Kleine Einschränkung, grosse Wirkung

Ab 2026 gilt eine neue Regel bei der Einspeisung von Solarstrom. Sie zielt darauf ab, das bestehende Netz effizienter zu nutzen. Wir erklären, was sich für Solarstrom-Produzierende ändert und wie sie weiterhin das Maximum aus ihren Anlagen holen.

Julien Duc
8. Januar 2026
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Die neue netzdienliche Einspeiseregel ermöglicht, die Solarstrom-Einspeisung auf 70 Prozent der Modulleistung am Netzanschlusspunkt zu begrenzen. Das führt zwar zu einem geringen Erzeugungsverlust, schafft aber mehr Kapazität im bestehenden Netz. Etwa für neue PV-Anlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die netzdienliche Einspeiseregel gilt ab 2026. Sie ist eine zentrale Massnahme des Stromgesetzes, das die Stimmbevölkerung im Juni 2024 deutlich angenommen hat.
  • Die neue Einspeiseregel schafft die Möglichkeit, die Solarstrom-Einspeisung auf 70 Prozent der Modulleistung am Netzanschlusspunkt zu begrenzen.
  • Dadurch werden Leistungsspitzen reduziert und das Stromnetz entlastet. Dies reduziert den Netzausbau sowie die Kosten für alle und schafft gleichzeitig Kapazität für neue Solaranlagen, Wärmepumpen und Elektroautos im bestehenden Netz.
  • Die Auswirkungen dieser Einspeisebegrenzung auf den Ertrag von Solaranlagen sind nahezu vernachlässigbar: Der Erzeugungsverlust darf maximal 3 Prozent der Jahresproduktion betragen. Bei einer Limitierung der Einspeisung auf 70 Prozent beträgt dieser in den meisten Fällen sogar weniger als ein Prozent.
  • Wer den Eigenverbrauch optimiert oder den Solarstrom zwischenspeichert, kann die Solaranlage trotzdem meistens mit einer höheren Leistung als 70% betreiben.

Warum brauchte es neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom?

Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Das ist eine erwünschte Entwicklung, die auf die Energie- und Klimaziele der Schweiz einzahlt und in den nächsten Jahren weitergeht.

Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen intensive Leistungsspitzen. Sie treten zwar nur selten auf, können das Stromnetz aber an dessen Grenzen bringen. Um das Stromnetz und die Stromversorgung jederzeit stabil zu halten, müsste das Netz auf diese maximale Leistungsspitzen ausgelegt sein.

 

Die netzdienliche Einspeiseregelung ist eine zentrale Massnahme, damit Solarausbau und Weiterentwicklung der Netze Hand in Hand gehen.

 

Da Solaranlagen aber nur an wenigen Stunden und Tagen im Jahr mit maximaler Leistung produzieren, wäre ein entsprechender Netzausbau auf diese selten auftretenden Leistungsspitzen volkswirtschaftlich ineffizient. Ein Grossteil der Netz-Kapazität bliebe die meiste Zeit ungenutzt. Die Kosten für den Netzausbau müssten alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen.

Hier setzt die neue netzdienliche Einspeiseregelung aus dem Stromgesetz an: Sie sorgt dafür, dass der Ausbau von Solaranlagen im bestehenden Netz vorankommt und das Netz dabei weniger belastet.

Was schreibt die netzdienliche Einspeiseregelung vor?

Ab 2026 hat der Netzbetreiber das Recht, die PV-Einspeisung im Rahmen von 3 Prozent der Jahresproduktion zu begrenzen. Untersuchungen haben gezeigt, dass mit einer Beschränkung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Modulleistung üblicherweise weniger als ein Prozent der Jahresproduktion nicht eingespeist werden kann.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Regelung betrifft die Einspeisung am Anschlusspunkt ins Netz. Folglich sind Eigenverbrauch und Zwischenspeicherung des produzierten Solarstroms jederzeit ohne Einschränkung möglich. Wer den Eigenverbrauch optimiert, muss die Einspeisung seiner PV-Anlagen in den meisten Fällen nicht auf 70 Prozent beschränken.

Welche Solaranlagen sind von der Einspeiseregelung betroffen?

Die Branchenempfehlung «Regelung der Einspeisung für Photovoltaikanlagen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) schlägt vor, die netzdienliche Einspeiseregelung bei allen ab 2026 neu installierten Wechselrichter anzuwenden. Demnach sind von den Einspeiselimitierung sowohl neue als auch bestehende PV-Anlagen betroffen, deren Wechselrichter ausgetauscht wird.

Den Verteilnetzbetreibern ist es aber erlaubt, die Einspeisung von allen Anlagen innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu limitieren – also auch bei bestehenden Anlagen.

Die Branchenempfehlung vom VSE sieht Ausnahmen vor. Für Kleinstanlagen mit einer installierten Leistung unter 0,8 kW (typischerweise Balkonanlagen) ist die Begrenzung nicht explizit empfohlen. Dasselbe gilt für Anlagen, die über 1’200 m ü. M. liegen. Hier muss die netzdienliche Einspeiseregelung nicht zwingend umgesetzt werden, da ab dieser Höhe der Produktionsverlust oft über der gesetzlichen Schwelle von maximal 3 Prozent liegt.

So setzt EKZ die netzdienliche Einspeiseregelung um

EKZ macht von der netzdienlichen Einspeiseregelung Gebrauch und orientiert sich bei der Umsetzung grundsätzlich an der Branchenempfehlung des VSE, welche auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen erstellt wurde. Im Sinne eines effizienten Netzbetriebs prüft EKZ situativ auch die Einspeiselimitierung bestehender Anlagen auf 70 Prozent, sofern mit dieser Massnahme weitere PV-Anlagen ohne Netzausbau ans bestehende Netz angeschlossen werden können.

