie möglich zu halten.

 

 

Fragen zu Ihrer Rechnung und Ihren Strombezug

Wo finde ich die Kundennummer?

Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

Zur Rechnungserklärung

Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

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Wie sind die Tarifzeiten?

Hochtarif Montag - Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
Niedertarif    übrige Zeiten 

 

Wie oft erhalte ich eine Stromrechnung von EKZ?

 

In der Regel erhalten unsere Kundinnen und Kunden vierteljährlich ihre Stromrechnung. Eine Ausnahme besteht für Haushalte, deren Jahresverbrauch die Kosten von 3'000 Franken übersteigt (bei Smart Meter 4'300 Franken); diese erhalten monatliche Rechnungen.

 

In der Regel erhalten unsere Kundinnen und Kunden vierteljährlich ihre Stromrechnung. Eine Ausnahme besteht für Haushalte, deren Jahresverbrauch die Kosten von 3'000 Franken übersteigt (bei Smart Meter 4'300 Franken); diese erhalten monatliche Rechnungen.

Warum ist meine Akontorechnung höher/tiefer als die letzte Akontorechnung?

Die Höhe der Akontorechnung wird anhand von Ihrem Jahresverbrauch gerechnet. Ausnahme, wenn Sie einen Smart Meter haben: Bei einem Smartmeter wird eine definitive Abrechnung monatlich oder quartalsweise verschickt.

 

Die Höhe der Akontorechnung wird anhand von Ihrem Jahresverbrauch gerechnet. Ausnahme, wenn Sie einen Smart Meter haben: Bei einem Smartmeter wird eine definitive Abrechnung monatlich oder quartalsweise verschickt.

 

Welche Zahlungsarten sind möglich?

Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

  • eBill
  • Zahlungsauftrag an die Post oder Ihre Bank
  • Lastschriftverfahren
  • E-Banking
  • Papierrechnung (kostenpflichtig: 90 Rappen pro Rechnung)

Weitere Informationen zu den Zahlungsarten

 

Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

  • eBill
  • Zahlungsauftrag an die Post oder Ihre Bank
  • Lastschriftverfahren
  • E-Banking
  • Papierrechnung (kostenpflichtig: 90 Rappen pro Rechnung)

Weitere Informationen zu den Zahlungsarten

 

Wieso ist meine Rechnung so hoch?

Dies kann verschiedene Ursachen haben. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber «Energieeffizienz im Haushalt». Bei spezifischen Fragen können sie sich an unseren Kundendienst wenden. 

Stromverbrauch mit dem Durchschnittshaushalt vergleichen

Dies kann verschiedene Ursachen haben. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber «Energieeffizienz im Haushalt». Bei spezifischen Fragen können sie sich an unseren Kundendienst wenden. 

Stromverbrauch mit dem Durchschnittshaushalt vergleichen

Bekomme ich eine Mahnung, wenn ich meine Stromrechnung nicht bezahle?

Es kann vorkommen, dass man eine Rechnung einmal vergisst. Falls Sie eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen, senden wir Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie auch diese nicht innerhalb der angegebenen Frist begleichen, erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahngebühr beträgt 15 Franken.

Um künftig keine Rechnungen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu eBill. Mit eBill können Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking empfangen, überprüfen und bezahlen.

Falls Sie aus finanziellen Gründen Ihre Rechnung nicht begleichen können, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Im Kundenportal myEKZ können Sie eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen. Um Mahngebühren zu vermeiden, loggen Sie sich bitte rechtzeitig in das Portal ein und klicken auf den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» finden Sie eine Auflistung all Ihrer Rechnungen und können für diejenige, die Sie nicht sofort begleichen können, eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen.

Sind Sie noch nicht im myEKZ-Portal registriert? Hier finden Sie eine Anleitung, die Ihnen bei der Registrierung hilft.

Es kann vorkommen, dass man eine Rechnung einmal vergisst. Falls Sie eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen begleichen, senden wir Ihnen zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollten Sie auch diese nicht innerhalb der angegebenen Frist begleichen, erhalten Sie eine Mahnung. Die Mahngebühr beträgt 15 Franken.

Um künftig keine Rechnungen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu eBill. Mit eBill können Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking empfangen, überprüfen und bezahlen.

