Rückliefertarife 2026: Neun Fakten, die Sie wissen sollten

Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen erhalten bei EKZ ab 2026 die gesetzlich vorgesehene, schweizweit harmonisierte Vergütung für ins Stromnetz eingespeisten Strom. Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Wir erklären, was sich dadurch ändert und Sie tun können, um die Rentabilität Ihrer Solaranlage zu verbessern.

Julien Duc
29. August 2025
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1. Ab 2026 bezahlt EKZ für Ihren Solarstrom den gesetzlich vorgesehenen, schweizweit harmonisierten Rückliefertarif.

Das Energiegesetz sieht ab 2026 vor, dass sich die Vergütung von eingespeistem Strom nach einem schweizweit harmonisierten Preis orientiert, sofern es keine individuellen Vereinbarungen gibt. Diese einheitliche Regelung wurde mit dem vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2024 angenommenen neuen Stromgesetz beschlossen und sorgt für mehr Transparenz und Fairness. Der Rückliefertarif richtet sich ab. 1. Januar 2026 nach dem vierteljährlich vom Bund gemittelten Referenz-Marktpreises (durchschnittlicher Marktpreis für Strom in einem Quartal). Falls der Referenz-Marktpreis die anlagenspezifische Minimalvergütung unterschreitet, wird die Minimalvergütung ausbezahlt. Das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet den Referenz-Marktpreis rückwirkend nach jedem Quartal und veröffentlicht diesen auf seiner Website (www.bfe.admin.ch > Förderung > Einspeisevergütung). EKZ wird nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis vergüten, weil dieser die Preisbildung am Markt (zumindest quartalsweise) widerspiegelt.

2. Die Rückliefertarife 2026 werden voraussichtlich schweizweit sinken und sich saisonal unterscheiden.

Dies zeigen die Referenz-Marktpreise für Solarstrom aus den letzten Quartalen (vgl. Bundesamt für Energie). Im Winter (Q1/Q4) ist der Referenz-Marktpreis meist höher, weil mehr Strom gebraucht wird und weniger vorhanden ist. Im Sommer (Q2/Q3) ist der Preis meist niedriger, weil weniger Strom gebraucht wird und mehr zur Verfügung steht.

3. Eine Rückliefervergütung auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises setzt Anreize, den Eigenverbrauch zu optimieren.

Die Rückliefervergütung ist kein Förderinstrument. Eine saisonale Rückliefervergütung auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises ist ein erster Schritt, den tatsächlichen Wert des Stroms am Markt zum Zeitpunkt der Einspeisung abzubilden. Insofern setzt die saisonale Rückliefervergütung ein erstes, grobes Marktsignal. Durch eine marktgetriebene Vergütung lohnt es sich für Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen noch mehr als zuvor, den Eigenverbrauch zu optimieren oder in smarte Speicher- oder Steuerungssysteme zu investieren (vgl. Fakten 7-9). Noch effektiver wäre es, wenn die Rückliefervergütung auf Stunden- oder sogar Viertelstundenpreisen berechnet würde. Das wäre ein starkes Signal, den Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn die Nachfrage tatsächlich vorhanden ist. Denn je bedarfsgerechter die Einspeisung, desto stabiler und effizienter können die Stromnetze betrieben werden. Dies wird aktuell bereits im Parlament diskutiert.

1. Ab 2026 bezahlt EKZ für Ihren Solarstrom den gesetzlich vorgesehenen, schweizweit harmonisierten Rückliefertarif.

Das Energiegesetz sieht ab 2026 vor, dass sich die Vergütung von eingespeistem Strom nach einem schweizweit harmonisierten Preis orientiert, sofern es keine individuellen Vereinbarungen gibt. Diese einheitliche Regelung wurde mit dem vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2024 angenommenen neuen Stromgesetz beschlossen und sorgt für mehr Transparenz und Fairness. Der Rückliefertarif richtet sich ab. 1. Januar 2026 nach dem vierteljährlich vom Bund gemittelten Referenz-Marktpreises (durchschnittlicher Marktpreis für Strom in einem Quartal). Falls der Referenz-Marktpreis die anlagenspezifische Minimalvergütung unterschreitet, wird die Minimalvergütung ausbezahlt. Das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet den Referenz-Marktpreis rückwirkend nach jedem Quartal und veröffentlicht diesen auf seiner Website (www.bfe.admin.ch > Förderung > Einspeisevergütung). EKZ wird nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis vergüten, weil dieser die Preisbildung am Markt (zumindest quartalsweise) widerspiegelt.