Führt die Massnahme zu Produktionsverlusten?

Die Limitierung führt lediglich zu minimalen Produktionsverlusten. Minimal, weil Solaranlagen in der Schweiz nur selten und kurzzeitig mit mehr als 70 Prozent ihrer installierten Leistung produzieren. Der Einfluss auf die Jahresproduktion ist daher äusserst gering. Gemäss Stromgesetz dürfen durch die Begrenzung maximal 3 Prozent der Jahresproduktion verloren gehen. Tatsächlich liegt der Verlust meist unter einem Prozent, wie Analysen zeigen. Etwaige Produktionsverluste infolge der gesetzmässigen Limitierung der Einspeiseleistung müssen vom Verteilnetzbetreiber nicht entschädigt werden.

Wie wird die Einspeiseregelung umgesetzt?

Technisch gibt es verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten sicherzustellen, dass maximal 70 Prozent der Modulleistung ins Netz eingespeist wird. Relevant ist vielmehr die Frage, ob der Eigenverbrauch optimiert wird oder nicht. Denn die Limitierung bezieht sich auf die Einspeisung am Anschlusspunkt. Eigenverbrauch und Zwischenspeicherung sind jederzeit möglich. Mit optimiertem Eigenverbrauch können Anlagenbesitzende Produktionsverluste vermeiden und den gesamten produzierten Strom ihrer Solaranlagen nutzen.

Umsetzung mit Eigenverbrauch

Bei einer Solaranlage mit verbundenem Eigenverbrauch, zum Beispiel Ladestation, Boiler, Batteriespeicher usw., kann die netzdienliche Einspeiseregelung mittels einem Energiemanagementsystem (EMS) umgesetzt werden. Konkret stellt eine intelligente Steuerung sicher, dass der Strom, den die Solaranlage mit mehr als 70 Prozent der Modulleistung produziert, für den Eigenverbrauch genutzt und nicht ins Netz eingespeist wird. Produktionsverluste werden dadurch vermieden. Mit optimiertem Eigenverbrauch können Anlagenbesitzende also wie bis anhin den gesamten produzierten Strom ihrer Solaranlagen nutzen.

Umsetzung ohne Eigenverbrauch

Wenn die netzdienliche Einspeiseregelung ohne Optimierung des Eigenverbrauchs vorgenommen wird, dann wird die Regelung zum Beispiel mittels einer fixen Einstellung am Wechselrichter der Solaranlage umgesetzt. Dieser Eingriff wirkt de facto wie eine Begrenzung der Stromproduktion der Anlage. In diesem Szenario ist der Produktionsverlust in den meisten Fällen bedeutend kleiner als ein Prozent.

Ist es mit der neuen Einspeiseregelung weiterhin sinnvoll, eine Solaranlage anzuschaffen?  

Ja, Solaranlagenbesitzerinnen und -besitzer tragen weiterhin aktiv zur Energiewende bei. Die Einspeiseregelung schafft zusätzliche Anreize, sich netzdienlich zu verhalten und den eigenen Solarstrom selbst zu verbrauchen oder ihn zu Spitzenzeiten zwischenzuspeichern. Die netzdienliche Einspeiseregelung ist eine zentrale Massnahme, damit Solarausbau und die Weiterentwicklung der Netze Hand in Hand gehen. Sie macht die Energieversorgung insgesamt resilienter und dämpft die Kosten für alle. Und sie schafft Kapazitäten im bestehenden Netz, damit neue Solaranlagen (wie auch Wärmepumpen oder Ladestationen) schneller angeschlossen werden können.

Eine Begrenzung der Solarstromeinspeisung auf 70 Prozent der Modulleistung verringert den notwendigen Netzausbau und verhindert damit unnötige Netzausbaukosten für alle.

Braucht es trotz der Massnahme Verstärkung und Ausbau der Netze?  

Eine Begrenzung der Solarstromeinspeisung auf 70 Prozent der Modulleistung verringert den notwendigen Netzausbau und verhindert damit unnötige Netzausbaukosten für alle. Trotzdem bleiben weitere Massnahmen sowie Verstärkungen und Ausbau der Netzinfrastruktur unverzichtbar, um den Ausbau der erneuerbaren Energien und die fortschreitende Elektrifizierung zu ermöglichen.

EKZ führt ab 2026 einen dynamischen Wahltarif sowohl auf die Netznutzung als auch die gelieferte Energie ein. Dies als erster Energieversorger in der Schweiz! Dynamische Tarife schaffen Anreize, sich systemdienlich zu verhalten. Das heisst: Strom soll möglichst dann verbraucht werden, wenn er im Überfluss vorhanden und günstig ist.

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EKZ-Netz auf Spitzenniveau

Mit einer Verfügbarkeit von 99,998 Prozent gehört das Netz von EKZ schweizweit zu den Spitzenreitern. EKZ ist stolz auf diese konstant hohe Versorgungssicherheit und investiert wöchentlich rund zwei Millionen Franken ins Stromnetz, um die Stromversorgung auf dem gewohnten Spitzenniveau zu halten. EKZ tut dies konsequent und kostenbewusst nach dem NOVA-Prinzip: Zuerst werden alle Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft, und dann erst das Netz verstärkt bzw. ausgebaut.