Falls Sie aus finanziellen Gründen Ihre Rechnung nicht begleichen können, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. Im Kundenportal myEKZ können Sie eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen. Um Mahngebühren zu vermeiden, loggen Sie sich bitte rechtzeitig in das Portal ein und klicken auf den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» finden Sie eine Auflistung all Ihrer Rechnungen und können für diejenige, die Sie nicht sofort begleichen können, eine Ratenvereinbarung oder eine Fristverlängerung beantragen.

Sind Sie noch nicht im myEKZ-Portal registriert? Hier finden Sie eine Anleitung, die Ihnen bei der Registrierung hilft.

Kann ich meine Rechnung auch in Raten bezahlen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Rechnungen über 100 Franken können in zwei oder drei Raten beglichen werden. Melden Sie sich hierfür bitte im Kundenportal myEKZ an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie einen Ratenplan erstellen.

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Ratenvereinbarung nicht möglich ist:

  • Sie haben bereits zwei Mahnungen für diese Rechnung erhalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Kundendienst direkt.
  • In den letzten 365 Tagen haben Sie bereits zweimal eine Ratenvereinbarung für andere Rechnungen beantragt, diese aber nicht rechtzeitig beglichen.
  • Sie haben bereits eine Fristverlängerung für diese Rechnung beantragt.

Falls Sie noch nicht im myEKZ-Portal registriert sind, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Rechnungen über 100 Franken können in zwei oder drei Raten beglichen werden. Melden Sie sich hierfür bitte im Kundenportal myEKZ an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie einen Ratenplan erstellen.

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen eine Ratenvereinbarung nicht möglich ist:

  • Sie haben bereits zwei Mahnungen für diese Rechnung erhalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Kundendienst direkt.
  • In den letzten 365 Tagen haben Sie bereits zweimal eine Ratenvereinbarung für andere Rechnungen beantragt, diese aber nicht rechtzeitig beglichen.
  • Sie haben bereits eine Fristverlängerung für diese Rechnung beantragt.

Falls Sie noch nicht im myEKZ-Portal registriert sind, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.

Kann ich für meine Stromrechnung eine Fristverlängerung beantragen, wenn ich sie zurzeit nicht bezahlen kann?

Ja, grundsätzlich ist eine Fristverlängerung für Ihre Rechnung möglich. Für Rechnungen über 50 Franken können Sie die Zahlungsfrist verlängern. Die neue Frist kann maximal bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats erstreckt werden. Zum Beispiel: Ist der Stichtag der 14.01.2024, kann die Fälligkeit maximal bis zum 29.02.2024 verlängert werden.

Melden Sie sich hierfür bitte im Kundenportal myEKZ an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Falls Sie noch keinen myEKZ-Account haben, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.

In diesen Fällen eine Fristverlängerung nicht möglich:

  • Sie haben bereits zwei Mahnungen für diese Rechnung erhalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Kundendienst direkt.
  • In den letzten 365 Tagen haben Sie bereits zweimal eine Fristverlängerung für andere Rechnungen beantragt, diese aber nicht rechtzeitig beglichen.
  • Sie haben bereits eine Ratenvereinbarung für diese Rechnung beantragt.

Ja, grundsätzlich ist eine Fristverlängerung für Ihre Rechnung möglich. Für Rechnungen über 50 Franken können Sie die Zahlungsfrist verlängern. Die neue Frist kann maximal bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats erstreckt werden. Zum Beispiel: Ist der Stichtag der 14.01.2024, kann die Fälligkeit maximal bis zum 29.02.2024 verlängert werden.

Melden Sie sich hierfür bitte im Kundenportal myEKZ an und wählen Sie den Menüpunkt «Rechnungen». In der «Rechnungsübersicht» sind alle Ihre Rechnungen aufgeführt. Durch Anklicken der jeweiligen Rechnung können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Falls Sie noch keinen myEKZ-Account haben, finden Sie hier eine Anleitung zur Registrierung.

In diesen Fällen eine Fristverlängerung nicht möglich:

  • Sie haben bereits zwei Mahnungen für diese Rechnung erhalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte den Kundendienst direkt.
  • In den letzten 365 Tagen haben Sie bereits zweimal eine Fristverlängerung für andere Rechnungen beantragt, diese aber nicht rechtzeitig beglichen.
  • Sie haben bereits eine Ratenvereinbarung für diese Rechnung beantragt.