2. Die Rückliefertarife 2026 werden voraussichtlich schweizweit sinken und sich saisonal unterscheiden.

Dies zeigen die Referenz-Marktpreise für Solarstrom aus den letzten Quartalen (vgl. Bundesamt für Energie). Im Winter (Q1/Q4) ist der Referenz-Marktpreis meist höher, weil mehr Strom gebraucht wird und weniger vorhanden ist. Im Sommer (Q2/Q3) ist der Preis meist niedriger, weil weniger Strom gebraucht wird und mehr zur Verfügung steht.

3. Eine Rückliefervergütung auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises setzt Anreize, den Eigenverbrauch zu optimieren.

Die Rückliefervergütung ist kein Förderinstrument. Eine saisonale Rückliefervergütung auf Basis des vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreises ist ein erster Schritt, den tatsächlichen Wert des Stroms am Markt zum Zeitpunkt der Einspeisung abzubilden. Insofern setzt die saisonale Rückliefervergütung ein erstes, grobes Marktsignal. Durch eine marktgetriebene Vergütung lohnt es sich für Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen noch mehr als zuvor, den Eigenverbrauch zu optimieren oder in smarte Speicher- oder Steuerungssysteme zu investieren (vgl. Fakten 7-9). Noch effektiver wäre es, wenn die Rückliefervergütung auf Stunden- oder sogar Viertelstundenpreisen berechnet würde. Das wäre ein starkes Signal, den Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn die Nachfrage tatsächlich vorhanden ist. Denn je bedarfsgerechter die Einspeisung, desto stabiler und effizienter können die Stromnetze betrieben werden. Dies wird aktuell bereits im Parlament diskutiert.

Das Parlament prüft eine noch marktnähere Rückliefervergütung.

Das System der Rückliefervergütung befindet sich bereits wieder in der parlamentarischen Beratung. Laut einem Gesetzesentwurf soll künftig der Marktpreis zum Zeitpunkt des Einspeisens bezahlt werden, nicht mehr nach einem gemittelten Wert pro Quartal. So sollen Betreiber dazu motiviert werden, bei sehr tiefen oder negativen Preisen keinen Strom einzuspeisen. Kleine Anlagen sollen trotzdem weiterhin eine Minimalvergütung erhalten.

Das System der Rückliefervergütung befindet sich bereits wieder in der parlamentarischen Beratung. Laut einem Gesetzesentwurf soll künftig der Marktpreis zum Zeitpunkt des Einspeisens bezahlt werden, nicht mehr nach einem gemittelten Wert pro Quartal. So sollen Betreiber dazu motiviert werden, bei sehr tiefen oder negativen Preisen keinen Strom einzuspeisen. Kleine Anlagen sollen trotzdem weiterhin eine Minimalvergütung erhalten.

4. Eine garantierte Minimalvergütung schützt insbesondere in den Sommerquartalen vor niedrigen Marktpreisen.

Um vor niedrigen Marktpreisen zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW eine Mindestvergütung. Die Energieverordnung schreibt folgende Minimalvergütungen vor:

  • Solaranlagen bis 30 kW bekommen 6 Rp./kWh – egal, ob mit oder ohne Eigenverbrauch.
  • Bei Solaranlagen ab 30 kW mit Eigenverbrauch wird diese Berechnungsform angewendet: 30 kW * 6 Rp. / Leistung kW
  • Solaranlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch bekommen 6,2 Rp./kWh.

4. Eine garantierte Minimalvergütung schützt insbesondere in den Sommerquartalen vor niedrigen Marktpreisen.

Um vor niedrigen Marktpreisen zu schützen, garantiert das Energiegesetz für Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW eine Mindestvergütung. Die Energieverordnung schreibt folgende Minimalvergütungen vor:

  • Solaranlagen bis 30 kW bekommen 6 Rp./kWh – egal, ob mit oder ohne Eigenverbrauch.
  • Bei Solaranlagen ab 30 kW mit Eigenverbrauch wird diese Berechnungsform angewendet: 30 kW * 6 Rp. / Leistung kW
  • Solaranlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch bekommen 6,2 Rp./kWh.
Minimalvergütungen für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW ab 2026
Minimalvergütungen für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW.
(EKZ)

Im EKZ-Versorgungsgebiet gibt es vor allem kleine Solaranlagen mit Eigenverbrauch. Das heisst: Fällt der Referenz-Marktpreis unter die gesetzlich garantierte Minimalvergütung, bezahlt EKZ bei einer Anlage bis 30 kW eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh (exkl. eine allfällige Vergütung des Herkunftsnachweises). Dieses Szenario wird in den sonnenreichen Quartalen erwartet. Liegt der Referenz-Marktpreis jedoch über der Minimalvergütung, bezahlt EKZ den Referenz-Marktpreis.

