Der Rückliefertarif besteht aus zwei Komponenten. Die Basisvergütung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für die Abnahme des tatsächlich eingespeisten Stroms (Graustrom). Wenn ein Produzent zusätzlich zur Einspeisung die Herkunftsnachweise an EKZ verkauft, werden diese entsprechend zusätzlich vergütet. Diese sogenannte HKN-Vergütung wird nur dann gewährt, wenn die physikalische Stromlieferung an EKZ erfolgt und der Strom auf Basis von erneuerbarer Energie produziert wird.
Produzenten, die mit ihrer Anlage Strom erzeugen und nicht selbst verbrauchen, können diesen an EKZ oder an einen anderen Abnehmer verkaufen. Der Rückliefertarif ist der Preis, den Produzenten für den ins EKZ-Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Er setzt sich aus einer Basisvergütung und einer zusätzlichen Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN) zusammen, sofern diese an EKZ verkauft werden.