Artikel in Kürze:
- Bundesrat Albert Rösti hat am 14. Mai 2025 die Eckpunkte des geplanten Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU vorgestellt. Zur Medienmitteilung vom Bund.
- Mehr Versorgungssicherheit: Das Abkommen verbessert den Zugang zu EU-Energiemärkten und sichert Winterimporte.
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Freie Anbieterwahl: Alle Konsumentinnen und Konsumenten können künftig ihren Stromlieferanten wählen.
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Grundversorgung bleibt: Kleinkunden können jederzeit zwischen freiem Markt und Grundversorgung wechseln.
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Ohne Abkommen drohen Risiken: Fehlende Kooperation mit der EU gefährdet Netzstabilität und verursacht Mehrkosten.
Wie wirkt sich ein Stromabkommen auf die Importfähigkeit der Schweiz aus?
Die Schweiz ist im Winter seit jeher auf Stromimporte angewiesen. Durch die Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und Industrie, die im Rahmen der Dekarbonisierung eine zentrale Rolle spielt, wird im Winterhalbjahr in Zukunft noch mehr Strom aus den Nachbarländern importieren werden müssen. Gleichzeitig müssen unsere Nachbarländer gemäss einer neuen EU-Regel ab 2026 mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten für den Stromhandel innerhalb der EU freihalten. Das könnte die Importfähigkeit der Schweiz zusätzlich einschränken und sich negativ auf ihre Netzstabilität auswirken. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass die Schweiz in Zukunft ohne ein Stromabkommen wesentlich grössere Reservekraftwerke bräuchte als mit einem Abkommen.
Was bedeutet ein Stromabkommen für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung?
Mit dem Stromabkommen geht eine vollständige Marktöffnung einher, die es allen Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, ihren Stromlieferanten frei zu wählen (aktuell können nur Stromgrossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh pro Jahr ihren Stromlieferanten selbst wählen).
Wird durch ein Stromabkommen die Grundversorgung abgeschafft?
Nein. Wer keinen Wechsel in den freien Markt wünscht, bleibt automatisch in der Grundversorgung beim lokalen Energieversorger mit regulierten Tarifen. Anspruch auf die Grundversorgung haben Kundinnen und Kunden (Haushalte und kleinere Unternehmen) mit einem Verbrauch von maximal 50 MWh pro Jahr (Kleinkunden). Konsumentinnen und Konsumenten, die vom freien Markt zurück in die Grundversorgung bei ihrem lokalen Energielieferanten wechseln wollen, können dies jederzeit tun. Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Jahresverbrauch von über 50 MWh sind automatisch im freien Markt und haben keinen Anspruch mehr auf die Grundversorgung.
Können Konsumentinnen und Konsumenten vom freien Markt zurück in die Grundversorgung wechseln?
Ja. Ein Wechsel von der Grundversorgung in den freien Markt oder zurück in die Grundversorgung ist für Kleinkundinnen und Kleinkunden jederzeit möglich.
Welche Nachteile hat die Schweiz aktuell ohne Stromabkommen?
Die fehlende Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Strombereich mit der EU verursacht gravierende Systemrisiken, die sich schon heute negativ auf die Versorgungssicherheit auswirken. Ohne geregelte Zusammenarbeit mit der EU ist die Stabilität des Stromnetzes gefährdet: Immer mehr ungeplante Stromflüsse durch die Schweiz machen immer häufiger Massnahmen zur Stabilisierung notwendig, die zu massiven Mehrkosten führen. Weiter drohen einschneidende Einschränkungen für die Importfähigkeit der Schweiz. Zudem kann die Schweiz an verschiedenen Marktplattformen nicht gleichberechtigt teilnehmen und wird von gewissen Handelsmärkten und wichtigen Gremien ganz ausgeschlossen. Dies stellt die Schweiz vor verschiedene versorgungsgefährdende Herausforderungen und verursacht Mehrkosten.