Wie kann ich meine Stromkosten reduzieren?

Schon kleine Verhaltensänderungen helfen Ihnen, Strom zu sparen. Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie mit drei einfachen Tipps sofort starten können und was Sie bei Ihren langfristigen Investitionen beachten sollten. 

Zum Video

Schon kleine Verhaltensänderungen helfen Ihnen, Strom zu sparen. Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie mit drei einfachen Tipps sofort starten können und was Sie bei Ihren langfristigen Investitionen beachten sollten. 

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Welche Geräte im Haushalt brauchen am meisten Energie?

Am meisten Strom benötigen Geräte, die Wärme oder Kälte erzeugen, zum Beispiel Heizöfeli, Backofen, Tumbler (Trockner), Waschmaschinen, Tiefkühlgeräte, Klimaanlagen, oder sonstige Geräte, die permanent laufen.
Beispiel: Wasserbettheizung ca. 1000 kWh,  Aquarium mit 300lt ca. 500 kWh (ungefährer Jahresverbrauch).

Am meisten Strom benötigen Geräte, die Wärme oder Kälte erzeugen, zum Beispiel Heizöfeli, Backofen, Tumbler (Trockner), Waschmaschinen, Tiefkühlgeräte, Klimaanlagen, oder sonstige Geräte, die permanent laufen.
Beispiel: Wasserbettheizung ca. 1000 kWh,  Aquarium mit 300lt ca. 500 kWh (ungefährer Jahresverbrauch).

Wie ist der Strom zusammengesetzt?

Unser Standardprodukt «Mixstrom» stammt aus 100 % erneuerbarer Energie, mehrheitlich aus Wasserkraft. Mehr Informationen finden Sie in der Stromkennzeichnung

Unser Standardprodukt «Mixstrom» stammt aus 100 % erneuerbarer Energie, mehrheitlich aus Wasserkraft. Mehr Informationen finden Sie in der Stromkennzeichnung

Was ist der Grundtarif?

Zur anteiligen Deckung der Fixkosten verrechnet EKZ wie die meisten anderen Netzbetreiber einen Grundtarif (=Grundpreis). Dieser wird pro Messstelle verrechnet.

 

Zur anteiligen Deckung der Fixkosten verrechnet EKZ wie die meisten anderen Netzbetreiber einen Grundtarif (=Grundpreis). Dieser wird pro Messstelle verrechnet.

 

Was ist der Einheitstarif Netznutzung?

Der Einheitstarif ersetzt ab 2024 die nicht mehr gerechtfertigte Unterscheidung von Hoch- und Niedertarif in der Netznutzung und vereinfacht so die Tarifstruktur.

Das Ziel ist eine faire verursachergerechte Verrechnung der Netzkosten. Der Einheitstarif ist mit den heutigen, regulatorisch stark eingeschränkten Rahmenbedingungen am besten dafür geeignet. EKZ prüft bereits heute in Pilotprojekten wie das Projekt Ortsnetz in Winkel neue Tarifmodelle. Zukünftiges Ziel sind regulatorisch freigegebene, flexible Modelle, bei welchen sich die Kosten parallel zur zeitlich effektiven gesamten Netzbelastung bewegen.

Der Einheitstarif ersetzt ab 2024 die nicht mehr gerechtfertigte Unterscheidung von Hoch- und Niedertarif in der Netznutzung und vereinfacht so die Tarifstruktur.

Das Ziel ist eine faire verursachergerechte Verrechnung der Netzkosten. Der Einheitstarif ist mit den heutigen, regulatorisch stark eingeschränkten Rahmenbedingungen am besten dafür geeignet. EKZ prüft bereits heute in Pilotprojekten wie das Projekt Ortsnetz in Winkel neue Tarifmodelle. Zukünftiges Ziel sind regulatorisch freigegebene, flexible Modelle, bei welchen sich die Kosten parallel zur zeitlich effektiven gesamten Netzbelastung bewegen.

Weshalb passieren Stromausfälle?