Bei 61 Prozent der Anlagen im eigenen Versorgungsgebiet nimmt EKZ den Herkunftsnachweis (HKN) ab. Die HKN-Vergütung muss aktiv bei EKZ beantragt werden. Sie beträgt 2026 höchstens 3 Rp./kWh. Damit ergibt sich 2026 für Anlagen bis 30 kW eine Mindestvergütung inkl. HKN von 9 Rp./kWh. Diese Vergütungshöhe entspricht 2026 auch dem, was der Energietarif in den sonnenreichen Quartalen kostet.

5. Die Höhe der HKN-Vergütung hängt vom Referenz-Marktpreis und der Anrechenbarkeitsgrenze ab.

Für jede eingespeiste kWh wird ein Herkunftsnachweis generiert, der vermarktet oder selbst genutzt werden kann. EKZ kauft auch weiterhin die Herkunftsnachweise von Solarstrom-Produzenten. Die HKN-Vergütung beträgt höchstens 3 Rp./kWh. EKZ kann die HKN-Vergütung reduzieren, wenn die Summe von Basisvergütung und der maximalen HKN-Vergütung die anlagenspezifische Vergütungslimite, die sogenannte Anrechenbarkeitsgrenze, übersteigt. Wenn die Basisvergütung die anlagenspezifische Anrechenbarkeitsgrenze übersteigt, besteht kein Anspruch mehr auf die HKN-Vergütung.

Für Solaranlagen gelten folgende Anrechenbarkeitsgrenzen:

  • Anlagen mit Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 10,96 Rp./kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch ab 100 kW: 7,20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 8,20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 100 kW: 5,40 Rp./kWh

6. Mittelfristige Prognosen zur Entwicklung der Rückliefervergütung sind mit Unsicherheiten verbunden.

Es ist schwierig, die Rückliefervergütung für die nächsten Jahre genau vorherzusagen. Weil die Rückliefervergütung vom Markt abhängt und sich die Energiepreise durch politische Ereignisse schnell ändern können, kann man sie nicht sicher voraussagen. Gemäss dem Gesetz von Angebot und Nachfrage steigen die Energiepreise normalerweise im Winter, weil mehr Strom gebraucht wird und weniger verfügbar ist. Im Sommer sinken die Preise, weil weniger Strom gebraucht wird und mehr zur Verfügung steht.

Im EKZ-Versorgungsgebiet gibt es vor allem kleine Solaranlagen mit Eigenverbrauch. Das heisst: Fällt der Referenz-Marktpreis unter die gesetzlich garantierte Minimalvergütung, bezahlt EKZ bei einer Anlage bis 30 kW eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh (exkl. eine allfällige Vergütung des Herkunftsnachweises). Dieses Szenario wird in den sonnenreichen Quartalen erwartet. Liegt der Referenz-Marktpreis jedoch über der Minimalvergütung, bezahlt EKZ den Referenz-Marktpreis.

Bei 61 Prozent der Anlagen im eigenen Versorgungsgebiet nimmt EKZ den Herkunftsnachweis (HKN) ab. Die HKN-Vergütung muss aktiv bei EKZ beantragt werden. Sie beträgt 2026 höchstens 3 Rp./kWh. Damit ergibt sich 2026 für Anlagen bis 30 kW eine Mindestvergütung inkl. HKN von 9 Rp./kWh. Diese Vergütungshöhe entspricht 2026 auch dem, was der Energietarif in den sonnenreichen Quartalen kostet.

5. Die Höhe der HKN-Vergütung hängt vom Referenz-Marktpreis und der Anrechenbarkeitsgrenze ab.

Für jede eingespeiste kWh wird ein Herkunftsnachweis generiert, der vermarktet oder selbst genutzt werden kann. EKZ kauft auch weiterhin die Herkunftsnachweise von Solarstrom-Produzenten. Die HKN-Vergütung beträgt höchstens 3 Rp./kWh. EKZ kann die HKN-Vergütung reduzieren, wenn die Summe von Basisvergütung und der maximalen HKN-Vergütung die anlagenspezifische Vergütungslimite, die sogenannte Anrechenbarkeitsgrenze, übersteigt. Wenn die Basisvergütung die anlagenspezifische Anrechenbarkeitsgrenze übersteigt, besteht kein Anspruch mehr auf die HKN-Vergütung.

