Darf ich als Mieterin / Mieter einfach eine Ladestation installieren lassen?
Nein. Aktuell gibt es kein gesetzlich garantiertes Recht auf eine private Ladestation. In der Schweiz benötigen Mieterinnen und Mieter grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters, bevor sie eine Ladestation oder auch nur eine Steckdose installieren.
Gibt es politische Bestrebungen für ein «Recht auf Laden»?
Eine Motion von GLP-Nationalrat Jürg Grossen, zugleich Präsident von Swiss eMobility, sieht ein Recht auf Laden für Mieterinnen und Mieter vor. Im Juni 2025 wurde sie in beiden Parlamentskammern angenommen. Nun prüft der Bundesrat das weitere Vorgehen. Ziel der Motion ist es, Mieterinnen und Mieter rechtlich zu stärken, damit sie leichter zuhause laden können – ähnlich wie in Deutschland. Bis dies so weit ist, dauert es gemäss Einschätzung der EKZ-Expertinnen und Experten aber noch mindestens fünf Jahre. Bis dahin gilt wie gehabt: Ohne Zustimmung des Vermieters ist keine Installation erlaubt.
Was kann ich tun, wenn die Vermieterschaft eine Ladelösung ablehnt?
Ein gesetzlich einklagbares Recht auf eine Ladestation gibt es in der Schweiz wie gesagt nicht. Es empfiehlt sich, den Dialog mit der Vermieterin oder dem Vermieter zu suchen. Besonders effektiv ist es, den Bedarf gemeinsam mit anderen Mietparteien anzumelden – je grösser das Interesse, desto eher sind Vermieterinnen und Vermieter bereit, eine Lösung zu prüfen. Hilfreich sind auch externe Unterstützer: Anbieter wie EKZ begleiten Mieterinnen und Mieter beim Kontakt mit der Verwaltung und stellen Formularlösungen bereit, um den Bedarf strukturiert zu erfassen.
Welche Ladelösungen gibt es für die Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern?
Einzellösungen in Tiefgaragen sind heute nicht mehr zukunftsfähig und durch Vorgaben des zuständigen Verteilnetzbetreibers (VNB) sowieso stark eingeschränkt. Als Standard haben sich Gesamtlösungen etabliert: Sie basieren auf einer einmaligen Grundinstallation mit Flachbandkabel, kombiniert mit Lastmanagement und intelligenten Wallboxen. Diese Lösungen sind modular und skalierbar und eignen sich besonders, wenn mehrere Parkplätze erschlossen und gesteuert werden sollen. Häufig sind bei Gesamtlösungen auch Dienstleistungen wie Betrieb, Monitoring, Service, Updates und Abrechnung integriert.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
In der Regel übernimmt die Vermieterschaft die Kosten für die einmalige Grundinstallation. Die Kosten hängen davon ab, wie aufwendig die Erschliessung der Tiefgarage ist. Je nach Anbieter und Modell, können Wallboxen gekauft oder im Abo bezogen werden. Die Kosten für den Kauf oder ein Abo für eine Wallbox sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Was mache ich, wenn meine Liegenschaft keine Garage hat?
Fehlt eine Garage oder Tiefgarage, sind Ladestationen am Arbeitsplatz oder öffentliche Ladestationen eine Alternative. Das öffentliche Ladenetz wird in der Schweiz immer dichter und umfasst aktuell rund 20’000 Ladepunkte. Ausseninstallationen sind ebenfalls möglich, erfordern jedoch zusätzlichen Aufwand bezüglich Wetterschutz oder der Sicherung gegen Vandalismus. Durch die Kombination verschiedener Ladeoptionen bleibt das E-Auto auch ohne eigene Garage alltagstauglich, wenn auch mit mehr Organisationsaufwand.
Gibt es Fördergelder?
Direkte Fördergelder für Mieterinnen und Mieter gibt es derzeit nicht. In erster Linie werden die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Planung und Umsetzung der Grundinstallation gefördert. So unterstützt etwa das Förderprogramm des Kantons Zürich* die ersten 15 Parkplätze mit 500 Franken pro Platz. Ab dem 16. Platz sind es noch 300 Franken. Gefördert werden vor allem Grundinstallationen und Lademanagementsysteme nach dem Standard SIA 2060 (Stufe C1). Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: Sie profitieren indirekt, wenn ihre Verwaltung oder Eigentümerschaft diese Programme nutzt und Ladeinfrastruktur im Haus aufbaut. Einen Überblick über Förderprogramme in der ganzen Schweiz bietet die unabhängige Plattform energiefranken.ch.
*Das Förderprogramm über 50 Millionen Franken läuft noch bis Ende 2026. Interessierte sollten schnell handeln: Der Fördertopf wird vermutlich noch vor Jahresende ausgeschöpft sein.
Soll ich schon handeln, wenn ich erst in ein paar Jahren ein E-Auto kaufen will?
Ja, es lohnt sich, frühzeitig aktiv zu werden. Ein Gespräch mit der Verwaltung klärt rechtzeitig, ob und wie eine Ladestation installiert werden kann. Besonders sinnvoll ist das, wenn ohnehin eine Gebäudesanierung oder ein Umbau ansteht. In diesem Fall lassen sich die Kosten deutlich effizienter einplanen. Auch für Vermieterinnen und Vermieter ist es hilfreich, den künftigen Bedarf zu kennen.
Zudem entwickeln sich die Angebote auf dem Markt rasant: Neue Systeme werden laufend günstiger und besser. Da Planung und Umsetzung ohnehin Zeit brauchen, zahlt sich ein frühzeitiger Austausch in jedem Fall aus.
Was passiert mit der Ladestation, wenn ich ausziehe?
Ob eine Ladestation beim Auszug entfernt werden muss, hängt von der gewählten Lösung und den Vorgaben der Vermieterschaft ab. Bei standardisierten Modellen bleibt die Station in der Regel bestehen. Die Nachmieterin oder der Nachmieter kann sie übernehmen und weiter nutzen. Handelt es sich hingegen um eine individuell installierte Einzellösung, die nur mit spezieller Zustimmung erlaubt wurde, kann eine Rückbaupflicht bestehen. In manchen Fällen dürfen Mieterinnen und Mieter die Station auch ausbauen und am neuen Wohnort wieder installieren. Grundsätzlich liegt die Entscheidung im Ermessen der Vermieterschaft. Es empfiehlt sich, die Rückbaufrage bereits vor der Installation vertraglich zu klären.
Kann ich mein Auto an einer herkömmlichen Steckdose laden?
Davon raten Fachleute klar ab. Herkömmliche Steckdosen sind für die dauerhafte Belastung durch das Laden eines Elektroautos nicht geeignet. Überhitzung und Brandgefahr sind reale Risiken. Sinnvoll und sicher sind nur professionelle Ladeeinrichtungen, sei es als Einzel- oder besser als Gesamtlösung im Mehrfamilienhaus.