Rund zwei Drittel aller Stromunterbrüche sind geplant, um Bau- oder Sanierungsarbeiten zu ermöglichen. Dies teilen wir den betroffenen Kunden rechtzeitig mit.

Die Gründe für die übrigen Stromunterbrüche sind vielfältig:

  • Unterirdische Kabel werden während Erdarbeiten beschädigt
  • Schnee, Sturm oder Gewitter beeinträchtigen Freileitungen
  • selten kommt es aufgrund von Materialermüdung, Materialfehlern oder Fehlmanipulationen zu Unterbrüchen

Egal, was die Ursache ist. Kommt es zu einem unerwarteten Stromausfall, sind unsere Mitarbeitenden schnell zur Stelle.

Rund zwei Drittel aller Stromunterbrüche sind geplant, um Bau- oder Sanierungsarbeiten zu ermöglichen. Dies teilen wir den betroffenen Kunden rechtzeitig mit.

Die Gründe für die übrigen Stromunterbrüche sind vielfältig:

  • Unterirdische Kabel werden während Erdarbeiten beschädigt
  • Schnee, Sturm oder Gewitter beeinträchtigen Freileitungen
  • selten kommt es aufgrund von Materialermüdung, Materialfehlern oder Fehlmanipulationen zu Unterbrüchen

Egal, was die Ursache ist. Kommt es zu einem unerwarteten Stromausfall, sind unsere Mitarbeitenden schnell zur Stelle.

Was tun bei Stromausfall?

Mit einer Verfügbarkeit von 99.997 % ist unser Versorgungsnetz in der Schweiz und auch international eines der zuverlässigsten. Was ist zu tun, wenn aber dennoch einmal der Strom ausbleibt?

  • Bewahren Sie Ruhe. Prüfen Sie, ob alle Sicherungen in Ordnung sind.
  • Klären Sie den Umfang des Unterbruchs ab:
  • Ist nur Ihr Haus oder Ihre Wohnung vom Stromunterbruch betroffen? Dann rufen Sie mit Ihrem Mobiltelefon einen Elektroinstallateur an.
  • Sind Nachbarhaushalte oder die Strassenbeleuchtung ebenfalls ohne Strom? Dann melden Sie dies bitte dem 24-Stunden-Störungsdienst von EKZ: 0800 359 359.
  • Schalten Sie Herdplatte, Bügeleisen oder andere elektrischen Geräte ab.
  • Halten Sie Kühlschrank und Tiefkühler geschlossen (tiefgekühlte Produkte nehmen auch bei einem mehrstündigen Stromausfall keinen Schaden).

Wenn der Strom wieder fliesst:

  • Kontrollieren Sie Licht- und Geräteschalter.
  • Richten Sie die Uhren.
  • Kontrollieren Sie wichtige Geräte wie Heizung, Kühlschrank und Alarmanlagen.

Mit einer Verfügbarkeit von 99.997 % ist unser Versorgungsnetz in der Schweiz und auch international eines der zuverlässigsten. Was ist zu tun, wenn aber dennoch einmal der Strom ausbleibt?

  • Bewahren Sie Ruhe. Prüfen Sie, ob alle Sicherungen in Ordnung sind.
  • Klären Sie den Umfang des Unterbruchs ab:
  • Ist nur Ihr Haus oder Ihre Wohnung vom Stromunterbruch betroffen? Dann rufen Sie mit Ihrem Mobiltelefon einen Elektroinstallateur an.
  • Sind Nachbarhaushalte oder die Strassenbeleuchtung ebenfalls ohne Strom? Dann melden Sie dies bitte dem 24-Stunden-Störungsdienst von EKZ: 0800 359 359.
  • Schalten Sie Herdplatte, Bügeleisen oder andere elektrischen Geräte ab.
  • Halten Sie Kühlschrank und Tiefkühler geschlossen (tiefgekühlte Produkte nehmen auch bei einem mehrstündigen Stromausfall keinen Schaden).

Wenn der Strom wieder fliesst:

  • Kontrollieren Sie Licht- und Geräteschalter.
  • Richten Sie die Uhren.
  • Kontrollieren Sie wichtige Geräte wie Heizung, Kühlschrank und Alarmanlagen.

Noch Fragen? Wir sind für Sie da.

Kundendienst

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 17.30 Uhr

Telefon: 058 359 55 22

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