Für Solaranlagen gelten folgende Anrechenbarkeitsgrenzen:

  • Anlagen mit Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 10,96 Rp./kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch ab 100 kW: 7,20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch und weniger als 100 kW: 8,20 Rp./kWh
  • Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 100 kW: 5,40 Rp./kWh

6. Mittelfristige Prognosen zur Entwicklung der Rückliefervergütung sind mit Unsicherheiten verbunden.

Es ist schwierig, die Rückliefervergütung für die nächsten Jahre genau vorherzusagen. Weil die Rückliefervergütung vom Markt abhängt und sich die Energiepreise durch politische Ereignisse schnell ändern können, kann man sie nicht sicher voraussagen. Gemäss dem Gesetz von Angebot und Nachfrage steigen die Energiepreise normalerweise im Winter, weil mehr Strom gebraucht wird und weniger verfügbar ist. Im Sommer sinken die Preise, weil weniger Strom gebraucht wird und mehr zur Verfügung steht.

Wie setzt sich der Rückliefertarif 2026 zusammen?

7. Indem Sie Eigenverbrauch und Speicherung optimieren, betreiben Sie Ihre Solaranlage trotz sinkender Rückliefertarife wirtschaftlich.

Die Rückliefervergütung nach dem durchschnittlichen Referenz-Marktpreis eines Quartals schafft erste, grobe Anreize für smarte Steuerungssysteme, intelligente Speicherlösungen und flexible Verbrauchsmodelle – wichtige Bausteine für die Energiewende und eine sichere Stromversorgung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Optimum aus Ihrer Solaranlage herauszuholen:

  • Stromverbrauch zeitlich anpassen: Nutzen Sie stromintensive Geräte (u.a. Boiler, Tumbler, Geschirrspüler) dann, wenn die Sonne scheint (tagsüber statt nachts). Moderne Haushaltsgeräte enthalten oft eine Smart-Home-Funktion, mit der Sie sie zeitlich steuern und automatisch starten können, wenn PV-Strom verfügbar ist.
  • Energiemanagement-System (EMS) einsetzen: Verwenden Sie eine intelligente Steuerung, um Ihren Stromverbrauch und die Stromerzeugung optimal zu steuern.
  • Batteriespeicher installieren: Ein Speicher ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom abends oder nachts zu nutzen, statt ihn günstig einzuspeisen und später teuer zuzukaufen.
  • E-Auto mit PV-Strom laden: Laden Sie Ihr E-Auto nach Möglichkeit tagsüber mit überschüssigem Solarstrom.
  • Wärmepumpe mit Solaranlage koppeln: Wärmepumpen können tagsüber Wärme «auf Vorrat» erzeugen (z. B. Warmwasser), wenn genug Solarstrom vorhanden ist.

Die Kombination aus Speicher, EMS und bewusstem Verbrauch bringt oft den grössten Effekt – Eigenverbrauchsquoten von 30–70 % sind realistisch.

8. Auch Zusammenschlüsse, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, verbessern die Rentabilität der Solaranlage.

EKZ bietet verschiedene Eigenverbrauchsmodelle an:

  • «EKZ Eigenstrom X» ist die Lösung, um Eigenverbrauch mit mehreren Nutzern einfach zu realisieren ohne einen aufwendigen «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) zu gründen. Seit 2025 bietet EKZ zudem «virtueller Eigenstrom X» an. Dieses Modell erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus.
  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Bei einem ZEV kann ein Solarstromproduzent den lokal produzierten Solarstrom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner seines Mehrparteienobjekts verkaufen. Meistens kümmert sich der Eigentümer oder die Verwaltung des Hauses um den ZEV. Ein ZEV kann vom Besitzer oder von mehreren Besitzern des Grundstücks gegründet werden.
  • Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV): Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere EKZ-Stromzähler virtuell miteinander verrechnet werden. Im Unterschied zum ZEV können bei einem vZEV die Teilnehmenden weiter auseinander wohnen. Ein ZEV hat nur einen Stromanschluss zu EKZ, ein vZEV kann mehrere Anschlüsse haben.

Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen bzw. machbar sind, können Sie auf unserer Webseite abklären.