Artikel in Kürze:
- Bundesrat Albert Rösti hat am 14. Mai 2025 die Eckpunkte des geplanten Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU vorgestellt. Zur Medienmitteilung vom Bund.
- Mehr Versorgungssicherheit: Das Abkommen verbessert den Zugang zu EU-Energiemärkten und sichert Winterimporte.
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Freie Anbieterwahl: Alle Konsumentinnen und Konsumenten können künftig ihren Stromlieferanten wählen.
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Grundversorgung bleibt: Kleinkunden können jederzeit zwischen freiem Markt und Grundversorgung wechseln.
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Ohne Abkommen drohen Risiken: Fehlende Kooperation mit der EU gefährdet Netzstabilität und verursacht Mehrkosten.
Wie wirkt sich ein Stromabkommen auf die Importfähigkeit der Schweiz aus?
Die Schweiz ist im Winter seit jeher auf Stromimporte angewiesen. Durch die Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und Industrie, die im Rahmen der Dekarbonisierung eine zentrale Rolle spielt, wird im Winterhalbjahr in Zukunft noch mehr Strom aus den Nachbarländern importieren werden müssen. Gleichzeitig müssen unsere Nachbarländer gemäss einer neuen EU-Regel ab 2026 mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten für den Stromhandel innerhalb der EU freihalten. Das könnte die Importfähigkeit der Schweiz zusätzlich einschränken und sich negativ auf ihre Netzstabilität auswirken. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass die Schweiz in Zukunft ohne ein Stromabkommen wesentlich grössere Reservekraftwerke bräuchte als mit einem Abkommen.
Was bedeutet ein Stromabkommen für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung?
Mit dem Stromabkommen geht eine vollständige Marktöffnung einher, die es allen Konsumentinnen und Konsumenten erlaubt, ihren Stromlieferanten frei zu wählen (aktuell können nur Stromgrossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 MWh pro Jahr ihren Stromlieferanten selbst wählen).
Wird durch ein Stromabkommen die Grundversorgung abgeschafft?
Nein. Wer keinen Wechsel in den freien Markt wünscht, bleibt automatisch in der Grundversorgung beim lokalen Energieversorger mit regulierten Tarifen. Anspruch auf die Grundversorgung haben Kundinnen und Kunden (Haushalte und kleinere Unternehmen) mit einem Verbrauch von maximal 50 MWh pro Jahr (Kleinkunden). Konsumentinnen und Konsumenten, die vom freien Markt zurück in die Grundversorgung bei ihrem lokalen Energielieferanten wechseln wollen, können dies jederzeit tun. Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Jahresverbrauch von über 50 MWh sind automatisch im freien Markt und haben keinen Anspruch mehr auf die Grundversorgung.
Können Konsumentinnen und Konsumenten vom freien Markt zurück in die Grundversorgung wechseln?
Ja. Ein Wechsel von der Grundversorgung in den freien Markt oder zurück in die Grundversorgung ist für Kleinkundinnen und Kleinkunden jederzeit möglich.
Welche Nachteile hat die Schweiz aktuell ohne Stromabkommen?
Die fehlende Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Strombereich mit der EU verursacht gravierende Systemrisiken, die sich schon heute negativ auf die Versorgungssicherheit auswirken. Ohne geregelte Zusammenarbeit mit der EU ist die Stabilität des Stromnetzes gefährdet: Immer mehr ungeplante Stromflüsse durch die Schweiz machen immer häufiger Massnahmen zur Stabilisierung notwendig, die zu massiven Mehrkosten führen. Weiter drohen einschneidende Einschränkungen für die Importfähigkeit der Schweiz. Zudem kann die Schweiz an verschiedenen Marktplattformen nicht gleichberechtigt teilnehmen und wird von gewissen Handelsmärkten und wichtigen Gremien ganz ausgeschlossen. Dies stellt die Schweiz vor verschiedene versorgungsgefährdende Herausforderungen und verursacht Mehrkosten.