Warum brauchte es neue Regeln bei der Einspeisung von Solarstrom?
Die Energiewende ist in vollem Gang. Solaranlagen liefern immer mehr erneuerbaren Strom. Das ist eine erwünschte Entwicklung, die auf die Energie- und Klimaziele der Schweiz einzahlt und in den nächsten Jahren weitergeht.
Doch wenn an sonnigen Mittagen alle Solaranlagen gleichzeitig Strom einspeisen, entstehen intensive Leistungsspitzen. Sie treten zwar nur selten auf, können das Stromnetz aber an dessen Grenzen bringen. Um das Stromnetz und die Stromversorgung jederzeit stabil zu halten, müsste das Netz auf diese maximale Leistungsspitzen ausgelegt sein.
Die netzdienliche Einspeiseregelung ist eine zentrale Massnahme, damit Solarausbau und Weiterentwicklung der Netze Hand in Hand gehen.
Da Solaranlagen aber nur an wenigen Stunden und Tagen im Jahr mit maximaler Leistung produzieren, wäre ein entsprechender Netzausbau auf diese selten auftretenden Leistungsspitzen volkswirtschaftlich ineffizient. Ein Grossteil der Netz-Kapazität bliebe die meiste Zeit ungenutzt. Die Kosten für den Netzausbau müssten alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen.
Hier setzt die neue netzdienliche Einspeiseregelung aus dem Stromgesetz an: Sie sorgt dafür, dass der Ausbau von Solaranlagen im bestehenden Netz vorankommt und das Netz dabei weniger belastet.
Was schreibt die netzdienliche Einspeiseregelung vor?
Ab 2026 hat der Netzbetreiber das Recht, die PV-Einspeisung im Rahmen von 3 Prozent der Jahresproduktion zu begrenzen. Untersuchungen haben gezeigt, dass mit einer Beschränkung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der installierten Modulleistung üblicherweise weniger als ein Prozent der Jahresproduktion nicht eingespeist werden kann.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Regelung betrifft die Einspeisung am Anschlusspunkt ins Netz. Folglich sind Eigenverbrauch und Zwischenspeicherung des produzierten Solarstroms jederzeit ohne Einschränkung möglich. Wer den Eigenverbrauch optimiert, muss die Einspeisung seiner PV-Anlagen in den meisten Fällen nicht auf 70 Prozent beschränken.
Welche Solaranlagen sind von der Einspeiseregelung betroffen?
Die Branchenempfehlung «Regelung der Einspeisung für Photovoltaikanlagen» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) schlägt vor, die netzdienliche Einspeiseregelung bei allen ab 2026 neu installierten Wechselrichter anzuwenden. Demnach sind von den Einspeiselimitierung sowohl neue als auch bestehende PV-Anlagen betroffen, deren Wechselrichter ausgetauscht wird.
Den Verteilnetzbetreibern ist es aber erlaubt, die Einspeisung von allen Anlagen innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu limitieren – also auch bei bestehenden Anlagen.
Die Branchenempfehlung vom VSE sieht Ausnahmen vor. Für Kleinstanlagen mit einer installierten Leistung unter 0,8 kW (typischerweise Balkonanlagen) ist die Begrenzung nicht explizit empfohlen. Dasselbe gilt für Anlagen, die über 1’200 m ü. M. liegen. Hier muss die netzdienliche Einspeiseregelung nicht zwingend umgesetzt werden, da ab dieser Höhe der Produktionsverlust oft über der gesetzlichen Schwelle von maximal 3 Prozent liegt.