7. Indem Sie Eigenverbrauch und Speicherung optimieren, betreiben Sie Ihre Solaranlage trotz sinkender Rückliefertarife wirtschaftlich.

Die Rückliefervergütung nach dem durchschnittlichen Referenz-Marktpreis eines Quartals schafft erste, grobe Anreize für smarte Steuerungssysteme, intelligente Speicherlösungen und flexible Verbrauchsmodelle – wichtige Bausteine für die Energiewende und eine sichere Stromversorgung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Optimum aus Ihrer Solaranlage herauszuholen:

  • Stromverbrauch zeitlich anpassen: Nutzen Sie stromintensive Geräte (u.a. Boiler, Tumbler, Geschirrspüler) dann, wenn die Sonne scheint (tagsüber statt nachts). Moderne Haushaltsgeräte enthalten oft eine Smart-Home-Funktion, mit der Sie sie zeitlich steuern und automatisch starten können, wenn PV-Strom verfügbar ist.
  • Energiemanagement-System (EMS) einsetzen: Verwenden Sie eine intelligente Steuerung, um Ihren Stromverbrauch und die Stromerzeugung optimal zu steuern.
  • Batteriespeicher installieren: Ein Speicher ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom abends oder nachts zu nutzen, statt ihn günstig einzuspeisen und später teuer zuzukaufen.
  • E-Auto mit PV-Strom laden: Laden Sie Ihr E-Auto nach Möglichkeit tagsüber mit überschüssigem Solarstrom.
  • Wärmepumpe mit Solaranlage koppeln: Wärmepumpen können tagsüber Wärme «auf Vorrat» erzeugen (z. B. Warmwasser), wenn genug Solarstrom vorhanden ist.

Die Kombination aus Speicher, EMS und bewusstem Verbrauch bringt oft den grössten Effekt – Eigenverbrauchsquoten von 30–70 % sind realistisch.

8. Auch Zusammenschlüsse, um den Eigenverbrauch zu erhöhen, verbessern die Rentabilität der Solaranlage.

EKZ bietet verschiedene Eigenverbrauchsmodelle an:

  • «EKZ Eigenstrom X» ist die Lösung, um Eigenverbrauch mit mehreren Nutzern einfach zu realisieren ohne einen aufwendigen «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) zu gründen. Seit 2025 bietet EKZ zudem «virtueller Eigenstrom X» an. Dieses Modell erweitert den Eigenverbrauch über ein einzelnes Mehrparteienobjekt hinaus.
  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Bei einem ZEV kann ein Solarstromproduzent den lokal produzierten Solarstrom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner seines Mehrparteienobjekts verkaufen. Meistens kümmert sich der Eigentümer oder die Verwaltung des Hauses um den ZEV. Ein ZEV kann vom Besitzer oder von mehreren Besitzern des Grundstücks gegründet werden.
  • Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV): Bei einem vZEV können zusätzlich auch mehrere EKZ-Stromzähler virtuell miteinander verrechnet werden. Im Unterschied zum ZEV können bei einem vZEV die Teilnehmenden weiter auseinander wohnen. Ein ZEV hat nur einen Stromanschluss zu EKZ, ein vZEV kann mehrere Anschlüsse haben.

Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen bzw. machbar sind, können Sie auf unserer Webseite abklären.

Eigenverbrauchslösungen von EKZ

9. Wer Solarstrom im Quartier innerhalb einer LEG verkauft, profitiert von tieferen Netzgebühren.

Mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wurde im Stromgesetz eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass Produzenten ihren überschüssigen PV-Strom im Quartier und der Gemeinde verkaufen können und somit die Rentabilität von PV-anlagen sichern. An LEG können Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und innerhalb der gleichen Gemeinde teilnehmen. LEG-Mitglieder zahlen weniger Netzgebühren, wenn sie Strom untereinander austauschen.

9. Wer Solarstrom im Quartier innerhalb einer LEG verkauft, profitiert von tieferen Netzgebühren.

Mit den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) wurde im Stromgesetz eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass Produzenten ihren überschüssigen PV-Strom im Quartier und der Gemeinde verkaufen können und somit die Rentabilität von PV-anlagen sichern. An LEG können Produzenten, Verbraucher und Speicherbetreiber im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und innerhalb der gleichen Gemeinde teilnehmen. LEG-Mitglieder zahlen weniger Netzgebühren, wenn sie Strom untereinander austauschen.

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